DACH-Äquivalent: DIN 18040-1; DIN 18040-2
Zuletzt geprüft: 19.03.2026
Rutschhemmung Verlegung Untergrund

Was ÖNORM B 1600 regelt

Die ÖNORM B 1600 legt Planungsgrundlagen für barrierefreies Bauen in Österreich fest. Sie umfasst Gebäude, deren Zugänge und zugehörige Außenanlagen. Die Norm behandelt bauliche Maßnahmen, die Menschen mit Behinderungen, älteren Personen und Personen mit temporären Einschränkungen eine gleichberechtigte Nutzung ermöglichen.

Für Bodenbelagsarbeiten ist die Norm zentral, weil sie konkrete Anforderungen an Oberflächen, Übergänge und taktile Orientierungshilfen definiert.

Wesentliche Anforderungen an Bodenbeläge

AnforderungVorgabe
RutschhemmungBodenbeläge müssen rutschhemmend ausgeführt werden; in Nassbereichen und auf Rampen gelten erhöhte Anforderungen (Verweis auf ÖNORM Z 1261)
Schwellen und NiveauunterschiedeSchwellen max. 20 mm, Türschwellen möglichst vermeiden; Niveauunterschiede ≤ 30 mm mit Rampe oder schwellenlos lösen
OberflächenbeschaffenheitBeläge eben, fest verlegt, rollstuhlgeeignet; keine großen Fugenbreiten, keine losen Schüttungen
Taktile LeitsystemeBodenindikatoren (Leit- und Aufmerksamkeitsfelder) an definierten Stellen; Materialwechsel zur taktilen und visuellen Orientierung
KontrasteVisuell kontrastierende Gestaltung an Gefahrenstellen (z. B. Stufenvorderkanten, Glasflächen); Leuchtdichtekontrast ≥ 0,4
EingangsbereicheSauberlaufzonen bündig eingelassen; keine Stolperkanten; Gitterroste mit max. Maschenweite 10 mm × 30 mm

Rechtliches

Die Norm gilt als anerkannte Regel der Technik für barrierefreies Bauen in Österreich. In vielen Landesbauordnungen wird ihre Einhaltung für öffentlich zugängliche Gebäude und geförderte Wohnbauten verpflichtend verlangt. Seit dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) kann die Nichteinhaltung barrierefreier Standards auch zivilrechtliche Konsequenzen haben.

Hinweis: Diese rechtlichen Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechtsberatung.

Praxishinweis

Der häufigste Fehler bei Bodenbelagsarbeiten im barrierefreien Kontext: Sauberlaufzonen in Eingangsbereichen werden nicht bündig mit dem umgebenden Belag eingebaut, sondern ragen heraus oder senken sich ab – beides erzeugt Stolperkanten und Hindernisse für Rollstühle und Rollatoren. Ebenso werden taktile Bodenindikatoren oft im falschen Material oder ohne ausreichenden Kontrast zum Umgebungsbelag gewählt. Die Kontrastanforderung (Leuchtdichtekontrast ≥ 0,4) muss bereits bei der Materialauswahl berücksichtigt werden, nicht erst bei der Verlegung.

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