DACH-Äquivalent: ÖNORM EN ISO 105-B02; DIN EN ISO 105-B02
Zuletzt geprüft: 20.03.2026
Prüfung

Was EN ISO 105-B02 regelt

EN ISO 105-B02 beschreibt das Prüfverfahren zur Bestimmung der Lichtechtheit von Textilien gegenüber künstlichem Licht (Xenonbogenlicht), das natürlichem Tageslicht (D65) entspricht. Die Norm gilt für textile Bodenbeläge (Teppichbahnen, Teppichfliesen), aber auch für andere eingefärbte Materialien wie Kautschuk, PVC-Beläge und Linoleum, sofern deren Produktnormen auf dieses Verfahren verweisen.

Prüfprinzip

Belichtung und Referenzen

Die Probe wird gemeinsam mit genormten Blauwoll-Lichtechtheitstypen (Referenzen 1–8 nach europäischem Standard bzw. L2–L9 nach amerikanischem Standard) unter definierter Xenonbogenlicht-Bestrahlung belichtet. Nach festgelegten Belichtungsintervallen wird die Farbänderung der Probe mit jener der Referenzen verglichen. Die Ergebnisse beider Referenzreihen sind nicht austauschbar.

Blauwollskala

BewertungLichtechtheitPraxisrelevanz Bodenbelag
1–2Sehr gering bis geringFür Bodenbeläge ungeeignet
3–4Mäßig bis ziemlich gutNur in wenig lichtexponierten Bereichen
5–6Gut bis sehr gutÜbliche Mindestanforderung für textile Bodenbeläge
7–8Vorzüglich bis hervorragendFür stark lichtexponierte Flächen

Belichtungsbedingungen

Bewertung der Farbänderung

Die Farbänderung wird visuell anhand des Graumaßstabs (ISO 105-A02) oder instrumentell bestimmt. Das Ergebnis wird als Lichtechtheits-Note auf der Blauwollskala 1–8 angegeben, wobei 8 die höchste Echtheit darstellt.

Praxishinweis für Bodenbeläge

Bei textilen Bodenbelägen nach EN 1307 wird üblicherweise eine Lichtechtheit von mindestens Stufe 5 gefordert. Für PVC-Beläge und Linoleum verweisen die jeweiligen Produktnormen (z. B. EN ISO 10581, EN ISO 24011) häufig ebenfalls auf dieses Prüfverfahren.

Gilt oft in Verbindung mit: