DACH-Äquivalent: ÖNORM B 3732:2016
Zuletzt geprüft: 19.03.2026
Estrich Untergrund

Was DIN 18560-4 regelt

DIN 18560-4 legt fest, wie Estriche auf Trennschicht geplant und ausgeführt werden. Bei dieser Konstruktion liegt der Estrich auf einer dünnen Zwischenlage – meist einer Folie – die ihn vom tragenden Untergrund trennt, ohne Dämmwirkung zu haben. Die Norm gilt für Calciumsulfat-, Zement-, Magnesia- und Gussasphaltestriche und ist in Verbindung mit DIN EN 13813 und DIN 18560-1 anzuwenden. Die aktuelle Ausgabe ist DIN 18560-4:2012-06, die die Vorgängerfassung von 2004 ablöst.

Nicht erfasst werden Verbundestriche (Teil 3), schwimmende Estriche und Heizestriche (Teil 2) sowie Hartstoffestriche (Teil 5).

Mindestdicken und Festigkeitsklassen

DIN 18560-4 schreibt je nach Estrichart und gewählter Biegezugfestigkeitsklasse unterschiedliche Mindestdicken vor. Folgende Richtwerte gelten für gängige Estricharten:

EstrichartBiegezugfestigkeitsklasseMindestdicke (mm)
Zementestrich (CT)F435
Zementestrich (CT)F530
Calciumsulfatestrich (CA)F435
Calciumsulfatestrich (CA)F530
Gussasphaltestrich (AS)25

Bei erhöhten Nutzlasten können größere Dicken oder höhere Festigkeitsklassen erforderlich sein. Abweichende Werte sind mit statischem Nachweis möglich.

Ausführungsanforderungen nach DIN 18560-4

Praxishinweis zur Restfeuchte

Vor der Verlegung elastischer oder textiler Bodenbeläge auf einem Estrich nach DIN 18560-4 ist die Restfeuchte per CM-Messung zwingend zu prüfen. Da kein Verbund zum Untergrund besteht, trocknet der Estrich langsamer als ein Verbundestrich. Grenzwerte: Calciumsulfatestrich ≤ 0,5 CM-%, Zementestrich ≤ 2,0 CM-%. Wird der Belag zu früh verlegt, drohen Haftungsverlust, Geruchsbildung und Schimmelbildung unter dem Belag.

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Gilt oft in Verbindung mit: