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EN 13451 Schwimmbadgeräte – Teil 1: Allgemeine Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für in öffentlichen Schwimmbädern installierte Geräte (Normenreihe EN 13451)

Ausgabe: 2024-10 DACH-Äquivalent: ÖNORM EN 13451-1, DIN EN 13451-1 Zuletzt geprüft: 09.06.2026, 16:08 Uhr Quelle: dinmedia.de, Austrian Standards, sichere-schule.de
Das Wichtigste in Kürze

EN 13451 regelt Sicherheitsanforderungen für Schwimmbadgeräte – für Bodenleger relevant bei Öffnungsmaßen, Rutschhemmklassen und Belagsabstimmung.

Status: Aktuell gültig Ausgabe: 2024-10

Was EN 13451 regelt

Die Normenreihe EN 13451 legt allgemeine Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Geräte und Einbauten in öffentlichen Schwimmbädern fest. Grundlage ist Teil 1, der die übergeordneten Anforderungen definiert; die weiteren Teile behandeln spezifische Ausrüstungen wie Leitern, Ein- und Ausläufe, Startblöcke, Sprungplattformen sowie höhenverstellbare Zwischenböden.

Geltungsbereich und Teile der Normenreihe

Der Anwendungsbereich umfasst Schwimmbäder, die nach EN 15288-1 und EN 15288-2 klassifiziert sind. Wichtige Teile:

  • Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren
  • Teil 2: Leitern, Treppenleitern und Griffbögen
  • Teil 3: Ein- und Ausläufe sowie Wasser-Luft-Attraktionen
  • Teil 4: Startblöcke
  • Teil 10: Sprungplattformen und Sprungbretter
  • Teil 11: Höhenverstellbare Zwischenböden und Beckenabtrennungen

Schnittstellen zu Bodenbelagsarbeiten

Bodenleger begegnen der Normenreihe an mehreren konkreten Punkten. Öffnungen im Beckenboden – Schlitze von Überlaufrinnen, Gitter und Einläufen – dürfen maximal 8 mm breit sein. Das beeinflusst direkt, welche Belagsstärken und Fugenbreiten mit den Einbauten kompatibel sind.

Darüber hinaus verweist die Norm auf Rutschhemmungsanforderungen im Beckenboden und in angrenzenden Barfußbereichen. In Nichtschwimmerbereichen bis 1,35 m Wassertiefe sind die Bewertungsgruppen A oder B nach DGUV Information 207-006 gefordert – Werte, die beim Belagseinsatz zu berücksichtigen sind.

Abgrenzung zu Bodenbelagsnormen

Für die Rutschhemmprüfung von Belägen in Barfußnassbereichen bleiben DIN 51097 und die DGUV-Merkblätter die eigentlichen Prüfnormen. Die Gerätenorm definiert den sicherheitstechnischen Rahmen der Ausrüstung – Bodenleger nutzen sie als Referenz für Maßabstimmungen mit Geräteherstellern, nicht als Ausführungsnorm für den Belag selbst.

Praxishinweis

Bei Sanierung oder Neubau öffentlicher Schwimmbäder sollten Bodenleger die Einbaumaße der zertifizierten Einbauten kennen, um Schlitzweiten, Belagsstärken und Fugenraster frühzeitig abzustimmen.

Den Normtext erhalten Sie beim zuständigen Normungsverlag.

Häufige Fragen zur EN 13451

Was regelt die EN 13451?

EN 13451 regelt Sicherheitsanforderungen für Schwimmbadgeräte – für Bodenleger relevant bei Öffnungsmaßen, Rutschhemmklassen und Belagsabstimmung.

Ist die EN 13451 aktuell gültig?

Ja, die EN 13451 ist aktuell gültig.

Gibt es ein DACH-Äquivalent zur EN 13451?

Das DACH-Äquivalent zur EN 13451 ist ÖNORM EN 13451-1, DIN EN 13451-1.

Wann wurde die EN 13451 zuletzt geprüft?

Zuletzt geprüft am 20.03.2026.

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Rechtlicher Hinweis: Diese Zusammenfassung dient ausschließlich der Information und ersetzt nicht den Originalwortlaut der Norm. Maßgeblich für die Bauausführung ist stets das Original. Originalwortlaut erwerben →

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