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Zurückgezogen

DIN 18367 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Holzpflasterarbeiten

Diese Norm wurde zurückgezogen. Zurückgezogen mit VOB 2019 und in DIN 18356 überführt. Nachfolgenorm: DIN 18356.
Ausgabe: 2012-09 (letzte Ausgabe) Zuletzt geprüft: 08.06.2026, 23:47 Uhr Quelle: dinmedia.de, boden-wand-decke.de
Das Wichtigste in Kürze

Zurückgezogen: Holzpflasterarbeiten wurden mit der VOB 2019 in die DIN 18356 (Parkett- und Holzpflasterarbeiten) überführt. DIN 18367 wird nicht mehr eigenständig geführt.

Status: Zurückgezogen Ausgabe: 2012-09 (letzte Ausgabe)

Was diese Norm regelt

DIN 18367 ist eine Allgemeine Technische Vertragsbedingung (ATV) im Rahmen der VOB/C. Sie gilt für das Herstellen von Holzpflasterbelägen – sowohl Hirnholzpflaster als auch Langholzpflaster – einschließlich der zugehörigen Vorarbeiten, Verlegung und Nachbehandlung.

Die Norm betrifft Holzpflasterklötze, die auf geeignetem Untergrund verlegt und ggf. mit Fugenverguss versehen werden. Sie erfasst nicht die Herstellung des Untergrunds (Estrich, Beton), die gesondert nach den jeweils einschlägigen ATV zu beauftragen ist.

Wesentliche Anforderungen

Gliederung und Inhalt

  • Geltungsbereich: Holzpflasterbeläge aus Hirnholz- und Langholzklötzen für Innenräume (z. B. Industriehallen, Werkstätten, Lagerräume) und untergeordnet auch für Außenbereiche.
  • Stoffe und Bauteile: Anforderungen an Holzarten, Klotzabmessungen, Imprägnierung und Klebstoffe. Die Holzklötze müssen definierte Maßtoleranzen und Feuchtegehalte einhalten.
  • Ausführung: Festlegungen zur Verlegeart (starr, elastisch, schwimmend), Fugenbreite, Fugenverguss und Oberflächenbehandlung (z. B. Ölen, Versiegeln).
  • Nebenleistungen: Regelung, welche Leistungen ohne gesonderte Vergütung als Nebenleistungen gelten (z. B. Reinigung der Fläche nach Verlegung).
  • Besondere Leistungen: Leistungen, die nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet sind und gesondert vergütet werden (z. B. besondere Untergrundbeschichtungen, Gefälleausgleich).
  • Abrechnung: Aufmaßregeln nach Fläche (m²), Abzugsregelungen für Aussparungen und Regelungen für Zulagen bei Kleinmengen oder Sonderformaten.

Typische Holzpflasterarten

ArtBeschreibungTypische Anwendung
HirnholzpflasterKlötze mit Stirnholzfläche als Nutzschicht, hohe mechanische BelastbarkeitIndustrieböden, Werkstätten, Lagerhallen
LangholzpflasterKlötze mit Längsfaser als NutzschichtDekorative Böden, moderate Belastung

Rechtliches

DIN 18367 wird vertragsrelevant, sobald die VOB/C in einen Bauvertrag einbezogen wird. Bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland ist die VOB/C regelmäßig Vertragsgrundlage. In Österreich hat die VOB keine unmittelbare Geltung; hier gelten die ÖNORM B 2110 und die jeweiligen Leistungsbeschreibungen. Dennoch wird die VOB/C auch in Österreich teilweise als anerkannte Regel der Technik herangezogen.

Hinweis: Diese rechtlichen Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechtsberatung.

Praxishinweis

Holzpflaster erfordert einen Untergrund mit definierten Restfeuchte-Grenzwerten – dieser Punkt wird in der Baupraxis häufig unterschätzt. Vor der Verlegung ist eine CM-Messung des Estrichs zwingend erforderlich, da Holzklötze auf Feuchtigkeit mit Quellen reagieren und sich der gesamte Belag aufwölben kann. Die Norm trennt klar zwischen Nebenleistungen und Besonderen Leistungen: Wird z. B. ein Ausgleich des Untergrunds nicht gesondert beauftragt, ist er vom Holzpflasterleger nicht geschuldet. Leistungsverzeichnisse müssen daher vollständig alle erforderlichen Positionen enthalten.

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Häufige Fragen zur DIN 18367

Was regelt die DIN 18367?

Zurückgezogen: Holzpflasterarbeiten wurden mit der VOB 2019 in die DIN 18356 (Parkett- und Holzpflasterarbeiten) überführt. DIN 18367 wird nicht mehr eigenständig geführt.

Ist die DIN 18367 aktuell gültig?

Nein, die DIN 18367 wurde zurückgezogen. Zurückgezogen mit VOB 2019 und in DIN 18356 überführt. Nachfolgenorm: DIN 18356.

Wann wurde die DIN 18367 zuletzt geprüft?

Zuletzt geprüft am 20.03.2026.

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Rechtlicher Hinweis: Diese Zusammenfassung dient ausschließlich der Information und ersetzt nicht den Originalwortlaut der Norm. Maßgeblich für die Bauausführung ist stets das Original. Originalwortlaut erwerben →

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