Was EN 13892-8 regelt
EN 13892-8 beschreibt das genormte Prüfverfahren zur Bestimmung der Haftzugfestigkeit zwischen einem Estrich und einem standardisierten Untergrund. Die Norm gilt für vier Estrichmörtelarten: Zementestrich, Calciumsulfatestrich, Magnesiaestrich und Kunstharzestrich. Die Probenherstellung und -lagerung erfolgt nach EN 13892-1.
Das Verfahren wird sowohl für Laborprüfungen an hergestellten Probekörpern als auch – in Anlehnung – für Prüfungen an fertigen Estrichen auf der Baustelle angewendet. Normen wie DIN 18560-3 verweisen direkt auf EN 13892-8 als maßgebliche Prüfmethode für Verbundestriche.
Wesentliche Anforderungen
Prüfprinzip
Ein Prüfstempel (Zugkopf) wird auf die Estrichoberfläche geklebt, nachdem der Estrich ringförmig bis auf den Untergrund eingekerbt wurde. Anschließend wird eine senkrechte Zugkraft stoßfrei aufgebracht, bis Versagen eintritt. Die gemessene Bruchlast bezogen auf die Prüffläche ergibt die Haftzugfestigkeit in N/mm² (MPa).
Zentrale Parameter
- Prüfkopf-Querschnitt: ca. 50 mm (quadratisch oder kreisförmig möglich)
- Belastungsgeschwindigkeit: gleichmäßig und stoßfrei
- Probenanzahl: Mindestens 5 Prüfbereiche je Prüffläche
- Ergebnis: Haftzugfestigkeit in N/mm², ergänzt durch Angabe des Bruchbildes
Bruchbild-Dokumentation
Neben dem Zahlenwert ist die Dokumentation des Bruchbildes entscheidend. Ein Adhäsionsbruch in der Grenzfläche zeigt eine unzureichende Verbindung zum Untergrund an, während ein Kohäsionsbruch im Estrich darauf hinweist, dass die Verbundzone fester ist als das Estrichmaterial selbst. Ein Bruch im Untergrund kann ebenfalls auftreten und ist entsprechend zu protokollieren.
Praxishinweis
Die Haftzugfestigkeit nach EN 13892-8 ist eine der wichtigsten Kenngrößen bei der Beurteilung von Verbundestrichen. Das Bruchbild ist dabei ebenso aussagekräftig wie der Messwert selbst. Die Norm liefert die Prüfmethodik – die konkreten Mindestanforderungen an die Haftzugfestigkeit (z. B. Klasse B 1,0 oder B 1,5 nach EN 13813) sind in den jeweiligen Ausführungsnormen (z. B. DIN 18560-3) oder in der Produktdeklaration des Estrichherstellers festgelegt.