Was ÖNORM B 2207 regelt
Die ÖNORM B 2207 ist die österreichische Werkvertragsnorm für Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten. Sie legt die vertragsrechtlichen Rahmenbedingungen fest, unter denen solche Arbeiten ausgeschrieben, beauftragt und abgerechnet werden – von der Abgrenzung der Nebenleistungen bis zu Gewährleistungspflichten.
Die aktuelle Fassung stammt aus März 2017 und gilt für alle gängigen keramischen sowie natursteinähnlichen Belagsmaterialien, die auf Böden, Wänden und Decken im Innen- wie Außenbereich verlegt werden. Ausdrücklich eingeschlossen ist auch die Verlegung auf Warmwasser-Fußbodenheizungen.
Geltungsbereich und Leistungsabgrenzung
Im Kern unterscheidet die Norm zwischen Nebenleistungen – also Leistungen, die im Einheitspreis enthalten sind – und besonderen Leistungen, die gesondert beauftragt und vergütet werden müssen. Dazu gehören etwa aufwendige Schnitte, Aussparungen, spezielle Verfugungen oder das Verlegen in nicht rechtwinkligen Räumen.
- Regelungen zur Aufmaßermittlung und Mengenberechnung
- Anforderungen an Untergrund und Vorbehandlung vor der Verlegung
- Vorgaben für Fugenplanung, Ebenheitstoleranzen und Haftfestigkeit
- Gewährleistungsfristen in Verbindung mit der ÖNORM B 2110
Bedeutung in der Praxis
Als Werkvertragsnorm wird die ÖNORM B 2207 Vertragsbestandteil, sobald sie in der Ausschreibung oder im Werkvertrag vereinbart wird. Gemeinsam mit der ÖNORM B 2110 (Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen) bildet sie den rechtlichen Rahmen für die Auftragsvergabe an Fliesenleger und Plattenleger.
Für die technischen Ausführungsregeln – also wie die Fliesen tatsächlich zu verlegen sind – verweist die Praxis auf die ÖNORM B 3407. Die ÖNORM B 3732 regelt ergänzend die Anforderungen an Estriche als Untergrund. Diese Normen ergänzen einander: B 2207 regelt den Vertrag, B 3407 die Technik.
Abgrenzung zu anderen Werkvertragsnormen
Im österreichischen Normenwerk gibt es für jede Bauleistungsart eine eigene Werkvertragsnorm der B-22xx-Reihe. Für Estricharbeiten gilt die ÖNORM B 2232, für Bodenbelagsarbeiten (textile und elastische Beläge) die ÖNORM B 2236. Die ÖNORM B 2207 ist ausschließlich für keramische und vergleichbare starre Beläge vorgesehen.