Was ÖNORM B 5236 regelt
ÖNORM B 5236 ist in Österreich die technische Grundlage für Bodenbelags- und Holzfußbodenarbeiten. Sie gilt für Planung und Ausführung im Innenbereich bei elastischen, textilen und Laminat-Bodenbelägen, modularen mechanisch verriegelnden Bodenbelägen (MMF, mehrschichtige Paneele mit Klickverbindung), Parkett und Holzfußböden. Das gilt auch im Zusammenhang mit wassergeführten Flächenheiz- und Flächenkühlsystemen. Das Verkleben von Wandbelägen regelt sie nicht.
Die Norm enthält Anforderungen an Materialien, Planung und Ausführung, Regeln zu Feuchtigkeitsgehalt und Belegreife von Untergründen sowie Prüfmethoden, etwa für die Oberflächenfestigkeit des Estrichs. Vertragsrechtliche Punkte stehen in der Werkvertragsnorm ÖNORM B 2236.
Was sich mit der Ausgabe 2026-09 ändert
Die Ausgabe vom 1. September 2026 ersetzt die ÖNORM B 5236:2019 und ist technisch überarbeitet. Der Normentwurf vom 1. Mai 2026 wurde am 1. September 2026 zurückgezogen. Maßgeblich ist nur die Ausgabe 2026-09. Das Vorwort nennt diese wesentlichen Änderungen:
- Neu im Anwendungsbereich sind modulare mechanisch verriegelnde Bodenbeläge (MMF).
- Die CM-Messung ist als neue Prüfmethode aufgenommen, und die Grenzwerte für Zementestriche haben sich geändert. Calciumsulfatestriche nennt die Änderungsliste nicht.
- Die Überschrift des Abschnitts zu Flächenheizungen spricht jetzt von wassergeführten Flächenheiz- und Flächenkühlsystemen statt von Warmwasser-Fußbodenheizungen. Neu sind Anforderungen an den Kühlbetrieb.
- Für Verbundabdichtungen gibt es neue Anforderungen an Material, Planung und Ausführung.
- Der Abschnitt zur Ausführung ist überarbeitet.
- Neu aufgenommen sind die Begriffe Oberflächenbehandlung, Reinigungsschliff und Verbundabdichtung.
Unter den normativen Verweisungen steht außerdem ÖNORM EN 13892-10, die europäische Prüfnorm für die CM-Messung aus dem Jahr 2025.
Was das für die Verlegung bedeutet
- Gilt die Ausgabe 2026, wird die Belegreife von Zementestrich nach ihren neuen Grenzwerten beurteilt. Protokollvordrucke, die noch die Zementestrich-Werte der Ausgabe 2019 vorgeben, sind vor dem Einsatz mit dem Normtext 2026 abzugleichen.
- Die CM-Messung ist jetzt als Prüfmethode in die Norm aufgenommen. Ein Messwert lässt sich nur mit einem Grenzwert vergleichen, der für dasselbe Verfahren und dieselbe Art der Probenahme gilt.
- MMF-Paneele fallen jetzt ausdrücklich in den Anwendungsbereich. Klick-Laminat und Klick-Parkett waren als Laminat und Parkett schon bisher erfasst. Bei Paneelen unterscheidet der Ausführungsteil vollflächige Verklebung und schwimmende Verlegung.
- Kühlt das Flächensystem auch, kommen die neuen Anforderungen an den Kühlbetrieb dazu.
- Wird eine Verbundabdichtung eingeplant, gelten dafür die neuen Anforderungen der Norm.
- Welche Ausgabe gilt, ergibt sich aus dem Vertrag. Nennt er keine Ausgabe, ist das vor Arbeitsbeginn zu klären. Für neue Ausschreibungen ist 2026-09 die aktuelle Fassung.
Belegreife: Grenzwerte 2019 und 2026
Im Messprotokoll der Richtlinie der Bundesberufsgruppe der Bodenleger (WKO) zur CM-Messung (Ausgabe 12/2019), die auf der Normausgabe 2019 beruht, stehen die folgenden Werte. Eine Unterscheidung nach Belagsart sieht das Protokoll nicht vor. Für andere Estricharten und für ein abweichendes Mischverhältnis Zement:Sand ist ein eigener Wert anzugeben. Die Probe stammt nach der Richtlinie aus der unteren Hälfte des Estrichs.
| Estrich (Ausgabe 2019) | unbeheizt | beheizt |
|---|---|---|
| Konventioneller Zementestrich | ≤ 2,0 CM-% | ≤ 1,8 CM-% |
| Konventioneller Calciumsulfat-(Fließ-)Estrich | ≤ 0,5 CM-% | ≤ 0,3 CM-% |
Für die Ausgabe 2026 nennt das Vorwort geänderte Grenzwerte für Zementestriche. Welche Werte sich wie geändert haben, steht im Normtext. Calciumsulfatestriche nennt die Änderungsliste nicht. Der Abschnitt zur Belegreife unterscheidet unbeschleunigte (konventionelle) und beschleunigte Estriche. Eigene Unterabschnitte gibt es für Untergründe aus Holz (ohne Holzwerkstoffe) und für Estriche nach mechanischer Trocknung. Altuntergründe sind von diesem Abschnitt ausgenommen. Unabhängig davon sind die Angaben der Klebstoff- und Belagshersteller zu beachten.
Vergleich mit Deutschland
In Deutschland regeln die VOB/C-Normen DIN 18365 (Bodenbelagarbeiten) und DIN 18356 (Parkett- und Holzpflasterarbeiten) Technik und Vertrag gemeinsam. Die CM-Richtwerte für Boden- und Parkettleger kommen aus einer Empfehlung der Fachverbände von 2022, wiedergegeben im TKB-Merkblatt 16. Für neuen Zementestrich gelten danach bei textilen und elastischen Belägen, Laminat und mehrschichtigen modularen Belägen ≤ 2,0 CM-% (beheizt ≤ 1,8) bei einer Probe über den ganzen Querschnitt. Für Parkett sind es ≤ 1,8 CM-% (beheizt ≤ 1,6) bei einer Probe über den Querschnitt eines höchstens 65 mm dicken Estrichs und ≤ 2,0 CM-% (beheizt ≤ 1,8) bei einer Probe aus dem unteren Bereich. Für neuen Calciumsulfatestrich gelten jeweils ≤ 0,5 CM-% (beheizt ≤ 0,3). Die österreichischen Werte der Ausgabe 2019 entsprachen damit den deutschen Parkettwerten bei Probe aus dem unteren Bereich.
Praxishinweis
Wird die Werkvertragsnorm ÖNORM B 2236 vereinbart, gilt über deren Verweis ÖNORM B 5236 als technische Grundlage. Ob ein Estrich trocken genug ist, zeigt der protokollierte CM-Messwert, die Trocknungszeit allein zeigt es nicht. Zur Belegreife gehören außerdem weitere Punkte, etwa eine ausreichende Festigkeit. Liegt der Messwert über dem Grenzwert, muss der Bodenleger den Auftraggeber vor der Verlegung warnen. Eine schriftliche Warnung lässt sich später nachweisen.