Was EN ISO 9239-1 regelt
Die Norm beschreibt das Referenzprüfverfahren zur Bestimmung des Brandverhaltens von horizontal verlegten Bodenbelägen und Bodenbelagssystemen. Ein geneigtes Wärmestrahlungspanel beansprucht den Probekörper mit einem definierten Strahlungsgradienten; eine Pilotflamme zündet das Material am Punkt maximaler Bestrahlungsstärke. Gemessen werden die kritische Wärmestrahlung (Critical Heat Flux, CHF) in kW/m² – jener Grenzwert, bei dem die Flammenausbreitung stoppt – sowie die Rauchentwicklung.
Das Prüfverfahren nach EN ISO 9239-1 gilt für alle Bodenbelagtypen: textile Beläge (Teppich), elastische Beläge (PVC, Kautschuk, Linoleum), Laminat, Holzbeläge, Kork und mehrschichtige Systeme auf beliebigem Untergrund. Nur für den Außenbereich bestimmte Produkte sind ausgenommen.
Wesentliche Prüfergebnisse
Prüfprinzip
Ein Probekörper (1050 mm × 230 mm) liegt horizontal unter einem geneigten Wärmestrahlungspanel. Die Bestrahlungsstärke reicht von etwa 11 kW/m² am heißen Ende bis ca. 1 kW/m² am kalten Ende. Die Prüfdauer beträgt 30 Minuten oder endet früher, wenn die Flamme erlischt.
| Kenngröße | Einheit | Bedeutung |
|---|---|---|
| CHF (Critical Heat Flux) | kW/m² | Wärmestrahlung, bei der die Flammenfront zum Stillstand kommt – höherer Wert bedeutet besseres Brandverhalten |
| Rauchentwicklung | %.min | Integral der Lichtabsorption über die Prüfdauer; bestimmt Rauchklasse s1 oder s2 |
Euroklassen-Einstufung nach EN 13501-1
Der nach EN ISO 9239-1 ermittelte CHF-Wert ist das zentrale Klassifizierungskriterium für Bodenbeläge:
| Euroklasse | CHF-Anforderung |
|---|---|
| Bfl | CHF ≥ 8,0 kW/m² |
| Cfl | CHF ≥ 4,5 kW/m² |
| Dfl | CHF ≥ 3,0 kW/m² |
Die Rauchklasse s1 (≤ 750 %.min) oder s2 ergibt sich aus dem gemessenen Rauchwert.
Prüfbedingungen
- Konditionierung: mindestens 24 h bei (23 ± 2) °C und (50 ± 5) % relativer Feuchte
- Mindestens 3 Probekörper je Prüfrichtung (anisotrope Beläge: beide Richtungen)
- Prüfung immer am einbaufertigen Gesamtsystem (Belag + Klebstoff + Untergrund)
Rechtliches und Praxishinweis
Die Prüfung nach EN ISO 9239-1 ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung von Bodenbelägen nach der EU-Bauproduktenverordnung. In Österreich verweisen die OIB-Richtlinien (insbesondere OIB-RL 2 – Brandschutz) auf die Euroklassen, deren Grundlage diese Prüfmethode bildet. Typische Mindestanforderungen: Cfl-s1 in Rettungswegen, Bfl-s1 in Hochrisikonutzungen. Der CHF-Wert gilt für das Gesamtsystem – nicht für den Belag allein. Eine andere Unterlage (z. B. Holzwerkstoff statt Estrich) kann zu einer schlechteren Einstufung führen und erfordert einen separaten Nachweis oder eine EXAP-Bewertung. Die Norm ist seit Oktober 2025 in überarbeiteter Fassung gültig.