Was ÖNORM B 8115-3 regelt
ÖNORM B 8115-3 gibt Planungshinweise zur Raumakustik für zwei Gruppen von Räumen: Räume, in denen gute Hörsamkeit und Sprachverständlichkeit wichtig sind, und Räume, in denen Lärmminderung im Vordergrund steht, etwa Büros, Bildungsräume, Erschließungsbereiche, Gaststätten und Sporthallen. Nicht erfasst sind Räume mit außergewöhnlich hohen Ansprüchen wie Konzertsäle und Räume, deren Akustik vor allem die Einrichtung prägt, etwa Hotelzimmer.
Klassen und Nachhallzeit
Nutzungen werden Klassen zugeordnet; entscheidend sind der gewünschte akustische Komfort, die Verweildauer und die Lärmentwicklung. Zentrale Größe ist die empfohlene Nachhallzeit, auch für Räume für Personen mit Hörbeeinträchtigung. ÖNORM B 8115-3 stellt selbst keine konkreten Anforderungen; die Empfehlungen können privatrechtlich vereinbart werden.
Ausgabe 2023
Aktuell ist die Ausgabe 2023-07-01 als Ersatz für 2005. Laut Vorwort wurden die Anforderungen an die Nachhallzeit für Sprache und Kommunikation und an die Lärmminderung durch Klassen ersetzt, der mittlere Schallabsorptionsgrad als Kriterium für Lärmminderung durch die Nachhallzeit ersetzt und Tabellen zur Schallabsorption von Personen, Einrichtungen und Oberflächen ergänzt.
Bezug zum Bodenbelag
Bodenbeläge sind Raumoberflächen und gehen mit ihrer Schallabsorption in die Nachhallzeit ein. Die Werte, die die Norm für Oberflächen nennt, stehen nur im Normtext. Den Schallabsorptionsgrad eines Belags misst man im Hallraum nach EN ISO 354.