Was DIN 18560-1 regelt
DIN 18560-1 in der Ausgabe 2021-02 (ergänzt durch Berichtigung 1 vom Juli 2021) ist die übergeordnete Grundlagennorm der Reihe DIN 18560. Sie gilt für Baustellenestriche sowie für Estriche aus Estrichmörteln und Estrichmassen nach DIN EN 13813 – sowohl in Innenräumen als auch im Außenbereich. Mit der Neuausgabe 2021 wurden unter anderem der Geltungsbereich präzisiert, allgemeine Anforderungen überarbeitet und die Rohdichteklassen sowie die Estrichdicken-Tabelle erweitert (neue Nenndicke 75 mm).
DIN 18560-1 bildet den Rahmen für alle spezialisierten Teile der Reihe: Teil 2 (schwimmende Estriche und Heizestriche), Teil 3 (Verbundestriche), Teil 4 (Estriche auf Trennschicht) und Teil 7 (hochbeanspruchbare Industrieestriche). Die früheren Teile 5 und 6 existieren als eigenständige Normen nicht mehr.
Estricharten und Festigkeitsklassen
DIN 18560-1 erfasst fünf Bindemittelarten:
- CT – Zementestrich
- CA / CAF – Calciumsulfat- und Fließestrich
- MA – Magnesiaestrich
- AS – Gussasphaltestrich
- SR – Kunstharzestrich
Die Festigkeitsklassifizierung nach Biegezugfestigkeit (F-Klassen) und Druckfestigkeit (C-Klassen) erfolgt gemäß DIN EN 13813. Welche Klasse erforderlich ist, richtet sich nach Nutzung, Konstruktionsart und den Vorgaben der jeweils zutreffenden Folgeteile der Reihe.
Feuchtemessung und Belegreife
Als maßgebendes Messverfahren für die Restfeuchte legt DIN 18560-1 die CM-Methode (Calciumcarbid-Methode) fest. Andere Verfahren – etwa dielektrische oder hygrometrische Messungen – dienen ausschließlich der Vorprüfung und ersetzen die CM-Messung nicht.
Die normativen Grenzwerte für die Belegreife gemäß der Ausgabe 2021 lauten:
- Zementestrich (CT): ≤ 2,0 CM-% (unbeheizt), ≤ 1,8 CM-% (beheizt)
- Calciumsulfatestrich (CA/CAF): ≤ 0,5 CM-% (unbeheizt und beheizt)
Der frühere Wert von ≤ 0,3 CM-% für beheizte CA-Estriche findet sich in verschiedenen Fachverbands-Merkblättern, ist aber kein Normwert der Ausgabe 2021. Für bestimmte Belagswerkstoffe können Hersteller oder Verbände strengere Werte vorgeben – diese sind dann maßgebend für die Verlegbarkeit.
Ebenheitsanforderungen
Für die Ebenheit der fertiggestellten Estrichoberfläche verweist DIN 18560-1 auf die Toleranzen nach DIN 18202. Die Prüfung obliegt dem Auftraggeber bzw. dem Folgegewerk – der Estrichleger schuldet eine Oberfläche, die den vereinbarten Anforderungen entspricht.
Praxishinweis
DIN 18560-1 regelt das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Estrichleger bei Herstellung und Abnahme. Die Prüfung der Belegreife vor Verlegebeginn eines Bodenbelags ist Aufgabe des Folgegewerks (geregelt in ATV DIN 18365). Die in der Norm genannten CM-Grenzwerte sind keine universellen Freigabewerte für alle Belagsarten – die werkstoffspezifische Eignung muss stets separat bewertet werden.