Was ÖNORM B 2606-3 regelt
ÖNORM B 2606-3 gilt für bitumengebundene Aufbauten und Kunststoffflächen auf Sportanlagen, etwa Leichtathletik-, Mehrzweck-, Tennis-, Rollsport- und Stocksportanlagen. Sie regelt Schichtenaufbau, Herstellung und Abnahme mit Anforderungen und Prüfbestimmungen, vom Grundplanum über ungebundene und gebundene Tragschichten bis zum Kunststoffbelag. Bei Kunstrasenflächen gilt sie für Unterbau und Tragschichten.
Inhalt im Überblick
Laut Inhaltsverzeichnis behandelt die Norm unter anderem Grundplanum, Bauvlies, Randeinfassung, bitumengebundene und elastische Tragschichten, Kunststoffbeläge, Abnahmeprüfungen vor Ort und vorzulegende Nachweise. Geprüft werden etwa Sollhöhe, Gefälle, Ebenflächigkeit, Schichtdicken und das Brandverhalten des Belags. Informative Anhänge geben Empfehlungen zur Schichtdicke aus sportmedizinischer Sicht und zur Pflege von Kunststoffbelägen.
Ausgabe
Aktuell ist die Ausgabe 2017-03-01 als Ersatz für 2007. Laut Vorwort wurden unter anderem die Anforderungen an Tragschichten, Prüfmethoden und Abnahmebestimmungen aktualisiert. Die Reihe ÖNORM B 2606 umfasst außerdem Naturrasen (Teil 1) und Tennenflächen (Teil 2).
Bezug zum Bodenbelag
Europäisch legt EN 14877 Anforderungen an den Kunststoffbelag fest; ÖNORM B 2606-3 regelt zusätzlich den ganzen Aufbau samt Abnahme. Kunstrasen selbst regelt EN 15330-1.