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Aktuell

DIN 18356 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Parkett- und Holzpflasterarbeiten

Ausgabe: 2019-09 DACH-Äquivalent: ÖNORM B 2236, ÖNORM B 5236 Zuletzt geändert: Zuletzt geprüft: 20.10.2026, 13:50 Uhr Quelle: dinmedia.de, dinmedia.de, dinmedia.de, lxgesetze.de, lxgesetze.de, lxgesetze.de, klebstoffe.com, klebstoffe.com
Das Wichtigste in Kürze

DIN 18356 ist die VOB/C-Norm (ATV) für Parkett- und Holzpflasterarbeiten in Innenräumen. Aktuell ist die Ausgabe 2019-09.

Status: Aktuell gültig Ausgabe: 2019-09

Was DIN 18356 regelt

DIN 18356 gehört zur VOB/C und enthält die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) für das Verlegen von Parkett und Holzpflaster in Innenräumen. Als Vertragsnorm beschreibt sie, wie die Leistung auszuführen und abzurechnen ist und welche Leistungen ohne gesonderte Vergütung dazugehören oder gesondert zu vergüten sind. Holzpflaster war bis 2016 in einer eigenen ATV geregelt, der DIN 18367.

Ausgabe 2019-09

DIN 18356:2019-09 ersetzt die Ausgabe 2016-09. Laut DIN Media wurde sie redaktionell überarbeitet und die Normenverweisungen auf den Stand 2019-04 gebracht.

Abgrenzung

Für Beläge aus Linoleum, Kunststoff, Elastomer, Textilien, Kork und mehrschichtige Elemente außer Parkett gilt DIN 18365. Wer beide Gewerke ausführt, muss beide ATV kennen.

Wann die ATV gilt

Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) der VOB/C werden Vertragsbestandteil, wenn die VOB/B vereinbart ist: Nach § 1 Abs. 1 VOB/B gelten sie dann als Bestandteil des Vertrags. Öffentliche Auftraggeber, die nach VOB/A vergeben, müssen nach § 8a VOB/A vorschreiben, dass VOB/B und VOB/C Vertragsbestandteil werden. Bei privaten Bauverträgen gilt die VOB/B nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.

Bedenken anmelden

Hat der Auftragnehmer Bedenken, etwa gegen die Leistung eines Vorgewerks wie den Estrich, muss er sie nach § 4 Abs. 3 VOB/B dem Auftraggeber unverzüglich und möglichst vor Beginn der Arbeiten schriftlich mitteilen.

Belegreife

Konkrete CM-Grenzwerte für Parkett nennen in Deutschland die Fachverbände (Empfehlung 08/2022, wiedergegeben im TKB-Merkblatt 16): für Zementestrich höchstens 1,8 CM-%, beheizt 1,6 CM-%, bei Probe über den gesamten Querschnitt (Estrichdicke bis 65 mm), bei Probe aus der unteren Hälfte höchstens 2,0 bzw. 1,8 CM-%. Für Calciumsulfatestrich gelten 0,5 bzw. beheizt 0,3 CM-%.

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Häufige Fragen zur DIN 18356

Was regelt die DIN 18356?

DIN 18356 ist die VOB/C-Norm (ATV) für Parkett- und Holzpflasterarbeiten in Innenräumen. Aktuell ist die Ausgabe 2019-09.

Ist die DIN 18356 aktuell gültig?

Ja, die DIN 18356 ist aktuell gültig.

Gibt es ein DACH-Äquivalent zur DIN 18356?

Das DACH-Äquivalent zur DIN 18356 ist ÖNORM B 2236, ÖNORM B 5236.

Wann wurde die DIN 18356 zuletzt geprüft?

Zuletzt geprüft am 20.10.2026.

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Rechtlicher Hinweis: Diese Zusammenfassung dient ausschließlich der Information und ersetzt nicht den Originalwortlaut der Norm. Maßgeblich für die Bauausführung ist stets das Original. Originalwortlaut erwerben →

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