Was EN 1264-4 regelt
EN 1264-4 legt einheitliche Anforderungen an die Planung und den Aufbau von Fußboden-, Decken- und Wandkonstruktionen fest, die zum Heizen oder Kühlen dienen. Sie gilt nur für die Bauteile, die unmittelbar zum Heiz- oder Kühlsystem gehören.
Ausgabe 2021
Gültig ist EN 1264-4:2021, in Deutschland DIN EN 1264-4:2021-08 als Ersatz für die Ausgabe 2009-11, in Österreich ÖNORM EN 1264-4:2021-08-01. Laut Änderungsvermerk kamen unter anderem der hydraulische Abgleich, ein eigenes Aufheizen zur Herstellung der Belegreife und ein Anhang mit Funktionsheizprotokoll hinzu; Dichtheitsprüfung und Funktionsheizen wurden geändert.
Funktionsheizen und Belegreife
Das Funktionsheizen weist nach, dass Heizung und Estrich mangelfrei hergestellt sind. Laut FEB läuft die Heizung dabei drei Tage mit 25 °C Vorlauftemperatur und danach vier Tage mit maximaler Vorlauftemperatur, bei Zementestrich frühestens nach 21 Tagen, bei Calciumsulfatestrich frühestens nach 7 Tagen. Belegreif ist der Estrich damit noch nicht. Das Protokoll zum Belegreifheizen muss dem Bodenleger vor Arbeitsbeginn vorliegen; seine eigene Prüfpflicht bleibt unberührt.
Österreich
ÖNORM B 5236:2026-09 enthält einen eigenen Abschnitt zu wassergeführten Flächenheiz- und Flächenkühlsystemen, neu mit Anforderungen an den Kühlbetrieb, sowie die CM-Messung mit geänderten Grenzwerten für Zementestriche.