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Teppich Fliesen

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Häufig gestellte Fragen – Teppich Fliesen (FAQ)

Ja. In horizontalen Fluchtwegen (wie allgemeinen Gängen, Fluren und Empfangsbereichen) sind Teppichböden absolut zulässig. Voraussetzung ist, dass der Belag die Brandschutzklasse Bfl-s1 (schwer entflammbar, schwache Rauchentwicklung) erfüllt und fachgerecht (in der Regel vollflächig verklebt) verlegt wird.

Ja. In vertikalen Fluchtwegen, also in Stiegenhäusern, sind Teppichböden in der Regel nicht erlaubt. Dort schreibt das Baurecht meist zwingend komplett nicht brennbare Bodenbeläge vor.
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