Was EN 14877 regelt
EN 14877 legt Anforderungen an vor Ort hergestellte oder vorgefertigte Kunststoffbeläge auf Sportanlagen im Freien fest, für Leichtathletik, Tennis und Mehrzweckanlagen. Der erste Teil beschreibt Prüfungen am Produkt im Labor, der zweite Anforderungen an den eingebauten Belag. Nicht erfasst sind Leistungsanforderungen für Leichtathletikanlagen des Spitzensports und Kunstrasen, für den EN 15330-1 gilt. Weil die Norm Mindestdicken festlegt, fallen manche dünnen Beschichtungen nicht darunter.
Was geprüft wird
Die Werte werden nach eigenen Prüfnormen ermittelt, etwa der Kraftabbau nach EN 14808, die vertikale Verformung nach EN 14809, die Ballreflexion nach EN 12235 und die Griffigkeit mit dem Pendelgerät. Ein öffentlicher Prüfbericht nennt für Leichtathletikbeläge unter anderem 25 bis 70 % Kraftabbau, höchstens 3 mm vertikale Verformung und mindestens 10 mm Dicke. Werden Mehrzweckflächen auch mit Spikes genutzt, gelten zusätzlich die Anforderungen an die Spikes-Beständigkeit.
Ausgabe
Gültig ist EN 14877:2013 als Ersatz für EN 14877:2006, in Österreich ÖNORM EN 14877:2013-10-15, in Deutschland DIN EN 14877:2013-12. Laut Vorwort wurde der Text präzisiert und redaktionelle Fehler wurden korrigiert.
Bezug zum Bodenbelag
Ein Laborprüfzeugnis des Herstellers ersetzt nicht den Nachweis am eingebauten Belag. Den Aufbau vom Unterbau bis zum Belag regeln national ÖNORM B 2606-3 in Österreich und DIN 18035-6 in Deutschland. Hallenböden regelt EN 14904.