Was ÖNORM B 2233 regelt
ÖNORM B 2233 enthält die Verfahrens- und Vertragsbestimmungen für das Setzen von Kachelöfen. Sie ist sinngemäß auch auf andere Hafnersysteme anwendbar. Die aktuelle Ausgabe ist vom 1. August 2014.
Bezug zum Bodenbelag
Für Bodenleger ist die Norm nur an der Schnittstelle wichtig, etwa wenn ein Kachelofen in einem Raum mit neuem Bodenbelag gesetzt wird. Die Reihenfolge der Gewerke und die Anschlüsse an den Ofen sind dann im Vertrag zu regeln. Die eigene Werkvertragsnorm der Bodenleger ist ÖNORM B 2236.