Was DIN 51097 regelte
DIN 51097 beschrieb das Prüfverfahren zur Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft von Bodenbelägen in nassbelasteten Barfußbereichen. Die Prüfung erfolgte barfuß auf einer geneigten Ebene, die kontinuierlich mit einer wässrigen Lösung eines neutralen Netzmittels benetzt wurde. Das Ergebnis wurde in die Bewertungsgruppen A, B oder C eingeteilt. Die Norm galt ausschließlich für Bereiche, die barfuß und nass begangen werden – für Bereiche mit Schuhwerk gilt DIN EN 16165 Anhang B (ehemals DIN 51130).
Achtung: DIN 51097 wurde mit Erscheinen der DIN EN 16165 im Dezember 2021 zurückgezogen. Aktuelle Prüfungen sind nach DIN EN 16165 Anhang A (Barfuß-Schrägplattenverfahren) durchzuführen.
Bewertungsgruppen nach DIN 51097
| Bewertungsgruppe | Mindest-Neigungswinkel | Typische Einsatzbereiche |
|---|---|---|
| A | ≥ 12° | Barfußgänge, Umkleiden, Einzelduschen (trockene Laufwege) |
| B | ≥ 18° | Duschräume, Beckenumgänge, Beckenränder, Einstiegstreppen ins Wasser |
| C | ≥ 24° | Durchschreitebecken, ins Wasser führende Treppen, geneigte Beckenränder |
Prüfprinzip
Eine Prüfperson beging barfuß eine mit dem Belagsmuster belegte geneigte Ebene, die laufend mit Seifenwasserlösung benetzt wurde. Der Neigungswinkel wurde schrittweise erhöht, bis ein sicheres Begehen nicht mehr möglich war. Der so ermittelte Akzeptanzwinkel bestimmte die Bewertungsgruppe der DIN 51097.
Nachfolgenorm DIN EN 16165
Das Prüfverfahren der DIN 51097 ist nahezu unverändert in DIN EN 16165, Anhang A (Barfuß-Schrägplattenverfahren) überführt worden. Die Klassifizierung in die Bewertungsgruppen A, B und C findet sich im nationalen Anhang NB.1 der deutschen Ausgabe. Prüfergebnisse nach DIN 51097 und nach DIN EN 16165 Anhang A gelten als gleichwertig.
Praxishinweis
Die Bewertungsgruppen A, B und C aus dem Barfußbereich werden in der Praxis häufig mit den R-Klassen aus dem Schuhwerkbereich verwechselt. Eine R-Klassifizierung sagt nichts über die Eignung in Barfußbereichen aus. Für Schwimmbäder, Wellnessanlagen und Duschen ist ausschließlich die Bewertungsgruppe nach DIN EN 16165 Anhang A (ehemals DIN 51097) maßgeblich. Welche Bewertungsgruppe für welchen Raumbereich erforderlich ist, regelt die DGUV Information 207-006 sowie die jeweiligen landesspezifischen Bäderhygienevorschriften.