Was DIN 4109-1 regelt
DIN 4109-1 legt bauaufsichtliche Mindestanforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung zwischen fremden Nutzungseinheiten und zu besonders lauten Räumen fest, außerdem an Außenbauteile gegen Außenlärm und an Geräusche aus gebäudetechnischen Anlagen. Sie gilt unter anderem für Büros, Hotels, Krankenhäuser und Schulen. Ziel ist der Schutz vor unzumutbaren Belästigungen; einen erhöhten Schallschutz nach DIN 4109-5 muss der Bauherr gesondert vereinbaren.
Werte aus der Fachliteratur
Laut dem Merkblatt eines Fachverbands gilt für Decken in Bürogebäuden und gemischt genutzten Gebäuden allgemein ein bewertetes Bau-Schalldämm-Maß R'w von mindestens 54 dB und ein bewerteter Norm-Trittschallpegel L'n,w von höchstens 50 dB. Laut Zentralverband des Deutschen Baugewerbes wurde der Trittschallwert für Geschossdecken mit der Neufassung 2016 von 53 auf 50 dB verschärft.
Ausgabe und Bauaufsicht
Gültig ist DIN 4109-1:2018-01 als Ersatz für 2016-07. Sie ist in der MVV TB 2025/1 als Technische Baubestimmung aufgeführt; der Nachweis erfolgt nach DIN 4109-2. Ein Entwurf DIN 4109-1:2026-09 mit dem Titel „Anforderungen“ überarbeitet die Anforderungswerte, er ist noch keine Norm.
Bezug zum Bodenbelag
Den Trittschallschutz erbringen in der Regel Rohdecke und schwimmender Estrich. Laut Fraunhofer IBP (2014, zur damaligen Norm) galten weichfedernde Beläge im Nachweis als nicht anrechenbar, weil sie ausgetauscht werden können. Herstellerangaben zur Trittschallminderung eines Belags werden auf der Rohdecke gemessen; auf schwimmendem Estrich wirkt der Belag laut IBP deutlich weniger. In Österreich werden ÖNORM B 8115-2 und die OIB-Richtlinie 5 herangezogen.