Was ÖNORM V 2102 regelt
ÖNORM V 2102 regelt die einheitliche Planung und Ausführung taktiler Bodeninformationen (TBI) für sehbehinderte und blinde Menschen bei Neu-, Zu- und Umbauten von Verkehrsanlagen und öffentlich zugänglichen Gebäuden. Gemeint sind Bodenindikatoren in Form von Streifen oder Noppen. Laut Inhaltsverzeichnis behandelt sie Werkstoffe und Ausführung, die taktilen und visuellen Eigenschaften der Elemente und der angrenzenden Bodenbeläge, die Anbindung von Türen, Rampen, Treppen, Fahrtreppen und Aufzügen sowie Querungen und Haltestellen. Alle Maße gelten als Fertigmaße.
Ausgabe
Aktuell ist die Ausgabe 2018-08-01 als Ersatz für ÖNORM V 2102-1:2003. Laut Vorwort wurde die Norm neu gegliedert, die Kontrastanforderung an nationale und internationale Richtlinien wie ÖNORM B 1600 angepasst und um Anforderungen für Stationen des öffentlichen Personennahverkehrs erweitert. Anforderungen an die Instandhaltung enthält sie nicht mehr.
Bezug zum Bodenbelag
Ob ein Leitsystem ertastbar und sichtbar ist, hängt auch vom Belag daneben ab: Struktur und Helligkeit des Bodens entscheiden über den Kontrast. Die Wiener Baubehörde MA 37 sieht Leitsysteme nach OIB-Richtlinie 4 jedenfalls als erfüllt an, wenn sie nach ÖNORM V 2102 und mit Kontraststufe II nach ÖNORM B 1600 ausgeführt sind; fehlt der Kontrast zum Belag, kann ihn ein Begleitstreifen herstellen. Laut einem Hersteller weichen die Modulmaße nach ÖNORM V 2102 von den deutschen ab; Produkte nach DIN 32984 sind daher nicht automatisch konform. Da Instandhaltung nicht mehr geregelt ist, gehört die Pflege der Leitsysteme in Wartungsvertrag oder Betriebskonzept.