Was ÖNORM B 8115-2 regelt
Die Ausgabe 2021 stellt eine grundlegende Neuausrichtung dar: Statt konkreter Grenzwerte definiert sie eine einheitliche Methodik zur Ermittlung von Schallschutzniveaus in Gebäuden und Gebäudeteilen, die für längere Aufenthalte von Menschen bestimmt sind – Wohnbauten, Büros, Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser fallen in ihren Geltungsbereich.
Der methodische Ansatz unterscheidet zwischen der messtechnischen Prüfung vor Ort und dem rechnerischen Nachweis auf Basis von Bauteilkennwerten. Beide Wege führen zu vergleichbaren Schallschutzniveaus, die mit den Anforderungen der OIB-Richtlinie 5 abgeglichen werden können.
Abgrenzung zur Vorgängerausgabe
Die frühere Ausgabe 2006 trug noch den Untertitel „Anforderungen an den Schallschutz“ und enthielt direkte Grenzwerttabellen für Trittschall und Luftschall. Mit der Neuausgabe 2021 wurde dieser Teil herausgelöst: Die verbindlichen Anforderungswerte finden sich seither in der OIB-Richtlinie 5 sowie ergänzend in ÖNORM B 8115-5. Die Norm selbst konzentriert sich nun auf das Wie der Ermittlung.
Bedeutung für Bodenbelagsarbeiten
Wer Bodenaufbauten plant oder ausführt, sollte wissen, dass der bauphysikalische Nachweis auf Basis dieser Methodik erstellt wird. Wird ein Bodenbelag ausgetauscht – etwa ein Teppich gegen einen harten Belag –, kann sich der gemessene Trittschallpegel deutlich verschlechtern. Der im Schallschutznachweis angesetzte Aufbau ist Teil des nachgewiesenen Systems; eine Änderung erfordert eine Neuberechnung nach der hier festgelegten Methodik.