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Aktuell

DIN 18365 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Bodenbelagarbeiten

Ausgabe: 2019-09 DACH-Äquivalent: ÖNORM B 2236, ÖNORM B 5236 Zuletzt geändert: Zuletzt geprüft: 20.10.2026, 13:50 Uhr Quelle: dinmedia.de, dinmedia.de, dinmedia.de, lxgesetze.de, lxgesetze.de, lxgesetze.de, klebstoffe.com
Das Wichtigste in Kürze

DIN 18365 ist die VOB/C-Norm (ATV) für Bodenbelagarbeiten mit Linoleum, Kunststoff, Elastomer, Textilien, Kork und mehrschichtigen Elementen.

Status: Aktuell gültig Ausgabe: 2019-09

Was DIN 18365 regelt

DIN 18365 gehört zur VOB/C und enthält die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) für Bodenbelagarbeiten. Sie gilt für das Verlegen von Bodenbelägen in Bahnen und Platten aus Linoleum, Kunststoff, Elastomer, Textilien und Kork sowie für das Verlegen von mehrschichtigen Elementen. Als Vertragsnorm beschreibt sie, wie die Leistung auszuführen und abzurechnen ist und welche Leistungen ohne gesonderte Vergütung dazugehören oder gesondert zu vergüten sind.

Ausgabe 2019-09

DIN 18365:2019-09 ersetzt die Ausgabe 2016-09. Laut DIN Media wurde sie redaktionell überarbeitet und die Normenverweisungen auf den Stand 2019-04 gebracht.

Abgrenzung

Parkett und Holzpflaster regelt DIN 18356, Fliesen- und Plattenarbeiten DIN 18352, Estricharbeiten DIN 18353. In Österreich entsprechen ihr die Werkvertragsnorm ÖNORM B 2236 und, für die Technik, ÖNORM B 5236.

Wann die ATV gilt

Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) der VOB/C werden Vertragsbestandteil, wenn die VOB/B vereinbart ist: Nach § 1 Abs. 1 VOB/B gelten sie dann als Bestandteil des Vertrags. Öffentliche Auftraggeber, die nach VOB/A vergeben, müssen nach § 8a VOB/A vorschreiben, dass VOB/B und VOB/C Vertragsbestandteil werden. Bei privaten Bauverträgen gilt die VOB/B nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.

Bedenken anmelden

Hat der Auftragnehmer Bedenken, etwa gegen die Leistung eines Vorgewerks wie den Estrich, muss er sie nach § 4 Abs. 3 VOB/B dem Auftraggeber unverzüglich und möglichst vor Beginn der Arbeiten schriftlich mitteilen.

Belegreife

Vor der Verlegung prüft der Bodenleger den Untergrund, unter anderem die Restfeuchte mit der CM-Messung. Grenzwerte nennen in Deutschland die Fachverbände, zusammengefasst im TKB-Merkblatt 8: für textile und elastische Beläge sowie Laminat auf Zementestrich höchstens 2,0 CM-%, beheizt 1,8 CM-%, auf Calciumsulfatestrich 0,5 bzw. beheizt 0,3 CM-%.

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Häufige Fragen zur DIN 18365

Was regelt die DIN 18365?

DIN 18365 ist die VOB/C-Norm (ATV) für Bodenbelagarbeiten mit Linoleum, Kunststoff, Elastomer, Textilien, Kork und mehrschichtigen Elementen.

Ist die DIN 18365 aktuell gültig?

Ja, die DIN 18365 ist aktuell gültig.

Gibt es ein DACH-Äquivalent zur DIN 18365?

Das DACH-Äquivalent zur DIN 18365 ist ÖNORM B 2236, ÖNORM B 5236.

Wann wurde die DIN 18365 zuletzt geprüft?

Zuletzt geprüft am 20.10.2026.

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Rechtlicher Hinweis: Diese Zusammenfassung dient ausschließlich der Information und ersetzt nicht den Originalwortlaut der Norm. Maßgeblich für die Bauausführung ist stets das Original. Originalwortlaut erwerben →

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