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ÖNORM B 2110 Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen – Werkvertragsnorm

Ausgabe: 2023-05-01 DACH-Äquivalent: Kein direktes Gegenstück; DE vergleichbar: VOB/B (DIN 1961) Zuletzt geändert: Zuletzt geprüft: 20.10.2026, 15:48 Uhr Quelle: Austrian Standards, solidbau.at, bw-b.com
Das Wichtigste in Kürze

ÖNORM B 2110 enthält die allgemeinen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen in Österreich. Sie gilt, wenn sie im Vertrag vereinbart wird.

Status: Aktuell gültig Ausgabe: 2023-05-01

Was ÖNORM B 2110 regelt

ÖNORM B 2110 enthält die allgemeinen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen, auch für Leistungen der Haustechnik. Sie behandelt unter anderem Vertrag und Vertragsbestandteile, Leistung und Baudurchführung mit der Prüf- und Warnpflicht, Leistungsabweichungen, Rechnungslegung und Zahlung, Übernahme, Gewährleistung, Schadenersatz und Streitigkeiten. Der Teil mit Hinweisen für Ausschreibung und Angebot wird nicht Vertragsbestandteil.

Wann sie gilt

Die Vertragsbestimmungen werden nur Vertragsinhalt, wenn die Vertragspartner sie vereinbaren. Zusammen mit den im Vertrag genannten Fachnormen bilden sie die gleichbleibenden Vertragsbestimmungen; die Einzelheiten der Leistung legt der Einzelvertrag fest. Für Bodenbelags- und Parkettarbeiten gibt es die gewerkspezifische Werkvertragsnorm ÖNORM B 2236, für Estricharbeiten ÖNORM B 2232.

Ausgabe 2023

Aktuell ist die Ausgabe 2023-05-01. Sie ersetzt die Ausgabe 2013 und ist technisch überarbeitet. Laut Vorwort wurden unter anderem der Rücktritt vom Vertrag überarbeitet, das Fixgeschäft gestrichen, die Vertragsstrafe zum Schadenersatz verschoben, die Regeln zu Leistungsabweichungen präzisiert, ein eigener Abschnitt zu Streitigkeiten geschaffen und Anhänge zu Value Engineering und Bonusregelung ergänzt. Die Gewährleistung wurde laut Fachpresse an das seit 2022 geltende ABGB angepasst.

Bezug zum Bodenbelag

Für Bodenleger ist in ÖNORM B 2110 vor allem die Prüf- und Warnpflicht wichtig, etwa beim Untergrund. Laut solidbau.at genügt seit der Ausgabe 2023 eine Mitteilung; Schriftform wird aus Beweisgründen empfohlen. Nennt ein Vertrag eine ÖNORM ohne Ausgabedatum, gilt laut Fachpresse die Fassung zu Beginn der Angebotsfrist.

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Häufige Fragen zur ÖNORM B 2110

Was regelt die ÖNORM B 2110?

ÖNORM B 2110 enthält die allgemeinen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen in Österreich. Sie gilt, wenn sie im Vertrag vereinbart wird.

Ist die ÖNORM B 2110 aktuell gültig?

Ja, die ÖNORM B 2110 ist aktuell gültig.

Gibt es ein DACH-Äquivalent zur ÖNORM B 2110?

Das DACH-Äquivalent zur ÖNORM B 2110 ist Kein direktes Gegenstück; DE vergleichbar: VOB/B (DIN 1961).

Wann wurde die ÖNORM B 2110 zuletzt geprüft?

Zuletzt geprüft am 20.10.2026.

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Rechtlicher Hinweis: Diese Zusammenfassung dient ausschließlich der Information und ersetzt nicht den Originalwortlaut der Norm. Maßgeblich für die Bauausführung ist stets das Original. Originalwortlaut erwerben →

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