Was ÖNORM B 2242-1 regelte
ÖNORM B 2242-1 enthielt die Verfahrens- und Vertragsbestimmungen für Warmwasser-Fußbodenheizungen, die unter oder in Estrichen verlegt werden, einschließlich der Schall- und Wärmedämmschichten und der Beläge. Sie galt für Wohn- und Aufenthaltsräume samt Nebenräumen bei Nutzlasten bis 3 kN/m². Heizsysteme auf oder über der Estrichoberfläche waren nicht erfasst.
Die Reihe ÖNORM B 2242
Teil 1 bildete den Verfahrensteil der Reihe. Weitere Teile betrafen das Heizsystem (Teil 2), Elektro-Fußbodenheizungen (Teil 3, zuletzt 1998), den Estrich (Teil 4), keramische Beläge und Stein (Teil 5), textile und elastische Beläge (Teil 6) sowie Holzfußböden (Teil 7). Die übrigen erschienen zuletzt am 1. Mai 2007. Alle sind zurückgezogen.
Was heute gilt
Fünf Teile sind laut Titelblatt heutiger ÖNORMEN ersetzt: die Teile 1 und 5 durch ÖNORM B 2207 (2017), laut deren Vorwort gemeinsam mit ÖNORM B 2213 (Steinmetz- und Kunststeinarbeiten), Teil 4 durch ÖNORM B 2232 und die technische ÖNORM B 3732 (beide 2016), die Teile 6 und 7 durch ÖNORM B 2236 (2019). Für Teil 2 nennt Austrian Standards keinen Ersatz. B 2207, B 2232 und B 2236 gelten ausdrücklich auch bei Warmwasser-Fußbodenheizungen. Technisch behandelt die Reihe ÖNORM EN 1264 wasserdurchströmte Flächenheizungen.
Praxishinweis
Ältere Leistungsverzeichnisse verweisen manchmal noch auf die Reihe B 2242. Für neue Ausschreibungen sind die genannten gewerkspezifischen Normen heranzuziehen.
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