Was ÖNORM B 2207 regelt
ÖNORM B 2207 ist die Werkvertragsnorm für Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten in Österreich. Sie enthält die Verfahrens- und Vertragsbestimmungen für diese Arbeiten und gilt auch für das Verlegen von Fliesen und Platten auf Warmwasser-Fußbodenheizungen. Die aktuelle Ausgabe ist vom 1. März 2017.
Aufbau
Wie alle gewerkspezifischen Werkvertragsnormen ergänzt sie die ÖNORM B 2110 und folgt einem einheitlichen Aufbau: Verfahrensbestimmungen mit Hinweisen für Ausschreibung und Angebot, Vertragsbestimmungen zu Materialien und Ausführung samt Prüf- und Warnpflicht, Nebenleistungen, Ausmaß und Abrechnung sowie Gewährleistung.
Wann die Norm gilt
Werkvertragsnormen gelten nicht automatisch, sondern wenn sie vereinbart sind. Laut Austrian Standards (Fachinformation 17, 2017) gelten mit der Vereinbarung der ÖNORM B 2110 auch die in Betracht kommenden technischen ÖNORMEN und die Werkvertragsnormen der Reihe B 22xx als mitvereinbart. Bei Verbrauchergeschäften nach dem Konsumentenschutzgesetz müssen sie ausdrücklich vereinbart werden.
Abgrenzung
Die technischen Anforderungen an Planung und Ausführung von Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten stehen in ÖNORM B 3407 (Ausgabe 2026-01). Für andere Gewerke gibt es eigene Werkvertragsnormen: ÖNORM B 2232 für Estricharbeiten und ÖNORM B 2236 für Bodenbelags- und Holzfußbodenarbeiten, seit 2019 einschließlich Parkett. In Deutschland entspricht ihr die VOB/C-Norm DIN 18352 (Fliesen- und Plattenarbeiten).
Bezug zur Fußbodenheizung
Früher regelte Teil 5 der Reihe ÖNORM B 2242 die Vertragsbestimmungen für keramische Beläge und Stein auf Warmwasser-Fußbodenheizungen. Die B 2207:2017 ersetzt laut Titelblatt die Teile 1 und 5, laut Vorwort gemeinsam mit ÖNORM B 2213 (Steinmetz- und Kunststeinarbeiten).