Was DIN 18040-1 regelt
DIN 18040-1 gilt für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung öffentlich zugänglicher Gebäude und ihrer Außenanlagen, etwa Kultur-, Bildungs-, Gesundheits-, Büro-, Verkaufs- und Beherbergungsbauten. Jeder Abschnitt nennt ein Schutzziel und zeigt dann, wie es erreicht werden kann. Die Norm ersetzte DIN 18024-2 und nahm Anforderungen an Sehen, Hören und Tasten neu auf.
Bodenbeläge, Kontrast und Treppen
Laut dem Leitfaden des Landes Baden-Württemberg verlangt die Norm rutschhemmende, fest verlegte Beläge, die für Rollstühle und Rollatoren geeignet sind; in der Wiedergabe des Leitfadens steht dazu sinngemäß mindestens R 9. Bodenbeläge sollen sich visuell von Wänden, Türen und Stützen abheben, Spiegelungen und Blendung sind zu vermeiden. Als Erfahrungswerte nennt die Norm einen Leuchtdichtekontrast von K ≥ 0,4 für Orientierung und Bodenmarkierungen und K ≥ 0,7 für Warnungen. Als Beispiel nennt die Norm Stufenmarkierungen, die auf der Trittstufe 4 bis 5 cm breit sind. Für die Raumakustik verweist die Norm auf DIN 18041.
Ausgabe und Bauaufsicht
Gültig ist DIN 18040-1:2010-10. Sie ist in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB 2025/1) mit Ausnahmen eingeführt; die Länder können abweichen. DIN Media führt sie als teilweise ersetzt durch DIN EN 17210:2021-08, sie bleibt aber aktuell. Ein Entwurf von 2023 passt sie an EN 17210 an; laut einem Fachverlag wird die Neuausgabe für Herbst 2026 erwartet.
Bezug zum Bodenbelag
Lose liegende Läufer passen nicht zur Anforderung „fest verlegt“. Glanzgrad von Beschichtungen und Pflegemitteln beeinflusst die Blendung. In Österreich wird stattdessen ÖNORM B 1600 herangezogen.