Prüfungen zum Brandverhalten von Bodenbelägen – Teil 1: Bestimmung des Brandverhaltens bei Beanspruchung mit einem Wärmestrahler
Stand: 25.08.2026 · portal.reschfloor.com
Die Norm beschreibt das Referenzprüfverfahren zur Bestimmung des Brandverhaltens von horizontal verlegten Bodenbelägen und Bodenbelagssystemen. Ein geneigtes Wärmestrahlungspanel beansprucht den Probekörper mit einem definierten Strahlungsgradienten; eine Pilotflamme zündet das Material am Punkt maximaler Bestrahlungsstärke. Gemessen werden die kritische Wärmestrahlung (Critical Heat Flux, CHF) in kW/m² – jener Grenzwert, bei dem die Flammenausbreitung stoppt – sowie die Rauchentwicklung.
Das Prüfverfahren nach EN ISO 9239-1 gilt für alle Bodenbelagtypen: textile Beläge (Teppich), elastische Beläge (PVC, Kautschuk, Linoleum), Laminat, Holzbeläge, Kork und mehrschichtige Systeme auf beliebigem Untergrund. Nur für den Außenbereich bestimmte Produkte sind ausgenommen.
Ein Probekörper (1050 mm × 230 mm) liegt horizontal unter einem geneigten Wärmestrahlungspanel. Die Bestrahlungsstärke reicht von etwa 11 kW/m² am heißen Ende bis ca. 1 kW/m² am kalten Ende. Die Prüfdauer beträgt 30 Minuten oder endet früher, wenn die Flamme erlischt.
| Kenngröße | Einheit | Bedeutung |
|---|---|---|
| CHF (Critical Heat Flux) | kW/m² | Wärmestrahlung, bei der die Flammenfront zum Stillstand kommt – höherer Wert bedeutet besseres Brandverhalten |
| Rauchentwicklung | %.min | Integral der Lichtabsorption über die Prüfdauer; bestimmt Rauchklasse s1 oder s2 |
Der nach EN ISO 9239-1 ermittelte CHF-Wert ist das zentrale Klassifizierungskriterium für Bodenbeläge:
| Euroklasse | CHF-Anforderung |
|---|---|
| Bfl | CHF ≥ 8,0 kW/m² |
| Cfl | CHF ≥ 4,5 kW/m² |
| Dfl | CHF ≥ 3,0 kW/m² |
Die Rauchklasse s1 (≤ 750 %.min) oder s2 ergibt sich aus dem gemessenen Rauchwert.
Die Prüfung nach EN ISO 9239-1 ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung von Bodenbelägen nach der EU-Bauproduktenverordnung. In Österreich verweisen die OIB-Richtlinien (insbesondere OIB-RL 2 – Brandschutz) auf die Euroklassen, deren Grundlage diese Prüfmethode bildet. Typische Mindestanforderungen: Cfl-s1 in Rettungswegen, Bfl-s1 in Hochrisikonutzungen. Der CHF-Wert gilt für das Gesamtsystem – nicht für den Belag allein. Eine andere Unterlage (z. B. Holzwerkstoff statt Estrich) kann zu einer schlechteren Einstufung führen und erfordert einen separaten Nachweis oder eine EXAP-Bewertung. Die Norm ist seit Oktober 2025 in überarbeiteter Fassung gültig.