Skip to Content
Aktuell

DIN 18560-3 Estriche im Bauwesen – Teil 3: Verbundestriche

Ausgabe: 2006-03 Zuletzt geprüft: 09.06.2026, 15:19 Uhr Quelle: dinmedia.de, dinmedia.de
Das Wichtigste in Kürze

Regelt Anforderungen an Estriche, die kraftschlüssig im Verbund mit dem tragenden Untergrund hergestellt werden – hinsichtlich Dicke, Festigkeitsklassen, Untergrundeignung und Ausführung.

Status: Aktuell gültig Ausgabe: 2006-03

Was DIN 18560-3 regelt

DIN 18560-3 gilt für Estriche, die kraftschlüssig direkt auf dem tragenden Untergrund hergestellt werden – also ohne Trenn- oder Dämmschicht dazwischen. Dieser Estrichtyp wird deshalb als Verbundestrich bezeichnet: Er überträgt auftretende Lasten unmittelbar in den Untergrund, was besondere Anforderungen an Haftung, Untergrundvorbereitung und Materialwahl stellt. Die Norm ist seit März 2006 gültig und gilt in Verbindung mit DIN EN 13813 sowie der Grundlagennorm DIN 18560-1.

Estriche auf Trennschicht (DIN 18560-4) und schwimmende Estriche (DIN 18560-2) fallen nicht in den Anwendungsbereich von DIN 18560-3. Bei besonders hoch beanspruchten Verbundestrichen – etwa unter intensiver Überfahrt – kommt ergänzend DIN 18560-7 zum Einsatz. Dünnlagige Verbundmörtel, die ausschließlich als Ausgleichsschicht für Beläge dienen, sind ebenfalls nicht Gegenstand dieser Norm.

Untergrundanforderungen

Weil beim Verbundestrich der Kraftschluss alles entscheidet, müssen Oberflächen vor dem Aufbringen des Estrichs gründlich vorbereitet sein: Sinterschichten, Reste von Nachbehandlungsmitteln, Öle und lose Partikel verhindern die notwendige Haftung. DIN 18560-3 regelt, welche Untergründe – Beton, Calciumsulfatestrich, Zementestrich, Holz oder Stahl – für welche Estrichmörtelarten geeignet sind. Magnesiaestrich als Untergrund für Zement-Verbundestrich ist zum Beispiel ausdrücklich ausgeschlossen.

Eine besondere Ausführungsvariante ist das Frisch-in-frisch-Verfahren: Hierbei wird der Verbundestrich auf maximal ein bis zwei Tage alten Beton aufgebracht, solange dieser noch nicht vollständig ausgehärtet ist. In diesem Fall entfallen bestimmte Anforderungen an die Ebenheit des Untergrunds, weil der Haftverbund durch den noch frischen Zustand des Betons sichergestellt wird.

Dicke und Festigkeitsklassen

Die Nenndicke eines Verbundestrichs hängt von der Estrichart, der Nutzung und der Belastung ab – DIN 18560-3 schreibt keine pauschale Mindestdicke für alle Fälle vor. Als Faustformel aus der Praxis gilt: Die Schichtdicke sollte mindestens das Dreifache des Größtkorns des verwendeten Zuschlags betragen, damit eine gleichmäßige Verdichtung möglich ist. Bei Gussasphaltestrichen sollte die Nenndicke 20 mm nicht unterschreiten.

Die Festigkeitsklasse richtet sich nach der späteren Nutzung. Bei Zementestrichen mit Bodenbelag ist mindestens Druckfestigkeitsklasse C20 und Biegezugfestigkeitsklasse F3 gefordert; bei Estrichflächen ohne Belag erhöht sich die Anforderung auf C25 und F4. Flächen mit unmittelbarer Nutzung – also ohne schützenden Belag – benötigen zusätzlich eine Angabe zur Verschleißwiderstandsklasse nach DIN EN 13813.

Haftzugfestigkeit

DIN 18560-3 fordert eine Prüfung der Haftzugfestigkeit zwischen Estrich und Untergrund nach dem anerkannten Abreißversuch. Bei befahrbaren Flächen muss die Haftzugfestigkeit mindestens 1,5 N/mm² erreichen, bei nicht befahrbaren Flächen genügen 1,0 N/mm². Diese Werte sind in der Praxis auch für die Belagsverlegung entscheidend: Ein Verbundestrich mit Haftzugfestigkeit unter 1,0 N/mm² ist kein geeigneter Untergrund für elastische oder textile Bodenbeläge.

Ebenheit und Praxishinweis

Die Ebenheitstoleranzen der fertigen Verbundestrichfläche richten sich nach DIN 18202. Für dünnlagige Beläge wie LVT oder elastische Bahnenware gelten gegenüber dem Rohestrich erhöhte Anforderungen – hier ist gegebenenfalls eine Spachtelung erforderlich, um die geforderte Ebenheit zu erreichen.

Der häufigste Ausführungsfehler bei DIN 18560-3-konformen Verbundestrichen ist eine unzureichende Untergrundvorbereitung. Wer vor der Verlegung eines elastischen Bodenbelags die Haftzugfestigkeit nicht kontrolliert, riskiert, dass sich der Estrich – und damit der Belag – ablöst. DIN 18560-3 liefert hierfür klare Prüfkriterien, die als verbindliche Abnahmevoraussetzung gelten.

Häufige Fragen zur DIN 18560-3

Was regelt die DIN 18560-3?

Regelt Anforderungen an Estriche, die kraftschlüssig im Verbund mit dem tragenden Untergrund hergestellt werden – hinsichtlich Dicke, Festigkeitsklassen, Untergrundeignung und Ausführung.

Ist die DIN 18560-3 aktuell gültig?

Ja, die DIN 18560-3 ist aktuell gültig.

Wann wurde die DIN 18560-3 zuletzt geprüft?

Zuletzt geprüft am 20.03.2026.

Passende Produkte im Shop

Bodenbeläge passend zu dieser Norm finden Sie in unserem B2B-Shop.

Alle Bodenbeläge im Shop →
Rechtlicher Hinweis: Diese Zusammenfassung dient ausschließlich der Information und ersetzt nicht den Originalwortlaut der Norm. Maßgeblich für die Bauausführung ist stets das Original. Originalwortlaut erwerben →

Online ansehen & passende Produkte finden:

https://portal.reschfloor.com/boden-normen/din-18560-3

Anfrage-Korb

Wird geladen…

Warenkorb

Wird geladen…