Schwimmbadgeräte – Teil 1: Allgemeine Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für in öffentlichen Schwimmbädern installierte Geräte (Normenreihe EN 13451)
Stand: 03.08.2026 · portal.reschfloor.com
Die Normenreihe EN 13451 legt allgemeine Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Geräte und Einbauten in öffentlichen Schwimmbädern fest. Grundlage ist Teil 1, der die übergeordneten Anforderungen definiert; die weiteren Teile behandeln spezifische Ausrüstungen wie Leitern, Ein- und Ausläufe, Startblöcke, Sprungplattformen sowie höhenverstellbare Zwischenböden.
Der Anwendungsbereich umfasst Schwimmbäder, die nach EN 15288-1 und EN 15288-2 klassifiziert sind. Wichtige Teile:
Bodenleger begegnen der Normenreihe an mehreren konkreten Punkten. Öffnungen im Beckenboden – Schlitze von Überlaufrinnen, Gitter und Einläufen – dürfen maximal 8 mm breit sein. Das beeinflusst direkt, welche Belagsstärken und Fugenbreiten mit den Einbauten kompatibel sind.
Darüber hinaus verweist die Norm auf Rutschhemmungsanforderungen im Beckenboden und in angrenzenden Barfußbereichen. In Nichtschwimmerbereichen bis 1,35 m Wassertiefe sind die Bewertungsgruppen A oder B nach DGUV Information 207-006 gefordert – Werte, die beim Belagseinsatz zu berücksichtigen sind.
Für die Rutschhemmprüfung von Belägen in Barfußnassbereichen bleiben DIN 51097 und die DGUV-Merkblätter die eigentlichen Prüfnormen. Die Gerätenorm definiert den sicherheitstechnischen Rahmen der Ausrüstung – Bodenleger nutzen sie als Referenz für Maßabstimmungen mit Geräteherstellern, nicht als Ausführungsnorm für den Belag selbst.
Bei Sanierung oder Neubau öffentlicher Schwimmbäder sollten Bodenleger die Einbaumaße der zertifizierten Einbauten kennen, um Schlitzweiten, Belagsstärken und Fugenraster frühzeitig abzustimmen.
Den Normtext erhalten Sie beim zuständigen Normungsverlag.