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ÖNORM B 2207 Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten – Werkvertragsnorm

Ausgabe: 2017-03 DACH-Äquivalent: DIN 18352 Zuletzt geprüft: 09.06.2026, 16:58 Uhr Quelle: Austrian Standards, Austrian Standards
Das Wichtigste in Kürze

ÖNORM B 2207 regelt Verfahrens- und Vertragsbestimmungen für die Ausführung von Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten in Österreich.

Status: Aktuell gültig Ausgabe: 2017-03

Was ÖNORM B 2207 regelt

Die ÖNORM B 2207 ist die österreichische Werkvertragsnorm für Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten. Sie legt die vertragsrechtlichen Rahmenbedingungen fest, unter denen solche Arbeiten ausgeschrieben, beauftragt und abgerechnet werden – von der Abgrenzung der Nebenleistungen bis zu Gewährleistungspflichten.

Die aktuelle Fassung stammt aus März 2017 und gilt für alle gängigen keramischen sowie natursteinähnlichen Belagsmaterialien, die auf Böden, Wänden und Decken im Innen- wie Außenbereich verlegt werden. Ausdrücklich eingeschlossen ist auch die Verlegung auf Warmwasser-Fußbodenheizungen.

Geltungsbereich und Leistungsabgrenzung

Im Kern unterscheidet die Norm zwischen Nebenleistungen – also Leistungen, die im Einheitspreis enthalten sind – und besonderen Leistungen, die gesondert beauftragt und vergütet werden müssen. Dazu gehören etwa aufwendige Schnitte, Aussparungen, spezielle Verfugungen oder das Verlegen in nicht rechtwinkligen Räumen.

  • Regelungen zur Aufmaßermittlung und Mengenberechnung
  • Anforderungen an Untergrund und Vorbehandlung vor der Verlegung
  • Vorgaben für Fugenplanung, Ebenheitstoleranzen und Haftfestigkeit
  • Gewährleistungsfristen in Verbindung mit der ÖNORM B 2110

Bedeutung in der Praxis

Als Werkvertragsnorm wird die ÖNORM B 2207 Vertragsbestandteil, sobald sie in der Ausschreibung oder im Werkvertrag vereinbart wird. Gemeinsam mit der ÖNORM B 2110 (Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen) bildet sie den rechtlichen Rahmen für die Auftragsvergabe an Fliesenleger und Plattenleger.

Für die technischen Ausführungsregeln – also wie die Fliesen tatsächlich zu verlegen sind – verweist die Praxis auf die ÖNORM B 3407. Die ÖNORM B 3732 regelt ergänzend die Anforderungen an Estriche als Untergrund. Diese Normen ergänzen einander: B 2207 regelt den Vertrag, B 3407 die Technik.

Abgrenzung zu anderen Werkvertragsnormen

Im österreichischen Normenwerk gibt es für jede Bauleistungsart eine eigene Werkvertragsnorm der B-22xx-Reihe. Für Estricharbeiten gilt die ÖNORM B 2232, für Bodenbelagsarbeiten (textile und elastische Beläge) die ÖNORM B 2236. Die ÖNORM B 2207 ist ausschließlich für keramische und vergleichbare starre Beläge vorgesehen.

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Verwandte Normen zu ÖNORM B 2207

Diese Normen werden häufig gemeinsam mit ÖNORM B 2207 referenziert.

Häufige Fragen zur ÖNORM B 2207

Was regelt die ÖNORM B 2207?

ÖNORM B 2207 regelt Verfahrens- und Vertragsbestimmungen für die Ausführung von Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten in Österreich.

Ist die ÖNORM B 2207 aktuell gültig?

Ja, die ÖNORM B 2207 ist aktuell gültig.

Gibt es ein DACH-Äquivalent zur ÖNORM B 2207?

Das DACH-Äquivalent zur ÖNORM B 2207 ist DIN 18352.

Wann wurde die ÖNORM B 2207 zuletzt geprüft?

Zuletzt geprüft am 31.01.2025.

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Rechtlicher Hinweis: Diese Zusammenfassung dient ausschließlich der Information und ersetzt nicht den Originalwortlaut der Norm. Maßgeblich für die Bauausführung ist stets das Original. Originalwortlaut erwerben →

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