Was ÖNORM A 2060 regelt
ÖNORM A 2060 enthält allgemeine Vertragsbestimmungen für Leistungen, etwa Lieferleistungen einschließlich allenfalls erforderlicher Montagearbeiten und objektbezogene Dienstleistungen. Bauleistungen sind ausgenommen; für sie gelten ÖNORM B 2110 oder ÖNORM B 2118. Ein eigener Abschnitt enthält Verfahrensbestimmungen und Hinweise für Ausschreibung und Angebot.
Inhalt im Überblick
Laut Inhaltsverzeichnis behandelt die Norm Vertrag und Reihenfolge der Vertragsbestandteile, Leistung mit Nebenleistungen, Prüf- und Warnpflicht und Verzug, Leistungsabweichungen, Rechnungslegung, Zahlung und Rücklässe, Übernahme sowie Gefahrtragung, Gewährleistung, Schadenersatz und Vertragsstrafe. Fristen und Prozentsätze stehen nur im Normtext.
Ausgabe
Aktuell ist die Ausgabe 2023-05-01 als Ersatz für 2013. Sie erschien gemeinsam mit den Neuausgaben von ÖNORM B 2110 und B 2118. Die Änderungen beschreibt Austrian Standards öffentlich nicht im Detail. Laut Inhaltsverzeichnis enthält die A 2060 auch einen Abschnitt zum Fixgeschäft, das ÖNORM B 2110 in der Ausgabe 2023 ersatzlos gestrichen hat.
Bezug zum Bodenbelag
Für eine reine Materiallieferung, etwa an öffentliche Auftraggeber, kann ÖNORM A 2060 die Vertragsgrundlage sein. Die Verlegung von Bodenbelägen gilt dagegen in der Regel als Bauleistung; dafür kommen ÖNORM B 2110 und die Werkvertragsnorm ÖNORM B 2236 in Betracht. Wie andere ÖNORMEN gilt die A 2060 nur, wenn sie vereinbart ist.