Was DIN 32984 regelt
DIN 32984 legt Anforderungen an Bodenindikatoren mit Rippen- und Noppenstruktur und an sonstige Leitelemente fest, um Sicherheit und Mobilität blinder und sehbehinderter Menschen zu verbessern. Festgelegt werden Form und Maße der Profile und der erforderliche Leuchtdichtekontrast, dazu Standardlösungen etwa für Querungen, Haltestellen und Treppen und ein Abschnitt zur Orientierung in Gebäuden. Die Norm gilt für Neubauten und sinngemäß für Umbauten.
Werte aus der Fachliteratur
Der Leitfaden Barrierefreies Bauen des Bundes nennt mit Bezug auf die Norm im Außenraum 4 bis 5 mm hohe Rippen und Noppen; im Innenraum seien auf ebenen Belägen schon 2 bis 3 mm Höhenunterschied gut ertastbar. Nach bisherigen Erfahrungen eignet sich für bodengebundene Leitsysteme ein Leuchtdichtekontrast von K ≥ 0,4.
Ausgabe
Gültig ist DIN 32984:2023-04 als Ersatz für 2020-12. Laut Änderungsvermerk wurden vor allem Bilder ersetzt und einzelne Felder präzisiert. Mit der Ausgabe 2020 wurde die rechtwinklige Noppenanordnung auf Ausnahmen beschränkt, weil die diagonale für Rollstühle und Rollatoren besser befahrbar ist.
Bezug zum Bodenbelag
Die Norm erfasst auch den angrenzenden Bodenbelag, denn der Kontrast entsteht zwischen Indikator und Umgebung. Stark strukturierte oder kontrastarme Beläge brauchen Begleitstreifen. In Gebäuden können laut einem Fachportal kontrastreiche Teppichläufer Leitstreifen ersetzen und ein deutlicher Belagswechsel Aufmerksamkeitsfelder bilden. In Österreich wird fachlich ÖNORM V 2102 mit anderen Maßen herangezogen.