Diese Norm wurde zurückgezogen. Zurückgezogen mit VOB 2019 und in DIN 18356 überführt. Nachfolgenorm: DIN 18356.
DACH-Äquivalent:
Zuletzt geprüft: 20.03.2026
Verlegung Untergrund

Was diese Norm regelt

DIN 18367 ist eine Allgemeine Technische Vertragsbedingung (ATV) im Rahmen der VOB/C. Sie gilt für das Herstellen von Holzpflasterbelägen – sowohl Hirnholzpflaster als auch Langholzpflaster – einschließlich der zugehörigen Vorarbeiten, Verlegung und Nachbehandlung.

Die Norm betrifft Holzpflasterklötze, die auf geeignetem Untergrund verlegt und ggf. mit Fugenverguss versehen werden. Sie erfasst nicht die Herstellung des Untergrunds (Estrich, Beton), die gesondert nach den jeweils einschlägigen ATV zu beauftragen ist.

Wesentliche Anforderungen

Gliederung und Inhalt

Typische Holzpflasterarten

ArtBeschreibungTypische Anwendung
HirnholzpflasterKlötze mit Stirnholzfläche als Nutzschicht, hohe mechanische BelastbarkeitIndustrieböden, Werkstätten, Lagerhallen
LangholzpflasterKlötze mit Längsfaser als NutzschichtDekorative Böden, moderate Belastung

Rechtliches

DIN 18367 wird vertragsrelevant, sobald die VOB/C in einen Bauvertrag einbezogen wird. Bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland ist die VOB/C regelmäßig Vertragsgrundlage. In Österreich hat die VOB keine unmittelbare Geltung; hier gelten die ÖNORM B 2110 und die jeweiligen Leistungsbeschreibungen. Dennoch wird die VOB/C auch in Österreich teilweise als anerkannte Regel der Technik herangezogen.

Hinweis: Diese rechtlichen Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechtsberatung.

Praxishinweis

Holzpflaster erfordert einen Untergrund mit definierten Restfeuchte-Grenzwerten – dieser Punkt wird in der Baupraxis häufig unterschätzt. Vor der Verlegung ist eine CM-Messung des Estrichs zwingend erforderlich, da Holzklötze auf Feuchtigkeit mit Quellen reagieren und sich der gesamte Belag aufwölben kann. Die Norm trennt klar zwischen Nebenleistungen und Besonderen Leistungen: Wird z. B. ein Ausgleich des Untergrunds nicht gesondert beauftragt, ist er vom Holzpflasterleger nicht geschuldet. Leistungsverzeichnisse müssen daher vollständig alle erforderlichen Positionen enthalten.

Originalwortlaut bei Beuth Verlag erwerben

Gilt oft in Verbindung mit: