Was EN ISO 105-B02 regelt
EN ISO 105-B02 beschreibt das Prüfverfahren zur Bestimmung der Lichtechtheit von Textilien gegenüber künstlichem Licht (Xenonbogenlicht), das natürlichem Tageslicht (D65) entspricht. Die Norm gilt für textile Bodenbeläge (Teppichbahnen, Teppichfliesen), aber auch für andere eingefärbte Materialien wie Kautschuk, PVC-Beläge und Linoleum, sofern deren Produktnormen auf dieses Verfahren verweisen.
Prüfprinzip
Belichtung und Referenzen
Die Probe wird gemeinsam mit genormten Blauwoll-Lichtechtheitstypen (Referenzen 1–8 nach europäischem Standard bzw. L2–L9 nach amerikanischem Standard) unter definierter Xenonbogenlicht-Bestrahlung belichtet. Nach festgelegten Belichtungsintervallen wird die Farbänderung der Probe mit jener der Referenzen verglichen. Die Ergebnisse beider Referenzreihen sind nicht austauschbar.
Blauwollskala
| Bewertung | Lichtechtheit | Praxisrelevanz Bodenbelag |
|---|---|---|
| 1–2 | Sehr gering bis gering | Für Bodenbeläge ungeeignet |
| 3–4 | Mäßig bis ziemlich gut | Nur in wenig lichtexponierten Bereichen |
| 5–6 | Gut bis sehr gut | Übliche Mindestanforderung für textile Bodenbeläge |
| 7–8 | Vorzüglich bis hervorragend | Für stark lichtexponierte Flächen |
Belichtungsbedingungen
- Die Ausgabe 2014 definiert fünf Testmethoden, die sich in Klimabedingungen und Anwendungsbereich unterscheiden.
- Typische Klimabedingungen: gemäßigt (A1), trocken (A2), halbtropisch (A3).
- Das Lichtspektrum muss natürlichem Tageslicht hinter Fensterglas (CIE D65) entsprechen.
Bewertung der Farbänderung
Die Farbänderung wird visuell anhand des Graumaßstabs (ISO 105-A02) oder instrumentell bestimmt. Das Ergebnis wird als Lichtechtheits-Note auf der Blauwollskala 1–8 angegeben, wobei 8 die höchste Echtheit darstellt.
Praxishinweis für Bodenbeläge
Bei textilen Bodenbelägen nach EN 1307 wird üblicherweise eine Lichtechtheit von mindestens Stufe 5 gefordert. Für PVC-Beläge und Linoleum verweisen die jeweiligen Produktnormen (z. B. EN ISO 10581, EN ISO 24011) häufig ebenfalls auf dieses Prüfverfahren.