Was DIN 18299 regelt
DIN 18299 ist der allgemeine Teil der VOB/C, der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV). Sie gilt für alle Bauarbeiten, auch für solche ohne eigene Gewerke-ATV. Weicht eine Gewerke-ATV ab, geht diese vor. Wie alle ATV ist sie in sechs Abschnitte gegliedert: Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung, Geltungsbereich, Stoffe und Bauteile, Ausführung, Nebenleistungen und Besondere Leistungen sowie Abrechnung.
Ausgabe
Gültig ist DIN 18299:2023-09 als Ersatz für 2019-09. Sie erschien im Ergänzungsband 2023 zur VOB und ist laut Einführungserlass des Bundes seit 01.10.2023 im Bundesbau anzuwenden. Neu ist unter anderem eine Öffnungsklausel für digitale Abrechnungsmethoden in den Abschnitten 0 und 5. Die Gewerke-Normen DIN 18365 und DIN 18356 gelten weiter in der Ausgabe 2019-09, DIN 18353 in der Ausgabe 2023-09.
Bezug zum Bodenbelag
Die Gewerke-Normen für Bodenbelag-, Parkett- und Estricharbeiten bauen auf DIN 18299 auf. Was sie nicht selbst regeln, etwa allgemeine Nebenleistungen und Abrechnungsregeln, steht hier. Laut Fachliteratur gehören Nebenleistungen auch ohne Erwähnung zur Leistung, Besondere Leistungen sind nur geschuldet, wenn die Leistungsbeschreibung sie ausdrücklich nennt. Die Hinweise in Abschnitt 0 richten sich an den Ausschreibenden und werden nicht Vertragsinhalt. Vertragsbestandteil wird die VOB/C, wenn die VOB/B vereinbart ist. In Österreich gelten bei Vereinbarung ÖNORM B 2110 und die Werkvertragsnormen.