Was DIN 18353 regelt
DIN 18353 gehört zur VOB/C und enthält die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) für Estricharbeiten. Sie gilt für das Herstellen von Estrichen aus Estrichmörteln einschließlich der erforderlichen Trenn-, Dämmstoff- und Schutzschichten. Als Vertragsnorm beschreibt sie, wie die Leistung auszuführen und abzurechnen ist und welche Leistungen ohne gesonderte Vergütung dazugehören oder gesondert zu vergüten sind.
Ausgabe 2023-09
DIN 18353:2023-09 ersetzt die Ausgabe 2019-09. Laut DIN Media hat der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) sie fachtechnisch an die Entwicklung des Baugeschehens angepasst und die Normenverweisungen auf den Stand 2023-04 gebracht.
Wann die ATV gilt
Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) der VOB/C werden Vertragsbestandteil, wenn die VOB/B vereinbart ist: Nach § 1 Abs. 1 VOB/B gelten sie dann als Bestandteil des Vertrags. Öffentliche Auftraggeber, die nach VOB/A vergeben, müssen nach § 8a VOB/A vorschreiben, dass VOB/B und VOB/C Vertragsbestandteil werden. Bei privaten Bauverträgen gilt die VOB/B nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.
Was das für Bodenleger bedeutet
Der Estrich ist der Untergrund für den Belag. DIN 18353 regelt, was der Estrichleger vertraglich schuldet; die technischen Anforderungen an Estriche stehen in der Reihe DIN 18560. Vor der Verlegung prüft der Bodenleger, ob der Estrich geeignet ist. Seine eigenen Vertragsbedingungen stehen in DIN 18365 (Bodenbelagarbeiten) und DIN 18356 (Parkett- und Holzpflasterarbeiten).