Was DIN 18560-2 regelt
DIN 18560-2 legt die technischen Anforderungen für schwimmende Estriche und Heizestriche auf Dämmschichten fest. Die aktuell gültige Fassung erschien im August 2022 und löste die Vorgängerausgabe von 2009 ab. Die Norm gehört zur Normenreihe DIN 18560, die Estriche im Bauwesen in verschiedenen Aufbauarten behandelt – DIN 18560-2 deckt dabei ausschließlich den schwimmenden Aufbau ab.
Geltungsbereich
DIN 18560-2 gilt für Calciumsulfat-, Zement-, Kunstharz- und Magnesiaestriche auf Dämmschichten. Gussasphaltestriche sind ebenfalls erfasst, jedoch mit eigenen Bemessungsregeln außerhalb der Hauptdicken-Tabelle. Nicht geregelt werden Verbundestriche (DIN 18560-3), Estriche auf Trennschicht (DIN 18560-4) sowie hochbeanspruchte Industrieestriche (DIN 18560-7).
Mindestdicken und Festigkeitsklassen
Die Estrichnenndicke richtet sich nach der Estrichart, der Biegezugfestigkeitsklasse sowie der maßgebenden Einzel- oder Flächenlast nach DIN EN 1991-1-1. Für einen Zementestrich (CT) der Klasse F4 sind bei einer Einzellast bis 2 kN mindestens 45 mm einzuplanen; ab Klasse F5 genügen 40 mm. Calciumsulfatestriche (CA/CAF) der Klasse F5 kommen bereits mit 35 mm aus. Bei einer Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht über 5 mm erhöht sich die Nenndicke pauschal um 5 mm. In der Ausgabe 2022 wurde für Magnesiaestriche die Festigkeitsklasse F7 ergänzt.
Konstruktive Ausführung
Randdämmstreifen sind vor dem Estricheinbau an allen aufgehenden Bauteilen anzubringen und müssen bis zur Oberkante des fertigen Bodenbelags reichen. Bei Heizestrichen muss der Streifen eine horizontale Bewegung von mindestens 5 mm ermöglichen. Dehnungsfugen des Tragwerks sind vollständig durch den Estrichaufbau zu führen. Mehrlagige Dämmschichten werden mit versetzten Stößen verlegt; maximal zwei Lagen Trittschalldämmung dürfen übereinanderliegen. Eine starre Feldgrößenbegrenzung enthält DIN 18560-2 in der Ausgabe 2022 nicht mehr – die Feldeinteilung ist projektbezogen festzulegen.
Heizestriche
DIN 18560-2 unterscheidet drei Heizsystem-Bauarten: Bauart A mit Rohren im Estrich, Bauart B mit Rohren unterhalb des Estrichs (mit Trennschicht) sowie Systeme mit Rohren im Ausgleichsestrich. Bei Bauart A wird die Estrichnenndicke ab Rohroberkante gemessen. Die Mindestüberdeckung beträgt bei Festigkeitsklasse F4 45 mm, ab Klasse F5 sind 30 mm zulässig sofern ein rechnerischer Nachweis vorliegt. Für Gussasphalt-Heizestriche schreibt DIN 18560-2 eine Mindestüberdeckung von 15 mm vor; es sind nur Härtegruppen IC10 zugelassen.
Vor der Erstbelegung ist ein Aufheizprotokoll zu erstellen. Die Belegreife wird durch CM-Messung nachgewiesen: Zementestriche müssen einen Wert von höchstens 1,8 CM-% erreichen, Calciumsulfatestriche höchstens 0,5 CM-%.
Eignungs- und Bestätigungsprüfung
Die in älteren Fassungen vorgesehene Eignungsprüfung entfällt in der Ausgabe 2022. Bestehen Zweifel an der Estrichqualität, kann eine Bestätigungsprüfung durch Biegezugprüfung an Balkenproben durchgeführt werden. Bei Heizetrich Bauart A muss jeder Probekörper ein quer liegendes Heizrohr enthalten.