Was ÖNORM B 8115-5 regelt
ÖNORM B 8115-5 legt Schallschutzklassen für unterschiedliche Schutzniveaus fest, auf Basis der Methodik von ÖNORM B 8115-2: A (hoher), B (erhöhter), C (Basisschallschutz), D (verringerter) und E (geringer Schallschutz). Die Klassen sind Grundlage für eine freiwillige Deklaration und müssen ausnahmslos vorab vereinbart werden. Sie dienen auch dazu, bestehende Gebäude einzustufen, etwa beim Verkauf.
Inhalt
Behandelt werden unter anderem Luft- und Trittschallschutz zu anderen Nutzungseinheiten, der Schallschutz innerhalb einer Nutzungseinheit, Außenbauteile und technische Anlagen. Informative Anhänge enthalten Planungswerte und einen Schallschutzausweis. Die Zahlenwerte stehen nur im Normtext.
Ausgabe
Aktuell ist die Ausgabe 2021-04-15 als Ersatz für 2012. Laut Vorwort wurde die Methodik der B 8115-2 konsequent umgesetzt; für die höheren Klassen kamen Resonanzfrequenzen zu den Spektrum-Anpassungswerten hinzu.
Bezug zum Bodenbelag
Wird eine Schallschutzklasse nach ÖNORM B 8115-5 vereinbart, betrifft der Trittschallschutz den ganzen Fußbodenaufbau. Ohne Vereinbarung gilt keine Klasse; die Klassen sind keine gesetzlichen Mindestanforderungen.