Was ÖNORM B 6050 regelte
ÖNORM B 6050 legte Anforderungen an expandierten Polystyrol-Partikelschaumstoff (EPS) fest, der im Hochbau zur Wärmedämmung und/oder zur Schalldämmung eingesetzt wird. Die Norm definierte Produkteigenschaften, Prüfverfahren, Überwachungsregeln und Kennzeichnungspflichten für werkmäßig hergestellte EPS-Dämmstoffe.
Für den Bodenaufbau war die Norm besonders relevant, weil EPS-Dämmplatten als Trittschall- und Wärmedämmschicht unter schwimmendem Estrich verwendet werden. Ohne eine ausreichend steife und druckfeste Dämmunterlage kann der schwimmende Estrich Risse bilden oder unter Last einfedern – die Anforderungen der ÖNORM B 6050 stellten sicher, dass die eingesetzten Produkte die nötigen mechanischen und wärmetechnischen Eigenschaften erfüllten.
Geltungsbereich und Produkteigenschaften
Die Norm galt für alle werksmäßig endgefertigten EPS-Platten und -Elemente, die im Hochbau als Dämmstoffe eingebaut werden. Geprüft wurden unter anderem Druckspannung, Wärmeleitfähigkeit, Maßhaltigkeit und Wasseraufnahme. Ergänzt wurde die Norm durch einen Berichtigungsblatt (ÖNORM B 6050/A1).
Rückzug und Nachfolge
ÖNORM B 6050 wurde zurückgezogen und durch ÖNORM B 6000 abgelöst. Die aktuelle Fassung der ÖNORM B 6000 (Ausgabe 2023) fasst alle werksmäßig hergestellten Dämmstoffe für den Wärme- und/oder Schallschutz im Hochbau unter einem Regelwerk zusammen und verweist für EPS auf die europäische Norm EN 13163. Für aktuelle Planungen und Ausschreibungen gilt ausschließlich ÖNORM B 6000.