Was EN 16165 regelt
EN 16165 fasst die in Europa verbreitetsten Prüfverfahren zur Bestimmung der Rutschhemmung von begehbaren Fußböden in einem einzigen europäischen Dokument zusammen. Die Norm legt die Prüfmethodik fest – Mindestanforderungen an Rutschhemmwerte werden weiterhin in nationalen Regelwerken definiert, etwa in der DGUV Regel 108-003, der ASR A1.5/1,2 oder der ÖNORM Z 1261.
Die Norm gilt für alle Arten von Bodenbelägen und Bodenoberflächen im Innen- und Außenbereich, einschließlich Beschichtungen und Platten. Sie wurde 2021 als europäische Norm verabschiedet; die deutsche Fassung als DIN EN 16165 erschien im Februar 2023, die österreichische Umsetzung als ÖNORM EN 16165 im März 2023.
Die vier Prüfverfahren im Überblick
| Verfahren | Anhang | Prinzip | Ergebnis | Vorgänger |
|---|---|---|---|---|
| Schiefe Ebene barfuß (Wasser) | A | Prüfperson geht barfuß auf geneigter, nassbenetzter Platte | Neigungswinkel → Gruppen A, B, C | DIN 51097 |
| Schiefe Ebene beschuht (Öl) | B | Prüfperson geht mit Prüfschuh auf geneigter, ölbenetzter Platte | Neigungswinkel → R-Klassen R9–R13 | DIN 51130 |
| Pendelgerät (PTV) | C | Pendelschlagprüfgerät misst den Reibungswiderstand der Oberfläche | Pendel-Testwert (PTV) | EN 13036-4 / BS 7976 |
| Tribometer (dynamisch) | D | Messgerät wird unter definiertem Druck über die Oberfläche gezogen | Dynamischer Reibungskoeffizient (DCOF) | DIN 51131 |
Verhältnis zu nationalen Regelwerken
Die R-Klassifizierung (R9–R13) aus Anhang B und die Barfuß-Gruppen A–C aus Anhang A sind nicht gegeneinander austauschbar; auch lassen sich die Ergebnisse der vier Verfahren nicht direkt vergleichen. In Österreich definiert die ÖNORM Z 1261 die Mindest-Rutschhemmklassen für unterschiedliche Nutzungen; in Deutschland tun dies ASR A1.5/1,2 und DGUV Regel 108-003. Da die Prüfergebnisse nach EN 16165 den alten Einzelnormen als gleichwertig anerkannt werden, behalten bestehende Prüfzeugnisse nach DIN 51130, DIN 51097 und DIN 51131 ihre Gültigkeit.
Praxishinweis
Die R-Klasse auf einem Produktdatenblatt gilt für den Neuzustand unter definierten Laborbedingungen mit festgelegtem Gleitmittel. Verschleiß, Reinigungsmittelrückstände und veränderte Oberflächenstrukturen können die tatsächliche Rutschhemmung im Einbauzustand erheblich beeinflussen. Wer dies bei der Planung nicht berücksichtigt, riskiert, dass eine im Labor geprüfte Fläche nach Jahren den geforderten Mindestwert nicht mehr erreicht.