Was DIN 51130 regelt
Die Norm in der gültigen Fassung von März 2023 beschreibt, wie der Verdrängungsraum profilierter Fußböden gemessen und bewertet wird. Der Verdrängungsraum ist das Volumen der Hohlräume an der Oberfläche eines Belags – je größer dieses Volumen, desto mehr Flüssigkeit kann der Boden aufnehmen und ableiten, bevor sich eine gleitfördernde Schicht bildet.
Die aktuelle Fassung ist inhaltlich deutlich enger gefasst als frühere Ausgaben: Das Begehungsverfahren auf der schiefen Ebene mit den Bewertungsgruppen R9 bis R13 ist nicht mehr Bestandteil dieser Norm. Dieses Prüfverfahren wurde im Dezember 2021 in die europäische Norm DIN EN 16165 (Anhang B) überführt. Wer Böden nach R-Klassen prüfen oder auswählen will, zieht seither DIN EN 16165 heran.
Verdrängungsraum – V-Klassen
DIN 51130:2023-03 klassifiziert profilierte Beläge in vier Stufen nach dem Mindest-Verdrängungsvolumen (in cm³/dm²):
| V-Klasse | Mindestvolumen |
|---|---|
| V4 | ≥ 4 cm³/dm² |
| V6 | ≥ 6 cm³/dm² |
| V8 | ≥ 8 cm³/dm² |
| V10 | ≥ 10 cm³/dm² |
Die V-Klasse ist besonders relevant, wenn auf dem Boden größere Mengen Flüssigkeit oder gleitfördernde Stoffe auftreten – etwa in Großküchen, Schlachtbetrieben oder Produktionshallen der Lebensmittelindustrie. Ein hoher Verdrängungsraum verhindert, dass sich Flüssigkeit als geschlossener Film unter der Schuhsohle sammelt.
Geschichte und aktueller Stand
Die ältere DIN 51130:2014-02 regelte noch beide Aspekte: das R-Gruppen-Prüfverfahren auf der schiefen Ebene und die V-Klassen. Mit der Einführung von DIN EN 16165 im Dezember 2021 wurde das R-Prüfverfahren europäisch harmonisiert und die Ausgabe 2014-02 zurückgezogen. Der national verbliebene Teil – die Bestimmung des Verdrängungsraums – lebt in der neuen DIN 51130:2023-03 weiter, die im März 2023 erschien und heute gültig ist.
Für die Praxis bedeutet das: Bei der Angabe „DIN 51130 R11 V4“ auf einem Produktdatenblatt stammt der R-Wert heute aus einem Prüfverfahren nach DIN EN 16165 Anhang B, der V-Wert aus der Ausgabe 2023-03. Beide Kennwerte sind weiterhin üblich und in DGUV-Regelwerken sowie der ASR A1.5/1,2 referenziert.
Praxishinweis
Bei der Ausschreibung oder Abnahme rutschhemmender Böden sollte immer geprüft werden, nach welcher Ausgabe ein Prüfzeugnis ausgestellt wurde. Zeugnisse nach DIN 51130:2014-02 oder früher enthalten das R-Gruppen-Prüfverfahren noch im selben Dokument. Neuere Zeugnisse trennen R-Nachweis (DIN EN 16165) und V-Nachweis (Ausgabe 2023-03). Die Bewertungsgruppen R9–R13 selbst haben sich inhaltlich nicht verändert.