Was EN 13226 regelt
EN 13226 definiert die Anforderungen an vorgefertigte Massivholz-Parkettelemente (Parkettfriese), die mit Nut und/oder Feder ausgestattet sind und auf einen Untergrund geklebt oder genagelt werden. Erfasst werden sowohl unbehandelte als auch werkseitig oberflächenbehandelte Elemente.
Nicht erfasst sind Massivholzdielen (diese fallen unter EN 13990), Mehrschichtparkett (EN 13489) sowie Mosaikparkett und Lamparkett (EN 13488).
Wesentliche Anforderungen
Geometrie und Maßtoleranzen
Die Norm legt Grenzabmaße für Dicke, Breite und Länge der Parkettelemente fest. Entscheidend für die Praxis sind die Toleranzen der Nutzschichtdicke sowie die Ebenheit der Oberfläche und Rechtwinkligkeit der Kanten. Die Nutzschicht (Abstand von Oberfläche bis Oberseite der Nut bzw. Feder) bestimmt die Abschleifbarkeit und damit die Lebensdauer des Parketts.
Holzfeuchte
Die Lieferfeuchte muss zum Zeitpunkt der Verpackung zwischen 7 % und 11 % liegen (gemessen nach EN 13183-1). Die zulässige Schwankung innerhalb einer Lieferung beträgt ±2 % vom Mittelwert.
Sortierung
Die Sortierung nach Erscheinungsbild (Äste, Verfärbungen, Splintanteil etc.) ist holzartenspezifisch. Die Norm verweist auf Sortierkriterien im Anhang, der für die gängigsten europäischen und tropischen Holzarten konkrete Klassen definiert. Es gibt keine einheitliche Klassenbezeichnung — die Sortierregeln unterscheiden sich je nach Holzart.
Biologische Dauerhaftigkeit
Wird das Parkett in Bereichen mit Feuchtebelastung eingesetzt, muss die natürliche Dauerhaftigkeit der Holzart gemäß EN 350 berücksichtigt werden. Alternativ ist eine Schutzbehandlung nach EN 351-1 möglich.
Kennzeichnung
Jede Verpackungseinheit muss mindestens folgende Angaben tragen: Holzart (botanische Bezeichnung oder Verweis auf EN 13556), Sortierklasse, Nennmaße, Holzfeuchte zum Verpackungszeitpunkt und Hinweis auf Oberflächenbehandlung (falls vorhanden). Die Ausgabe 2025 ersetzt die bisherige Anhang-Botanik durch einen Verweis auf EN 13556.
Praxishinweis
Bei Reklamationen wegen optischer Mängel wird häufig übersehen, dass die Sortierklassen holzartenabhängig definiert sind. Was bei Eiche als zulässig gilt (z. B. kleine Äste, Spiegel), kann bei einer anderen Holzart anders geregelt sein. Vor der Bestellung ist die vereinbarte Sortierklasse schriftlich festzuhalten und mit den Angaben im normativen Anhang abzugleichen — insbesondere bei Tropenhölzern, deren Sortierkriterien weniger geläufig sind.