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DIN 18353 ist Teil der VOB/C (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil C) und enthält die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) für Estricharbeiten. Sie gilt für die Herstellung von Estrichen aus Estrichmörteln einschließlich der erforderlichen Trenn-, Dämmstoff- und Schutzschichten. Die Norm definiert, welche Leistungen der Estrichleger als Nebenleistungen schuldet und welche als Besondere Leistungen gesondert zu vergüten sind.
Für Bodenleger ist diese Norm relevant, weil sie die Qualitäts- und Ausführungsanforderungen an den Estrich als Untergrund für Bodenbeläge festlegt. Die aktuelle Fassung ist DIN 18353:2023-09 (Ausgabe September 2023, ersetzt DIN 18353:2019-09).
Die Norm unterscheidet Estriche nach Bindemittelart, darunter Zementestriche (CT), Calciumsulfatestriche (CA, auch Anhydritestrich), Magnesiaestrich (MA), Gussasphaltestrich (AS) und Kunstharzestriche (SR). Calciumsulfat-, Kunstharz-, Magnesia- und Zementestriche sind nach den Normen der Reihe DIN 18560 herzustellen. Für jede Estrichart gelten spezifische Anforderungen an Stoffe, Zusammensetzung und Verarbeitung.
Die Estrichmörtel sind mindestens in den in Tabelle 1 der Norm aufgeführten Festigkeitsklassen auszuführen. Die Festigkeitsklasse richtet sich nach der vorgesehenen Nutzung und dem geplanten Bodenbelag.
Die Ebenheitstoleranzen richten sich nach DIN 18202 (Toleranzen im Hochbau). Die Norm verweist für Estrichoberflächen auf die dort festgelegten Grenzwerte bei verschiedenen Messpunktabständen. Für Bodenbelagsarbeiten gelten häufig erhöhte Anforderungen an die Ebenheit, die gesondert vereinbart werden müssen.
Zu den vertraglichen Nebenleistungen gehören unter anderem das Prüfen des Untergrunds sowie das Herstellen der erforderlichen Trenn- und Dämmschichten. Was darüber hinaus als Besondere Leistung gesondert zu vergüten ist, regelt die Norm im Detail.
DIN 18356 ist eine Allgemeine Technische Vertragsbedingung (ATV) innerhalb der VOB/C und gilt für die Ausführung von Parkett- und Holzpflasterarbeiten. Sie definiert die vertraglichen Anforderungen an Stoffe, Untergrundvorbereitung, Verlegung, Oberflächenbehandlung, Nebenleistungen und Abrechnung. Die Norm wird bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland automatisch Vertragsbestandteil und findet auch bei privaten Bauvorhaben breite Anwendung.
Die aktuelle Fassung stammt aus dem Jahr 2019 (DIN 18356:2019-09) und ersetzt die Ausgabe von 2016.
DIN 18356 betrifft ausschließlich Parkett- und Holzpflasterarbeiten. Für elastische, textile und andere Bodenbelagsarbeiten (PVC, Linoleum, Kautschuk, Teppich, LVT etc.) gilt die DIN 18365. In der Praxis müssen Bodenleger, die beide Gewerke ausführen, beide ATV kennen und korrekt zuordnen.
Die Norm verlangt, dass die verwendeten Hölzer den einschlägigen Produktnormen entsprechen. Für Klebstoffe, Grundierungen und Oberflächenmittel gelten die jeweiligen Herstellervorgaben sowie die Anforderungen an Emissionen (EMICODE, AgBB-Schema).
Die Norm unterscheidet klar zwischen Nebenleistungen (ohne gesonderte Vergütung, z. B. Aufmaß, Reinigung der eigenen Arbeitsfläche) und Besonderen Leistungen (nur bei gesonderter Beauftragung und Vergütung, z. B. zusätzliche Untergrundvorbereitungen, Sonderformen).
Abgerechnet wird nach Flächenmaß (m²). Aussparungen ≤ 0,5 m² werden übermessen. Leisten und Anschlussprofile werden nach laufenden Metern abgerechnet.
Ein häufiger Fehler in der Praxis: Die Hinweis- und Prüfpflicht des Auftragnehmers nach VOB/C wird unterschätzt. Wer einen erkennbar ungeeigneten Untergrund nicht schriftlich beanstandet (Bedenkenanmeldung nach § 4 Abs. 3 VOB/B), haftet bei späteren Schäden mit – selbst wenn der Untergrund vom Bauherrn oder einem Vorgewerk mangelhaft erstellt wurde. Diese Bedenkenanmeldung muss vor Beginn der eigenen Arbeiten schriftlich erfolgen und den konkreten Mangel sowie die möglichen Folgen benennen.
DIN 18365 ist Teil der VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) und definiert den Leistungsumfang für Bodenbelagarbeiten. Sie legt fest, welche Leistungen zum vertraglich geschuldeten Umfang gehören, welche als Nebenleistungen ohne gesonderte Vergütung zu erbringen sind und welche als Besondere Leistungen gesondert zu vereinbaren sind. Die aktuelle Fassung ist Ausgabe 2019-09.
Nicht erfasst sind Naturstein-, Fliesen- und Parkettarbeiten – diese werden durch eigene ATV-Normen geregelt (DIN 18332, DIN 18352, DIN 18356).
Hinweis: Spezifische Sportböden und Industrieböden mit besonderen Anforderungen können eigenen Regelwerken unterliegen und sind nicht als eigenständiger Geltungsbereich in der DIN 18365 aufgeführt.
| Kategorie | Inhalt |
|---|---|
| Hauptleistung | Verlegen, Kleben, Verschweißen, Verfugen der Beläge; Anbringen von Sockelleisten, Profilen und Abschlüssen; Einlegen von Eingangsmatten in vorbereitete Rahmen |
| Nebenleistungen | Prüfung des Untergrunds auf Belegreife (Feuchte, Ebenheit, Festigkeit); Vorlegen von Muster- und Farbproben; Reinigen des Untergrunds; Grundierung und Vorstriche (soweit nicht umfangreich); Zuschnitt und Verschnitt; Reinigung der Fläche nach Verlegung |
| Besondere Leistungen | Umfangreiche Untergrundvorbereitung (Spachteln, Schleifen über das übliche Maß hinaus); Verlegung auf Hohlraum- oder Doppelböden; Feuchtigkeitsabsperrungen; erhöhte Anforderungen an Rutschhemmung oder Brandschutz; Vorhalten von Lager- und Aufenthaltsräumen, wenn der Auftraggeber keine geeigneten Räume zur Verfügung stellt |
Der Auftragnehmer hat den Untergrund vor Verlegung auf Eignung zu prüfen. Dazu gehören insbesondere die Belegreife des Estrichs (CM-Messung der Restfeuchte), die Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202 und die Oberflächenfestigkeit. Bedenken gegen den Untergrund sind schriftlich anzumelden (Bedenkenanmeldung nach VOB/B § 4 Abs. 3).
Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß der tatsächlich belegten Fläche (m²). Abzüge für Aussparungen und Öffnungen sind nur vorzunehmen, soweit in der Norm geregelt.
DIN 18367 ist eine Allgemeine Technische Vertragsbedingung (ATV) im Rahmen der VOB/C. Sie gilt für das Herstellen von Holzpflasterbelägen – sowohl Hirnholzpflaster als auch Langholzpflaster – einschließlich der zugehörigen Vorarbeiten, Verlegung und Nachbehandlung.
Die Norm betrifft Holzpflasterklötze, die auf geeignetem Untergrund verlegt und ggf. mit Fugenverguss versehen werden. Sie erfasst nicht die Herstellung des Untergrunds (Estrich, Beton), die gesondert nach den jeweils einschlägigen ATV zu beauftragen ist.
| Art | Beschreibung | Typische Anwendung |
|---|---|---|
| Hirnholzpflaster | Klötze mit Stirnholzfläche als Nutzschicht, hohe mechanische Belastbarkeit | Industrieböden, Werkstätten, Lagerhallen |
| Langholzpflaster | Klötze mit Längsfaser als Nutzschicht | Dekorative Böden, moderate Belastung |
DIN 18367 wird vertragsrelevant, sobald die VOB/C in einen Bauvertrag einbezogen wird. Bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland ist die VOB/C regelmäßig Vertragsgrundlage. In Österreich hat die VOB keine unmittelbare Geltung; hier gelten die ÖNORM B 2110 und die jeweiligen Leistungsbeschreibungen. Dennoch wird die VOB/C auch in Österreich teilweise als anerkannte Regel der Technik herangezogen.
Hinweis: Diese rechtlichen Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechtsberatung.
Holzpflaster erfordert einen Untergrund mit definierten Restfeuchte-Grenzwerten – dieser Punkt wird in der Baupraxis häufig unterschätzt. Vor der Verlegung ist eine CM-Messung des Estrichs zwingend erforderlich, da Holzklötze auf Feuchtigkeit mit Quellen reagieren und sich der gesamte Belag aufwölben kann. Die Norm trennt klar zwischen Nebenleistungen und Besonderen Leistungen: Wird z. B. ein Ausgleich des Untergrunds nicht gesondert beauftragt, ist er vom Holzpflasterleger nicht geschuldet. Leistungsverzeichnisse müssen daher vollständig alle erforderlichen Positionen enthalten.
Die Normenreihe DIN 18534 (aktuelle Ausgabe: Oktober 2025, Teile 1–6) definiert Anforderungen an Planung, Ausführung und Instandhaltung von Abdichtungen in Innenräumen, deren Böden und Wände durch Wasser beansprucht werden. Die Norm gilt für Flächen mit einer maximalen Wasseranstauhöhe von 10 cm. Typische Anwendungsbereiche sind Bäder, Duschanlagen, gewerbliche Küchen sowie Produktions- und Gewerbeflächen mit Ablauf.
Nicht erfasst sind Abdichtungen erdberührter Bauteile, Dächer oder Behälter und Becken – diese sind in eigenen Normenreihen geregelt (z. B. DIN 18533, DIN 18531, DIN 18535).
Ein zentrales Element der Norm ist die Einteilung in vier Wassereinwirkungsklassen, die den erforderlichen Abdichtungsaufwand bestimmen:
| Klasse | Einwirkung | Typische Anwendung |
|---|---|---|
| W0-I | Gering | Häusliche Bäder mit Badewanne, kein direktes Bodenwasser |
| W1-I | Mäßig | Häusliche Bäder mit bodengleicher Dusche |
| W2-I | Hoch | Öffentliche Duschen, gewerbliche Küchen |
| W3-I | Sehr hoch | Gewerbliche Nassräume mit dauerhafter oder aufstauender Wassereinwirkung |
Neben den Wassereinwirkungsklassen definiert die Norm drei Rissklassen (R0-I bis R2-I) für Untergründe. Die gewählten Abdichtungsstoffe müssen die zu erwartende Rissbreitenänderung des Untergrunds überbrücken können. Im üblichen Innenbereich ist in der Regel von Rissklasse R1-I (bis ca. 0,2 mm) auszugehen.
Die DIN 18534 löst die Innenraum-Abdichtungsregelungen aus der früheren DIN 18195 (Teile 1–3, 5 sowie 7–10) ab und überführt diese in eine eigenständige, bauteilbezogene Normenreihe. Erstmals erhalten flüssig zu verarbeitende Verbundabdichtungen (AIV-F) damit den Status einer vollwertigen Normabdichtung.
DIN 18535 legt die Anforderungen an Abdichtungen auf der wasserbeaufschlagten Innenseite von Behältern und Becken fest. Typische Anwendungsfälle sind Schwimmbecken, Trinkwasserspeicher, Löschwasserbehälter und ähnliche Bauwerke aus Stahlbeton oder Mauerwerk, bei denen das Füllwasser von innen gegen die Konstruktion drückt.
DIN 18535 ist in drei Teile gegliedert, die gemeinsam den Stand der Technik abbilden:
DIN 18535 gilt ausschließlich für die Abdichtung von der Wasserseite her (Innenseite). Nicht erfasst sind Fliesen- und Plattenbeläge sowie Außenabdichtungen des Behälterbauwerks. Die Norm richtet sich an Planer, ausführende Betriebe und Auftraggeber, die Behälter und Becken fachgerecht gegen Füllwasser abdichten lassen.
Zentral für die Anwendung von DIN 18535 ist die Untergrundvorbereitung: Betonuntergründe müssen tragfähig, rissfrei und frei von Verunreinigungen sein, bevor eine Abdichtung aufgebracht wird. Die Norm unterscheidet zwischen statischen und dynamischen Rissen und gibt Hinweise, welche Abdichtungssysteme für jeweilige Rissbewegungen geeignet sind.
Für die Praxis im Schwimmbad- und Behälterbau bedeutet DIN 18535, dass Planung und Ausführung aufeinander abgestimmt sein müssen: Anschlüsse, Durchdringungen und Fugen sind besonders kritische Stellen, die in der Norm gesondert behandelt werden. Das Amendment A1 zu Teil 2 präzisiert Anforderungen an bahnenförmige Abdichtungen im Anschlussbereich.
DIN 18535 gehört zur neueren Generation der deutschen Abdichtungsnormen, die 2017 gemeinsam mit DIN 18531 (Dachflächen), DIN 18532 (Verkehrsflächen), DIN 18533 (erdberührte Bauteile) und DIN 18534 (Innenräume) herausgegeben wurden. Alle fünf Normen ersetzen die frühere DIN 18195-Reihe.
DIN 18560-1 in der Ausgabe 2021-02 (ergänzt durch Berichtigung 1 vom Juli 2021) ist die übergeordnete Grundlagennorm der Reihe DIN 18560. Sie gilt für Baustellenestriche sowie für Estriche aus Estrichmörteln und Estrichmassen nach DIN EN 13813 – sowohl in Innenräumen als auch im Außenbereich. Mit der Neuausgabe 2021 wurden unter anderem der Geltungsbereich präzisiert, allgemeine Anforderungen überarbeitet und die Rohdichteklassen sowie die Estrichdicken-Tabelle erweitert (neue Nenndicke 75 mm).
DIN 18560-1 bildet den Rahmen für alle spezialisierten Teile der Reihe: Teil 2 (schwimmende Estriche und Heizestriche), Teil 3 (Verbundestriche), Teil 4 (Estriche auf Trennschicht) und Teil 7 (hochbeanspruchbare Industrieestriche). Die früheren Teile 5 und 6 existieren als eigenständige Normen nicht mehr.
DIN 18560-1 erfasst fünf Bindemittelarten:
Die Festigkeitsklassifizierung nach Biegezugfestigkeit (F-Klassen) und Druckfestigkeit (C-Klassen) erfolgt gemäß DIN EN 13813. Welche Klasse erforderlich ist, richtet sich nach Nutzung, Konstruktionsart und den Vorgaben der jeweils zutreffenden Folgeteile der Reihe.
Als maßgebendes Messverfahren für die Restfeuchte legt DIN 18560-1 die CM-Methode (Calciumcarbid-Methode) fest. Andere Verfahren – etwa dielektrische oder hygrometrische Messungen – dienen ausschließlich der Vorprüfung und ersetzen die CM-Messung nicht.
Die normativen Grenzwerte für die Belegreife gemäß der Ausgabe 2021 lauten:
Der frühere Wert von ≤ 0,3 CM-% für beheizte CA-Estriche findet sich in verschiedenen Fachverbands-Merkblättern, ist aber kein Normwert der Ausgabe 2021. Für bestimmte Belagswerkstoffe können Hersteller oder Verbände strengere Werte vorgeben – diese sind dann maßgebend für die Verlegbarkeit.
Für die Ebenheit der fertiggestellten Estrichoberfläche verweist DIN 18560-1 auf die Toleranzen nach DIN 18202. Die Prüfung obliegt dem Auftraggeber bzw. dem Folgegewerk – der Estrichleger schuldet eine Oberfläche, die den vereinbarten Anforderungen entspricht.
DIN 18560-1 regelt das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Estrichleger bei Herstellung und Abnahme. Die Prüfung der Belegreife vor Verlegebeginn eines Bodenbelags ist Aufgabe des Folgegewerks (geregelt in ATV DIN 18365). Die in der Norm genannten CM-Grenzwerte sind keine universellen Freigabewerte für alle Belagsarten – die werkstoffspezifische Eignung muss stets separat bewertet werden.
DIN 18560-2 legt die technischen Anforderungen für schwimmende Estriche und Heizestriche auf Dämmschichten fest. Die aktuell gültige Fassung erschien im August 2022 und löste die Vorgängerausgabe von 2009 ab. Die Norm gehört zur Normenreihe DIN 18560, die Estriche im Bauwesen in verschiedenen Aufbauarten behandelt – DIN 18560-2 deckt dabei ausschließlich den schwimmenden Aufbau ab.
DIN 18560-2 gilt für Calciumsulfat-, Zement-, Kunstharz- und Magnesiaestriche auf Dämmschichten. Gussasphaltestriche sind ebenfalls erfasst, jedoch mit eigenen Bemessungsregeln außerhalb der Hauptdicken-Tabelle. Nicht geregelt werden Verbundestriche (DIN 18560-3), Estriche auf Trennschicht (DIN 18560-4) sowie hochbeanspruchte Industrieestriche (DIN 18560-7).
Die Estrichnenndicke richtet sich nach der Estrichart, der Biegezugfestigkeitsklasse sowie der maßgebenden Einzel- oder Flächenlast nach DIN EN 1991-1-1. Für einen Zementestrich (CT) der Klasse F4 sind bei einer Einzellast bis 2 kN mindestens 45 mm einzuplanen; ab Klasse F5 genügen 40 mm. Calciumsulfatestriche (CA/CAF) der Klasse F5 kommen bereits mit 35 mm aus. Bei einer Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht über 5 mm erhöht sich die Nenndicke pauschal um 5 mm. In der Ausgabe 2022 wurde für Magnesiaestriche die Festigkeitsklasse F7 ergänzt.
Randdämmstreifen sind vor dem Estricheinbau an allen aufgehenden Bauteilen anzubringen und müssen bis zur Oberkante des fertigen Bodenbelags reichen. Bei Heizestrichen muss der Streifen eine horizontale Bewegung von mindestens 5 mm ermöglichen. Dehnungsfugen des Tragwerks sind vollständig durch den Estrichaufbau zu führen. Mehrlagige Dämmschichten werden mit versetzten Stößen verlegt; maximal zwei Lagen Trittschalldämmung dürfen übereinanderliegen. Eine starre Feldgrößenbegrenzung enthält DIN 18560-2 in der Ausgabe 2022 nicht mehr – die Feldeinteilung ist projektbezogen festzulegen.
DIN 18560-2 unterscheidet drei Heizsystem-Bauarten: Bauart A mit Rohren im Estrich, Bauart B mit Rohren unterhalb des Estrichs (mit Trennschicht) sowie Systeme mit Rohren im Ausgleichsestrich. Bei Bauart A wird die Estrichnenndicke ab Rohroberkante gemessen. Die Mindestüberdeckung beträgt bei Festigkeitsklasse F4 45 mm, ab Klasse F5 sind 30 mm zulässig sofern ein rechnerischer Nachweis vorliegt. Für Gussasphalt-Heizestriche schreibt DIN 18560-2 eine Mindestüberdeckung von 15 mm vor; es sind nur Härtegruppen IC10 zugelassen.
Vor der Erstbelegung ist ein Aufheizprotokoll zu erstellen. Die Belegreife wird durch CM-Messung nachgewiesen: Zementestriche müssen einen Wert von höchstens 1,8 CM-% erreichen, Calciumsulfatestriche höchstens 0,5 CM-%.
Die in älteren Fassungen vorgesehene Eignungsprüfung entfällt in der Ausgabe 2022. Bestehen Zweifel an der Estrichqualität, kann eine Bestätigungsprüfung durch Biegezugprüfung an Balkenproben durchgeführt werden. Bei Heizetrich Bauart A muss jeder Probekörper ein quer liegendes Heizrohr enthalten.
DIN 18560-3 gilt für Estriche, die kraftschlüssig direkt auf dem tragenden Untergrund hergestellt werden – also ohne Trenn- oder Dämmschicht dazwischen. Dieser Estrichtyp wird deshalb als Verbundestrich bezeichnet: Er überträgt auftretende Lasten unmittelbar in den Untergrund, was besondere Anforderungen an Haftung, Untergrundvorbereitung und Materialwahl stellt. Die Norm ist seit März 2006 gültig und gilt in Verbindung mit DIN EN 13813 sowie der Grundlagennorm DIN 18560-1.
Estriche auf Trennschicht (DIN 18560-4) und schwimmende Estriche (DIN 18560-2) fallen nicht in den Anwendungsbereich von DIN 18560-3. Bei besonders hoch beanspruchten Verbundestrichen – etwa unter intensiver Überfahrt – kommt ergänzend DIN 18560-7 zum Einsatz. Dünnlagige Verbundmörtel, die ausschließlich als Ausgleichsschicht für Beläge dienen, sind ebenfalls nicht Gegenstand dieser Norm.
Weil beim Verbundestrich der Kraftschluss alles entscheidet, müssen Oberflächen vor dem Aufbringen des Estrichs gründlich vorbereitet sein: Sinterschichten, Reste von Nachbehandlungsmitteln, Öle und lose Partikel verhindern die notwendige Haftung. DIN 18560-3 regelt, welche Untergründe – Beton, Calciumsulfatestrich, Zementestrich, Holz oder Stahl – für welche Estrichmörtelarten geeignet sind. Magnesiaestrich als Untergrund für Zement-Verbundestrich ist zum Beispiel ausdrücklich ausgeschlossen.
Eine besondere Ausführungsvariante ist das Frisch-in-frisch-Verfahren: Hierbei wird der Verbundestrich auf maximal ein bis zwei Tage alten Beton aufgebracht, solange dieser noch nicht vollständig ausgehärtet ist. In diesem Fall entfallen bestimmte Anforderungen an die Ebenheit des Untergrunds, weil der Haftverbund durch den noch frischen Zustand des Betons sichergestellt wird.
Die Nenndicke eines Verbundestrichs hängt von der Estrichart, der Nutzung und der Belastung ab – DIN 18560-3 schreibt keine pauschale Mindestdicke für alle Fälle vor. Als Faustformel aus der Praxis gilt: Die Schichtdicke sollte mindestens das Dreifache des Größtkorns des verwendeten Zuschlags betragen, damit eine gleichmäßige Verdichtung möglich ist. Bei Gussasphaltestrichen sollte die Nenndicke 20 mm nicht unterschreiten.
Die Festigkeitsklasse richtet sich nach der späteren Nutzung. Bei Zementestrichen mit Bodenbelag ist mindestens Druckfestigkeitsklasse C20 und Biegezugfestigkeitsklasse F3 gefordert; bei Estrichflächen ohne Belag erhöht sich die Anforderung auf C25 und F4. Flächen mit unmittelbarer Nutzung – also ohne schützenden Belag – benötigen zusätzlich eine Angabe zur Verschleißwiderstandsklasse nach DIN EN 13813.
DIN 18560-3 fordert eine Prüfung der Haftzugfestigkeit zwischen Estrich und Untergrund nach dem anerkannten Abreißversuch. Bei befahrbaren Flächen muss die Haftzugfestigkeit mindestens 1,5 N/mm² erreichen, bei nicht befahrbaren Flächen genügen 1,0 N/mm². Diese Werte sind in der Praxis auch für die Belagsverlegung entscheidend: Ein Verbundestrich mit Haftzugfestigkeit unter 1,0 N/mm² ist kein geeigneter Untergrund für elastische oder textile Bodenbeläge.
Die Ebenheitstoleranzen der fertigen Verbundestrichfläche richten sich nach DIN 18202. Für dünnlagige Beläge wie LVT oder elastische Bahnenware gelten gegenüber dem Rohestrich erhöhte Anforderungen – hier ist gegebenenfalls eine Spachtelung erforderlich, um die geforderte Ebenheit zu erreichen.
Der häufigste Ausführungsfehler bei DIN 18560-3-konformen Verbundestrichen ist eine unzureichende Untergrundvorbereitung. Wer vor der Verlegung eines elastischen Bodenbelags die Haftzugfestigkeit nicht kontrolliert, riskiert, dass sich der Estrich – und damit der Belag – ablöst. DIN 18560-3 liefert hierfür klare Prüfkriterien, die als verbindliche Abnahmevoraussetzung gelten.
DIN 18560-4 legt fest, wie Estriche auf Trennschicht geplant und ausgeführt werden. Bei dieser Konstruktion liegt der Estrich auf einer dünnen Zwischenlage – meist einer Folie – die ihn vom tragenden Untergrund trennt, ohne Dämmwirkung zu haben. Die Norm gilt für Calciumsulfat-, Zement-, Magnesia- und Gussasphaltestriche und ist in Verbindung mit DIN EN 13813 und DIN 18560-1 anzuwenden. Die aktuelle Ausgabe ist DIN 18560-4:2012-06, die die Vorgängerfassung von 2004 ablöst.
Nicht erfasst werden Verbundestriche (Teil 3), schwimmende Estriche und Heizestriche (Teil 2) sowie Hartstoffestriche (Teil 5).
DIN 18560-4 schreibt je nach Estrichart und gewählter Biegezugfestigkeitsklasse unterschiedliche Mindestdicken vor. Folgende Richtwerte gelten für gängige Estricharten:
| Estrichart | Biegezugfestigkeitsklasse | Mindestdicke (mm) |
|---|---|---|
| Zementestrich (CT) | F4 | 35 |
| Zementestrich (CT) | F5 | 30 |
| Calciumsulfatestrich (CA) | F4 | 35 |
| Calciumsulfatestrich (CA) | F5 | 30 |
| Gussasphaltestrich (AS) | — | 25 |
Bei erhöhten Nutzlasten können größere Dicken oder höhere Festigkeitsklassen erforderlich sein. Abweichende Werte sind mit statischem Nachweis möglich.
Vor der Verlegung elastischer oder textiler Bodenbeläge auf einem Estrich nach DIN 18560-4 ist die Restfeuchte per CM-Messung zwingend zu prüfen. Da kein Verbund zum Untergrund besteht, trocknet der Estrich langsamer als ein Verbundestrich. Grenzwerte: Calciumsulfatestrich ≤ 0,5 CM-%, Zementestrich ≤ 2,0 CM-%. Wird der Belag zu früh verlegt, drohen Haftungsverlust, Geruchsbildung und Schimmelbildung unter dem Belag.
DIN 18560-7 behandelt Estriche, die besonders hohen mechanischen, chemischen oder thermischen Beanspruchungen ausgesetzt sind – sogenannte Industrieestriche oder hochbeanspruchbare Estriche. Die Norm definiert Anforderungen an Material, Planung, Ausführung und Prüfung dieser Estriche. Sie gilt für Estriche auf Trenn- und Dämmschichten sowie für Verbundestriche in gewerblich und industriell genutzten Bereichen.
Nicht erfasst werden Estriche mit üblicher Wohn- oder Büronutzung – diese fallen unter DIN 18560-1 bis DIN 18560-4.
DIN 18560-7 unterscheidet Industrieestriche nach Bindemittelart (Zement, Hartstoff, Magnesia, Gussasphalt, Kunstharz) und ordnet sie Beanspruchungsgruppen zu. Die Einstufung erfolgt anhand der zu erwartenden mechanischen Belastung (Rad- und Flächenlasten, Schlag- und Verschleißbeanspruchung).
| Eigenschaft | Prüfung/Klasse | Relevanz |
|---|---|---|
| Druckfestigkeit | Nach Bindemittelart, z. B. CT-C30 bis CT-C80 bei Zementestrichen | Bestimmt Tragfähigkeit unter Flächenlasten |
| Oberflächenzugfestigkeit | ≥ 1,5 N/mm² (häufige Mindestanforderung für Belagverlegung) | Entscheidend für Haftung von Klebstoffen und Belägen |
| Verschleißwiderstand | Böhme-Scheibe oder BCA-Verfahren, klassifiziert nach Beanspruchungsgruppe | Bei direkt genutzten Industrieestrichen ohne Belag |
| Ebenheit | Gemäß DIN 18202, Tabelle 3 | Voraussetzung für planebene Verlegung elastischer Beläge |
| Restfeuchte | CM-Messung: Zementestrich ≤ 2,0 CM-%, bei Beheizung ≤ 1,8 CM-% | Pflichtprüfung vor Belagverlegung |
Die Mindestschichtdicken richten sich nach Estrichart, Beanspruchungsgruppe und Einbauweise (Verbund, auf Trennschicht, auf Dämmschicht). Typische Mindestdicken für Zement-Industrieestriche auf Dämmschicht liegen bei 45–75 mm je nach Festigkeitsklasse und Belastung.
Häufiger Fehler bei der Verlegung von elastischen Belägen auf Industrieestrichen: Die Oberflächenzugfestigkeit wird nicht geprüft, obwohl Hartstoffestriche oder nachbehandelte Industrieestriche trotz hoher Druckfestigkeit eine unzureichende Oberflächenhaftung aufweisen können. Vor der Belagverlegung ist neben der CM-Feuchtemessung stets eine Haftzugprüfung durchzuführen. Schleifen oder Kugelstrahlen der Oberfläche ist bei verdichteten Hartstoffestrichen oft zwingend erforderlich, um eine tragfähige Klebefläche herzustellen. DIN 18560-7 ist dabei in Verbindung mit DIN EN 13813 und DIN 18560-1 anzuwenden.
DIN 51097 beschrieb das Prüfverfahren zur Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft von Bodenbelägen in nassbelasteten Barfußbereichen. Die Prüfung erfolgte barfuß auf einer geneigten Ebene, die kontinuierlich mit einer wässrigen Lösung eines neutralen Netzmittels benetzt wurde. Das Ergebnis wurde in die Bewertungsgruppen A, B oder C eingeteilt. Die Norm galt ausschließlich für Bereiche, die barfuß und nass begangen werden – für Bereiche mit Schuhwerk gilt DIN EN 16165 Anhang B (ehemals DIN 51130).
Achtung: DIN 51097 wurde mit Erscheinen der DIN EN 16165 im Dezember 2021 zurückgezogen. Aktuelle Prüfungen sind nach DIN EN 16165 Anhang A (Barfuß-Schrägplattenverfahren) durchzuführen.
| Bewertungsgruppe | Mindest-Neigungswinkel | Typische Einsatzbereiche |
|---|---|---|
| A | ≥ 12° | Barfußgänge, Umkleiden, Einzelduschen (trockene Laufwege) |
| B | ≥ 18° | Duschräume, Beckenumgänge, Beckenränder, Einstiegstreppen ins Wasser |
| C | ≥ 24° | Durchschreitebecken, ins Wasser führende Treppen, geneigte Beckenränder |
Eine Prüfperson beging barfuß eine mit dem Belagsmuster belegte geneigte Ebene, die laufend mit Seifenwasserlösung benetzt wurde. Der Neigungswinkel wurde schrittweise erhöht, bis ein sicheres Begehen nicht mehr möglich war. Der so ermittelte Akzeptanzwinkel bestimmte die Bewertungsgruppe der DIN 51097.
Das Prüfverfahren der DIN 51097 ist nahezu unverändert in DIN EN 16165, Anhang A (Barfuß-Schrägplattenverfahren) überführt worden. Die Klassifizierung in die Bewertungsgruppen A, B und C findet sich im nationalen Anhang NB.1 der deutschen Ausgabe. Prüfergebnisse nach DIN 51097 und nach DIN EN 16165 Anhang A gelten als gleichwertig.
Die Bewertungsgruppen A, B und C aus dem Barfußbereich werden in der Praxis häufig mit den R-Klassen aus dem Schuhwerkbereich verwechselt. Eine R-Klassifizierung sagt nichts über die Eignung in Barfußbereichen aus. Für Schwimmbäder, Wellnessanlagen und Duschen ist ausschließlich die Bewertungsgruppe nach DIN EN 16165 Anhang A (ehemals DIN 51097) maßgeblich. Welche Bewertungsgruppe für welchen Raumbereich erforderlich ist, regelt die DGUV Information 207-006 sowie die jeweiligen landesspezifischen Bäderhygienevorschriften.
Die Norm in der gültigen Fassung von März 2023 beschreibt, wie der Verdrängungsraum profilierter Fußböden gemessen und bewertet wird. Der Verdrängungsraum ist das Volumen der Hohlräume an der Oberfläche eines Belags – je größer dieses Volumen, desto mehr Flüssigkeit kann der Boden aufnehmen und ableiten, bevor sich eine gleitfördernde Schicht bildet.
Die aktuelle Fassung ist inhaltlich deutlich enger gefasst als frühere Ausgaben: Das Begehungsverfahren auf der schiefen Ebene mit den Bewertungsgruppen R9 bis R13 ist nicht mehr Bestandteil dieser Norm. Dieses Prüfverfahren wurde im Dezember 2021 in die europäische Norm DIN EN 16165 (Anhang B) überführt. Wer Böden nach R-Klassen prüfen oder auswählen will, zieht seither DIN EN 16165 heran.
DIN 51130:2023-03 klassifiziert profilierte Beläge in vier Stufen nach dem Mindest-Verdrängungsvolumen (in cm³/dm²):
| V-Klasse | Mindestvolumen |
|---|---|
| V4 | ≥ 4 cm³/dm² |
| V6 | ≥ 6 cm³/dm² |
| V8 | ≥ 8 cm³/dm² |
| V10 | ≥ 10 cm³/dm² |
Die V-Klasse ist besonders relevant, wenn auf dem Boden größere Mengen Flüssigkeit oder gleitfördernde Stoffe auftreten – etwa in Großküchen, Schlachtbetrieben oder Produktionshallen der Lebensmittelindustrie. Ein hoher Verdrängungsraum verhindert, dass sich Flüssigkeit als geschlossener Film unter der Schuhsohle sammelt.
Die ältere DIN 51130:2014-02 regelte noch beide Aspekte: das R-Gruppen-Prüfverfahren auf der schiefen Ebene und die V-Klassen. Mit der Einführung von DIN EN 16165 im Dezember 2021 wurde das R-Prüfverfahren europäisch harmonisiert und die Ausgabe 2014-02 zurückgezogen. Der national verbliebene Teil – die Bestimmung des Verdrängungsraums – lebt in der neuen DIN 51130:2023-03 weiter, die im März 2023 erschien und heute gültig ist.
Für die Praxis bedeutet das: Bei der Angabe „DIN 51130 R11 V4“ auf einem Produktdatenblatt stammt der R-Wert heute aus einem Prüfverfahren nach DIN EN 16165 Anhang B, der V-Wert aus der Ausgabe 2023-03. Beide Kennwerte sind weiterhin üblich und in DGUV-Regelwerken sowie der ASR A1.5/1,2 referenziert.
Bei der Ausschreibung oder Abnahme rutschhemmender Böden sollte immer geprüft werden, nach welcher Ausgabe ein Prüfzeugnis ausgestellt wurde. Zeugnisse nach DIN 51130:2014-02 oder früher enthalten das R-Gruppen-Prüfverfahren noch im selben Dokument. Neuere Zeugnisse trennen R-Nachweis (DIN EN 16165) und V-Nachweis (Ausgabe 2023-03). Die Bewertungsgruppen R9–R13 selbst haben sich inhaltlich nicht verändert.
DIN 51131 legte ein Verfahren zur Bestimmung des dynamischen Gleitreibungskoeffizienten (µ) auf begehbaren Bodenbelagsoberflächen fest. Gemessen wurde mit einem motorgetriebenen Gleitmessgerät, das einen definierten Gleitkörper mit konstanter Geschwindigkeit (0,2 m/s) und Anpresskraft über den Bodenbelag zieht. Der gemessene Reibungswiderstand, dividiert durch die Auflagekraft, ergibt den µ-Wert.
Ein wesentlicher Vorteil gegenüber der schiefen Ebene nach DIN 51130: DIN 51131 war ausdrücklich auch für Messungen an bereits verlegten Böden konzipiert – direkt auf der Baustelle oder im Betrieb. Das machte das Verfahren besonders wertvoll bei Reklamationen und Schadensbeurteilungen.
DIN 51131 galt für Bodenbeläge ohne oder mit geringem Verdrängungsraum (maximal Klasse V4): elastische Beläge, textile Böden, Laminat, Parkett, keramische Fliesen, Naturstein sowie Beschichtungen. Die Messung konnte unter trockenen, nassen und mit Gleitmittel versehenen Bedingungen durchgeführt werden – mit standardisierten Gleitern aus SBR-Gummi oder Leder.
Eine Messreihe bestand aus fünf Einzelmessungen; die ersten beiden wurden verworfen. Der Mittelwert aus den Messungen drei bis fünf ergab den repräsentativen µ-Wert. Gemessen wurde stets in der Richtung der geringsten Rutschhemmung. Prüfinstitute orientierten sich bei der Bewertung am DGUV-Bewertungskonzept (DGUV Information 208-041): µ ≥ 0,45 gilt als ausreichend rutschhemmend.
Wichtig: Ein Umrechnen von µ-Werten in R-Klassen (R9–R13 nach DIN 51130) ist physikalisch nicht möglich – die beiden Verfahren sind nicht vergleichbar.
Mit Veröffentlichung der europäischen Norm DIN EN 16165 im Dezember 2021 wurde DIN 51131 zurückgezogen. Das Tribometerverfahren lebt inhaltlich als Anhang D in DIN EN 16165 weiter. Prüfzeugnisse nach DIN 51131:2014-02 und nach DIN EN 16165 Anhang D werden von den Unfallversicherungsträgern als gleichwertig anerkannt, sofern der SBR-Gleiter verwendet wurde. DIN EN 16165 führt zusätzlich einen neuen Mix-Gleiter ein, der in DIN 51131 nicht enthalten war; dessen Ergebnisse sind nicht rückwärtskompatibel.
DIN 51953 beschrieb das Prüfverfahren zur Bestimmung der elektrostatischen Ableitfähigkeit von Bodenbelägen, die in explosionsgefährdeten Räumen eingesetzt werden sollten. Kernziel war der Nachweis, dass ein Bodenbelag elektrostatische Ladungen sicher ableitet und dadurch die Zündgefahr in Ex-Zonen reduziert.
Die Norm galt für organische Bodenbeläge unterschiedlichster Art und legte fest, wie der elektrische Ableitwiderstand zwischen einer aufgesetzten Elektrode und dem Erdungspunkt zu messen ist. Das Prüfprinzip bestand darin, eine definierte Gleichspannung anzulegen und den resultierenden Widerstand in Ohm zu ermitteln.
DIN 51953 erschien erstmals 1960 und wurde 1975 in einer überarbeiteten Fassung (Ausgabe 1975-08) neu herausgegeben. Bereits 1998 zog das Deutsche Institut für Normung die Norm zurück und ersetzte sie durch die europäisch harmonisierte DIN EN 1081:1998-04. Damit wurde das rein national geprägte Prüfverfahren durch eine europaweit einheitliche Methode abgelöst.
Die aktuelle und gültige Fassung der Nachfolgenorm lautet DIN EN 1081:2021-01 mit dem Titel „Elastische, Laminat- und modulare mehrschichtige Bodenbeläge – Bestimmung des elektrischen Widerstandes“. Ihr Anwendungsbereich ist gegenüber DIN 51953 deutlich erweitert: Sie erfasst nicht nur Beläge in Ex-Zonen, sondern alle elastischen, Laminat- und mehrschichtigen Bodenbeläge, für die elektrostatische Eigenschaften geprüft werden müssen.
Wer heute die elektrostatische Ableitfähigkeit von Bodenbelägen prüfen oder nachweisen muss – etwa für ESD-Schutzkonzepte, Operationssäle oder explosionsgefährdete Bereiche – verwendet DIN EN 1081:2021-01. DIN 51953 ist als zurückgezogene Norm nicht mehr normativ anwendbar. Ältere Ausschreibungen, Gutachten oder Abnahmeprotokolle, die noch auf DIN 51953 verweisen, sollten auf DIN EN 1081 aktualisiert werden.
Das grundlegende Messprinzip (Dreifußelektrode, definierte Prüfspannung, Messung des Ableitwiderstandes unter kontrolliertem Klima) blieb in der Nachfolgenorm erhalten, wurde aber präzisiert und an den aktuellen Stand der Technik angepasst.
DIN EN 435 war die deutsche Fassung der europäischen Norm EN 435:1994 und beschrieb das Prüfverfahren zur Bestimmung der Biegsamkeit elastischer Bodenbeläge. Erfasst wurden homogene und heterogene Beläge auf Basis von PVC, Kautschuk und Linoleum – sowohl als Bahnenware als auch als Fliesen. Textile Bodenbeläge, Laminat und Hartböden lagen außerhalb des Geltungsbereichs.
Die Prüfung nach DIN EN 435 erfolgte durch Biegen eines konditionierten Probestreifens um einen Runddorn mit definiertem Durchmesser. Nach mindestens 24 Stunden Konditionierung bei 23 °C ± 2 °C wurde der Streifen um den Dorn gebogen und anschließend auf Risse, Brüche oder Oberflächenschäden beurteilt. Den konkreten Dorndurchmesser schrieben die jeweiligen Produktnormen vor – EN 435 lieferte ausschließlich die Prüfmethodik.
Die Norm diente als Referenzprüfverfahren in Produktnormen wie EN 651 (PVC-Bahnenware), EN 654 (PVC-Fliesen) und EN 12199 (Kautschukbeläge). Dort wurde die geforderte Mindestbiegsamkeit festgelegt; DIN EN 435 selbst enthielt keine Grenzwerte.
DIN EN 435 wurde 2012 durch DIN EN ISO 24344:2012-04 abgelöst. Die Nachfolgenorm trägt den Titel „Elastische Bodenbeläge – Bestimmung der Flexibilität und Durchbiegung“ und erweitert das bisherige Verfahren: Neben der Biegsamkeit wird nun auch die Durchbiegung als Kenngröße erfasst. Aktuelle Produktnormen wie EN 651 oder EN 12199 verweisen auf EN ISO 24344. Prüfberichte, die noch auf DIN EN 435 basieren, sind im jeweiligen Vertragskontext auf ihre fortbestehende Gültigkeit zu prüfen.
DIN EN 435 bei DIN Media (zurückgezogen, als Archivdokument verfügbar)
DIN EN 438-2 legt die Prüfverfahren zur Bestimmung der Eigenschaften von dekorativen Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) fest. HPL-Platten bestehen aus mit härtbaren Harzen getränkten Papierlagen, die unter hohem Druck und hoher Temperatur zu einer kompakten, widerstandsfähigen Platte verpresst werden. Die Norm gilt für alle dekorativen HPL-Typen nach der EN 438-Reihe und bildet zusammen mit Teil 1 (Begriffe und Klassifizierung) die methodische Grundlage der gesamten Normreihe.
Nicht erfasst sind durchgehend gefärbte Kompaktplatten nach anderen Produktnormen sowie Schichtstoffplatten auf Thermoplastbasis.
DIN EN 438-2 definiert Prüfverfahren für alle praxisrelevanten Merkmale von HPL-Platten:
| Eigenschaft | Prüfprinzip | Praxisrelevanz |
|---|---|---|
| Oberflächenwiderstand gegen Abrieb | Taber-Abriebprüfung; Ergebnis als IP-Wert (Initial Point) | Maßgebend für die Einsatzeignung als Wandelement oder Paneel |
| Schlagfestigkeit (Kugelfall) | Fallgewicht auf die Oberfläche; Bewertung nach Schadensbild | Stoßresistenz bei mechanischer Beanspruchung im Objektbereich |
| Biegefestigkeit | 3-Punkt-Biegeversuch; Angabe in N/mm² | Tragfähigkeit bei freitragender Montage |
| Maßhaltigkeit / Quellen | Längen- und Dickenänderung nach Feuchtelagerung | Passgenauigkeit bei Verlegung, Fuge und Unterkonstruktion |
| Oberflächenwiderstand gegen Kratzen | Ritzverfahren nach festgelegtem Lastschema | Alltagstauglichkeit der Oberfläche |
| Lichtbeständigkeit | Xenon-Bewitterung; Bewertung nach Graumaßstab | Farbstabilität bei dauerhafter Belichtung |
| Beständigkeit gegen Wärme und Dampf | Dampfdruckprüfung; visuelle Bewertung | Küchen- und Nassbereiche |
| Widerstand gegen Zigarettenglut | Normierter Ablauftest; Schadensbewertung | Öffentliche Bereiche, Gastronomie |
DIN EN 438-2 ist zwar primär auf HPL als Wandmaterial ausgerichtet, hat aber direkten Bezug zu Laminatböden: Die Nutzschicht hochwertiger Laminat- und Designböden besteht aus HPL oder ähnlichem harzgetränkten Trägermaterial. Hersteller von Laminatböden prüfen ihre Deckschichten nach denselben Methoden (insbesondere Abriebwert IP), um Abriebklassen nach EN 13329 zu belegen. Ein höherer IP-Wert nach DIN EN 438-2 steht direkt für eine längere Nutzungsdauer der Bodenoberfläche.
Ein verbreiteter Fehler ist die fehlende Abstimmung zwischen dem im Herstellerdatenblatt deklarierten IP-Abriebwert und der tatsächlichen Nutzungsintensität. Für stark frequentierte Flächen – etwa Schul- oder Krankenhauskorridore – sind deutlich höhere IP-Werte erforderlich als für Wohnbereiche. DIN EN 438-2 schreibt die Messmethode vor; die Anforderung an den Mindestwert ergibt sich aus der jeweiligen Produktnorm oder dem Leistungsverzeichnis. Der Abgleich obliegt dem Planer beziehungsweise Verarbeiter.
Originalwortlaut bei DIN Media erhältlich.
DIN V 18032-2 ist eine deutsche Vornorm (Ausgabe 2001-04), die sportfunktionelle und technische Anforderungen an Sportböden in Hallen für Turnen, Spiele und Mehrzwecknutzung festlegt. Sie beschreibt, welche Eigenschaften ein fest eingebauter Sportboden erfüllen muss, und gibt die Prüfverfahren vor, mit denen diese Eigenschaften nachgewiesen werden. Mobile oder temporäre Bodenaufbauten fallen nicht in den Anwendungsbereich.
Für alle Sporthallensportböden nach DIN V 18032-2 gelten verbindliche Mindestwerte in mehreren Prüfkategorien:
| Eigenschaft | Anforderung |
|---|---|
| Kraftabbau | ≥ 53 % gegenüber starrem Untergrund |
| Standardverformung | ≥ 2,3 mm vertikal am Lastpunkt |
| Ballreflexion (Basketball) | ≥ 90 % bezogen auf Referenzboden |
| Gleitreibungskoeffizient | 0,4 – 0,6 |
| Rollwiderstand (Mehrzweck) | ≤ 300 N |
DIN V 18032-2 unterscheidet Sportböden anhand ihres elastischen Verhaltens unter Last in vier Kategorien:
Das Verformungsmuldenprofil (Messung bei 500 mm Abstand vom Lastpunkt, W500) ist je nach Bodentyp unterschiedlich bewertet und maßgeblich für Sportlerschutz und Spieleigenschaften.
Die europäische Parallelentwicklung DIN EN 14904 (2006-06) behandelt das gleiche Thema, ist jedoch in Deutschland nicht vollständig harmonisiert und war zeitweise ausgesetzt. Für Ausschreibungen in Deutschland gilt DIN V 18032-2 weiterhin als maßgebliche Vornorm, insbesondere bei Anforderungen zu Brandschutz und Reibungsverhalten, die im nationalen Recht abweichend geregelt sind.
Bei Planung und Ausschreibung sollte der Bodentyp (flächen-, punkt-, misch- oder kombiniertelastisch) frühzeitig festgelegt werden: Er bestimmt nicht nur die Unterkonstruktion, sondern beeinflusst unmittelbar Sportlerschutz, Gelenkbelastung und Spieleigenschaften. Punkt- und flächenelastische Systeme sind trotz gleichem Kraftabbau-Mindestwert nicht gegeneinander austauschbar. Bei Mehrzwecknutzung (Bestuhlung, Veranstaltungen) müssen zusätzlich Rollwiderstand und Eindruckverhalten geprüft werden.
DIN VDE 0100-410 legt Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag in Niederspannungsanlagen bis 1000 V Wechsel- bzw. 1500 V Gleichspannung fest. Die Norm unterscheidet zwischen Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren unter Betrieb) und Fehlerschutz (Schutz bei einem Isolationsfehler). Sie gilt für Neuanlagen sowie für Änderungen und Erweiterungen bestehender Anlagen.
DIN VDE 0100-410 ist keine Bodenbelagsnorm — sie berührt aber zwei Einsatzfelder, die Bodenleger direkt betreffen: elektrisch beheizte Fußbodenkonstruktionen und ableitfähige bzw. isolierende Bodenbeläge in besonderen Räumen.
Werden Heizmatten oder Heizkabel unter einem Belag verlegt, schreibt DIN VDE 0100-410 für solche Anlagen den vorgelagerten Einsatz eines Fehlerstrom-Schutzschalters (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom von höchstens 30 mA vor. In Feuchträumen (Bäder, Duschen) ist darüber hinaus ein örtlicher Schutzpotentialausgleich erforderlich, der auch metallische Teile im Bodenaufbau einbezieht.
Für Bodenleger ergibt sich daraus eine klare Pflicht in der Ausführung: Vor dem endgültigen Überdecken einer Heizmatte muss der zuständige Elektriker eine Funktionsprüfung mit Messprotokoll (Durchgangsprüfung, Isolationswiderstand) durchgeführt und schriftlich bestätigt haben. Ohne dieses Protokoll trägt der Bodenleger ein erhebliches Haftungsrisiko, wenn ein Schaden erst nach Fertigstellung entdeckt wird.
DIN VDE 0100-410 beschreibt als Schutzmaßnahme in besonderen Räumen den Einsatz nicht leitender (isolierender) Standorte, für die der Bodenwiderstand an jedem Messpunkt mindestens 50 kΩ betragen muss (bei Nennspannungen bis 500 V). Diese Untergrenze begrenzt gleichzeitig den zulässigen Widerstandsbereich nach oben für ableitfähige ESD-Böden: Der praxisübliche Zielbereich von 10⁵ bis 10⁷ Ω für ESD-Beläge ergibt sich erst aus dem Zusammenspiel dieser elektrotechnischen Personenschutzanforderung mit den ESD-spezifischen Normen (z. B. DIN EN 61340-5-1). Ein Boden, der zu niederohmig ist, erfüllt zwar ESD-Schutzaufgaben, kann aber den Personenschutz nach DIN VDE 0100-410 verletzen.
Bodenleger erhalten in Ausschreibungen für Serverräume, OP-Säle, Laboratorien oder Reinräume häufig die Anforderung „ableitfähiger Belag“, ohne dass der genaue Widerstandsbereich angegeben ist. Hier ist eine Rückfrage beim Elektrofachplaner vor der Materialwahl zwingend — denn DIN VDE 0100-410 und die ESD-Normen können gegenläufige Grenzwerte erzeugen.
Planung und Installation der elektrischen Anlage selbst obliegen ausschließlich der Elektrofachkraft. DIN VDE 0100-410 ist kein Regelwerk für Bodenleger, gibt aber den normativen Rahmen vor, in dem Bodenaufbauten mit elektrischer Funktion oder in elektrisch sensiblen Räumen ausgeführt werden müssen. Die Messung des elektrischen Widerstands von Bodenbelägen ist gesondert in DIN EN 1081 geregelt.
EN 1081 legt Prüfverfahren zur Bestimmung des elektrischen Widerstandes von elastischen, Laminat- und modularen mehrschichtigen Bodenbelägen fest. Die Norm gilt sowohl für Laborprüfkörper als auch für bereits verlegte Beläge im eingebauten Zustand.
Die Norm selbst definiert keine Grenzwerte – die Anforderungswerte an den Widerstand ergeben sich aus den jeweiligen Produktnormen (z. B. EN 14041) oder aus projektspezifischen Vorgaben wie der VDE 0100-710 für medizinische Bereiche oder aus ATEX-Richtlinien für explosionsgefährdete Umgebungen.
Sie unterscheidet drei Messarten, die jeweils andere Aspekte des Widerstandes erfassen:
| Messart | Beschreibung | Prüfspannung |
|---|---|---|
| Oberflächenwiderstand | Zwischen zwei Elektroden auf der Belagsoberfläche gemessen | 100 V DC (unter 10⁶ Ω) oder 500 V DC (ab 10⁶ Ω) |
| Vertikaler Widerstand | Durch den Belag hindurch, zwischen Ober- und Rückseite | 100 V DC oder 500 V DC je nach Messbereich |
| Erdungswiderstand | Zwischen Belagsoberfläche und Erdungspunkt (nur im verlegten Zustand) | 100 V DC oder 500 V DC |
Die Ergebnisse werden in der Praxis zur Einordnung in folgende Kategorien herangezogen:
| Eigenschaft | Widerstandsbereich |
|---|---|
| Ableitfähig (dissipativ) | 10⁵ Ω bis 10⁸ Ω |
| Leitfähig (konduktiv) | unter 10⁵ Ω (nach EN 14041: ≤ 10⁶ Ω) |
| Antistatisch | Personenaufladung ≤ 2 kV (nach EN 1815) |
EN 1081 ist damit ein zentrales Prüfwerkzeug überall dort, wo statische Aufladungen Probleme bereiten: in Rechenzentren, OP-Sälen, Labors und Bereichen mit Explosionsgefahr. Planer, Hersteller und Verleger nutzen diese Messwerte als Nachweis dafür, dass ein Bodenbelag die geforderten elektrischen Eigenschaften tatsächlich erfüllt.
Die aktuelle Fassung basiert auf EN 1081:2018+A1:2020. In Deutschland gilt sie als DIN EN 1081:2021-01, in Österreich als ÖNORM EN 1081:2020 12 01. Ein EN ISO-Nachfolger existiert nicht – die Norm ist weiterhin gültig und ohne Ersatz.
EN 12104 definiert die Anforderungen an elastische Bodenbeläge aus Presskork in Plattenform (Korkfliesen). Die Norm gilt für Produkte mit oder ohne dekorativer Deckschicht – etwa aus Kork-, Holz-, Bambus-, Linoleum- oder Naturfasermaterialien – und mit oder ohne Einfärbungen, die mit einem werkseitig aufgebrachten oder nachträglich vor Ort aufzubringenden Oberflächenfinish versehen sind. Sie gilt für zur Verlegung in Innenräumen vorgesehene Korkplatten.
Wichtiger Hinweis zur Abgrenzung: EN 12103 regelt Presskorkunterlagen (Kork als Trittschalldämmunterlage), nicht Korkfliesen mit dekorativem Finish. EN 12104 erfasst seit der Ausgabe 2023 ausdrücklich Korkplatten mit und ohne dekorative Deckschichten aus bio-basierten Werkstoffen.
| Eigenschaft | Anforderung / Prüfung |
|---|---|
| Maße und Geradheit | Grenzabweichungen für Länge, Breite, Dicke, Rechtwinkligkeit und Kantengeradheit gemäß EN 428, EN 427 |
| Flächenbezogene Masse | Bestimmung nach EN 430; Herstellerangabe erforderlich |
| Resteindrucktiefe | Prüfung nach EN 433; definierte Grenzwerte |
| Biegefestigkeit | Prüfung nach EN 12706 |
| Maßänderung / Schüsselung | Überarbeitete Anforderungen in der Ausgabe 2023 |
| Nutzungsklasse | Klassifizierung nach EN ISO 10874 (Nutzungsintensität) |
| Lichtechtheit | Prüfung nach EN ISO 105-B02 |
| Brandverhalten | Klassifizierung gemäß EN 13501-1 (nach Herstellerangabe) |
Jedes Produkt muss mit Herstellerangabe, Normbezug (EN 12104), Produkttyp, Nennmaßen, Nutzungsklasse, Brandverhaltensklasse sowie Chargen- oder Herstellungscode gekennzeichnet sein.
Die gültige Fassung von EN 12104 datiert aus dem Jahr 2023 (DIN EN 12104:2023-07, ÖNORM EN 12104:2023-09-15). Sie ersetzt die Vorgängerversion von 2019. Die Neufassung erweitert den Geltungsbereich auf Deckschichten aus weiteren bio-basierten Werkstoffen und aktualisiert einzelne Prüfanforderungen.
Korkplatten erfordern in der Regel eine vollflächige Verklebung auf einem ebenen, trockenen und geeignet grundierten Untergrund. Vor der Verlegung ist die Restfeuchtemessung des Estrichs (CM-Messung) zwingend durchzuführen, da Presskork auf erhöhte Feuchtigkeit mit Maßänderungen und Verformungen reagiert. Die Verwechslung von EN 12103 (Presskorkunterlagen) und EN 12104 (Presskorkplatten als Bodenbelag) ist in der Praxis ein häufig auftretender Fehler.
Den Originalwortlaut erwerben Sie bei Austrian Standards oder DIN Media.
Profilierte Kautschuk-Bodenbeläge zählen zu den robustesten elastischen Bodenbelägen. Die Norm richtet sich an Hersteller und Planer und legt fest, welche Anforderungen homogene sowie heterogene Beläge mit Relief- oder Noppenoberfläche erfüllen müssen, um als normkonform zu gelten. Erfasst werden sowohl Plattenware als auch Rollenware.
EN 12199 unterscheidet zwischen homogenen Belägen (gleichmäßige Zusammensetzung über die gesamte Dicke) und heterogenen Ausführungen (mehrschichtiger Aufbau mit profilierter Nutzschicht). Das integrierte Klassifizierungssystem basiert auf der Nutzungsintensität gemäß EN ISO 10874 und erlaubt eine klare Zuordnung des Produkts zu Bereichen wie Gewerbe, Wohnen oder Industrie.
Die Norm erfasst ein breites Spektrum an Prüfeigenschaften, die für profilierte Elastomer-Beläge besonders relevant sind:
| Eigenschaft | Bedeutung in der Praxis |
|---|---|
| Maßhaltigkeit und Geradheit | Passgenauigkeit bei Platten und Rollenware |
| Eindruckverhalten | Formstabilität des Profils unter dauerhafter Last |
| Abriebwiderstand | Erhalt der Profilhöhe über die Nutzungsdauer |
| Dimensionsstabilität | Maßänderung nach Wärmeeinwirkung |
| Biegsamkeit | Verarbeitbarkeit, besonders bei Rollenware |
| Brandverhalten | Klassifizierung gemäß EN 13501-1 |
| Kennzeichnung | Pflichtangaben zu Nutzungsklasse und Produktidentifikation |
Profilierte Kautschuk-Beläge werden bevorzugt in stark beanspruchten Bereichen eingesetzt: Industrie- und Lagerhallen, Treppenstufen, Eingangsbereiche oder Fahrzeuge mit erhöhten Rutschhemmungsanforderungen. Die Profilierung verbessert nicht nur die Trittsicherheit, sondern trägt auch zur Schmutzaufnahme bei. Wer taktile Bodeninformationssysteme für barrierefreie Planung plant, muss zusätzlich länderspezifische Vorschriften beachten – die Produktprüfung nach dieser Norm allein ist dafür nicht ausreichend.
Die Terminologienorm für elastische Bodenbeläge definiert die Fachbegriffe, die in Produktnormen, Prüfvorschriften und technischen Unterlagen für Beläge aus PVC, Linoleum, Kautschuk, Polyolefin und verwandten Materialien verwendet werden. Textile Bodenbeläge und Laminat fallen nicht in ihren Geltungsbereich.
Als reine Terminologienorm enthält EN 12466 keine Grenzwerte oder Nutzungsklassen, sondern definiert grundlegende Bezeichnungen in drei Bereichen:
Die hier festgelegten Begriffe bilden die sprachliche Grundlage für produktspezifische Normen wie EN 649 (homogener und heterogener PVC-Belag), EN 548 (Linoleum) oder EN 12199 (Kautschuk).
In Ausschreibungen und Lieferscheinen wird die Nutzschichtdicke häufig mit der Gesamtdicke verwechselt. Die Norm klärt diesen Unterschied eindeutig: Die Nutzschichtdicke bezeichnet ausschließlich den oberhalb der Trägerlage liegenden, begehbaren Teil des Belags. Dieser Wert ist für Verschleiß- und Nutzungsklassenangaben nach EN 649 oder EN 685 maßgebend – nicht die Gesamtdicke des Produkts.
EN 12524 stellte tabellarische Bemessungswerte für die wärme- und feuchteschutztechnischen Eigenschaften von Baustoffen und Bauprodukten bereit. Die drei zentralen Kenngrößen waren die Wärmeleitfähigkeit (λ), die Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl (μ) sowie die spezifische Wärmekapazität (cp). Diese Werte bildeten die Grundlage für bauphysikalische Berechnungen im Wärme- und Feuchteschutz.
Der Geltungsbereich der EN 12524 umfasste ein breites Spektrum an Baumaterialien – von mineralischen Baustoffen über Dämmmaterialien bis hin zu Bodenbelagsmaterialien wie PVC, Kautschuk, Linoleum und textilen Belägen. Gerade für Bodenaufbauten über Fußbodenheizungen oder auf erdberührten Unterlagen waren die dort angegebenen λ- und μ-Werte planungsrelevant.
EN 12524 ist zurückgezogen und vollständig durch EN ISO 10456 ersetzt. Die EN ISO 10456 übernimmt die tabellierten Bemessungswerte der EN 12524, hat diese überarbeitet und ergänzt sie um Verfahren zur Umrechnung von Messwerten auf abweichende Temperatur- und Feuchtebedingungen. In Deutschland gilt die DIN EN ISO 10456:2010-05, die zusätzlich ein Korrigendum aus 2009 einschließt.
Für alle aktuellen Planungen, Ausschreibungen und Nachweise nach DIN 4108 oder ÖNORM B 8110 ist ausschließlich die gültige EN ISO 10456 heranzuziehen. Ältere Leistungsverzeichnisse und Planungsunterlagen, die noch auf EN 12524 verweisen, sind entsprechend zu aktualisieren.
Für Bodenleger und Planer sind die λ- und μ-Werte von Bodenbelagsmaterialien aus EN 12524 bzw. dem Nachfolger EN ISO 10456 bei zwei Fragestellungen relevant: erstens beim Nachweis des Wärmedurchlasswiderstands des Bodenaufbaus bei Fußbodenheizungssystemen, zweitens bei der Beurteilung der Dampfbremsenwirkung von Belägen auf erdberührten oder feuchtebelasteten Untergründen. Da EN 12524 zurückgezogen ist, gelten ausschließlich die Tabellenwerte der EN ISO 10456 als normativ anerkannte Bemessungsgrundlage.
Die Norm bildet das Fundament der gesamten EN 1264-Reihe. In der Fassung von 2021 legt sie nicht nur Definitionen und Symbole fest, sondern definiert auch die Systemtypen (A, B, C, D, H, I, J) und deren wesentliche Eigenschaften für wassergeführte, flächenintegrierte Strahlungs-Heiz- und Kühlsysteme in Fußboden, Wand und Decke.
Sie schafft damit die sprachliche, typologische und mathematische Grundlage für die weiteren Teile – insbesondere für die Wärmeleistungsbestimmung (Teil 2), die Auslegung (Teil 3) und die Installation (Teil 4).
Die festgelegten Definitionen und Systemtypen werden in EN 1264-3 direkt angewandt. Dort gilt als Richtwert ein maximaler Wärmedurchlasswiderstand des gesamten Bodenbelags (inkl. Klebstoff, Trittschalldämmung, Unterlagsmatte) von Rλ,B ≤ 0,15 m²·K/W. Die korrekte Verwendung der Begriffe ist Voraussetzung, um diese Berechnung normgerecht durchzuführen.
Häufiger Fehler: Bei der Berechnung des Wärmedurchlasswiderstands wird nur der Bodenbelag selbst berücksichtigt, nicht aber Klebstoff, Grundierung oder Trittschallunterlagen. EN 1264-1 definiert diesen Wert als Summe aller Schichten oberhalb des Estrichs. Gerade bei mehrschichtigen Aufbauten – z. B. Designboden auf Trittschallunterlage auf Klebstoff – summieren sich die Einzelwiderstände schnell auf einen kritischen Gesamtwert.
EN 1264-2 legt die Randbedingungen und Prüfverfahren zur Bestimmung der Wärmeleistung wassergeführter Fußbodenheizungen fest. Die Norm definiert, wie die abgebbare Wärmestromdichte in Abhängigkeit von der Systemgeometrie, der Estrichart und dem Wärmedurchlasswiderstand des Bodenbelags berechnet oder messtechnisch nachgewiesen wird. Sie ist damit das rechnerische Fundament für die Auslegung von Fußbodenheizungen in Neubau und Sanierung.
Geltungsbereich: Die Norm erfasst ausschließlich Systeme mit Wasserdurchströmung in Fußbodenkonstruktionen. Elektrische Heizsysteme sowie wand- und deckenintegrierte Systeme werden in anderen Teilen der Normenreihe oder in der EN ISO 11855 behandelt. Systeme der Bauarten A, B, C, D, H, I und J fallen in den Anwendungsbereich der Berechnungsmethode nach EN 1264-2; abweichende Konstruktionen erfordern einen experimentellen Nachweis.
Die Norm unterscheidet zwei gleichwertige Nachweisverfahren: die Berechnungsmethode auf Basis von Systemkennlinien und die experimentelle Methode nach einem normierten Messaufbau. Für Standardbauarten liefert die Berechnungsmethode zuverlässige Ergebnisse und ist in der Planungspraxis weit verbreitet.
Der entscheidende Eingangsparameter für Bodenleger ist der Wärmedurchlasswiderstand Rλ,B. Er beschreibt den gesamten Wärmedurchlasswiderstand aller Schichten oberhalb der Heizrohre – also Klebstoff, Spachtel, Belag – und fließt direkt in die Wärmestromdichte-Berechnung ein. EN 1264-2 verwendet diesen Wert in allen Systemkennlinien.
| Parameter | Grenzwert / Richtwert | Bedeutung |
|---|---|---|
| Rλ,B gesamt | ≤ 0,15 m²·K/W | Standardempfehlung; höhere Werte reduzieren die Heizleistung spürbar |
| Oberflächentemperatur Aufenthaltszone | 29 °C | Begrenzt Vorlauftemperatur und nutzbaren Belagwiderstand |
| Oberflächentemperatur Randzone | 35 °C | Randzonen dürfen stärker beheizt werden |
| Oberflächentemperatur Nassräume | 33 °C | Erhöhter Grenzwert für Bäder und Duschbereiche |
Der häufigste Fehler in der Praxis: Der Wärmedurchlasswiderstand wird nur für den eigentlichen Belag angegeben, Klebstoff und Ausgleichsschicht bleiben unberücksichtigt. Maßgeblich nach EN 1264-2 ist jedoch der Gesamtwiderstand aller Schichten oberhalb der Heizrohre. Wer diesen Wert bei der Belagsauswahl ignoriert, riskiert eine unzureichende Heizleistung oder unzulässig hohe Vorlauftemperaturen.
Die Norm beschreibt die Berechnungsverfahren zur Auslegung von raumflächenintegrierten Heiz- und Kühlsystemen mit Wasserdurchströmung. Der Schwerpunkt liegt auf Fußbodenheizungen, wobei auch Wand- und Deckensysteme erfasst werden. Für Bodenbelagsarbeiten ist EN 1264-3 zentral, weil sie den maximal zulässigen Wärmeleitwiderstand (Rλ,B) des Bodenbelags definiert, der die Systemleistung unmittelbar beeinflusst.
Der Wärmeleitwiderstand des gesamten Bodenaufbaus oberhalb der Heizrohre (Belag plus Klebstoff plus ggf. Spachtelmasse) darf den bei der Dimensionierung angesetzten Wert nicht überschreiten. Typisch wird in der Planung mit einem Grenzwert von Rλ,B ≤ 0,15 m²·K/W gerechnet, sofern nicht anders vereinbart. Höhere Wärmeleitwiderstände erfordern eine Neuberechnung des Systems.
| Belagstyp | Typischer Rλ,B-Bereich | Eignung auf Fußbodenheizung |
|---|---|---|
| LVT / PVC (Dryback, Click, Bahnen) | 0,01–0,04 m²·K/W | Sehr gut geeignet |
| Linoleum (2,0–2,5 mm) | 0,01–0,02 m²·K/W | Sehr gut geeignet |
| Kautschuk | 0,01–0,04 m²·K/W | Gut geeignet |
| Teppich (Fliesen, Bahnen) | 0,06–0,17 m²·K/W | Bedingt geeignet – R-Wert prüfen |
| Loose Lay (ohne Kleber) | 0,02–0,05 m²·K/W | Gut geeignet, Aufheizprotokoll beachten |
Die tatsächlichen Werte hängen von Dicke, Materialzusammensetzung und Verlegehilfsstoffen ab. Maßgeblich sind die Herstellerangaben zum jeweiligen Produkt.
Die Norm berücksichtigt bei der Dimensionierung die maximale Oberflächentemperatur des Fußbodens: 29 °C in Aufenthaltszonen, 35 °C in Randzonen und 33 °C in Bädern. Diese Grenzwerte wirken sich auf die Belagsauswahl aus, da Beläge mit hohem Wärmeleitwiderstand die Vorlauftemperatur erhöhen und damit die Oberflächentemperatur verändern.
Der häufigste Fehler in der Praxis: Bei einem Belagswechsel auf Fußbodenheizung wird der Wärmeleitwiderstand des neuen Belags nicht mit dem bei der Auslegung nach EN 1264-3 angesetzten Wert abgeglichen. Wer z. B. einen PVC-Belag durch Teppichfliesen ersetzt, kann den Rλ,B-Wert vervielfachen – mit der Folge, dass die Heizleistung nicht mehr ausreicht oder die Vorlauftemperatur unzulässig ansteigen muss. Vor jedem Belagswechsel auf Fußbodenheizung ist daher der Rλ,B-Wert des neuen Aufbaus zu ermitteln und mit der Heizungsplanung abzugleichen.
Die aktuelle Ausgabe 2021 gilt europaweit und ist in Deutschland als DIN EN 1264-3, in Österreich als ÖNORM EN 1264-3 und in der Schweiz als SN EN 1264-3 umgesetzt.
EN 1264-4 legt die Anforderungen an die fachgerechte Installation von raumflächenintegrierten Heiz- und Kühlsystemen mit Wasserdurchströmung fest. Der Schwerpunkt liegt auf Fußbodenheizungen und -kühlungen, erfasst aber auch Wand- und Deckensysteme in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Die Norm deckt den vollständigen Systemaufbau ab: von der Wärmedämmschicht über die Rohrverlegung bis zum Estrich und dem abschließenden Aufheizprotokoll.
Für Bodenleger ist die Norm unmittelbar relevant, weil sie die Bedingungen definiert, die vor der Verlegung eines Bodenbelags auf beheizten Estrichen nachweisbar erfüllt sein müssen. Ohne normgerechtes Aufheizprotokoll entfällt die Gewährleistungsgrundlage.
Unter dem Heizsystem ist eine Wärme- und Trittschalldämmung vorzusehen, deren Dicke von den thermischen Bedingungen des darunterliegenden Raums abhängt. Bei unbeheizten Kellern oder Erdreich gelten erhöhte Mindestanforderungen.
Vor der Belagsverlegung ist ein normgerechtes Aufheizprotokoll durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren:
| Estrichart | Frühester Beginn | Ablauf |
|---|---|---|
| Zementestrich | 21 Tage nach Einbau | Start 25 °C, nach 3 Tagen auf max. Vorlauftemperatur steigern, mind. 4 Tage halten |
| Calciumsulfatestrich | 7 Tage nach Einbau | Start 25 °C, nach 3 Tagen auf max. Vorlauftemperatur steigern, mind. 4 Tage halten |
Die maximale Fußbodenoberflächentemperatur beträgt 29 °C in Aufenthaltszonen (in Randzonen bis 35 °C). Der Wärmedurchlasswiderstand des gesamten Bodenbelagsaufbaus darf den projektspezifisch festgelegten Grenzwert nicht überschreiten – als Richtwert gilt Rλ,B ≤ 0,15 m²K/W.
Der häufigste Fehler in der Praxis: kein oder ein unvollständiges Aufheizprotokoll, und der Bodenleger beginnt ohne dokumentierten Nachweis. Bei Schadensfällen – Belagsablösungen, Feuchtigkeitsschäden – fehlt dann der Beweis normgerechter Untergrundvorbereitung. Bodenleger müssen vor Verlegung auf beheizten Estrichen das Protokoll einfordern und bei Fehlen schriftlich Bedenken anmelden. Zudem wird der Wärmedurchlasswiderstand gewählter Beläge oft nicht geprüft – bei Teppich oder mehrschichtigen Aufbauten kann dieser schnell den Grenzwert überschreiten und die Heizleistung erheblich mindern.
EN 12664 beschreibt zwei Messverfahren zur Bestimmung des Wärmedurchlasswiderstandes und der Wärmeleitfähigkeit von Baustoffen und Bauprodukten: das Plattengerät (Guarded Hot Plate) und das Wärmestrommessplatten-Gerät (Heat Flow Meter). Die Messung erfolgt im stationären Zustand – wahlweise am trockenen Prüfkörper oder nach Konditionierung auf ein Feuchtegleichgewicht.
Die Norm gilt für Materialien mit einem Wärmedurchlasswiderstand von mindestens 0,02 m²·K/W und einer Wärmeleitfähigkeit bis 2,0 W/(m·K). Damit erfasst sie dichtere Baustoffe wie Bodenbeläge (PVC, Kautschuk, Linoleum, Teppich, LVT), Beton, Mauerwerk und Glas. Für leichte Dämmstoffe mit R ≥ 0,5 m²·K/W empfiehlt sich die einfachere EN 12667 – die Verfahren dieser Norm sind dort ebenfalls anwendbar.
Beim Plattengerät wird der Prüfkörper zwischen zwei Platten unterschiedlicher Temperatur eingespannt; aus dem gemessenen Wärmestrom und der Temperaturdifferenz errechnet sich der R-Wert. Das Wärmestrommessplatten-Gerät arbeitet nach demselben Grundprinzip, ist jedoch in der Kalibrierung einfacher handhabbar und verbreiteter in Laboratorien. Die Messunsicherheit beträgt bei korrekter Durchführung typisch ±2 % bis ±5 %.
Für Bodenleger und Planer ist EN 12664 vor allem bei Fußbodenheizungen entscheidend: Der Gesamtwärmedurchlasswiderstand aller Aufbauschichten oberhalb der Heizebene sollte 0,15 m²·K/W nicht überschreiten. Die Norm liefert die Grundlage, um λ-Werte (Wärmeleitfähigkeit) und R-Werte (Wärmedurchlasswiderstand) für Bodenbeläge und Estriche messtechnisch zu ermitteln und in Wärmeschutz-Nachweisen zu belegen. Auch für Dämmstoffe unter Estrichen wird das Messverfahren genutzt, wenn mittlere oder niedrige Dämmwirkung vorliegt.
Ein häufiger Fehler in der Planungspraxis: λ-Werte verschiedener Produkte werden verglichen, ohne die Belagsdicke einzubeziehen. Maßgeblich ist der R-Wert: R = d / λ (Dicke in Metern geteilt durch Wärmeleitfähigkeit). Ein dünner Belag mit mäßigem λ-Wert kann daher besser für eine Fußbodenheizung geeignet sein als ein dicker Belag mit hohem λ-Wert.
Die Norm beschreibt zwei anerkannte Laborverfahren zur Bestimmung des Wärmedurchlasswiderstandes (R-Wert) von Baustoffen und Bauprodukten: das Plattengerät-Verfahren (Guarded Hot Plate, GHP) und das Wärmestrommessplatten-Verfahren (Heat Flow Meter, HFM). Beide Methoden gelten für trockene Prüfkörper mit einem Wärmedurchlasswiderstand von mindestens 0,5 m²·K/W – also für Produkte mit hohem bis mittlerem Dämmvermögen.
Der Unterschied zur verwandten EN 12664 liegt im Anwendungsbereich: Während EN 12664 Materialien mit niedrigerem Wärmedurchlasswiderstand (feuchte und trockene Produkte, λ bis 2,0 W/(m·K)) abdeckt, ist EN 12667 auf stärker dämmende, trockene Prüfkörper ausgerichtet. Beide Normen verwenden dieselben Messapparaturen, unterscheiden sich aber in den Grenzbedingungen und Kalibrieranforderungen.
Beim Plattengerät-Verfahren wird der Prüfkörper zwischen einer temperierten Heizplatte und zwei Kühlplatten eingespannt. Aus dem Temperaturgradienten und dem gemessenen Wärmefluss lässt sich der R-Wert rechnerisch ableiten. Das Wärmestrommessplatten-Verfahren arbeitet ähnlich, nutzt aber kalibrierte Sensoren zur direkten Wärmeflussmessung und ist im Betrieb schneller. Beide Verfahren liefern bei sachgerechter Durchführung vergleichbare Ergebnisse.
Im Bodenaufbau spielt der Wärmedurchlasswiderstand eine zentrale Rolle: Dämmplatten unter Estrichen, Trittschalldämmungen und Unterlagsböden müssen in der Regel einen definierten R-Wert nachweisen – etwa um Anforderungen aus der Energieeinsparverordnung (EnEV/GEG) oder für die Kombinierbarkeit mit Fußbodenheizungen zu erfüllen. EN 12667 liefert die Messmethodik, nach der Hersteller diese R-Werte bestimmen und deklarieren. Bodenleger und Planer stützen sich auf diese Prüfergebnisse, wenn sie Aufbauhöhen berechnen oder die thermische Eignung eines Belags auf einer Heizungsanlage beurteilen.
Die gültige Ausgabe der Norm datiert von 2001. Ein überarbeiteter Entwurf (DIN EN 12667:2025-11) liegt seit Oktober 2025 zur öffentlichen Kommentierung vor; er bringt unter anderem einen neuen Anhang für Vakuumdämmplatten (VIP) sowie Ergänzungen zur Emissivitätsmessung. Die finale Neufassung ist noch nicht verabschiedet – bis dahin bleibt die Ausgabe von 2001 verbindlich.
EN 12825 legt die Eigenschaften, Klassifizierungsregeln und Prüfverfahren für Doppelbodensysteme fest, die im Gebäude-Innenausbau eingesetzt werden und einen zugänglichen Hohlraum unter der Nutzebene bieten. Die Norm gilt für modular aufgebaute, werkseitig gefertigte Systeme aus Bodenplatten und höhenverstellbaren Stützen.
Gegenstand der Norm ist das Gesamtsystem aus Platte, Stütze und allfälliger Unterkonstruktion — nicht der darauf verlegte Oberbelag. Für Bodenleger ist sie dennoch unmittelbar relevant, weil die Elementklasse des Unterbaus die Belagsauswahl und Verlegetechnik maßgeblich bestimmt.
Das zentrale Klassifizierungskriterium ist die Bruchlast des geprüften Elements. Alle anderen Kennwerte — insbesondere die zulässige Nutzlast — leiten sich daraus ab, indem die Bruchlast durch einen Sicherheitsbeiwert (üblicherweise 2,0) dividiert wird. Die Norm unterscheidet sechs Elementklassen:
| Klasse | Bruchlast (Punktlast) | Zul. Nutzlast | Typische Nutzung |
|---|---|---|---|
| 1 | ≥ 4 kN | ≥ 2 kN | Leichte Büronutzung ohne Publikumsverkehr |
| 2 | ≥ 6 kN | ≥ 3 kN | Büros mit Publikumsverkehr |
| 3 | ≥ 8 kN | ≥ 4 kN | EDV-Räume, Konferenz- und Schulungsräume |
| 4 | ≥ 9 kN | ≥ 4,5 kN | EDV-Bereiche mit erhöhten Lasten |
| 5 | ≥ 10 kN | ≥ 5 kN | Werkstätten, Lagerräume, Bibliotheken |
| 6 | ≥ 12 kN | ≥ 6 kN | Industriebereiche mit hohen Lasten |
Neben der Bruchlast prüft die Norm die bleibende Verformung unter Gebrauchslast. Aus dem Messwert ergibt sich die Verformungsklasse A, B oder C — wobei A die strengsten Anforderungen (geringste Durchbiegung) stellt. Diese Einstufung ist für starre, vollflächig verklebte Beläge wie LVT Dryback oder Linoleum besonders kritisch: Überschreitet die Plattenverformung die Herstellertoleranz, können Risse an den Plattenstößen entstehen.
Weitere Prüfbereiche umfassen die zentrische und exzentrische Belastbarkeit der Stützen sowie optional einen Rolling-Load-Test bei erhöhter Beanspruchung durch rollende Lasten.
Die Norm enthält keine eigene Brandklassifizierung, verweist jedoch auf die Anforderungen der nationalen Bauordnungen. In der Praxis werden Doppelbodenplatten häufig nach EN 13501-1 in Brandklasse A1 oder A2 eingestuft. Für Reinraum- oder EDV-Umgebungen sind zusätzlich elektrische Anforderungen (Ableit- und Durchgangswiderstand gemäß ESD-Schutz) relevant — diese werden projektbezogen vereinbart, nicht von EN 12825 selbst festgelegt.
Hohlböden ohne Stützen (sogenannte Hohlbodenelemente, die auf dem Rohboden aufliegen) fallen nicht in den Anwendungsbereich von EN 12825. Für diese gilt EN 13213. Beide Normen ergänzen sich in der Praxis und werden von der Anwendungsrichtlinie des Bundesverbands Systemböden gemeinsam erläutert.
Die Norm definiert ein einheitliches System zur Klassifizierung textiler Bodenbeläge. Sie legt Nutzungsklassen für den Wohn- und Objektbereich, Komforteigenschaften (Luxuskennwerte) sowie Zusatzmerkmale fest. Der Geltungsbereich umfasst alle textilen Bodenbeläge – Bahnenware und Fliesen – unabhängig vom Herstellungsverfahren (gewebt, getuftet, gewirkt, geflockt, Nadelfilz usw.), ausgenommen abgepasste Teppiche und Läufer. Nicht-textile Beläge wie LVT, Linoleum oder Kautschuk fallen nicht darunter.
Die Einstufung folgt dem aus EN ISO 10874 bekannten Zweiziffer-System:
| Bereich | Klasse | Beanspruchung |
|---|---|---|
| Wohnen | 21 | mäßig |
| Wohnen | 22 | normal |
| Wohnen | 23 | stark |
| Gewerbe | 31 | mäßig |
| Gewerbe | 32 | normal |
| Gewerbe | 33 | stark |
| Gewerbe | 34 | sehr stark |
Die Einstufung in eine Nutzungsklasse basiert auf mehreren Prüfungen, deren Ergebnisse zusammengeführt werden:
EN 1307 definiert bis zu fünf Komfortstufen (LC 1 bis LC 5) für Polteppiche. Maßgeblich sind Poldichte, Polmasse und Poldicke. Diese Luxuskennwerte sind eine zusätzliche Differenzierung innerhalb einer Nutzungsklasse – ein höherer LC-Wert bedeutet mehr Komfort, aber nicht automatisch mehr Strapazierfähigkeit.
Folgende Eigenschaften können ergänzend deklariert werden, sofern geprüft:
Ein häufiger Fehler in Ausschreibungen: Die Nutzungsklasse wird angegeben, die Komfortstufe (LC) jedoch nicht. Dadurch sind Produkte unterschiedlicher Qualität innerhalb derselben Klasse nicht vergleichbar.
Diese datierte Konsolidierung der Teppich-Einstufungsnorm legte das Klassifizierungssystem für textile Bodenbeläge fest. Sie definierte Nutzungsklassen für Wohn- und Gewerbebereiche (21 bis 33), Komfortstufen (Luxury-Klassen LC 1 bis LC 5) sowie Zusatzmerkmale wie Stuhlrolleneignung, Treppentauglichkeit und antistatisches Verhalten. Die Ausgabe galt für alle textilen Bodenbeläge gemäß EN ISO 2424 – Teppichbahnen, Teppichfliesen, Nadelfilz und verwandte Erzeugnisse.
Die Fassung EN 1307:2014+A2:2018 wurde 2019 zurückgezogen und durch die konsolidierte Ausgabe +A3:2018 abgelöst. Im deutschsprachigen Raum erschien die Umsetzung als DIN EN 1307:2019-06 sowie als ÖNORM EN 1307:2019-09-01. Das Klassifizierungsprinzip blieb inhaltlich erhalten; die neue Konsolidierung übernahm redaktionelle und technische Korrekturen aus dem Änderungsentwurf A3.
Der Normen-Lexikon-Eintrag „EN 1307“ beschreibt das aktuelle Regelwerk einschließlich der gültigen +A3-Fassung. Der vorliegende Eintrag dokumentiert gezielt die nun zurückgezogene +A2-Konsolidierung – etwa für Ausschreibungen oder Produktkennzeichnungen, die noch auf sie Bezug nehmen.
Für aktuelle Ausschreibungen und Produktdeklarationen gilt ausschließlich die Nachfolgeausgabe +A3:2018 (Ausgabe 2019-06 bzw. 2019-09-01 im DACH-Raum). Dokumente, die noch die ältere Fassung zitieren, sollten entsprechend aktualisiert werden.
EN 13226 definiert die Anforderungen an vorgefertigte Massivholz-Parkettelemente (Parkettfriese), die mit Nut und/oder Feder ausgestattet sind und auf einen Untergrund geklebt oder genagelt werden. Erfasst werden sowohl unbehandelte als auch werkseitig oberflächenbehandelte Elemente.
Nicht erfasst sind Massivholzdielen (diese fallen unter EN 13990), Mehrschichtparkett (EN 13489) sowie Mosaikparkett und Lamparkett (EN 13488).
Die Norm legt Grenzabmaße für Dicke, Breite und Länge der Parkettelemente fest. Entscheidend für die Praxis sind die Toleranzen der Nutzschichtdicke sowie die Ebenheit der Oberfläche und Rechtwinkligkeit der Kanten. Die Nutzschicht (Abstand von Oberfläche bis Oberseite der Nut bzw. Feder) bestimmt die Abschleifbarkeit und damit die Lebensdauer des Parketts.
Die Lieferfeuchte muss zum Zeitpunkt der Verpackung zwischen 7 % und 11 % liegen (gemessen nach EN 13183-1). Die zulässige Schwankung innerhalb einer Lieferung beträgt ±2 % vom Mittelwert.
Die Sortierung nach Erscheinungsbild (Äste, Verfärbungen, Splintanteil etc.) ist holzartenspezifisch. Die Norm verweist auf Sortierkriterien im Anhang, der für die gängigsten europäischen und tropischen Holzarten konkrete Klassen definiert. Es gibt keine einheitliche Klassenbezeichnung — die Sortierregeln unterscheiden sich je nach Holzart.
Wird das Parkett in Bereichen mit Feuchtebelastung eingesetzt, muss die natürliche Dauerhaftigkeit der Holzart gemäß EN 350 berücksichtigt werden. Alternativ ist eine Schutzbehandlung nach EN 351-1 möglich.
Jede Verpackungseinheit muss mindestens folgende Angaben tragen: Holzart (botanische Bezeichnung oder Verweis auf EN 13556), Sortierklasse, Nennmaße, Holzfeuchte zum Verpackungszeitpunkt und Hinweis auf Oberflächenbehandlung (falls vorhanden). Die Ausgabe 2025 ersetzt die bisherige Anhang-Botanik durch einen Verweis auf EN 13556.
Bei Reklamationen wegen optischer Mängel wird häufig übersehen, dass die Sortierklassen holzartenabhängig definiert sind. Was bei Eiche als zulässig gilt (z. B. kleine Äste, Spiegel), kann bei einer anderen Holzart anders geregelt sein. Vor der Bestellung ist die vereinbarte Sortierklasse schriftlich festzuhalten und mit den Angaben im normativen Anhang abzugleichen — insbesondere bei Tropenhölzern, deren Sortierkriterien weniger geläufig sind.
Achtung: EN 13297 ist zurückgezogen. Sie wurde 2014 durch EN 1307:2014 ersetzt, die seitdem die Klassifizierung aller textilen Bodenbeläge einheitlich regelt.
EN 13297 befasste sich mit einer bestimmten Produktgruppe textiler Bodenbeläge: den sogenannten Polvlies-Bodenbelägen, also Nadelvliesbelägen mit aufgestellter Polstruktur. Die Norm galt für Produkte in Bahnenform ebenso wie für Fliesen und grenzte diese klar von gewöhnlichen Nadelvliesbelägen ohne Pol (damals EN 1470) und von klassischen Teppichen bzw. Polbelägen (EN 1307) ab.
Das Kernstück von EN 13297 war die Zuweisung von Gebrauchsklassen. Maßgeblich waren zwei Kriterien: der Abriebwiderstand der Polschicht und der Aussehenserhalt bei Beanspruchung im Alltag. Je nach Ergebnis dieser Prüfungen wurden die Bodenbeläge häuslichen oder gewerblichen Nutzungsbereichen zugeordnet – ähnlich dem Prinzip, das auch EN 685 und später EN ISO 10874 für andere textile und elastische Beläge etabliert haben.
Für Polvlies-Fliesen enthielt EN 13297 zusätzliche Anforderungen, etwa zu Maßhaltigkeit und Kantenverhalten, da diese Verlege- und Nutzungseigenschaften bei Fliesen stärker ins Gewicht fallen als bei Bahnenware.
Mit der Veröffentlichung von EN 1307:2014 wurde EN 13297 gemeinsam mit EN 1470 (Nadelvlies ohne Pol), EN 15114 (Polbeläge auf Sekundärrücken) und der älteren EN 1307:2008 in einem einzigen Klassifizierungsdokument zusammengeführt. Für aktuelle Ausschreibungen, Produktkennzeichnung und Gebrauchsklasseneinstufung ist daher ausschließlich EN 1307:2014 heranzuziehen – in Deutschland als DIN EN 1307:2014-07, in Österreich als ÖNORM EN 1307:2019-09-01.
Den Normtext erwerben Sie bei DIN Media (dinmedia.de) oder Austrian Standards (austrian-standards.at).
EN 13318 ist die europäische Begriffsnorm für Estrichmörtel und Estriche. Sie schafft eine gemeinsame Fachsprache für Planer, Verarbeiter und Hersteller und bildet damit die terminologische Grundlage für alle weiteren europäischen Estrichnormen. Die aktuelle Ausgabe 2026-03 (DIN EN 13318:2026-03, ÖNORM EN 13318:2026-04-15) löst die Fassung von 2000 ab und umfasst als mehrsprachige Version Deutsch, Englisch und Französisch.
Ein zentraler Teil der Norm sind die Kurzbezeichnungen für Estricharten, die sich nach dem verwendeten Bindemittel richten:
Neben den Materialbezeichnungen definiert die Norm auch die Bauarten:
Die in dieser Norm festgelegten Begriffe werden in EN 13813 (Leistungsanforderungen an Estrichmörtel und Estrichmassen) sowie in DIN 18560 (Estriche im Bauwesen) direkt angewendet. Wer Leistungsverzeichnisse, Prüfberichte oder Ausschreibungsunterlagen erstellt, sollte die genormten Kurzbezeichnungen CT, CA, MA, AS und SR konsistent verwenden, um Missverständnisse bei der Untergrundvorbereitung und Bodenbelagsverlegung zu vermeiden.
EN 13329:2024 ist die zentrale europäische Produktnorm für Laminatbodenbeläge. Die aktuelle Fassung fasst die drei bisherigen eigenständigen Normen EN 13329, EN 14978 und EN 15468 zu einem einheitlichen Regelwerk zusammen und deckt damit alle wesentlichen Deckschichttypen ab:
Die Norm definiert Anforderungen an Laminatelemente, deren Trägerplatten typischerweise aus Holzwerkstoffen (z. B. HDF) bestehen. Sie umfasst Klassifizierung, Leistungsanforderungen, Prüfverfahren sowie Anforderungen an Kennzeichnung und Verpackung.
Nicht erfasst sind Mehrschichtparkett, Vinyl- oder Designbeläge sowie Bereiche mit häufiger Feuchtigkeitsbelastung (z. B. Badezimmer, Saunen), sofern der Hersteller keine ausdrückliche Freigabe erteilt.
Die Einstufung erfolgt nach EN ISO 10874 in Nutzungsklassen (NK):
| Nutzungsklasse | Bereich | Beanspruchung |
|---|---|---|
| 21 | Wohnen | mäßig |
| 22 | Wohnen | normal |
| 23 | Wohnen | stark |
| 31 | Gewerblich | mäßig |
| 32 | Gewerblich | normal |
| 33 | Gewerblich | stark |
| 34 | Gewerblich | sehr stark |
| Eigenschaft | Prüfnorm | Wesentliche Anforderung |
|---|---|---|
| Abriebbeständigkeit | ISO 24338 | Abhängig von NK: IP-Wert und Abriebklasse (AC1–AC6) |
| Geometrische Eigenschaften / Maßtoleranzen | EN 17539 | Länge, Breite, Rechtwinkligkeit, Geradheit der Kanten |
| Stoßbeständigkeit | EN 17368 | Kleine und große Fallkörperprüfung, Grenzwerte je NK |
| Fleckenbeständigkeit | Norm-Anhang | Bewertungsstufe ≥ 3 für gängige Prüfmedien |
| Quellverhalten (Dickenquellung) | Norm-Anhang | Max. 18 % Dickenquellung nach 24 h Wasserlagerung (Standardanforderung) |
| Wasserbeständigkeit | ISO 4760 | Neu aufgenommene Eigenschaft in der Ausgabe 2024 |
| Lichtechtheit | EN ISO 4892-2 / EN 20105-A02 | Graustufenbewertung ≥ 4 nach Belichtung |
| Rollendes Stuhlprüfung | EN ISO 4918 | Ersetzt EN 425; Anforderungen je NK |
| Formaldehyd-Emission | EN 16516 / EN 717-1 | Klasse E1 (≤ 0,124 mg/m³) als Mindestanforderung |
Die Abriebklassifizierung nach EN 13329 reicht von AC1 (niedrige Beanspruchung) bis AC6 (sehr hohe Beanspruchung). Die AC-Klasse wird über den Taber-Abriebtest nach ISO 24338 ermittelt und korreliert direkt mit der empfohlenen Nutzungsklasse. Sie ist ein wesentliches Verkaufsargument und muss auf der Produktkennzeichnung angegeben werden.
Die Normenreihe EN 13451 legt allgemeine Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Geräte und Einbauten in öffentlichen Schwimmbädern fest. Grundlage ist Teil 1, der die übergeordneten Anforderungen definiert; die weiteren Teile behandeln spezifische Ausrüstungen wie Leitern, Ein- und Ausläufe, Startblöcke, Sprungplattformen sowie höhenverstellbare Zwischenböden.
Der Anwendungsbereich umfasst Schwimmbäder, die nach EN 15288-1 und EN 15288-2 klassifiziert sind. Wichtige Teile:
Bodenleger begegnen der Normenreihe an mehreren konkreten Punkten. Öffnungen im Beckenboden – Schlitze von Überlaufrinnen, Gitter und Einläufen – dürfen maximal 8 mm breit sein. Das beeinflusst direkt, welche Belagsstärken und Fugenbreiten mit den Einbauten kompatibel sind.
Darüber hinaus verweist die Norm auf Rutschhemmungsanforderungen im Beckenboden und in angrenzenden Barfußbereichen. In Nichtschwimmerbereichen bis 1,35 m Wassertiefe sind die Bewertungsgruppen A oder B nach DGUV Information 207-006 gefordert – Werte, die beim Belagseinsatz zu berücksichtigen sind.
Für die Rutschhemmprüfung von Belägen in Barfußnassbereichen bleiben DIN 51097 und die DGUV-Merkblätter die eigentlichen Prüfnormen. Die Gerätenorm definiert den sicherheitstechnischen Rahmen der Ausrüstung – Bodenleger nutzen sie als Referenz für Maßabstimmungen mit Geräteherstellern, nicht als Ausführungsnorm für den Belag selbst.
Bei Sanierung oder Neubau öffentlicher Schwimmbäder sollten Bodenleger die Einbaumaße der zertifizierten Einbauten kennen, um Schlitzweiten, Belagsstärken und Fugenraster frühzeitig abzustimmen.
Den Normtext erhalten Sie beim zuständigen Normungsverlag.
Die Norm definiert Merkmale, Anforderungen und Prüfverfahren für werkseitig vorgefertigte Mehrschichtparkettelemente. Erfasst werden Elemente mit einer Deckschicht aus Massivholz oder Bambus, die auf einen mehrschichtigen Träger aufgebracht ist. Der Anwendungsbereich umfasst Elemente zur Verlegung im Innenbereich. Einschichtiges Massivparkett fällt nicht darunter (dafür gilt EN 13226), ebenso wenig furnierte Böden mit einer Deckschicht unter 2,5 mm (EN 14354).
Die Holzdeckschicht muss vor dem Verlegen mindestens 2,5 mm betragen. Dieser Wert ist entscheidend für die Renovierungsfähigkeit (Abschleifbarkeit) und die Abgrenzung zu furnierten Produkten.
Die optische Sortierung der Deckschicht richtet sich nach den jeweiligen Holzart-spezifischen Sortiernormen, auf die EN 13489 verweist. Die Kennzeichnung muss Holzart, Abmessungen, Deckschichtdicke und Sortierklasse umfassen.
| Eigenschaft | Anforderung |
|---|---|
| Dicke (Gesamtelement) | Toleranz ± 0,5 mm |
| Breite | Toleranz ± 0,3 mm |
| Länge | Toleranz ± 0,5 mm |
| Geradheit der Kanten | max. 0,3 mm auf 1 m Messlänge |
| Feuchtegehalt bei Lieferung | 5–9 % |
| Biologische Dauerhaftigkeit | Angabe der Dauerhaftigkeitsklasse nach EN 350 |
Jede Verpackungseinheit muss mindestens Folgendes ausweisen: Herstelleridentifikation, Holzart der Deckschicht, Nennmaße inklusive Deckschichtdicke, Sortierklasse, Oberflächenbehandlung sowie Hinweis auf die Ausgabe 2023 dieser Norm.
Bei Reklamationen zu Mehrschichtparkett ist die tatsächliche Deckschichtdicke häufig strittig. Die Grenze von 2,5 mm gilt als Messwert vor der Verlegung – nach dem ersten Schliff kann dieser Wert bereits unterschritten sein. Bei der Wareneingangskontrolle lohnt daher eine stichprobenweise Messung mit einem Messschieber an der Stirnseite, da Abweichungen vom Nennmaß nach dem Verkleben nicht mehr reklamierbar sind.
Die Norm definiert das europäische Klassifizierungssystem für das Brandverhalten von Bauprodukten. Für Bodenbeläge gilt ein eigenes Klassifizierungsschema mit dem Index fl (floor). Keine Prüfverfahren sind enthalten – sie ordnet vielmehr die Ergebnisse aus Brandprüfungen nach anderen EN-Normen in einheitliche Klassen ein. Das Ergebnis ist Grundlage für die Brandverhaltensangabe in der CE-Kennzeichnung und in der Leistungserklärung (DoP).
| Klasse | Brandverhalten | Zusatzklassifizierung |
|---|---|---|
| A1fl | Kein Beitrag zum Brand | – |
| A2fl | Nahezu kein Beitrag zum Brand | s1 / s2 |
| Bfl | Sehr begrenzter Beitrag zum Brand | s1 / s2 |
| Cfl | Begrenzter Beitrag zum Brand | s1 / s2 |
| Dfl | Hinnehmbarer Beitrag zum Brand | s1 / s2 |
| Efl | Hinnehmbares Brandverhalten | – |
| Ffl | Keine Leistung festgestellt (NPD) | – |
Für Bodenbeläge entfällt die Zusatzklassifizierung für brennendes Abtropfen/Abfallen (d), da diese bei horizontal verlegten Produkten nicht relevant ist.
Die Klassifizierung stützt sich je nach angestrebter Klasse auf unterschiedliche Prüfungen:
| Belagstyp | Übliche Klasse |
|---|---|
| Keramische Fliesen | A1fl |
| PVC-Beläge (Bahnen, LVT) | Bfl-s1 bis Cfl-s2 |
| Linoleum | Cfl-s1 bis Dfl-s1 |
| Kautschuk | Bfl-s1 bis Cfl-s1 |
| Teppichbeläge | Cfl-s1 bis Efl |
| Holz / Parkett | Cfl-s1 bis Dfl-s1 |
Die tatsächliche Klassifizierung hängt vom konkreten Produkt und dessen Prüfergebnis ab – die obigen Werte sind Richtwerte.
In Österreich verweisen die OIB-Richtlinien 2 und 2.3 (Brandschutz) auf die Euroklassen nach EN 13501-1. Die Anforderungen an Bodenbeläge richten sich nach Gebäudeklasse, Nutzung und Fluchtwegsituation. In Fluchtwegen öffentlicher Gebäude wird häufig mindestens Cfl-s1 gefordert. Die konkrete Mindestklasse ergibt sich aus dem jeweiligen Landesrecht in Verbindung mit den OIB-Richtlinien bzw. in Deutschland aus den Landesbauordnungen und der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB).
Hinweis: Diese rechtlichen Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechtsberatung.
Häufiger Fehler: Die Brandverhaltensklasse eines Bodenbelags gilt nur für das geprüfte System – also den konkreten Aufbau aus Belag, Klebstoff und Untergrund. Wird der Belag auf einem anderen Untergrund verlegt als geprüft (z. B. auf Holzwerkstoffplatte statt Estrich), kann die Klassifizierung ungültig sein. Die Leistungserklärung des Herstellers gibt an, für welchen Untergrund die Klassifizierung gilt. Bei der Ausschreibung und Verlegung muss darauf geachtet werden, dass der tatsächliche Aufbau dem geprüften System entspricht – andernfalls ist ein gesonderter Nachweis erforderlich.
EN 13553 legt ergänzende Mindestanforderungen an PVC-Bodenbeläge in Rollenform fest, die in Bereichen mit dauerhafter oder häufiger Nassbelastung verlegt werden sollen. Ziel ist eine langlebige, wasserdichte Installation, die den mechanischen und chemischen Beanspruchungen in solchen Umgebungen standhält. Die Norm gehört zur Normenreihe für elastische Bodenbeläge und wurde zuletzt 2017 überarbeitet.
Die Norm erfasst drei Produktgruppen in Rollenform: homogene und heterogene PVC-Beläge ohne Rücken nach EN ISO 10581 bzw. EN ISO 10582, PVC-Beläge mit Schaumrücken nach EN 651 sowie PVC-Beläge mit partikelbasierter Rutschhemmung nach EN 13845. Beläge in Plattenform oder mit anderen Trägermaterialien fallen nicht in den Anwendungsbereich.
Typische Einsatzorte sind Dusch- und Badebereiche mit Bodenablauf, Umkleidebereiche in Schwimmbädern, Schwimmbeckenumgänge sowie ähnliche Bereiche, die ständig feucht sind und über einen Bodenabfluss verfügen.
Die Norm unterscheidet zwei Verlegekategorien je nach Untergrundtyp:
Für beide Kategorien legt die Norm ergänzende Prüfanforderungen fest, die über die Basisnormen der jeweiligen Produktgruppe hinausgehen. Dazu zählen Mindestdicken, Werte für die Dimensionsstabilität, Anforderungen an die Schweißnahtfestigkeit und die Beständigkeit gegen die im Nassbereich üblichen Reinigungsmittel und Desinfektionslösungen. Die Kennzeichnung der Produkte muss die Kategorie (A oder B) ausweisen.
Bei der Planung von Nassräumen – etwa in Sport- und Freizeitanlagen, Krankenhäusern oder öffentlichen Sanitärbereichen – gibt die Norm den Planenden ein klares Auswahlkriterium an die Hand: Erst Untergrundtyp klären, dann Kategorie A oder B wählen. Hersteller, deren Produkte die Anforderungen der Norm erfüllen, weisen dies in der Produktdokumentation aus. Die österreichische Umsetzung erfolgt als ÖNORM EN 13553 (Ausgabe 2018-02-01), die deutsche als DIN EN 13553 (Ausgabe 2017-10).
Estriche im Innenbereich bestehen aus Mörtel und Massen, die bestimmte Festigkeits- und Dauerhaftigkeitsanforderungen erfüllen müssen. Die Norm definiert, welche Eigenschaften ein Estrichmörtel oder eine Estrichmasse haben muss, bevor sie auf die Baustelle kommt – unabhängig davon, ob sie werkgemischt oder vor Ort hergestellt wird.
Das Klassifizierungssystem unterscheidet fünf Bindemittelgruppen:
Das Kürzel steht immer am Anfang der Produktbezeichnung und gibt an, welches Bindemittel verarbeitet wurde.
Neben der Bindemittelklasse werden Druck- und Biegezugfestigkeit getrennt ausgewiesen:
| Eigenschaft | Kurzzeichen | Beispielklassen |
|---|---|---|
| Druckfestigkeit | C | C5, C12, C20, C25, C30, C40 |
| Biegezugfestigkeit | F | F1, F3, F5, F7, F10, F20 |
Die Zahlenwerte geben die Mindestfestigkeit in N/mm² an. Ein Produkt der Klasse CT-C25-F5 ist demnach ein Zementestrich mit mindestens 25 N/mm² Druckfestigkeit und mindestens 5 N/mm² Biegezugfestigkeit.
Zusätzlich lassen sich Verschleißwiderstand (Böhme-Klasse A bzw. BCA-Klasse AR), Rollbelastbarkeit (RWA) sowie Schwindmaß, Haftzugfestigkeit und chemische Beständigkeit deklarieren – je nach geplantem Verwendungsbereich.
Die Norm ist eine harmonisierte europäische Norm unter der EU-Bauproduktenverordnung (CPR). Produkte, die in ihren Anwendungsbereich fallen, benötigen eine Leistungserklärung (DoP) und die CE-Kennzeichnung – keine freiwillige Auszeichnung, sondern eine gesetzliche Anforderung für das Inverkehrbringen im Europäischen Wirtschaftsraum.
Für die Planung eines Bodenaufbaus reicht die Estrichmörtel-Norm allein nicht aus: Sie regelt das Produkt, nicht den verlegten Estrich als Bauteil. Letzteres wird durch Ausführungsnormen wie die österreichische ÖNORM B 2232 oder die deutsche DIN 18560-Reihe erfasst. Gerade unter weichen Belägen wie PVC oder Linoleum wird neben der Druckfestigkeit oft die Biegezugfestigkeit unterschätzt – ein zu niedriger F-Wert erhöht das Rissrisiko deutlich.
EN 13845 legt Anforderungen an elastische Bodenbeläge aus Polyvinylchlorid (PVC) fest, deren Nutzschicht durch eingebettete Partikel (z. B. Korund, Quarz, Siliziumkarbid) dauerhaft rutschhemmend ausgerüstet ist. Die Norm gilt für Beläge in Bahnen- und Plattenform für gewerbliche und industrielle Anwendungen.
Nicht erfasst sind PVC-Beläge ohne Partikeleinstreuung sowie Beläge, deren Rutschhemmung ausschließlich durch Oberflächenprägung oder Beschichtung erzielt wird.
Die Norm definiert Mindestanforderungen für folgende Eigenschaften:
| Eigenschaft | Prüfnorm | Anforderung |
|---|---|---|
| Rutschhemmung (Pendelprüfung) | CEN/TS 16165, Anhang C | Pendelwert ≥ 36 PTV (nass) |
| Rutschhemmung Rampenprüfung beschuht (ESf) | Anhang C | Neigungswinkel ≥ 20° (nass) |
| Rutschhemmung Rampenprüfung Barfuß (ESb) | Anhang C | Neigungswinkel ≥ 15° (nass) |
| Rutschhemmung nach Abrieb (Partikelerhalt) | Anhang D | Verlust von max. 10 % der Partikel nach definierter Zyklenzahl |
| Maßbeständigkeit | EN 434 | ≤ 0,40 % |
| Eindruckverhalten (Resteindrucktiefe) | EN 433 | ≤ 0,1 mm |
| Biegsamkeit | EN 435 | Kein Riss bei Biegung um definierten Dorn |
| Stuhlrolleneignung | EN 425 | Für gewerbliche Typen: bestanden |
Ein Kernmerkmal von EN 13845 ist die Prüfung der Rutschhemmung nach simuliertem Verschleiß. Dabei wird sichergestellt, dass die Antirutsch-Eigenschaft durch die eingebetteten Partikel über die Nutzungsdauer erhalten bleibt.
Die Beläge werden nach EN ISO 10874 in Nutzungsklassen eingeteilt (gewerblich 31–34, industriell 41–43). Die Klassifizierung basiert auf der Mindestgesamtdicke sowie auf drei nutzungsdauerbezogenen Prüfungen: Partikelerhalt, Stuhlrollenprüfung und Nahtfestigkeit.
Die Rutschhemmungsklassen nach EN 13845 (ESf / ESb) sind nicht identisch mit den R-Klassen nach DIN 51130 (schiefe Ebene, R9–R13). Beide Prüfverfahren verwenden unterschiedliche Kontaminationsmittel, Schuhwerk und Bewertungssysteme. Wird in der Ausschreibung eine bestimmte R-Klasse gefordert, ist ein zusätzlicher Nachweis nach DIN 51130 erforderlich – ein Zertifikat nach dieser Norm allein reicht nicht aus.
Wer Estrichmörtel und Estrichmassen auf ihre Eigenschaften prüfen will, braucht zunächst zuverlässig hergestellte Prüfkörper. Genau dafür ist EN 13892-1 zuständig: Die Norm beschreibt einheitliche Verfahren zur Probenahme, Herstellung und Lagerung dieser Prüfkörper und schafft damit die methodische Basis für alle weiteren Teile der Normenreihe EN 13892 (Teile 2 bis 9), in denen Eigenschaften wie Biegezug- und Druckfestigkeit, Verschleißwiderstand oder Oberflächenhärte bestimmt werden.
Der Geltungsbereich umfasst Trockenmaterial (gesackt oder lose), frisch gemischte Estrichmassen (baustellengemischt oder fertig angeliefert) sowie vorverpackte und mischfertige Produkte. Proben können von der Herstellerproduktion, vom Auftragnehmer, vom Auftraggeber oder – im Streitfall – von jeder betroffenen Partei entnommen werden, jeweils vor dem Einbau. Für Gussasphalt-Estrichmassen gelten eigene Regelwerke (EN 12697-20/-21); diese Norm schließt sie ausdrücklich aus.
Repräsentative Proben müssen in ausreichender Menge entnommen werden, damit alle vorgesehenen Prüfkörper hergestellt und eine allfällige Nachprüfung durchgeführt werden kann. Die Estrichkomponenten werden unter definierten Laborbedingungen nach Herstellerangaben gemischt und in genormte Formen (Prismen oder Platten, je nach Folgeprüfung) eingefüllt. Verdichtung und Glättung erfolgen nach einem festgelegten Ablauf, um eine reproduzierbare Gefügequalität sicherzustellen.
Auch kleine Abweichungen bei Wassergehalt, Mischtemperatur oder Lagerklima können die Ergebnisse aller Folgeprüfungen der EN 13892-Reihe erheblich verfälschen. Ein häufiger Fehler: Prüfkörper werden nach der Entformung nicht konsequent unter Normklima gelagert – besonders bei Calciumsulfat-Estrichen führt das zu deutlich abweichenden Festigkeitswerten und kann im Gewährleistungsfall zum Problem werden.
Die Norm beschreibt das Prüfverfahren zur Bestimmung der Biegezug- und Druckfestigkeit von Estrichmörteln und Estrichmassen. Die Prüfergebnisse bilden die Grundlage für die Einstufung in Festigkeitsklassen gemäß EN 13813.
Das Verfahren gilt für Zement-, Calciumsulfat-, Magnesia- und Kunstharzestrichmörtel. Es kann sowohl an geformten Prüfkörpern als auch an aus dem eingebauten Estrich herausgearbeiteten Proben angewendet werden.
Geprüft wird an Prismen mit den Maßen 40 mm × 40 mm × 160 mm. Zunächst wird die Biegezugfestigkeit im Dreipunkt-Biegeversuch ermittelt, anschließend die Druckfestigkeit an den resultierenden Bruchstücken. Die Lagerung der Prüfkörper erfolgt normklimatisch bei (23 ± 2) °C und (50 ± 5) % relativer Luftfeuchte; der Prüfzeitpunkt liegt üblicherweise nach 28 Tagen Erhärtung.
Auf Basis der Prüfung nach EN 13892-2 werden Estriche in Biegezugfestigkeitsklassen (F1 bis F50, Mindestwerte in N/mm²) und Druckfestigkeitsklassen (C5 bis C80) eingeteilt. Im Wohnungsbau sind häufig die Klassen F4 bis F7 und C20 bis C35 praxisrelevant.
| Eigenschaft | Klasse | Mindestwert |
|---|---|---|
| Biegezugfestigkeit | F1 | 1 N/mm² |
| Biegezugfestigkeit | F3 | 3 N/mm² |
| Biegezugfestigkeit | F5 | 5 N/mm² |
| Biegezugfestigkeit | F7 | 7 N/mm² |
| Druckfestigkeit | C12 | 12 N/mm² |
| Druckfestigkeit | C20 | 20 N/mm² |
| Druckfestigkeit | C30 | 30 N/mm² |
| Druckfestigkeit | C40 | 40 N/mm² |
Für die Bodenbelagsverlegung ist die Biegezugfestigkeit des Estrichs häufig entscheidender als die Druckfestigkeit – insbesondere bei elastischen Belägen und Parkett. Obwohl in der Praxis oft nur die Druckfestigkeit gemessen wird, müssen für die Verlegereife gemäß einschlägigen Verlegerrichtlinien beide Werte den Belagsanforderungen entsprechen. Bei Calciumsulfatestrichen ist zusätzlich die Restfeuchte (CM-Wert) zu beachten. EN 13892-2 ist als aktuelle Ausgabe 2003-02 gültig.
EN 13892-3 beschreibt das Prüfverfahren zur Bestimmung des Verschleißwiderstandes von Estrichmörteln und Estrichmassen nach dem Böhme-Schleifverfahren. Der Probekörper wird auf einer rotierenden Schleifscheibe unter definierter Last mit genormtem Schleifmittel (Korund) beansprucht. Das Ergebnis wird als Volumenverlust in cm³/50 cm² angegeben.
Die Norm gilt primär für Zementestrichmörtel – insbesondere für Hartstoffestrichmörtel – sowie optional für andere mineralisch gebundene Estricharten (Calciumsulfat-, Magnesiaestrich). Nicht geeignet ist das Verfahren für Kunstharzestriche. Probekörper können sowohl aus geformten Laborproben als auch aus eingebautem Estrich entnommen (herausgeschnitten) werden.
Der Verschleißwiderstand wird als Volumenverlust in cm³/50 cm² angegeben. Je niedriger der Wert, desto höher die Abriebfestigkeit. Die Klassenzuordnung nach EN 13813 lautet:
| Klasse | Max. Volumenverlust (cm³/50 cm²) |
|---|---|
| A 1,5 | ≤ 1,5 |
| A 3 | ≤ 3 |
| A 6 | ≤ 6 |
| A 9 | ≤ 9 |
| A 12 | ≤ 12 |
| A 15 | ≤ 15 |
| A 22 | ≤ 22 |
Für Bodenleger ist das Böhme-Ergebnis vor allem bei Nutzestrich ohne Belag relevant – aber auch bei der Beurteilung des Untergrundes vor der Belagverlegung. Ein Estrich mit hohem Abriebwert (z. B. Klasse A 22) kann bei mechanischer Belastung unter dem Belag sandend versagen, was zu Hohllagen und Ablösungen führt. Die Verschleißklasse muss daher mit der späteren Nutzung abgestimmt sein. Die aktuelle Ausgabe nach EN 13892-3 gilt seit März 2015 und ersetzt die Fassung von 2004.
EN 13892-4 beschreibt ein Prüfverfahren zur Bestimmung des Verschleißwiderstands von Estrichmörteln und Estrichmassen. Das Verfahren ist als BCA-Methode bekannt und misst die mittlere Verschleißtiefe unter definierten Bedingungen. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die Klassifizierung in AR-Klassen (Abrasion Resistance) gemäß EN 13813.
Die Norm gilt für zementäre, magnesiagebundene und kunstharzgebundene Estrichmassen sowie sinngemäß für andere Estrichmörtel. Ein besonderer Vorteil der BCA-Methode ist die Möglichkeit, die Prüfung direkt auf der Baustelle am verlegten Estrich durchzuführen.
Die BCA-Prüfmaschine besitzt drei gehärtete Stahlräder, die kreisförmig über eine ringförmige Prüffläche der Estrichoberfläche rotieren. Nach einer definierten Anzahl von Umdrehungen wird die entstandene mittlere Verschleißtiefe an acht Messpunkten gemessen und als BCA-Verschleißwiderstandswert in µm ausgegeben. Je geringer die Verschleißtiefe, desto höher die Verschleißwiderstandsfähigkeit.
Die gemessene Verschleißtiefe wird in AR-Klassen eingeteilt:
| Klasse | Max. Verschleißtiefe |
|---|---|
| AR 0,5 | ≤ 0,5 mm |
| AR 1 | ≤ 1,0 mm |
| AR 2 | ≤ 2,0 mm |
| AR 4 | ≤ 4,0 mm |
| AR 6 | ≤ 6,0 mm |
Die AR-Klasse ist bei direkt genutzten Estrichen (Sichtestrich, Nutzestrich ohne Belag) entscheidend für die Dauerhaftigkeit. Bei Estrichen als Untergrund unter Bodenbelägen wird der Verschleißwiderstand häufig nicht separat spezifiziert, da der Belag die Abriebbelastung aufnimmt.
Nicht zu verwechseln mit dem Böhme-Verfahren (EN 13892-3): Beide Methoden messen Verschleiß, liefern aber nicht vergleichbare Ergebnisse. Beim Böhme-Verfahren wird ein Probekörper auf einer rotierenden Schleifscheibe mit Korund beansprucht; bei der BCA-Methode rotieren drei Stahlräder kreisförmig über die Oberfläche.
EN 13892-6 definiert das Prüfverfahren zur Bestimmung der Oberflächenhärte von Estrichmörteln und Estrichmassen. Die Prüfung basiert auf dem statischen Kugeldruckverfahren (Eindringprinzip): Eine Stahlkugel wird unter definierter Last in die Estrichoberfläche eingedrückt; aus der Prüfkraft und der Eindruckfläche ergibt sich der Härtewert in N/mm². Die Norm ist Teil der Prüfnormenreihe EN 13892, die verschiedene Leistungseigenschaften von Estrichen abdeckt.
Geltungsbereich: Die Norm gilt primär für Magnesiaestriche und sonstige Estrichmörtel, für die EN 13813 eine Deklaration der Oberflächenhärte vorschreibt. Für Zementestrich, Calciumsulfatestrich und Kunstharzestrich ist die Oberflächenhärte nur zu bestimmen, sofern die jeweilige Produktnorm oder Ausschreibung darauf verweist.
Das Kernstück von EN 13892-6 ist das statische Kugeldruckverfahren. Eine Stahlkugel mit definiertem Durchmesser wird mit einer festgelegten Prüfkraft in die Estrichoberfläche eingedrückt. Der bleibende Eindruck wird optisch ausgemessen; der Härtewert ergibt sich als Quotient aus Prüfkraft und Eindruckfläche und wird in N/mm² angegeben. Dieses Prinzip ist nicht zu verwechseln mit Rückprallverfahren (z. B. Schmidt-Hammer), die im Estrichbereich keine Anwendung finden.
Das Prüfergebnis wird als Mittelwert der gültigen Einzelmessungen in N/mm² angegeben. Die Klassifizierung der Oberflächenhärte (SH-Klassen) erfolgt gemäß EN 13813, nicht in EN 13892-6 selbst.
Die Oberflächenhärteprüfung nach EN 13892-6 wird in der Baupraxis gelegentlich mit anderen Verfahren verwechselt. Sie erfasst eine Materialeigenschaft des Estrichs – ersetzt aber nicht die CM-Feuchtemessung oder die Prüfung der Oberflächenzugfestigkeit nach EN 13892-8, die für die Verlegung von Bodenbelägen oft entscheidender sind. Vor Verlegung elastischer oder textiler Beläge ist die Oberflächenzugfestigkeit (mindestens 1,0 N/mm² bei Klebeverlegung) maßgeblicher als die Oberflächenhärte allein.
EN 13892-8 beschreibt das genormte Prüfverfahren zur Bestimmung der Haftzugfestigkeit zwischen einem Estrich und einem standardisierten Untergrund. Die Norm gilt für vier Estrichmörtelarten: Zementestrich, Calciumsulfatestrich, Magnesiaestrich und Kunstharzestrich. Die Probenherstellung und -lagerung erfolgt nach EN 13892-1.
Das Verfahren wird sowohl für Laborprüfungen an hergestellten Probekörpern als auch – in Anlehnung – für Prüfungen an fertigen Estrichen auf der Baustelle angewendet. Normen wie DIN 18560-3 verweisen direkt auf EN 13892-8 als maßgebliche Prüfmethode für Verbundestriche.
Ein Prüfstempel (Zugkopf) wird auf die Estrichoberfläche geklebt, nachdem der Estrich ringförmig bis auf den Untergrund eingekerbt wurde. Anschließend wird eine senkrechte Zugkraft stoßfrei aufgebracht, bis Versagen eintritt. Die gemessene Bruchlast bezogen auf die Prüffläche ergibt die Haftzugfestigkeit in N/mm² (MPa).
Neben dem Zahlenwert ist die Dokumentation des Bruchbildes entscheidend. Ein Adhäsionsbruch in der Grenzfläche zeigt eine unzureichende Verbindung zum Untergrund an, während ein Kohäsionsbruch im Estrich darauf hinweist, dass die Verbundzone fester ist als das Estrichmaterial selbst. Ein Bruch im Untergrund kann ebenfalls auftreten und ist entsprechend zu protokollieren.
Die Haftzugfestigkeit nach EN 13892-8 ist eine der wichtigsten Kenngrößen bei der Beurteilung von Verbundestrichen. Das Bruchbild ist dabei ebenso aussagekräftig wie der Messwert selbst. Die Norm liefert die Prüfmethodik – die konkreten Mindestanforderungen an die Haftzugfestigkeit (z. B. Klasse B 1,0 oder B 1,5 nach EN 13813) sind in den jeweiligen Ausführungsnormen (z. B. DIN 18560-3) oder in der Produktdeklaration des Estrichherstellers festgelegt.
EN 13893 beschreibt das Prüfverfahren zur Bestimmung des dynamischen Reibungskoeffizienten auf trockenen Oberflächen von elastischen, Laminat- und textilen Bodenbelägen. Das Verfahren setzt einen Gleitkörper ein, der unter definierter Last und Geschwindigkeit über den Bodenbelag bewegt wird – aus dem Verhältnis von Reibkraft zu Normalkraft ergibt sich der µ-Wert.
Die Norm gilt für Böden, die typischerweise mit Schuhen begangen werden, und erfasst Oberflächen mit einem Reliefvolumen bis 4 cm³/dm². Nasse, ölige oder staubige Bedingungen liegen außerhalb ihres Anwendungsbereichs – für solche Szenarien existieren gesonderte Prüfverfahren.
| Klasse | µ-Wert | Bedeutung |
|---|---|---|
| DS | ≥ 0,30 | Rutschhemmung auf trockener Oberfläche nachgewiesen |
| – | < 0,30 | Anforderung nicht erfüllt |
Die Klasse DS wird in übergeordneten Produktnormen wie EN 14041 als deklarierbare Leistungseigenschaft herangezogen und erscheint häufig in technischen Produktdatenblättern von Bodenbelagsherstellern.
Die Klassifizierung bezieht sich ausschließlich auf trockene Bedingungen. Für Nass- und Barfußbereiche sowie gewerbliche Küchen gelten ergänzende Verfahren – etwa DIN 51130 (R-Klassen, begangene schiefe Ebene) oder DIN 51097 (A/B/C für Barfußbereiche). Wer allein auf DS vertraut und einen Belag in feuchtebelasteten Zonen einsetzt, riskiert mangelhafte Verkehrssicherheit und mögliche Haftungsfolgen.
Elastische Bodenbeläge wie Linoleum, Kautschuk und PVC werden im Gastronomie-, Hotel- und öffentlichen Bereich mitunter durch Zigaretten beansprucht. Die Norm EN 1399 legt zwei standardisierte Prüfverfahren fest, mit denen sich ermitteln lässt, wie widerstandsfähig ein Belag gegen diese Beanspruchung ist.
Bei der ersten Methode wird eine glühende Zigarette mit definiertem Druck auf der Belagsoberfläche ausgedrückt. Anschließend wird die Oberfläche auf Verfärbungen, Verformungen oder Materialschädigungen beurteilt. Beim zweiten Verfahren lässt man eine brennende Zigarette auf dem Belag kontrolliert abbrennen und bewertet danach den verbleibenden Schaden optisch.
Das Ergebnis wird in beiden Fällen als bestanden oder nicht bestanden dokumentiert. Welches Mindestergebnis ein Belag erreichen muss, regeln die jeweiligen Produktnormen — nicht EN 1399 selbst.
Die Norm gilt primär für Linoleum- und Kautschukbeläge, wird aber auch für homogene und heterogene PVC-Bahnenware herangezogen, sofern die zugehörige Produktnorm darauf verweist — etwa EN ISO 24011 für Linoleum oder EN 649 für PVC-Bahnenware. Textile Bodenbeläge sind nicht Gegenstand dieser Prüfnorm.
Wer Böden für Gastronomiebetriebe, Hotels oder öffentliche Verkehrsflächen ausschreibt, findet in Produktdatenblättern häufig den Hinweis auf eine bestandene Zigarettenprüfung nach EN 1399. Für eine aussagekräftige Leistungserklärung muss das Testergebnis stets im Zusammenhang mit den Anforderungen der entsprechenden Produktnorm gesehen werden — ein isolierter Prüfwert ohne diesen Bezug ist nicht ausreichend.
EN 14041 ist die harmonisierte europäische Produktnorm für elastische, textile, Laminat- und modulare mehrschichtige Bodenbeläge. Sie legt fest, welche wesentlichen Eigenschaften Hersteller im Rahmen der CE-Kennzeichnung deklarieren müssen, und bildet damit die Grundlage für das Inverkehrbringen dieser Produkte im Europäischen Wirtschaftsraum gemäß der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO, Verordnung (EU) Nr. 305/2011).
Erfasst werden unter anderem: PVC-Beläge (Bahnen und Fliesen), Linoleum, Kautschuk, textile Bodenbeläge (Bahnen und Fliesen), Korkbeläge und Laminatböden. Nicht erfasst sind Holzfußböden (EN 14342), keramische Fliesen und Naturstein.
Die Norm definiert folgende zu deklarierende Eigenschaften, die über produktspezifische Prüfnormen bestimmt werden:
| Eigenschaft | Prüfgrundlage | Hinweis |
|---|---|---|
| Brandverhalten | EN 13501-1 | Klassifizierung A1fl bis Ffl; Pflichtangabe in der Leistungserklärung |
| Emission von Formaldehyd | EN 717-1 | Relevant für Laminatböden; Klassen E1, E2 |
| Pentachlorphenol-Gehalt (PCP) | Anhang der Norm | Grenzwert: ≤ 5 mg/kg |
| Rutschhemmung | EN 13893 | Dynamischer Reibungskoeffizient; Schwellenwert für DS-Klasse (≥ 0,30) |
| Elektrisches Verhalten | EN 1815 | Körperspannung ≤ 2 kV für antistatische Deklaration |
| Wärmeleitfähigkeit | EN 12524 / EN 12667 | Relevant bei Fußbodenheizung |
Die Zuordnung, welche Eigenschaften für welchen Produkttyp verpflichtend zu deklarieren sind, regelt die Norm über ein System aus Mandatsanforderungen (ZA-Anhang). Das Brandverhalten ist immer Pflicht; alle weiteren Eigenschaften hängen vom Produkttyp ab.
Die aktuelle Ausgabe datiert auf Mai 2018. Wichtig für die Praxis: Die EU-Kommission hat die 2018-Fassung bislang nicht ins Amtsblatt der Europäischen Union aufgenommen. Solange dieser Listeneintrag fehlt, darf für die CE-Kennzeichnung auch die Vorgängerausgabe von 2008 verwendet werden. Hersteller sollten den Veröffentlichungsstand im Amtsblatt laufend prüfen, bevor sie ausschließlich nach der 2018-Ausgabe zertifizieren.
Ein häufiger Fehler: Die CE-Kennzeichnung bestätigt nur die deklarierten wesentlichen Eigenschaften – sie ist kein Qualitätszeichen und sagt nichts über Gebrauchstauglichkeit, Nutzungsklasse oder Abriebbeständigkeit aus. Diese Eigenschaften werden in den jeweiligen produktspezifischen Normen geregelt (z. B. EN ISO 10582 für heterogene PVC-Beläge, EN 1307 für textile Beläge). Wer nur die CE-Kennzeichnung prüft, ohne die produktspezifische Klassifizierung zu beachten, riskiert eine Fehlspezifikation im Leistungsverzeichnis.
EN 14085 ist zurückgezogen. Die gültige Nachfolgenorm ist EN ISO 20326 (ÖNORM EN ISO 20326:2020-12-15 / DIN EN ISO 20326:2021-01). Für aktuelle Projekte, Ausschreibungen und Produktprüfungen ist ausschließlich EN ISO 20326 heranzuziehen.
EN 14085 (letzte Ausgabe: DIN EN 14085:2011-07) legte die Anforderungen und Prüfverfahren für Fußbodenpaneele fest, deren Oberschicht aus elastischen Bodenbelägen besteht – also aus Materialien wie PVC, Kautschuk oder Linoleum. Kennzeichen dieser Paneelkategorie: Sie werden lose, ohne vollflächige Verklebung, auf dem Untergrund aufgelegt.
Die Norm galt für den privaten und gewerblichen Einsatzbereich. Ausdrücklich ausgenommen waren Bereiche mit häufiger Durchnässung, etwa Badezimmer, Waschräume und Saunen.
Loose-Lay-Paneele müssen ohne zusätzliche Fixierung lagefest und formstabil bleiben. Das stellt höhere Ansprüche an Dimensionsstabilität und Einrollneigung als bei verklebten Varianten. Auch der Untergrund spielt eine entscheidende Rolle: Er muss eben, trocken und sauber sein; die Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202 / ÖNORM DIN 18202 sind einzuhalten.
EN 14085 wurde durch den CEN/ISO-Parallelstandard EN ISO 20326 abgelöst, der die ursprünglichen Anforderungen übernahm, um eine Begriffspräzisierung bei der „Fügeanordnung“ (assembly/joint arrangement) ergänzte und mit ISO 20326:2016 plus Änderung 1:2020 harmonisiert wurde. Die österreichische Umsetzung (ÖNORM EN ISO 20326:2020-12-15) und die deutsche Umsetzung (DIN EN ISO 20326:2021-01) sind die derzeit maßgeblichen nationalen Fassungen.
Abgepasste Teppiche und Läufer sind Produkte, die auf ein bestimmtes Maß zugeschnitten oder gefertigt werden – im Unterschied zur meterseitig verkauften Auslegeware. Die Norm legt fest, nach welchen Kriterien diese Produkte in Nutzungsklassen eingestuft werden, damit Planer, Händler und Verarbeiter die Eignung für einen bestimmten Einsatzbereich beurteilen können.
Die Einstufung nach EN 14215 gilt für alle maschinell hergestellten Typen: gewebte, getuftete, gewirkte, genadelte, beflockte und geklebte Teppiche sowie Läufer. Handgeknüpfte Exemplare, Barrierematten und Badteppiche sind vom Geltungsbereich ausdrücklich ausgeschlossen.
Das Klassifizierungssystem baut auf EN ISO 10874 auf und unterscheidet zwischen Wohn- und Gewerbebereichen. Die Klassen reichen von 21 (Wohnen, mäßige Beanspruchung) über 23 (Wohnen, starke Beanspruchung) bis hin zu 34 (Gewerbe, sehr starke Beanspruchung).
Für die Einordnung in eine Klasse werden mehrere Eigenschaften geprüft:
EN 14215 ist bewusst auf abgepasste Ware ausgerichtet und ergänzt die bestehenden Klassifizierungsnormen für textile Bodenbeläge. EN 1307 regelt die Einstufung von Polteppichen als Auslegeware und Teppichfliesen – und schließt abgepasste Teppiche und Läufer ausdrücklich aus. Für diese Produkte ist die vorliegende Norm die maßgebliche Grundlage.
Die Norm liegt seit Ende 2025 in einer überarbeiteten Fassung vor. Für die Praxis bedeutet das: Leistungsdatenblätter und Produktklassifizierungen von Herstellern sollten auf die aktuelle Ausgabe verweisen, um Planungssicherheit bei Ausschreibungen und Objektprojekten zu gewährleisten.
EN 14293 war die europäische Norm für Klebstoffe, die beim Verkleben von Parkett auf Untergründe — typischerweise Estriche — eingesetzt werden. Sie definierte, welche Mindestanforderungen ein Parkettklebstoff erfüllen muss und mit welchen Prüfverfahren diese Anforderungen nachzuweisen sind. Damit bildete EN 14293 die Grundlage für die CE-Kennzeichnung von Parkettklebstoffen im europäischen Markt.
Die Norm erfasste die wesentlichen Klebstofftypen, die für die Parkettklebung gebräuchlich sind:
Ausdrücklich nicht erfasst waren Klebstoffe für elastische Bodenbeläge (etwa PVC, Linoleum, Kautschuk) oder textile Beläge — für diese Produktgruppen gelten andere Normierungen.
Im Mittelpunkt der Anforderungen standen mechanische Kennwerte: Die Scherfestigkeit wurde an definierten Referenzuntergründen geprüft, die Mindestgrenzwerte variierten je nach Klebstofftyp. Ergänzend wurden Verarbeitungseigenschaften (offene Zeit, Benetzungsverhalten) sowie das Verhalten nach künstlicher Alterung unter Wärme- und Feuchtebedingungen bewertet. Für feuchtebelastete Bereiche und Fußbodenheizung war außerdem die Wasserbeständigkeit der Verklebung nachzuweisen.
EN 14293 wurde mit Erscheinen der EN ISO 17178 im Jahr 2020 zurückgezogen. Die Nachfolgenorm — veröffentlicht als DIN EN ISO 17178:2020-06 in Deutschland und ÖNORM EN ISO 17178:2020-05-15 in Österreich — übernimmt denselben sachlichen Geltungsbereich und basiert auf der internationalen ISO 17178:2013, die bereits SMP-Klebstoffe (silanmodifizierte Polymere) einbezieht. Wer heute Parkettklebstoffe normkonform prüfen oder auswählen möchte, zieht ausschließlich EN ISO 17178 heran — EN 14293 hat keine Gültigkeit mehr. In Leistungsverzeichnissen und Ausschreibungen sollte der Normverweis entsprechend aktualisiert werden.
Teppichunterlagen sind ein eigenständiges Produkt mit eigenen Leistungsanforderungen – und genau dafür gibt es die Norm. Die aktuelle Fassung EN 14499:2024 klassifiziert Unterlagen, die unter textilen Bodenbelägen verlegt werden, und legt fest, welche Mindestleistungen für welchen Verwendungszweck erfüllt sein müssen.
Die Norm unterscheidet drei Materialkategorien: faserige Unterlagen (z. B. Filz, Jute, Schurwolle), nichtfaserige Unterlagen (z. B. Schaumstoff, Kautschuk) sowie Kombinationsprodukte aus beiden. Jede Kategorie wird nach denselben Grundprinzipien geprüft, unterliegt aber typspezifischen Anforderungen.
Das Klassifizierungssystem umfasst sieben Nutzungsklassen – von leichter Wohnnutzung (LD/U) über allgemeine Wohnnutzung (GD/U) und Luxusnutzung (L/U) bis hin zu allgemeiner Objektnutzung (GC/U) und schwerem Objektbetrieb (HC/U). Die 2024er Überarbeitung erweiterte das System gegenüber der Vorgängerausgabe von 2015.
Bewertet werden u. a. das Druckverhalten (Kompressionsarbeit nach dynamischer Belastung), die Dicke sowie die Maßbeständigkeit. Die Kombination aus Kompressionsarbeit und Druckverformung nach dynamischer Belastung ist das zentrale Kriterium für die Klasseneinstufung. Zusätzlich werden Anforderungen an Bruchfestigkeit und Kennzeichnung gestellt.
Im Planungs- und Verlegealltag gibt die Klassifizierung nach dieser Norm Planern und Verlegern eine verlässliche Orientierung: Welche Unterlage trägt die Beanspruchung eines Büros? Welche eignet sich für einen Hotelkorridor? Die sieben Klassen ermöglichen eine anforderungsgerechte Auswahl unabhängig vom Hersteller. Die Norm steht neben EN 1307 (Klassifizierung von Polteppichböden) und betrifft ausdrücklich nur das Unterlagsmaterial, nicht den Bodenbelag selbst.
Die Norm EN 14565 legt Anforderungen an elastische Bodenbeläge aus synthetischen Thermoplasten fest, die als Rollenware oder in Fliesen- und Plattenform geliefert werden. Typische Werkstoffe sind Polyolefin-Verbindungen und ähnliche thermoplastische Polymere – ausdrücklich nicht erfasst sind Beläge, die unter die spezifischeren Normen EN ISO 10581, EN ISO 10582, EN ISO 10595, EN ISO 26986, EN 650, EN 651 oder EN 652 fallen.
Die Spezifikation gilt für Beläge mit und ohne Rücken sowie für homogene und mehrschichtige Konstruktionen. Bahnware, Fliesen und Platten werden gleichermaßen erfasst, solange der Werkstoff ein synthetischer Thermoplasten-Typ ist, der nicht unter die oben genannten Produktnormen fällt. Damit schließt sie eine Lücke für neuartige polyolefinbasierte Belagstypen, die keiner der spezifischeren Kategorien zuzuordnen sind.
Geprüft und begrenzt werden Gesamtdicke sowie Maßtoleranzen für Länge, Breite und Einzelschichten. Weitere Kernanforderungen betreffen Geradheit und Rechtwinkligkeit der Kanten. Mechanische Kennwerte umfassen die Resteindrucktiefe (dauerhafter Widerstand gegen punktförmige Belastung durch Möbel oder Stuhlrollen), die Dimensionsstabilität nach Wärmeeinwirkung sowie die Biegsamkeit für die Verarbeitung an Hohlkehlen und Aufkantungen. Ergänzend wird die Farbbeständigkeit gegenüber Licht geprüft.
Die Einstufung in Nutzungsklassen – Wohnbereich, Gewerblich, Industrie – erfolgt nach EN ISO 10874. Je nach Klasse steigen die Mindestanforderungen an Verschleißschichtdicke und mechanische Kennwerte. Für Planer und Verarbeiter ist die Spezifikation relevant, wenn ein thermoplastischer Bodenbelag nicht durch eine der genannten Spezialnormen abgedeckt ist.
EN 1470 war die europäische Norm zur Klassifizierung von Nadelvlies-Bodenbelägen. Sie legte fest, nach welchen Kriterien diese Beläge in Gebrauchsklassen eingestuft werden — maßgeblich waren Verschleißbeständigkeit und Aussehenserhalt unter Beanspruchung. Die Norm galt für Nadelvlies-Rollenware, die zum vollflächigen Verkleben auf dem Unterboden vorgesehen ist, sowie über einen normativen Anhang auch für Nadelvlies-Fliesen.
Ausdrücklich ausgenommen waren Polvlies-Bodenbeläge — für diese galt eine gesonderte Normenreihe.
Die Einstufung nach EN 1470 orientierte sich an dem in EN 685 (später EN ISO 10874) definierten Gebrauchsklassensystem. Nadelvlies erzielt aufgrund seiner dichten Faserstruktur typischerweise hohe Gebrauchsklassen — Klasse 33 (starke gewerbliche Beanspruchung) dominierte den Markt für gewerblich eingesetzte Nadelvliesware. Wesentliche Prüfbereiche betrafen Rollstuhleignung, Eignung für Fußbodenheizung sowie Farbbeständigkeit gegenüber Feuchtigkeit.
EN 1470 ist zurückgezogen. Mit der Ausgabe DIN EN 1307:2014-07 wurden die Klassifizierungsanforderungen für Nadelvlies-Beläge in die allgemeine Norm für textile Bodenbeläge überführt. Die aktuell gültige Fassung ist DIN EN 1307:2019-06 bzw. ÖNORM EN 1307:2019-09-01. Für aktuelle Ausschreibungen und Produktdeklarationen ist ausschließlich EN 1307 heranzuziehen — sie deckt alle textilen Bodenbelagtypen einschließlich Nadelvlies in einem einheitlichen System ab.
EN 1471 legte Verfahren zur Beurteilung der allgemeinen Aussehensveränderung von textilen Bodenbelägen fest. Im Mittelpunkt stand die visuelle Bewertung von Oberflächenveränderungen – Struktur, Textur und Farbveränderung – nach gezielter maschineller Beanspruchung anhand von Referenzskalen.
Die Norm galt für alle Typen textiler Bodenbeläge. Zur Simulation der Beanspruchung wurden zwei Prüfgeräte eingesetzt: die Vettermann-Trommel und der Hexapod-Tumbler. Dabei werden Probekörper unter definierten Bedingungen mechanisch belastet; anschließend beurteilt eine Prüfperson die entstandene Gesamtveränderung des Aussehens anhand einer standardisierten Skala.
Ausdrücklich nicht Gegenstand von EN 1471 war die Bewertung von sichtbaren Fußabdrücken oder des sogenannten Shading-Effekts bei Veloursteppichen. Dieses Phänomen ist werkstoffimmanent und wird durch separate Verfahren beurteilt.
EN 1471 wurde 2017 zurückgezogen und durch EN ISO 9405 ersetzt. Diese Nachfolgenorm basiert auf ISO 9405:2015 und wurde in Deutschland als DIN EN ISO 9405:2017-09 und in Österreich als ÖNORM EN ISO 9405 umgesetzt. Sie führt die Prüfmethodik mit Vettermann-Trommel und Hexapod-Tumbler inhaltlich fort.
Für aktuelle Prüfungen zur Aussehensveränderung textiler Bodenbeläge ist ausschließlich EN ISO 9405 heranzuziehen. EN 1471 hat keine Gültigkeit mehr; Prüfberichte oder Produktspezifikationen sollten auf die gültige Fassung verweisen.
EN 14836 beschreibt ein Laborprüfverfahren, bei dem synthetische Sportbeläge für den Außenbereich einer definierten künstlichen Bewitterung ausgesetzt werden. Ziel ist es, die durch UV-Strahlung, Feuchte und Temperatur verursachten Veränderungen der Materialeigenschaften messbar zu machen. Die Norm gilt für Kunstrasen, Nadelfilzbeläge und vergleichbare synthetische Außensportbeläge, wie sie auf Fußball-, Hockey-, Tennis- oder Leichtathletikanlagen eingesetzt werden.
Im Kern der Prüfung steht die Exposition von Probekörpern im UV-Bewitterungsgerät — wahlweise mit UV-Fluoreszenzlampen oder einer Xenon-Bogenlampe — unter kontrollierten Temperatur- und Feuchtebedingungen. Anschließend werden Farbänderungen, Ausbleichungen und Veränderungen mechanischer Kennwerte wie Zugfestigkeit oder Dehnung erfasst und bewertet.
Die Prüfmethode ist ausdrücklich auf synthetische Außensportflächen ausgerichtet. Innenbelagstypen wie PVC-Böden, Linoleum oder textile Hallenböden fallen nicht in den Anwendungsbereich der Norm. In Verbindung mit den zugehörigen Produktnormen — etwa EN 15330-1 für Kunstrasen oder EN 14877 für synthetische Außensportflächen allgemein — liefern die Bewitterungsergebnisse belastbare Kennwerte für die Produktzulassung und Qualitätskontrolle.
Die Bewitterungsprüfung nach EN 14836 ist ein normativ zitiertes Referenzverfahren in Produktnormen für synthetische Außensportbeläge. Hersteller und Prüfinstitute setzen sie zur Qualifizierung neuer Belagssysteme und zur laufenden Produktkontrolle ein. Die aktuelle Ausgabe der Norm stammt aus dem Jahr 2018 (DIN-Übernahme: 2019-04) und löste die frühere Fassung von 2005 ab.
EN 14904 ist die europäische Produktnorm für Sportbodenbeläge in Hallen. Sie definiert Leistungsanforderungen, Klassifizierungen und Prüfverfahren für punktelastische, flächenelastische, kombiniert-elastische und mischelastische Bodensysteme in Sporthallen, Gymnastikhallen und vergleichbaren Indoor-Sportstätten.
Außensportflächen (Outdoor), tragende Unterkonstruktionen sowie Hallenböden für Tennishallen fallen nicht in den Geltungsbereich. Für Außenflächen gilt EN 14877.
| Eigenschaft | Prüfnorm | Anforderung |
|---|---|---|
| Kraftabbau (Shock Absorption) | EN 14808 | ≥ 25 % (Mindestwert) |
| Vertikale Verformung | EN 14809 | Punktelastisch: ≤ 5,0 mm; Flächenelastisch: > 5,0 mm (Laborwerte) |
| Gleitreibung (Sliding Friction) | EN 13036-4 | PTV-Korridor 80–110 (Pendelprüfgerät) |
| Ballreflexion (Ball Bounce) | EN 12235 | ≥ 90 % (bezogen auf Hartboden-Referenz) |
| Rollwiderstand / Rolllast | EN 1569 | Keine bleibenden Schäden bei definierter Rolllast |
| Brandverhalten | EN 13501-1 | Mindestens Klasse Efl |
| Formaldehydemission | EN 717-1 | Klasse E1 (sofern Holzwerkstoffe enthalten) |
EN 14904 unterscheidet vier Elastizitätsklassen:
EN 14904 ist eine harmonisierte europäische Norm und bildet die Grundlage für die CE-Kennzeichnung von Hallensportböden gemäß EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO, Nr. 305/2011). Ohne gültige Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung dürfen betroffene Produkte im EWR nicht in Verkehr gebracht werden. Bei öffentlichen Vergaben in Österreich wird die Norm regelmäßig in Leistungsverzeichnissen referenziert.
EN 14904:2006 ist die europäische Produktnorm für Sportbodenbeläge in geschlossenen Hallen. Die Norm definiert Leistungsanforderungen und Prüfverfahren für fertig verlegte Sportbodensysteme in Mehrzweck-Sporthallen, Gymnastikhallen und vergleichbaren Indoor-Sportstätten. Nicht erfasst sind Outdoor-Sportflächen, Eisflächen, Schwimmbadböden und Tennishallen.
Die Ausgabe 2006 unterscheidet normative Mindestanforderungen (verbindlich) und informative Klassen (zur Orientierung). Verbindlich sind:
| Eigenschaft | Mindestanforderung | Prüfnorm |
|---|---|---|
| Kraftabbau (Shock Absorption) | ≥ 25 % | EN 14808 |
| Vertikale Verformung | ≤ 5,0 mm (Normallast) | EN 14809 |
| Gleitreibung (Pendelwert) | 80–110 | EN 13036-4 |
| Ballreflexion | ≥ 90 % relativ zu Hartbeton | EN 12235 |
| Rolllast | keine bleibenden Schäden | EN 1569 |
| Formaldehydemission | Klasse E1 | EN 717-1 |
Die Norm unterscheidet vier Elastizitätstypen:
Anhang B enthält eine informative Klassifizierung nach Kraftabbaustufen (A1–A4), die in Ausschreibungen häufig als Orientierungshilfe dient.
EN 14904:2006 ist die harmonisierte Grundlage für die CE-Kennzeichnung von Hallensportböden gemäß EU-Bauproduktenverordnung. In Österreich und Deutschland wird die Norm in öffentlichen Ausschreibungen als Mindeststandard referenziert. Sie steht unter Überarbeitung; eine Neufassung ist in Vorbereitung, bislang aber nicht verabschiedet. In Deutschland ergänzt DIN 18032-2 die Anforderungen.
EN 15114 war die europäische Einstufungsnorm für textile Bodenbeläge ohne Polschicht. Sie legte fest, nach welchen Kriterien Hersteller ihre Produkte – darunter Nadelvlies, flachgewebte und gewirkte Beläge – in Gebrauchsklassen einordnen mussten.
Die Norm galt für alle Textilbeläge, die keine aufrecht stehenden Fasern (Pol) aufweisen. Dazu zählen vor allem genadelte Flächengebilde (Nadelvlies), flach gewebte Teppiche sowie Schlingenware ohne erkennbare Polfaser. Beläge mit Polschicht fielen hingegen unter EN 1307 (Schlingenware, Velours) bzw. EN 1470 (genadelter Pol).
Ähnlich wie andere Normen der Textilbelag-Familie teilte die Norm die Beläge nach Beanspruchbarkeit in Gebrauchsklassen ein – von gering beanspruchten Wohnbereichen bis hin zu stark frequentierten Gewerbeflächen. Geprüft wurden dabei unter anderem Verschleißfestigkeit, Maßbeständigkeit, Farbechtheit gegenüber Licht und Nassreiben sowie das Verhalten bei Rollstuhlbelastung.
Die Einstufung diente als Entscheidungsgrundlage für Planer, Ausschreibende und Endabnehmer: Ein Produkt, das nach EN 15114 einer bestimmten Gebrauchsklasse entsprach, war nachweislich für den beschriebenen Nutzungsbereich geeignet.
EN 15114 wurde im Mai 2014 zurückgezogen. Mit EN 1307:2014 entstand eine umfassende Einheitsnorm, die die bis dahin getrennten Einstufungsnormen EN 15114 (ohne Pol), EN 1470 (genadelter Pol) und EN 13297 (Pol-Teppichfliesen) in einem einzigen Regelwerk zusammenführte.
Für Neuplanungen und aktuelle Ausschreibungen gilt ausschließlich EN 1307 als Referenz. Prüfzertifikate, die noch diese Norm als alleinige Grundlage nennen, entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Normung und sollten durch Nachweise nach EN 1307 ersetzt werden.
Nadelvlies-Bodenbeläge, die einen großen Teil der polfreien Textilbeläge ausmachen, wurden davon vollständig erfasst. Hersteller solcher Produkte haben ihre Produktdatenblätter und CE-Kennzeichnungen seit 2014 auf EN 1307:2014 umgestellt. Bei Bestandsobjekten mit älterer Dokumentation kann die Gebrauchsklasse aus dem ursprünglichen EN 15114-Prüfbericht in die neue EN 1307-Systematik übertragen werden, da das Stufenprinzip weitgehend kompatibel ist.
Die Norm legt die Leistungsanforderungen, Dauerhaftigkeitseigenschaften und Prüfverfahren für Kunstrasensysteme fest, die vorwiegend im Außenbereich für Sport- und Freizeitnutzung eingesetzt werden. Erfasst werden komplette Systeme bestehend aus Kunstrasenbelag, Einfüllmaterial und elastischer Tragschicht.
Natürliche Rasenflächen, reine Nadelvlies-Beläge (Teil 2 der Normenreihe) sowie Kunstrasen für rein dekorative Zwecke ohne sportliche Nutzung fallen nicht unter den Geltungsbereich.
| Eigenschaft | Prüfverfahren | Anforderungsbereich (Beispiel Fußball) |
|---|---|---|
| Stoßdämpfung (Kraftreduktion) | EN 14808 | 55 – 70 % |
| Vertikale Verformung | EN 14809 | 4 – 9 mm (sportartabhängig) |
| Ballrollverhalten | EN 12234 | Sportartspezifisch definiert |
| Ballrücksprung | EN 12235 | Sportartspezifisch definiert |
| Drehwiderstand | EN 15301-1 | 25 – 50 Nm |
| Eigenschaft | Prüfverfahren |
|---|---|
| Faserzugfestigkeit und Reißdehnung | EN 13864 |
| UV-Beständigkeit (Alterung) | EN 20105-A02 / EN 13864 nach Belichtung |
| Wasserdurchlässigkeit | EN 12616 |
| Ausreißfestigkeit der Faserbüschel | Anhang der Norm |
| Nahtfestigkeit | EN 12228 |
| Abriebbeständigkeit (Lisport-Test) | EN 15306 |
Die Anforderungsprofile unterscheiden sich je nach Sportart: Fußball, Hockey, Rugby-Union-Training, Tennis und Multisport werden separat behandelt. Die konkreten Grenzwerte für Ballverhalten, Stoßdämpfung und Drehwiderstand variieren je nach vorgesehenem Einsatzzweck. Zusätzlich werden Anforderungen an die Beständigkeit gegen Witterung, mechanische Beanspruchung und UV-Strahlung gestellt.
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die Bewertung des Kunstrasens ausschließlich anhand des Oberbelags ohne Berücksichtigung des Gesamtsystems. Die sportfunktionellen Werte (Stoßdämpfung, Verformung, Drehwiderstand) hängen entscheidend von der elastischen Tragschicht sowie Art und Menge des Einfüllmaterials ab. Prüfungen nach EN 15330-1 sind sowohl als Laborprüfungen (Typprüfung) als auch als In-situ-Prüfungen (Kontrollprüfung vor Ort) vorgesehen. Nach dem Einbau und anschließend alle zwei bis drei Jahre empfiehlt sich eine Kontrollprüfung durch ein akkreditiertes Prüfinstitut.
EN 15330-2 legt Leistungs- und Haltbarkeitsanforderungen für Nadelfilze (needle-punched surfaces) im Außenbereich fest und definiert dazugehörige Prüfverfahren. Die aktuelle Ausgabe von 2017 ersetzt die Fassung von 2008 und fasst zwei Anwendungskategorien zusammen: Tennisflächen und multifunktionale Sportflächen.
Abgrenzung zur Normenreihe: Getuffte Kunstrasensysteme für Fußball, Hockey oder Rugby fallen unter EN 15330-1. Die vorliegende Norm betrifft ausschließlich durch Nadelungstechnik hergestellte textile Sportbeläge ohne Einfüllmaterial.
Für jede der beiden Nutzungskategorien legt die Norm Grenzwerte fest, die bei der Typprüfung im Labor nachgewiesen werden müssen:
| Eigenschaft | Relevanz |
|---|---|
| Ballrücksprung und Rollverhalten | Wichtig für spieltaugliche Ballistik auf Tennisflächen |
| Kraftabbau (Stoßdämpfung) | Schutz der Gelenke, Pflichtmerkmal für beide Kategorien |
| Vertikale Verformung | Einfederung unter Last, beeinflusst Spielgefühl |
| Rotationswiderstand | Drehreibung Schuhsohle auf dem Belag |
| Wasserdurchlässigkeit | Entwässerungsleistung der Fläche |
| UV-Beständigkeit und Farbechtheit | Dauerhaftigkeit bei Außeneinsatz |
Die Anforderungen richten sich an Beläge für den Breiten-, Schul- und Freizeitsport. Für Wettkämpfe auf professionellem Niveau können die Sportfachverbände weitergehende Spezifikationen vorschreiben. Die Typprüfung erfolgt im Labor; ergänzend sind In-situ-Messungen am verlegten Belag möglich, um die Einbauqualität zu überprüfen. Nadelfilze werden in der Regel ohne Einfüllmaterial verlegt, was sie klar von Kunstrasensystemen nach EN 15330-1 unterscheidet.
Für die DACH-Region wird die europäische Norm national übernommen als DIN EN 15330-2 (Deutschland) und ÖNORM EN 15330-2 (Österreich).
EN 1569 definiert ein standardisiertes Prüfverfahren, mit dem bewertet wird, wie Sportbodenbeläge auf rollende Belastungen reagieren. Der Anwendungsbereich umfasst Bodenbeläge in Sporthallen und Mehrzweckhallen, also alle Beläge, die planmäßig von Geräten auf Rollen oder Rädern überfahren werden – darunter fahrbare Tore, rollende Turngeräte und ähnliche Einrichtungen.
Das Verfahren ist sowohl für Laborprüfungen an Probekörpern als auch für Prüfungen am fertig verlegten Boden vor Ort geeignet. Diese Flexibilität erlaubt eine Qualitätskontrolle entlang der gesamten Prozesskette: vom Herstellerwerk bis hin zur abgeschlossenen Verlegung in der Halle.
Bei der Prüfung wird ein definiertes Prüfrad mit festgelegter Last wiederholt über die Bodenoberfläche gerollt. Nach der Belastung bewertet man den Boden visuell auf sichtbare Schäden, Verformungen und Oberflächenveränderungen. Die Norm legt die Prüfbedingungen – Radgeometrie, Belastung und Ablauf – so fest, dass die Ergebnisse verschiedener Hersteller und Prüflabore vergleichbar sind.
Nicht zum Anwendungsbereich gehören elastische Wohnraumbeläge wie Linoleum, Kork oder Vinyl, die ausschließlich unter statischer oder Gehbelastung stehen. Die Norm ist explizit dem Bereich Sportflächen zugeordnet (ICS 97.220.10).
Die aktuelle Fassung von 2020 löste die Vorgängerversion von 2000 ab. Produktnormen für Sporthallenböden wie EN 14904 verweisen auf EN 1569 als Teil des Pflichtprüfprogramms. Planer und Verarbeiter können mit dem Nachweis nach EN 1569 belegen, dass ein Belag die mechanischen Anforderungen für rollende Geräte in Sportanlagen erfüllt.
Den Normtext erwerben Sie über DIN Media oder Austrian Standards.
EN 15772 definierte die Mindestanforderungen an textile Nadelvlies-Bodenbeläge in Rollenwarenform, die für den einmaligen Gebrauch bei Veranstaltungen mit begrenzter Dauer vorgesehen sind – etwa auf Messen, Ausstellungen oder ähnlichen temporären Veranstaltungen. Die Norm galt für Nadelvliesbeläge mit und ohne Pol, die vollflächig verklebt verlegt werden sollten, nicht jedoch für Fliesenformate.
Der Anwendungsbereich von EN 15772 umfasste Nadelvlies-Rollenware, die gezielt für den kurzfristigen Einsatz bei Events konzipiert wird – also sogenannte Messe- oder Veranstaltungsteppiche. Da diese Beläge nach dem Einsatz in der Regel nicht weiterverwendet werden, galten nach EN 15772 gegenüber dauerhaft genutzten Bodenbelägen reduzierte Anforderungen an Verschleißfestigkeit und Langlebigkeit.
Die Norm legte für diese Produktgruppe Mindestkriterien fest, die sicherstellen sollten, dass die Beläge für ihren begrenzten Verwendungszweck geeignet sind. Geprüft wurden unter anderem Dicke, Schälfestigkeit der Verklebung sowie das Verhalten bei mechanischer Beanspruchung während des Veranstaltungsbetriebs. Die Anforderungen waren bewusst auf den temporären Charakter dieser Bodenbeläge abgestimmt.
EN 15772 wurde im Oktober 2024 zurückgezogen. Zum Zeitpunkt der Recherche ist kein direkter Nachfolgestandard veröffentlicht worden. Planer und Hersteller, die Nadelvlies-Veranstaltungsbeläge spezifizieren, sollten die allgemeinen Anforderungsnormen für textile Bodenbeläge (z. B. aus der EN 1307-Familie) sowie einschlägige Brandschutzklassifizierungen heranziehen und beim zuständigen nationalen Normungsgremium nach dem aktuellen Stand fragen.
Laminatböden werden im Alltag vor allem durch Schuhsohlen, Möbelrücken und andere feine Kontakte belastet, die auf der Nutzoberfläche kaum sichtbare, aber optisch störende Mikrokratzer hinterlassen. Diese Kratzerform unterscheidet sich grundlegend vom klassischen Abrieb – sie lässt sich nicht mit der AC-Klasse nach EN 13329 erfassen. Die Prüfnorm EN 16094 schließt diese Lücke und liefert reproduzierbare Messwerte für die Mikrokratzbeständigkeit von Laminatböden.
Für die Prüfung wird ein Martindale-Gerät eingesetzt: Der Prüfkörper bewegt sich in einer Lissajous-Figur über die Probenoberfläche und simuliert so den vielrichtigen Schliff des Alltags. Die aktuelle Ausgabe von 2021 unterscheidet drei Verfahren:
Jedes Verfahren mündet in einer MSR-Klasse (Micro Scratch Resistance). Die Klasseneinteilung erfolgt anhand definierter Schwellenwerte für Glanz oder Kratzer-Sichtbarkeit.
Die Norm gilt für alle handelsüblichen Laminatbodentypen. Sie wird typischerweise zusammen mit EN 13329 (Anforderungen und Eigenschaften) sowie EN 14978 (Hochglanzböden) und EN 15468 (Matten Oberflächen) angewendet. Die MSR-Kennzeichnung ergänzt – ersetzt aber nicht – die AC-Klasse.
Gerade in büroähnlich genutzten Räumen mit Bürostühlen oder in Verkaufsflächen können Mikrokratzer das optische Erscheinungsbild früher beeinträchtigen als der klassische Abrieb. Wer Laminatböden für solche Bereiche ausschreibt, sollte neben der AC-Klasse auch die MSR-Klasse angeben. Auf dem Produktdatenblatt findet sich die MSR-Klasse in der Regel direkt neben der AC-Klasse – bei Produkten, die nach der aktuellen Ausgabe 2021 geprüft wurden.
EN 16165 fasst die in Europa verbreitetsten Prüfverfahren zur Bestimmung der Rutschhemmung von begehbaren Fußböden in einem einzigen europäischen Dokument zusammen. Die Norm legt die Prüfmethodik fest – Mindestanforderungen an Rutschhemmwerte werden weiterhin in nationalen Regelwerken definiert, etwa in der DGUV Regel 108-003, der ASR A1.5/1,2 oder der ÖNORM Z 1261.
Die Norm gilt für alle Arten von Bodenbelägen und Bodenoberflächen im Innen- und Außenbereich, einschließlich Beschichtungen und Platten. Sie wurde 2021 als europäische Norm verabschiedet; die deutsche Fassung als DIN EN 16165 erschien im Februar 2023, die österreichische Umsetzung als ÖNORM EN 16165 im März 2023.
| Verfahren | Anhang | Prinzip | Ergebnis | Vorgänger |
|---|---|---|---|---|
| Schiefe Ebene barfuß (Wasser) | A | Prüfperson geht barfuß auf geneigter, nassbenetzter Platte | Neigungswinkel → Gruppen A, B, C | DIN 51097 |
| Schiefe Ebene beschuht (Öl) | B | Prüfperson geht mit Prüfschuh auf geneigter, ölbenetzter Platte | Neigungswinkel → R-Klassen R9–R13 | DIN 51130 |
| Pendelgerät (PTV) | C | Pendelschlagprüfgerät misst den Reibungswiderstand der Oberfläche | Pendel-Testwert (PTV) | EN 13036-4 / BS 7976 |
| Tribometer (dynamisch) | D | Messgerät wird unter definiertem Druck über die Oberfläche gezogen | Dynamischer Reibungskoeffizient (DCOF) | DIN 51131 |
Die R-Klassifizierung (R9–R13) aus Anhang B und die Barfuß-Gruppen A–C aus Anhang A sind nicht gegeneinander austauschbar; auch lassen sich die Ergebnisse der vier Verfahren nicht direkt vergleichen. In Österreich definiert die ÖNORM Z 1261 die Mindest-Rutschhemmklassen für unterschiedliche Nutzungen; in Deutschland tun dies ASR A1.5/1,2 und DGUV Regel 108-003. Da die Prüfergebnisse nach EN 16165 den alten Einzelnormen als gleichwertig anerkannt werden, behalten bestehende Prüfzeugnisse nach DIN 51130, DIN 51097 und DIN 51131 ihre Gültigkeit.
Die R-Klasse auf einem Produktdatenblatt gilt für den Neuzustand unter definierten Laborbedingungen mit festgelegtem Gleitmittel. Verschleiß, Reinigungsmittelrückstände und veränderte Oberflächenstrukturen können die tatsächliche Rutschhemmung im Einbauzustand erheblich beeinflussen. Wer dies bei der Planung nicht berücksichtigt, riskiert, dass eine im Labor geprüfte Fläche nach Jahren den geforderten Mindestwert nicht mehr erreicht.
EN 16205 legt das Laborverfahren zur Messung des Gehschalls fest. Gehschall ist der Luftschall, der im selben Raum wahrgenommen wird, in dem ein Fußboden begangen wird – er unterscheidet sich grundlegend vom Trittschall, der als Körperschall in andere Räume übertragen wird. Die Norm erfasst den von einer Deckenauflage auf einer Bezugs-Betondecke abgestrahlten Schall bei Anregung durch ein Norm-Hammerwerk.
Der Anwendungsbereich umfasst textile Bodenbeläge, elastische Beläge (PVC, Linoleum, Kautschuk), Laminat sowie mehrschichtige modulare Beläge. Schwimmende Estriche ohne Gehbelag fallen nicht in den Geltungsbereich.
Beim Prüfaufbau nach EN 16205 wird der Bodenbelag auf einer Stahlbetonplatte mit definierten Abmessungen verlegt. Ein Norm-Hammerwerk regt den Boden an; der abgestrahlte Schalldruckpegel wird im Prüfraum frequenzbandweise gemessen – einmal mit und einmal ohne Belag. Die Differenz erlaubt einen reproduzierbaren Produktvergleich.
Gehschall und Trittschall sind akustisch unterschiedliche Phänomene. Zwischen Trittschallminderung (ΔLw) und Gehschallreduktion besteht kein direkter, einfacher Zusammenhang. Gehschalldämmung ist eine Eigenschaft des Belags als Raumausstattung; Trittschalldämmung ist eine bautechnische Aufgabe des Unterbodenaufbaus.
Die geltende Fassung EN 16205:2020 wurde im Februar 2021 als DIN EN 16205 und im März 2021 als ÖNORM EN 16205 veröffentlicht. Sie ersetzt die Vorgängerausgabe von 2013 mit Änderung A1 (2018). Im Labor ermittelte Gehschallwerte sind nicht direkt auf die Einbausituation übertragbar – Wechselwirkungen mit Untergrund, Verlegeart und Raumgeometrie beeinflussen das Ergebnis in der Praxis. Die Norm dient primär dem reproduzierbaren Produktvergleich.
Mehrschichtige modulare Bodenbelagspaneele mit mechanischem Verriegelungssystem – kurz MMF (Modular Mechanical locked Flooring) – bilden den Anwendungsbereich von EN 16511. Typische Produkte darunter sind LVT-Click-, SPC- (Stone Polymer Core) und WPC-Paneele (Wood Polymer Core), die für die schwimmende Verlegung ausgelegt sind.
Die Norm erfasst halbstarre, mehrlagige modulare Paneele im Fliesen- oder Dielenformat mit mechanischem Klicksystem für Wohn- und Gewerbenutzen. Paneele ohne Verriegelungssystem (Loose Lay, Dryback) sowie einschichtige Produkte fallen nicht darunter. Ausdrücklich ausgeklammert sind außerdem Laminat (EN 13329), mehrlagige Holzböden (EN 13489) und homogene Elastomer-Beläge (EN ISO 10581).
Die Revision von 2023 hat den Anforderungskatalog merklich erweitert. Neu verpflichtend sind unter anderem Lichtechtheits- und Wärmedimensionsstabilität sowie ein eigener Abschnitt zur Feuchtigkeitsbeständigkeit. Geprüft wird außerdem:
Die Klassifizierung erfolgt nach EN ISO 10874: Klassen 21–23 für den Wohnbereich, 31–34 für gewerbliche Nutzung und 41–43 für industriellen Einsatz. Diese Klassen geben Planern und Käufern eine verlässliche Orientierung für die Produktauswahl.
Jede Verpackungseinheit muss Hersteller, Produktbezeichnung, Nutzungsklasse, Abmessungen, Verlegehinweise sowie Angaben zu Emission und Brandverhalten enthalten. Die aktuelle Ausgabe EN 16511:2023+A1:2025 gilt ohne Übergangsfrist – Hersteller mussten sofort auf die neuen Anforderungen umstellen. Im Handel sind heute praktisch alle MMF-Produkte nach dieser Fassung zertifiziert.
EN 16776 legt die Anforderungen und Prüfverfahren für vorgefertigte, heterogene elastische Bodenbeläge auf Polyurethanbasis mit duroplastischen Eigenschaften fest. Erfasst werden Produkte, die als Rolle, Diele oder Platte geliefert werden und aus mehreren Schichten unterschiedlicher Zusammensetzung, chemischer Vernetzung und/oder unterschiedlichem Design bestehen – typischerweise mit Nutzschicht, optionaler Dekorschicht, Stabilisierungseinlage und Rückenschicht.
Heterogen bedeutet dabei, dass die Schichten sich in Werkstoff oder Aufbau voneinander unterscheiden – im Gegensatz zu homogenen Belägen mit durchgehend gleichmäßiger Zusammensetzung. Die Norm gilt ausschließlich für konfektionierte PU-Bahnen und -Platten, die auf der Baustelle verlegt (nicht aufgetragen) werden.
Die Prüfanforderungen umfassen unter anderem:
Die Einstufung in Nutzungsgruppen (Wohnen, Gewerbe, Industrie) erfolgt nach EN ISO 10874.
Für flüssig aufgetragene, fugenlose Reaktionsharz-Bodensysteme (Epoxid, PU-Beschichtung, PMMA) sind andere Regelwerke maßgeblich – insbesondere EN 13813 (Kunstharzestrich) und gegebenenfalls EN 1504-2. Die Untergrundvorbereitung, Restfeuchte und Haftzugfestigkeit sind dort geregelt. Die Norm EN 16776 betrifft ausschließlich industriell hergestellte PU-Bahnen und -Platten.
EN 1815 legt das Prüfverfahren zur Bestimmung der elektrostatischen Neigung von elastischen Bodenbelägen (PVC, Kautschuk, Linoleum, LVT) sowie modularen mechanisch verriegelnden Bodenbelägen (MMF) und Laminatböden fest. Gemessen wird die Körperspannung einer Testperson beim Begehen des Belags unter definierten Klimabedingungen – im Labor oder in situ. Textile Beläge fallen nicht in den Geltungsbereich dieser Norm.
Die Bewertung erfolgt anhand des gemessenen Spitzenwerts der Körperaufladung in Kilovolt (kV):
| Bewertung | Grenzwert | Typische Anwendung |
|---|---|---|
| Antistatisch | ≤ 2 kV | Büro, EDV-Bereiche, Gesundheitswesen |
| Nicht klassifiziert | > 2 kV | Wohnbereich, unkritische Gewerbebereiche |
Die Prüfung nach EN 1815 erfolgt bei 23 °C und 25 % relativer Luftfeuchte – dem ungünstigsten praxisrelevanten Klimazustand für elektrostatische Aufladung.
In sensiblen Bereichen (z. B. OP-Säle, Serverräume, explosionsgefährdete Zonen) können Ausschreibungen oder behördliche Vorgaben einen Nachweis mit dem Grenzwert ≤ 2 kV zwingend verlangen. Eine fehlende Deklaration kann zur Nachbesserungspflicht führen.
Hinweis: Diese rechtlichen Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechtsberatung.
Der 2-kV-Grenzwert aus EN 1815 wird häufig mit ESD-Schutz (Electrostatic Discharge) gleichgesetzt – das ist nicht korrekt. Für ESD-kritische Umgebungen (z. B. Elektronikmontage) gelten eigenständige Normen mit deutlich niedrigeren Ableitwiderständen. Ein Belag, der den Grenzwert erfüllt, ist antistatisch im Sinne des Gehkomforts, aber nicht automatisch ESD-geprüft.
EN 1816 ist eine Produktnorm für ebene Elastomer-Bodenbeläge (Kautschukbeläge) mit Schaumstoffrücken. Sie legt die produktbezogenen Eigenschaften und Anforderungen für homogene und heterogene Ausführungen fest, die als Bahnen oder in Plattenform geliefert werden. Die Norm gilt nicht für profilierte Elastomerbodenbeläge – diese sind in EN 12199 geregelt – und nicht für Elastomerbeläge ohne Schaumrücken, die unter EN 1817 fallen.
Geregelt werden ausschließlich ebene (glatte, geprägte oder genarbte) Kautschukbeläge mit Schaumstoffunterschicht. Der Anwendungsbereich umfasst Bahnenware und Plattenware. Für den Verwendungsnachweis klassifiziert die Norm die Produkte nach Beanspruchungsbereichen gemäß EN ISO 10874 – von Wohnbereich bis zur gewerblichen und industriellen Nutzung.
Die Prüfanforderungen der Norm betreffen unter anderem:
Der Schaumstoffrücken dient primär der Trittschalldämmung und dem Gehkomfort. Beläge nach EN 1816 erzielen eine deutlich höhere Trittschallminderung als vergleichbare Elastomerbeläge ohne Rücken (EN 1817) oder profilierte Ausführungen (EN 12199).
Elastomer-Bodenbeläge nach EN 1816 sind dampfdicht, feuchtebeständig und besonders für stark beanspruchte Bereiche geeignet – etwa im Gesundheitswesen, in Sporthallen oder im Gewerbebau. Eine vollflächige Verklebung ist in der Regel erforderlich. Die Norm beschreibt ausschließlich Produkteigenschaften; Verlegeanforderungen sind in den einschlägigen Regelwerken (z. B. DIN 18365, ÖNORM B 2236) geregelt.
EN 1817 ist eine Produktnorm für elastische Bodenbeläge aus Gummi (Elastomer). Sie gilt für homogene und heterogene ebene Elastomer-Bodenbeläge – einschließlich genarbter oder geprägter Oberflächen – die als Rollenware oder in Plattenform geliefert werden.
Die Norm legt die Produkteigenschaften fest, die Elastomer-Bodenbeläge erfüllen müssen, um für bestimmte Nutzungsbereiche geeignet zu sein. Sie enthält ein Klassifizierungssystem auf Basis der Nutzungsintensität (gemäß EN ISO 10874) und definiert, wo diese Bodenbeläge einen zufriedenstellenden Nutzen bieten. Zusätzlich werden Anforderungen an die Kennzeichnung der Produkte festgelegt.
EN 1817 ist ausschließlich für Gummi-Bodenbeläge gültig. PVC-Beläge fallen unter andere Produktnormen (z. B. EN ISO 10581 für homogene PVC-Beläge, EN ISO 10582 für heterogene PVC-Beläge). Bei der Ausschreibung und Produktauswahl ist darauf zu achten, dass das Produktdatenblatt die Konformität mit EN 1817 ausweist und die zutreffende Nutzungsklasse nach EN ISO 10874 dokumentiert ist.
EN 1903 war eine europäische Prüfnorm, die sich nicht mit Bodenbelägen selbst, sondern mit den Klebstoffen für Boden- und Wandbeläge aus Kunststoff oder Gummi befasste. Konkret beschrieb sie ein Verfahren zur Messung der Maßänderungen, die im verklebten System nach einer beschleunigten Alterung auftreten.
Die Norm ist zurückgezogen und wurde 2019 durch EN ISO 22635 abgelöst.
Beim Prüfverfahren nach EN 1903 wurde ein Kunststoff- oder Gummibelag auf einem definierten Untergrund verklebt und anschließend kontrollierten Alterungszyklen ausgesetzt – typischerweise erhöhte Temperaturen kombiniert mit wechselnder Feuchtigkeit. Vor und nach dieser Beanspruchung wurden die Abmessungen der Probe in Längs- und Querrichtung gemessen. Aus der Differenz ergab sich die Maßänderung des gesamten verklebten Systems.
Dieser Ansatz ist bewusst systemorientiert: Bewertet wird nicht der Belag allein, sondern das Zusammenspiel aus Belag, Klebstoff und Untergrund. Damit liefert die Prüfung praxisnahe Hinweise auf die Dimensionsstabilität des Verbundes unter thermischer und hygrischer Langzeitbeanspruchung.
Die Prüfung nach EN 1903 ist klar von anderen Normen zu unterscheiden: Die EN ISO 23999 beispielsweise misst die Maßhaltigkeit und das Schüsseln von elastischen Bodenbelägen ohne Klebstoff nach Wärmeeinwirkung. EN 1903 hingegen prüfte immer im verklebten Zustand und beurteilte damit maßgeblich das Klebstoffverhalten.
Die Norm wurde mit Erscheinen der Nachfolgenorm EN ISO 22635:2019 zurückgezogen. Die letzte gültige Ausgabe von EN 1903 datiert auf Juli 2015. EN ISO 22635 übernimmt denselben Prüfgedanken, wurde aber auf ISO-Ebene harmonisiert und trägt damit als internationale Norm zu einer weltweit einheitlicheren Bewertung von Klebstoffen für elastische Bodenbeläge bei.
Im deutschsprachigen Raum gilt EN ISO 22635 als DIN EN ISO 22635:2019-11 bzw. ÖNORM EN ISO 22635. Für Fachplaner und Verleger, die ältere Prüfberichte nach EN 1903 interpretieren, ist die inhaltliche Kontinuität zur Nachfolgenorm hoch – das Prüfprinzip blieb im Wesentlichen erhalten.
EN 1963 legte Prüfverfahren für textile Bodenbeläge fest, die mit dem Tretradgerät System Lisson durchgeführt werden. Das Tretradgerät simuliert mechanische Beanspruchungen, wie sie beim Begehen von Bodenbelägen — besonders an Treppenkanten — entstehen. Die Norm galt für textile Bodenbeläge mit und ohne Unterlage.
EN 1963 umfasste vier eigenständige Prüfmethoden, die auf unterschiedliche Schadensbilder und Belagstypen zugeschnitten waren:
Die Treppenkantenprüfung nach EN 1963 war ein wichtiges Eignungskriterium für Treppenbeläge. Produktnormen wie EN 1307 (Polteppiche), EN 1470 (Nadelvlies) und EN 13297 (Polvlies) verwiesen auf diese Prüfmethode als Basis für die Einstufung in Beanspruchungsklassen.
EN 1963 betrifft ausschließlich textile Bodenbeläge und hat keinen Bezug zu elastischen Belägen (PVC, Linoleum, Kautschuk, LVT). Für letztere gelten andere Normen zur Druckbeständigkeit.
EN 1963 wurde 2015 zurückgezogen und durch EN ISO 12951 ersetzt. Die ISO-Variante übernahm inhaltlich alle vier Prüfmethoden und stimmte sie mit internationalen Anforderungen ab. Die aktuelle Fassung ist EN ISO 12951:2020, in Deutschland umgesetzt als DIN EN ISO 12951:2020-10. Für neue Prüfaufgaben und Ausschreibungen ist ausschließlich EN ISO 12951 heranzuziehen.
EN 423 legte das Prüfverfahren fest, mit dem die Widerstandsfähigkeit elastischer Bodenbeläge gegenüber fleckenbildenden Substanzen beurteilt wird. Die Norm galt für alle gängigen elastischen Belagstypen – darunter homogene und heterogene PVC-Beläge, Linoleum, Kautschuk und LVT. Sie bildete die messtechnische Grundlage für Herstellerangaben zur Chemikalienbeständigkeit und floss als Eigenschaftsnachweis in Produktnormen und Ausschreibungen ein.
Chemische Substanzen – flüssig oder pastös – wurden für definierte Einwirkzeiten auf die Oberfläche von Probekörpern aufgebracht. Nach Ablauf der Kontaktzeit und anschließender standardisierter Reinigung beurteilten Prüfer die Oberfläche unter normierten Beleuchtungsbedingungen visuell: Verfärbungen, Trübungen oder bleibende Flecken wurden dokumentiert. Für besonders hartnäckige Verunreinigungen war eine zusätzliche mechanische Behandlung vorgesehen.
EN 423 kam überall dort zum Einsatz, wo Bodenbeläge einer erhöhten Chemikalienexposition ausgesetzt sind: Gesundheitswesen, Laborumgebungen, Industrie sowie gewerbliche Büro- und Objektbereiche. Das Prüfergebnis nach EN 423 war Bestandteil vieler Produktnormen für elastische Beläge – etwa für homogene PVC-Beläge nach EN ISO 10581 oder Linoleum nach EN 548.
EN 423 wurde 2012 zurückgezogen und durch EN ISO 26987 (DIN EN ISO 26987:2012-04) ersetzt. Die Nachfolgenorm basiert auf ISO 26987:2008 und harmonisiert das Prüfverfahren international; der Anwendungsbereich wurde dabei auf Chemikalienbeständigkeit erweitert. Für aktuelle Ausschreibungen, Leistungserklärungen nach EU-Bauproduktenverordnung und technische Datenblätter ist ausschließlich EN ISO 26987 heranzuziehen. Produktunterlagen, die noch EN 423 referenzieren, entsprechen dem Stand vor 2012.
EN 424 definierte das Prüfverfahren, mit dem die Beständigkeit verlegter elastischer Bodenbeläge gegenüber mechanischer Beanspruchung durch eine nachgeahmte Möbelbeinbewegung beurteilt wurde. Anwendungsbereich waren PVC-Beläge, Linoleum, Kautschuk und verwandte Produkte im Objektbereich, wo Tische und Stühle regelmäßig verschoben werden.
Bei der Prüfung nach EN 424 wird ein genormtes Prüfwerkzeug, das einen abgerundeten Möbelfuß nachahmt, unter definierter Belastung über die Belagsoberfläche bewegt. Das Ausmaß sichtbarer Beschädigungen – Kratzer, Riefen oder Eindrücke – wird anschließend visuell bewertet. Entscheidend waren dabei die Masse des Prüfgewichts sowie die geometrischen Toleranzen des Prüfkörpers; diese wurden in der Ausgabe von 2002 gegenüber der Vorgängerversion von 1993 präzisiert, indem Federwagen für die Belastungsmessung als optional eingestuft und Maßtoleranzen ergänzt wurden.
EN 424 galt für alle nachgiebigen (elastischen) Bodenbeläge im Sinne der europäischen Normungsreihe; textile Beläge oder Laminatböden waren nicht eingeschlossen. Im Planungsalltag war die Norm besonders für Büro- und Verwaltungsgebäude relevant, wo häufiges Verschieben von Büromöbeln zu frühzeitigem Belagverschleiß führen kann.
EN 424 wurde im Jahr 2019 zurückgezogen und vollständig durch EN ISO 16581 ersetzt. Die Nachfolgenorm übernimmt das Messprinzip, erweitert den Geltungsbereich jedoch auf Laminatböden und stützt sich auf die internationale Basis ISO 16581:2014. In Deutschland gilt seither DIN EN ISO 16581:2019-09, in Österreich ÖNORM EN ISO 16581:2019-09-15. Für Neuplanungen und Ausschreibungen ab 2019 ist ausschließlich EN ISO 16581 heranzuziehen; ältere Prüfzeugnisse nach EN 424 behalten jedoch ihre Aussagekraft, sofern das Prüfprinzip inhaltlich übereinstimmt.
Die zurückgezogene Fassung DIN EN 424:2002-04 ist über DIN Media archivalisch bestellbar.
EN 425 legte ein Prüfverfahren fest, mit dem Veränderungen in Aussehen und Festigkeit elastischer Bodenbeläge sowie Laminatböden – einschließlich Nahtverbindungen – unter der mechanischen Beanspruchung durch Stuhlrollen beurteilt wurden. Der Anwendungsbereich umfasste ausschließlich elastische Beläge wie PVC, Linoleum, Kautschuk und LVT sowie Laminatböden; textile Bodenbeläge waren nicht Gegenstand dieser Norm (dafür galt EN 985, ebenfalls zurückgezogen).
Hinweis: EN 425 wurde 2021 zurückgezogen. Die gültige Nachfolgenorm ist EN ISO 4918 (DIN EN ISO 4918:2021-06 / ÖNORM EN ISO 4918:2021-07-01). Für aktuelle Prüfungen und Ausschreibungen ist ausschließlich die Nachfolgenorm maßgeblich.
Eine Belagsprobe – wahlweise mit Naht- oder Schweißnahtverbindung – wurde unter einer definierten Gesamtlast von 90 kg durch drei Stuhlrollen (Typ W mit elastischer Lauffläche) über vorgeschriebene Zyklen beansprucht. Die Rollen folgten dabei einem epizykloiden Bewegungsmuster auf einem Drehtisch, das typische Bewegungsabläufe eines sitzenden Benutzers mit Bürodrehstuhl nachbildet. Nach der Beanspruchung erfolgte eine visuelle Beurteilung auf Delaminierung, Rissbildung, Oberflächenveränderungen und Fugenschäden.
EN 425 galt für alle elastischen Bodenbelagtypen in Roll- und Plattenform sowie für Laminatböden. Besonders relevant war die Norm für Büro-, Bildungs- und Verwaltungsgebäude, in denen Bürostühle mit Rollen dauerhaft auf dem Belag bewegt werden. Der Nachweis der Stuhlrolleneignung wird in Ausschreibungen häufig als Mindestanforderung gefordert.
EN 426 beschrieb die Messverfahren zur Bestimmung geometrischer Maße von elastischen Bodenbelägen in Bahnenform. Geprüft wurden Breite, Länge, Geradheit der Bahnenkanten sowie Ebenheit der Bahnoberfläche. Die Norm galt für alle Arten elastischer Bahnenbeläge – darunter PVC, Linoleum und Kautschuk – und bildete die messtechnische Grundlage für Produktnormen wie EN 649, EN 548 und EN 1817. Fliesen, Planken und halbstarre Beläge waren nicht Gegenstand dieser Norm.
EN 426 definierte kein eigenständiges Anforderungsniveau, sondern ausschließlich das Messverfahren. Zulässige Toleranzen wurden in den jeweiligen Produktnormen festgelegt. Die Prüfung umfasste vier Bereiche:
Die Konditionierung der Proben vor der Messung (üblicherweise 23 °C / 50 % r. F.) war für reproduzierbare Ergebnisse entscheidend.
EN 426 wurde durch EN ISO 24341:2012 abgelöst. Die Nachfolgenorm übernimmt die Prüfverfahren für Breite, Länge und Geradheit, enthält jedoch keine Ebenheitsprüfung mehr. Für Reklamationen oder Produktprüfungen, bei denen Ebenheit vertraglich oder normativ vereinbart wurde, ist daher genau zu prüfen, auf welche Norm verwiesen wird.
Bei der Wareneingangskontrolle wird die Akklimatisierungszeit häufig nicht eingehalten. Elastische Bahnenware verändert ihre Maße temperatur- und feuchteabhängig – eine Messung direkt nach dem Transport bei winterlichen Temperaturen ergibt systematisch abweichende Werte. Reklamationen wegen Breitenabweichung oder Welligkeit lassen sich nur dann belastbar beurteilen, wenn die Prüfbedingungen gemäß der vereinbarten Norm eingehalten wurden.
EN 427 war die europäische Prüfnorm für die geometrische Maßhaltigkeit elastischer Bodenbelagsfliesen. Sie beschrieb, wie Kantenlänge, Geradheit der Kanten und Rechtwinkligkeit der Ecken messtechnisch zu ermitteln sind. Die Norm galt für alle gängigen elastischen Fliesen – ob aus PVC, Kautschuk oder Linoleum – und war damit eine Grundlage für Qualitätskontrolle in Produktion und Wareneingangsprüfung. Bahnen- und Rollenware war nicht Gegenstand von EN 427.
Die zulässigen Toleranzen für diese Merkmale wurden nicht in EN 427 selbst, sondern in den jeweiligen Produktnormen festgelegt – etwa in EN 649 für homogene und heterogene PVC-Beläge.
Vor der Messung mussten die Prüfstücke unter genormten Klimabedingungen (23 °C ± 2 °C, 50 % ± 5 % relative Luftfeuchte) konditioniert werden. Die Konditionierungsdauer richtete sich nach Materialtyp und Dicke des Belags.
EN 427 wurde 2012 zurückgezogen und durch EN ISO 24342 ersetzt. Die Nachfolgenorm erweitert den Geltungsbereich auf Dielen (Planks) zusätzlich zu Fliesen und Platten und aktualisiert Prüfapparatur sowie Berechnungsmethoden. Im deutschsprachigen Raum gilt EN 427 heute als DIN EN ISO 24342:2024-10 (Deutschland) und als ÖNORM EN ISO 24342 (Österreich). Für neue Prüfungen, Produktdeklarationen und CE-Kennzeichnungen ist ausschließlich die Nachfolgenorm heranzuziehen.
EN 428 war die europäische Prüfnorm für die Bestimmung der Gesamtdicke von elastischen Bodenbelägen. Sie galt für Beläge aus PVC, Linoleum, Kautschuk und verwandten Materialien. Die Norm ist zurückgezogen und wurde durch EN ISO 24346 ersetzt.
Die Messung der Gesamtdicke erfolgte mit einem Dickenmessgerät: Ein kreisrunder Messfuß wurde mit definierter Auflast auf die Probe aufgesetzt und der Abstand zwischen Messfuß und der darunterliegenden Platte gemessen. An mehreren gleichmäßig über die Probe verteilten Stellen wurden Einzelwerte erfasst und zu einem arithmetischen Mittel verrechnet. Vor der Messung mussten die Proben im Normklima konditioniert werden, um reproduzierbare Ergebnisse zu gewährleisten.
Der Anwendungsbereich von EN 428 umfasste ausschließlich elastische Bodenbeläge. Textile Bodenbeläge (Teppiche) und Laminat fielen nicht darunter. Wichtig: Die Gesamtdicke ist nicht gleichbedeutend mit der Nutzschichtdicke – letztere wird nach einer eigenen Prüfnorm gemessen und ist für die Bewertung der Abriebfestigkeit entscheidend.
Die DIN-Ausgabe von EN 428 erschien im November 1993 (DIN EN 428:1993-11). Auf österreichischer Seite existierte bereits eine frühere ÖNORM-Fassung von 1991, die ebenfalls zurückgezogen wurde. Im Jahr 2012 ersetzte EN ISO 24346 die alte europäische Norm vollständig. Die Nachfolgenorm ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich, wurde aber auf ISO-Ebene harmonisiert und international ausgerichtet. Für alle aktuellen Produktnachweise, Wareneingangsprüfungen und Ausschreibungen ist ausschließlich EN ISO 24346 heranzuziehen.
Den vollständigen Normtext der historischen EN 428 oder der gültigen EN ISO 24346 erhalten Sie beim zuständigen Normverlag.
EN 429 beschrieb ein genormtes Prüfverfahren zur Messung der Dicke einzelner unterscheidbarer Schichten in mehrschichtigen elastischen Bodenbelägen. Die Norm galt für Bahnen und Fliesen aus PVC, Linoleum, Kautschuk sowie für LVT-Produkte (Luxury Vinyl Tiles). Festgelegt wurde ausschließlich die Messmethodik – keine Grenzwerte für zulässige Schichtdicken.
An Probekörpern definierter Abmessungen wurde am Querschnitt mit optischen Messmitteln die Dicke jeder identifizierbaren Schicht bestimmt. Erfasst wurden typischerweise Nutzschicht (Wear Layer), etwaige Zwischenschichten, Trägerschicht und Rückenschicht. Das Verfahren ermöglichte so eine reproduzierbare Deklaration der Schichtenstruktur unabhängig vom Hersteller.
Die Nutzschichtdicke ist ein zentrales Qualitätsmerkmal elastischer Bodenbeläge: Sie bestimmt maßgeblich die Gebrauchsdauer und bildet die Grundlage für die Klassifizierung nach ISO 10874. Produktnormen wie EN ISO 10582 (heterogene PVC-Beläge) und EN ISO 10581 (homogene PVC-Beläge) verweisen auf die nach EN 429 – jetzt EN ISO 24340 – ermittelten Schichtdicken als Mindestanforderung.
EN 429 ist zurückgezogen. Die Nachfolgenorm EN ISO 24340:2012 übernahm und erweiterte den Regelungsinhalt. In Deutschland wurde sie als DIN EN ISO 24340:2012-04, in Österreich als ÖNORM EN ISO 24340:2012-03-15 umgesetzt. Für aktuelle Prüfungen, CE-Kennzeichnung und technische Datenblätter ist ausschließlich EN ISO 24340 heranzuziehen.
EN 429 (Schichtdickenbestimmung) ist nicht zu verwechseln mit EN 434 / EN ISO 23999, die die Maßänderung elastischer Bodenbeläge nach Wärmeeinwirkung regeln. Beide Normen betreffen dasselbe Produktsegment, prüfen aber grundlegend verschiedene Eigenschaften.
EN 430 ist zurückgezogen. Die gültige Nachfolgenorm ist EN ISO 23997 (national umgesetzt als DIN EN ISO 23997:2012-04 und ÖNORM EN ISO 23997:2012-03-15).
Die Norm legte ein Prüfverfahren fest, mit dem die flächenbezogene Masse elastischer Bodenbeläge ermittelt wurde. Angegeben wurde das Ergebnis in Gramm pro Quadratmeter (g/m²). EN 430 galt für alle gängigen elastischen Belagstypen: PVC-Bahnen und -Fliesen, Linoleum, Kautschuk sowie vergleichbare Produkte.
Aus dem Bodenbelag wurden Probekörper mit definierter Fläche entnommen, nach einer Konditionierungsphase bei Normklima gewogen und die Masse je Flächeneinheit als Quotient aus Masse und Fläche berechnet. Die Probekörper durften nicht vom Rand des Belags stammen, um randbedingte Maßabweichungen auszuschließen.
Die flächenbezogene Masse ist kein direkter Qualitätswert, wird aber in zahlreichen Produktnormen für elastische Bodenbeläge als Pflichtangabe referenziert – darunter EN 649 (PVC-Bahnen), EN 651 (PVC-Schaumrücken), EN 670 (Linoleum) und EN 687 (Kork). EN 430 lieferte dafür das einheitliche Messverfahren.
Gegenüber EN 430 ergänzte die Nachfolgenorm EN ISO 23997 einen Abschnitt zur Präzision des Verfahrens und überarbeitete redaktionell alle übrigen Abschnitte. Inhaltlich blieb das Prüfprinzip weitgehend gleich. Für aktuelle Prüfungen ist ausschließlich EN ISO 23997 heranzuziehen.
EN 431 war die europäische Prüfnorm für den Trennwiderstand mehrschichtiger elastischer Bodenbeläge. Das Verfahren maß die Kraft, die nötig ist, um zwei miteinander verbundene Schichten eines Belags voneinander zu lösen – also die Haftkraft zwischen Nutzschicht und Trägerschicht. Die Norm galt für alle mehrschichtigen elastischen Produkte, darunter PVC-Beläge, Linoleum, Kautschuk und vergleichbare Werkstoffe.
Homogene (einschichtige) Beläge waren von EN 431 ausdrücklich ausgenommen, da bei ihnen kein Schichtverbund existiert. Bei heterogenen Belägen wird ein Probekörper in eine Zugprüfmaschine eingespannt; die oberste Schicht wird unter einem definierten Winkel von der darunter liegenden Trägerschicht abgezogen. Die gemessene mittlere Trennkraft wird in Newton pro Zentimeter Breite angegeben.
Die Ergebnisse dieser Prüfung flossen direkt in die jeweiligen Produktnormen ein – etwa für PVC-Bahnenware oder für Linoleum – und dienten als Nachweis für eine dauerhaft stabile Schichthaftung.
Ein ausreichend hoher Trennwiderstand ist entscheidend für die Gebrauchsdauer von Mehrschichtbelägen. Versagt die Verbindung zwischen Nutz- und Trägerschicht unter mechanischer Beanspruchung – beispielsweise durch Stuhlrollen oder Hubwagen –, kommt es zu Delamination und damit zu irreversiblen Schäden am Belag. EN 431 bot das normative Referenzverfahren, um im Rahmen der Qualitätssicherung oder bei Reklamationen zu klären, ob ein Materialfehler vorlag.
EN 431 wurde im Jahr 2012 zurückgezogen. Die Nachfolgenorm EN ISO 24345:2012 – in Deutschland als DIN EN ISO 24345:2012-04 eingeführt – übernimmt dasselbe Messprinzip und führt den Begriff „Schälwiderstand“ als einheitliche Bezeichnung. Für aktuelle Produktprüfungen und Normenverweise ist EN ISO 24345 maßgeblich; EN 431 darf nicht mehr als Prüfgrundlage herangezogen werden.
EN 432 beschreibt ein genormtes Prüfverfahren zur Bestimmung der Scherkraft zwischen den einzelnen Schichten mehrlagiger elastischer Bodenbeläge. Die Norm wurde 1994 veröffentlicht und zuletzt im April 2021 durch CEN bestätigt (Stage 90.93, Standard confirmed) — sie ist damit weiterhin gültig.
Das Verfahren gilt für alle mehrlagig aufgebauten elastischen Bodenbeläge, also insbesondere für heterogene PVC-Beläge, Linoleum und Kautschukbahnen. Geprüft werden sowohl der Schichtverbund im fertigen Produkt als auch die Haftfestigkeit zwischen einem Belag und einem Klebstoff.
Ein konditioniertes Probestück wird in eine Prüfvorrichtung eingespannt; anschließend werden die Schichten mit definierter Geschwindigkeit parallel zueinander verschoben. Die dabei auftretende maximale Kraft — die Scherkraft — wird gemessen und dokumentiert. Ein hoher Wert zeigt einen festen Schichtverbund an, ein niedriger Wert kann auf Delaminierungsrisiken hinweisen.
Die Scherkraftmessung nach dieser Norm ist ein etabliertes Qualitätssicherungsmittel in der Belagsherstellung. Hersteller setzen das Verfahren ein, um Delaminierung frühzeitig zu erkennen, und Sachverständige greifen darauf zurück, wenn bei Schadensfällen Klebstoffversagen oder Schichtablösung zu beurteilen ist. Die Norm wird auch in produktspezifischen Normen wie EN 650 als Referenzprüfung aufgeführt.
EN 433 war die europäische Prüfnorm für die Bestimmung des Resteindrucks elastischer Bodenbeläge nach statischer Belastung. Die Norm wurde 1994 veröffentlicht und ist seit 2012 zurückgezogen – für aktuelle Prüfungen gilt ausschließlich die Nachfolgenorm EN ISO 24343-1.
Die Norm galt für elastische Bodenbeläge, darunter PVC-Beläge, Linoleum, Kautschuk und Korkprodukte. Sie definierte, wie die bleibende Verformung nach Einwirkung einer definierten statischen Last zu messen ist. Der gemessene Resteindruck gibt Aufschluss darüber, wie gut ein Belag nach Druckbelastung in seine ursprüngliche Form zurückfindet.
Ein zylindrischer Stahlstempel wird mit festgelegter Kraft für eine definierte Zeit auf den konditionierten Probekörper aufgesetzt. Nach dem Entlasten wird die Oberfläche eine bestimmte Zeit lang ruhen gelassen, bevor die verbleibende Eindrucktiefe gemessen wird. Das Ergebnis – der Resteindruck – wird in Millimetern angegeben. Grenzwerte legte nicht EN 433 selbst fest, sondern die jeweiligen Produktnormen für den einzelnen Belagstyp.
Mit Erscheinen der EN ISO 24343-1 im Jahr 2012 wurde EN 433 zurückgezogen. Die Nachfolgenorm erweitert den Anwendungsbereich auf Laminat-Bodenbeläge und basiert auf der internationalen Basis-Norm ISO 24343-1:2007. In Deutschland gilt sie als DIN EN ISO 24343-1:2012-04, in Österreich als ÖNORM EN ISO 24343-1:2012-03-15. Alle Produkt- und Ausschreibungsverweise, die zuvor auf EN 433 zeigten, sind auf EN ISO 24343-1 umzustellen.
Historische Bezugsnorm; nur noch für die Beurteilung älterer Gutachten und Ausschreibungen vor 2012 relevant.
EN 434 war das europäische Prüfverfahren für elastische Bodenbeläge zur Bestimmung zweier eng zusammenhängender Eigenschaften: der Maßänderung (Dimensionsstabilität) und der Schüsselung (Verwölbung) nach Wärmeeinwirkung. Geprüft wurde, wie stark sich Bahnen und Fliesen aus PVC, Linoleum, Kautschuk oder ähnlichen Materialien unter definierter Temperaturbelastung in ihren Abmessungen verändern und ob sich dabei Ränder oder Fläche nach oben oder unten wölben.
Probekörper in festgelegter Größe wurden einer kontrollierten Wärmebelastung ausgesetzt. Nach dem Abkühlen wurden Längen- und Breitenänderungen vermessen und als prozentuale Maßänderung angegeben. Gleichzeitig wurde beurteilt, ob sich der Belag an den Kanten oder in der Fläche hebt – die sogenannte Schüsselung. Beide Kenngröße sind praxisrelevant: Wer kennt nicht Bodenbeläge, die sich an den Kanten hochbiegen oder nach dem Verlegen schrumpfen?
EN 434 galt für elastische Bodenbeläge in Bahnen- und Plattenform: PVC, Linoleum, Kautschuk und vergleichbare Produkte. Textile Bodenbeläge und starre Beläge (z. B. Keramik, Laminat) waren nicht Gegenstand dieser Norm.
EN 434 wurde 2012 zurückgezogen und durch EN ISO 23999 ersetzt. Die Nachfolgenorm übernahm das bewährte Prüfprinzip, erweiterte es jedoch und harmonisierte es auf ISO-Ebene. Seither wurde EN ISO 23999 mehrfach aktualisiert – die derzeit geltende Fassung ist EN ISO 23999:2021 (in Deutschland als DIN EN ISO 23999:2022-02 veröffentlicht).
In aktuellen Ausschreibungen und technischen Datenblättern wird ausschließlich auf EN ISO 23999 verwiesen. Ältere Prüfzeugnisse mit Bezug auf EN 434 sind fachlich vergleichbar, da sich das grundlegende Prüfprinzip nicht wesentlich verändert hat – für neue Projekte und Produktnachweise ist jedoch die aktuelle Normbezeichnung EN ISO 23999 anzugeben. Die Maßstabilität unter Wärme ist besonders bei vollflächig verklebten Belägen auf Fußbodenheizung sowie bei starker Sonneneinstrahlung ein kritisches Qualitätsmerkmal.
Zurückgezogene Norm – nicht mehr gültig. Für Prüfung und Produktnachweis gilt EN ISO 23999 in aktueller Fassung. Archivfassung DIN EN 434 bei DIN Media
EN 435 war die europäische Prüfnorm für die Biegsamkeit elastischer Bodenbeläge. Sie beschrieb, wie Probekörper aus Bahnenware oder Fliesen – typischerweise aus PVC, Linoleum oder Kautschuk – unter definierten Bedingungen über einen Dorn gebogen werden, um ihr Verhalten bei mechanischer Verformung zu beurteilen. Bewertet wurde, ob die Oberfläche danach Risse, Brüche oder Ablösungen der Deckschicht zeigt.
Das Verfahren war vor allem für die Qualitätssicherung im Herstellungsprozess sowie für die Produktauswahl relevant: Ein Belag, der die Biegsamkeitsprüfung besteht, ist für Anwendungen geeignet, bei denen er gerollt, auf Kurven verlegt oder über Übergänge geführt wird.
Die Norm galt ausschließlich für elastische Bodenbeläge und deckte das Verhalten bei Raumtemperatur ab. Nicht erfasst waren Holz-, Laminat- oder mineralische Beläge sowie das Tieftemperaturverhalten (Kälteflexibilität), das in einer eigenen Prüfnorm geregelt ist. Die Biegsamkeit nach dieser Prüfmethode darf nicht mit der Kälteflexibilität gleichgesetzt werden.
Die Norm ist zurückgezogen und wurde durch EN ISO 24344:2012 ersetzt. Der Nachfolger erweitert den Prüfumfang: Neben der Flexibilität wird nun auch die Durchbiegung (Deflection) gemessen, was eine präzisere Aussage über das Verformungsverhalten erlaubt. Produktnormen wie EN 649 (PVC-Bahnenware) oder EN 548 (Linoleum) verweisen heute auf EN ISO 24344 als maßgebliche Methode für den Biegsamkeitsnachweis.
Wer aktuell Beläge nach geltenden Normen prüft oder bewertet, muss EN ISO 24344:2012 heranziehen. Ältere Prüfberichte, die noch die zurückgezogene Vorgänger-Norm nennen, sind entsprechend einzuordnen.
EN 436 war die europäische Prüfnorm für die Bestimmung der Dichte elastischer Bodenbeläge. Sie beschrieb zwei Messverfahren: eines für homogene Beläge, bei denen das Material über den gesamten Querschnitt gleichartig aufgebaut ist, und eines für Vollschichten innerhalb mehrschichtiger elastischer Bodenbeläge.
Typische Materialien, auf die EN 436 angewendet wurde, sind PVC-Bodenbeläge, Linoleum, Kautschukbeläge sowie Polyolefin- und Polyurethan-Beläge. Die Dichte gilt als wichtige werkstofftechnische Kenngröße, da sie Rückschlüsse auf Materialzusammensetzung, Füllstoffgehalt und mechanische Eigenschaften erlaubt.
Das Messverfahren nach EN 436 basierte auf der hydrostatischen Wägemethode: Eine konditionierte Probe wird zunächst an Luft und anschließend in einer definierten Flüssigkeit gewogen. Aus der Differenz der Wiegeergebnisse lässt sich die Dichte berechnen. Für bestimmte Probenformen sah die Norm alternativ ein Volumenberechnungsverfahren vor.
EN 436 galt ausschließlich für elastische Bodenbeläge gemäß der zugehörigen Produktnormen-Familie. Poröse oder geschäumte Schichten sowie Trägerlagen aus Fasern oder Schaumstoff wurden vom Anwendungsbereich ausgeschlossen.
EN 436 wurde im Jahr 2012 zurückgezogen. Die Nachfolgenorm EN ISO 23996 übernahm den sachlichen Inhalt und überführte ihn in das internationale ISO-Regelwerk. DIN EN ISO 23996 (Ausgabe 2012-04) löste in Deutschland die nationale Umsetzung DIN EN 436:1994-11 ab.
Für aktuelle Prüfaufgaben und Produktnachweise ist daher EN ISO 23996 maßgebend. In technischen Unterlagen, die sich noch auf EN 436 beziehen, kann diese Norm in der Regel durch EN ISO 23996 ersetzt werden, da die Prüfmethodik im Wesentlichen identisch geblieben ist.
EN 548 war die europäische Produktnorm für Linoleum-Bodenbeläge – sowohl in Bahnenware als auch als Fliesen, jeweils als einfarbige (plain) oder gemusterte (decorative) Ausführung. Die Norm legte Mindestanforderungen an die Zusammensetzung des Belags fest: Wesentliche Bestandteile sind oxidiertes Leinöl als Bindemittel (Linoleumzement), Kork- oder Holzmehl als Füllstoff sowie ein Träger aus Jutegewebe oder Vlies.
EN 548 galt für alle Linoleum-Produkte, die im Innenbereich verlegt werden. Sie umfasste sowohl Rollenware als auch Linoleum-Fliesen und definierte Klassifizierungsstufen nach Nutzungsintensität – vergleichbar mit dem System, das auch für andere elastische Bodenbeläge gilt. Produkte mussten entsprechend ihrer Nutzungsklasse gekennzeichnet sein.
Die Norm prüfte unter anderem Gesamtdicke und Nutzschichtdicke, Maßhaltigkeit (Länge, Breite, Rechtwinkligkeit), Resteindrucktiefe nach statischer Belastung, Biegsamkeit (Biegeprüfung ohne Rissbildung) sowie Dimensionsstabilität und Farbbeständigkeit unter Lichteinstrahlung. Die genauen Grenzwerte waren nach Nutzungsklasse gestaffelt.
EN 548 wurde in ihrer letzten Fassung im Mai 2011 veröffentlicht und noch im selben Jahr als ÖNORM EN 548 sowie DIN EN 548 national übernommen. Im Jahr 2012 wurde EN 548 durch EN ISO 24011 abgelöst. Die Nachfolgenorm harmonisiert die europäischen Anforderungen mit der internationalen ISO-Norm (ISO 24011:2009) und aktualisiert die Prüfverfahren sowie das Klassifizierungssystem.
In älteren Leistungsverzeichnissen und Ausschreibungsunterlagen taucht EN 548 mitunter noch auf. Da die Norm zurückgezogen ist, müssen aktuelle Produktspezifikationen und Ausschreibungen auf EN ISO 24011 verweisen. Linoleum-Produkte werden heute nach EN ISO 24011 klassifiziert und geprüft; bei Streitfragen ist ausschließlich diese Nachfolgenorm maßgeblich.
EN 649 war die maßgebliche europäische Produktnorm für Bodenbeläge aus Polyvinylchlorid (PVC) in homogener und heterogener Ausführung. Sie galt für Bahnenware und Fliesen gleichermaßen und legte fest, welche Anforderungen diese Erzeugnisse hinsichtlich Maßhaltigkeit, mechanischer Belastbarkeit und optischer Eigenschaften erfüllen müssen. Die Norm deckte damit einen großen Teil der im Bodenbelagsmarkt verbreiteten PVC-Ware ab – von einfarbig durchgefärbten Homogenbelägen bis zu mehrschichtig aufgebauten Heterogenbelägen mit Dekorschicht.
Die Norm unterschied grundsätzlich zwischen homogenen PVC-Belägen (gleichmäßig durchgefärbte, einschichtige Produkte) und heterogenen PVC-Belägen (mehrschichtige Produkte mit Träger, Dekor- und Nutzschicht). Für beide Typen definierte die Norm Mindestanforderungen an Dicke und Breite, Maßtoleranzen, Ebenheit sowie an das Eindruckverhalten unter Last. Ergänzend verwies sie auf das Beanspruchungsklassensystem nach EN 685, das die Eignung eines Belags für bestimmte Nutzungsbereiche (Wohnen, Gewerbe, Industrie) beschreibt.
Ein wesentliches Prüfprinzip war der Restverschleiß-Test: Für homogene Beläge wurde die Verschleißschichtdicke gemessen, da das gesamte Material bei diesen Produkten gleichartig zusammengesetzt ist. Bei heterogenen Belägen wurde dagegen die Dicke der Nutzschicht geprüft, weil nur diese Schicht dem Abrieb ausgesetzt ist. Diese Unterscheidung blieb auch in den Nachfolgenormen erhalten.
EN 649 wurde im Zuge der ISO-Harmonisierung aufgeteilt: Ab September 2011 lief eine Übergangsphase, in der sowohl EN 649 als auch die neuen ISO-Normen nebeneinander anwendbar waren. Mit Ablauf dieser 30-monatigen Übergangsfrist im Februar 2014 wurde EN 649 endgültig zurückgezogen.
Die Nachfolge übernehmen zwei eigenständige Normen, die jeweils einen Belagstyp abdecken:
Für die Praxis bedeutet das: Wer homogene oder heterogene PVC-Beläge nach aktuellem Stand der Normung beurteilt, etwa für Ausschreibungen oder Produktnachweise, stützt sich auf EN ISO 10581 bzw. EN ISO 10582. Die Anforderungsniveaus und Prüfmethoden aus dieser Norm fließen inhaltlich in diese beiden Normen ein; ein echter Systembruch hat nicht stattgefunden.
EN 649 taucht in älteren Produktdatenblättern, Leistungsverzeichnissen und Ausschreibungsunterlagen noch häufig auf. Verweise darauf in bestehenden Verträgen oder Datenblättern gelten technisch als erfüllt, wenn das Produkt den entsprechenden Nachfolgenormen EN ISO 10581 oder EN ISO 10582 entspricht. Neue Ausschreibungen sollten jedoch ausschließlich die aktuellen Normen nennen.
EN 650 ist die europäische Produktnorm für elastische PVC-Bodenbeläge mit textiler Trägereinlage. Sie gilt für Beläge, deren Rücken aus Jute, Polyestervlies oder einer Kombination aus Polyestervlies mit PVC-Beschichtung besteht – geliefert als Bahnenware oder als Fliesen. Rein geschäumte PVC-Beläge ohne Gewebeträger fallen nicht unter EN 650, sondern unter andere Normen dieser Produktfamilie (z. B. EN 651 für Schaumrücken).
Die Norm erfasst sowohl transparente als auch opake Nutzschichten und schließt Beläge mit und ohne sichtbare Deckschicht ein. Die Einordnung nach Nutzungsklasse (Wohnen, Gewerbe, Industrie) erfolgt auf Basis von EN ISO 10874 und richtet sich nach Gesamtdicke sowie Dicke der Nutzschicht. Planern und Ausschreibern gibt EN 650 damit ein einheitliches Klassifikationsraster an die Hand.
EN 650 legt Toleranzen für Länge, Breite und Gesamtdicke der Beläge fest – differenziert nach Bahnen und Fliesen. Zu den mechanischen Eigenschaften, die nachgewiesen werden müssen, zählen Resteindruck unter statischer Last, Dimensionsstabilität bei Wärme sowie Biegsamkeit. Auch das Verhalten auf beheizten Unterkonstruktionen und die Eignung für Stuhlrollen werden bewertet. Optische Beständigkeit gegen Lichteinwirkung rundet die Anforderungen ab.
PVC-Beläge auf Polyestervliesträger reagieren anders auf punktuelle Belastung als kompakte PVC-Typen: Der weichere Aufbau mindert zwar das optische Durchzeichnen von Unebenheiten, erhöht aber das Risiko dauerhafter Verformung unter konzentrierter Last. Bei der Planung sollten Lastverteiler unter Möbelfüßen sowie eine ausreichend ebene Unterlage gemäß Verlegevorschrift des Herstellers eingeplant werden. EN 650 gilt in der aktuellen Fassung von 2025 und hat die Vorgängerausgabe von 2012 abgelöst.
EN 651 beschrieb die Anforderungen an Bodenbeläge aus Polyvinylchlorid mit einer Schaumstoffschicht – sowohl als Bahnenware als auch als Fliesen und Planken. Die Norm richtete sich an heterogene PVC-Beläge, bei denen eine aufgeschäumte PVC-Schicht als Rücken oder Zwischenschicht dient. Seit dem Erscheinen der Nachfolgenorm EN ISO 11638:2022 ist EN 651 zurückgezogen.
Die Norm galt für heterogene PVC-Beläge mit PVC-Schaumstoffschicht in Bahnen- und Fliesenform. Nicht erfasst waren PVC-Beläge ohne Schaumschicht (geregelt in EN ISO 10581 bzw. EN ISO 10582) sowie lose verlegbare Fliesen nach EN 655. Für semi-flexible PVC-Fliesen galt eine eigene Normgruppe.
Die Nutzungsklassen wurden nach EN 685 eingestuft, die zwischen Wohn-, Gewerbe- und Industriebereichen unterscheidet. Geprüft wurden unter anderem die Resteindrucktiefe (nach EN ISO 24343-1), Dimensionsstabilität (nach EN ISO 23999), Biegsamkeit sowie das Verhalten unter Stuhlrollenbelastung. Für jede Nutzungsklasse galten Mindestwerte, die der Hersteller im Rahmen der Typprüfung nachweisen musste.
Cushioned Vinyl – also aufgeschäumte PVC-Beläge mit weichem Tritt – fiel typischerweise in den Geltungsbereich von EN 651. Kompakte heterogene PVC-Bahnenware ohne Schaumrücken wurde hingegen nach EN 649 geprüft. Diese Abgrenzung bleibt auch in der Nachfolgenorm EN ISO 11638:2022 erhalten.
EN 651:2011 wurde im Jahr 2022 zurückgezogen. Die Nachfolgenorm EN ISO 11638:2022 übernimmt den Regelungsbereich vollständig und gilt ausschließlich für heterogene PVC-Beläge mit Schaumstoff. Im DACH-Raum gilt entsprechend DIN EN ISO 11638:2022-09 (Deutschland). Für aktuelle Ausschreibungen und Produktnachweise ist ausschließlich EN ISO 11638:2022 heranzuziehen.
EN 652 spezifiziert die Eigenschaften von PVC-Bodenbelägen mit einem Rücken auf Korkbasis (cork-based backing), die als Platten oder in Rollenform geliefert werden. Der Korkrücken unterscheidet diese Beläge klar von verwandten Produkten: PVC-Beläge mit Schaumstoffrücken fallen unter EN 651, geschäumte Cushioned-Vinyl-Beläge unter EN ISO 26986, und Beläge mit Jute- oder Polyestervliesrücken unter EN 650.
| Eigenschaft | Prüfnorm | Hinweis |
|---|---|---|
| Gesamtdicke | EN 428 | Nenndicke ± Toleranz |
| Längen- und Breitenänderung | EN 434 | Grenzwert nach Produkttyp |
| Resteindrucktiefe | EN 433 | Grenzwerte nach Klassifizierung |
| Biegsamkeit | EN 435 | Kein Riss bei definiertem Dorn |
| Farbbeständigkeit gegen Licht | EN ISO 105-B02 | Mindeststufe je Klasse |
| Stuhlrollenbelastung | EN 425 | Bewertung des Erscheinungsbilds |
| Brandverhalten | EN 13501-1 | Euroklassen-Klassifizierung |
Die Nutzungsklassifizierung erfolgt nach EN ISO 10874. Die Norm gibt vor, bei welcher Beanspruchungsintensität die Beläge zufriedenstellende Gebrauchseigenschaften aufweisen, und legt Kennzeichnungsanforderungen fest.
Der Korkrücken verleiht diesen PVC-Belägen erhöhte Trittschalldämmung und angenehmere Fußwärme gegenüber Belägen ohne Trägerschicht. Bei der Produktauswahl ist die Abgrenzung zu EN 651 und EN ISO 26986 entscheidend: Die drei Normen beschreiben strukturell unterschiedliche Produkte mit je eigenem Anforderungsprofil. Für Ausschreibungen und CE-Kennzeichnung ist EN 652 maßgeblich, wenn ausdrücklich ein Korkrücken-Belag gefordert wird.
EN 653 war die europäische Produktnorm für geschäumte Polyvinylchlorid-Bodenbeläge, auch als Cushioned Vinyl bezeichnet. Sie legte fest, welche Mindestanforderungen an Rollware und Fliesen aus aufgeschäumtem PVC erfüllt sein mussten, damit das Material für bestimmte Nutzungsbereiche im Innenraum geeignet ist.
Die Norm erfasste PVC-Bodenbeläge, bei denen mindestens eine Schicht des Aufbaus aus Schaumstoff besteht. Typisch sind Bodenbeläge mit einem geschäumten Kern oder einer geschäumten Rückseite (Back-Foam). EN 653 galt für Bahnenware und für konfektionierte Fliesen aus diesem Material.
Geprüft wurden unter anderem die Maßhaltigkeit (Länge, Breite, Geradheit der Kanten), das Resteindruckverhalten nach statischer Belastung sowie die Biegsamkeit bei tiefen Temperaturen. Hinzu kamen Anforderungen an die Schichtdicke der Nutzschicht, die maßgeblich für die Verschleißfestigkeit verantwortlich ist. Auf Basis dieser Werte wurden Bodenbeläge in Nutzungsklassen eingeteilt, die den geeigneten Einsatzbereich – von Wohnräumen bis zu gewerblich genutzten Flächen – beschreiben.
EN 653 wurde zuletzt 2011 als DIN EN 653:2011-07 bzw. ÖNORM EN 653:2011 veröffentlicht. Im Jahr 2012 zog das Europäische Komitee für Normung (CEN) die Norm zurück und ersetzte sie durch EN ISO 26986:2012, eine harmonisierte internationale Norm mit identischem Regelungsgegenstand. Diese wiederum liegt seit Januar 2023 in überarbeiteter Fassung als DIN EN ISO 26986:2023-01 vor. Für aktuelle Ausschreibungen und Produktprüfungen ist ausschließlich EN ISO 26986 maßgeblich.
Wer ältere Unterlagen oder Produktspezifikationen auf EN 653 verweisen sieht, sollte prüfen, ob die Anforderungen mit denen der aktuellen EN ISO 26986 übereinstimmen – inhaltlich besteht weitgehende Kontinuität, da beide Normen dasselbe Produktsegment adressieren.
EN 654 war die europäische Produktnorm für halbflexible Bodenplatten auf Basis von Polyvinylchlorid – im Fachhandel oft als PVC-Flex-Platten oder Semi-Flexible Tiles (SFT) bezeichnet. Die Norm hatte keinen Bezug zu Linoleum oder anderen elastischen Belagstypen.
Die letzte Ausgabe von EN 654 stammt aus dem Jahr 2011; die Norm ist inzwischen zurückgezogen und wurde durch EN ISO 10595 ersetzt.
EN 654 galt für plattenförmige Bodenbeläge, deren Bindemittel überwiegend aus PVC und dessen Modifikationen bestand. Typische Einsatzbereiche waren gewerbliche und öffentliche Gebäude mit hoher Beanspruchung – Büros, Krankenhäuser, Schulen, Industrie- und Lagerflächen.
Die Norm definierte Mindestanforderungen in mehreren Prüfbereichen:
EN 654 ist zurückgezogen. Die Nachfolgenorm EN ISO 10595 (Elastische Bodenbeläge – Halbflexible/Vinylkompositions-PVC-Bodenplatten – Spezifikation) gilt seit 2012 und ist in Deutschland als DIN EN ISO 10595 eingeführt. Für alle aktuellen Ausschreibungen, Leistungsverzeichnisse und Produktzulassungen ist ausschließlich EN ISO 10595 heranzuziehen.
Ältere Vertragsunterlagen oder Ausschreibungstexte, die noch auf EN 654 verweisen, sollten vor Vergabe auf die aktuelle Nachfolgenorm aktualisiert werden, um widersprüchliche Anforderungen zu vermeiden.
EN 655 legt Anforderungen an elastische Bodenfliesen aus agglomeriertem Presskork mit einer Verschleißschicht aus Polyvinylchlorid (PVC) fest. Die Norm gilt ausschließlich für Fliesen – Bahnenware sowie Korkbeläge ohne PVC-Nutzschicht fallen nicht in den Geltungsbereich.
Die Spezifikation umfasst Maßtoleranzen für Länge, Breite und Dicke sowie Grenzwerte für Geradheit der Kanten und Rechtwinkligkeit (jeweils ≤ 0,25 mm). Für das mechanische Verhalten schreibt EN 655 eine Resteindrucktiefe von höchstens 0,15 mm vor (geprüft nach EN 433), was diesen Belagstyp für mittlere Beanspruchungen qualifiziert. Hinzu kommen Anforderungen an Biegsamkeit, Dimensionsstabilität (≤ 0,25 %) und Lichtbeständigkeit (Bewertung ≥ 6 nach Blaumaßstab). Außerdem regelt die Norm Aussehen (Oberflächenfehler) und Kennzeichnung der Verpackung mit Herstellerangabe, Nennmaßen, Chargennummer und Nutzungsklasse.
Ein integriertes Klassifizierungssystem nach Beanspruchungsintensität hilft bei der Produktauswahl: Die Klassen reichen von Wohnbereichen bis hin zu gewerblichen Anwendungen mit erhöhter Beanspruchung. Bei Büronutzung mit Stuhlrollen ist die Eignung gesondert anhand EN 425 zu prüfen.
Kork-PVC-Fliesen reagieren empfindlicher auf Feuchte vom Untergrund als reine PVC-Beläge. Die Restfeuchte des Estrichs ist vor der Verlegung gemäß den Herstellervorgaben und den einschlägigen Verlegenormen zu messen. Die aktuelle Ausgabe dieser Bodenbelagsnorm stammt aus 2011 und ersetzt die Vorgänger-Fassung von 1997.
EN 660-1 legte das Stuttgarter Prüfverfahren fest, mit dem das Verschleißverhalten der Nutzschicht elastischer Bodenbeläge – insbesondere PVC-Beläge – unter Laborbedingungen ermittelt wurde. Ein Prüfrad mit definiertem Schleifmittel wurde unter festgelegter Last über die Belagsoberfläche geführt; gemessen wurde die Dickenabnahme (Δt) der Nutzschicht nach einer bestimmten Anzahl von Umdrehungen.
EN 660-1 gehörte zur zweiteiligen Normenreihe EN 660: Teil 1 beschrieb das Stuttgarter Verfahren, Teil 2 die Frick-Taber-Prüfung. Beide Teile dienten der vergleichenden Beurteilung von PVC-Belägen innerhalb derselben Produktgruppe – nicht dem materialübergreifenden Vergleich verschiedener Bodenbelagstypen.
Die mit EN 660-1 ermittelten Δt-Werte bildeten die Grundlage für die Klassifizierung nach der damaligen Produktnorm EN 649. Diese definierte vier Verschleißgruppen:
Die Verschleißgruppe floss wiederum in die Nutzungsklassifizierung nach EN ISO 10874 ein. Für gewerblich stark beanspruchte Bereiche (Klassen 31–34) waren in der Regel die Gruppen T oder P gefordert, für Wohnbereiche (21–23) oft M oder P.
EN 660-1 ist zurückgezogen (ca. 2013) und wird nicht mehr angewendet. Ein direkter Nachfolger für das Stuttgarter Prüfverfahren wurde nicht verabschiedet. Im Zuge der Überarbeitung der Produktnormen wurden EN 649 sowie die gesamte EN 660-Reihe aufgegeben: Die Nachfolgenormen EN ISO 10581 (homogene PVC-Beläge) und EN ISO 10582 (heterogene PVC-Beläge) bewerten die Abriebfestigkeit nicht mehr über eine gemessene Dickenabnahme, sondern über den Bindemittelgehalt der Nutzschicht (Typ I, II, III). Das frühere Verschleißklassensystem T/P/M/F entfiel damit vollständig.
In älteren Ausschreibungsunterlagen und Produktdatenblättern finden sich noch Verweise auf EN 660-1 und die Gruppen T/P/M/F. Aktuelle Leistungsverzeichnisse sollten diese Verweise auf EN ISO 10581 bzw. EN ISO 10582 umstellen.
EN 660-2 legt das Frick-Taber-Verfahren zur Bestimmung des Verschleißverhaltens der Nutzschicht von elastischen Bodenbelägen aus PVC fest. Das Verfahren arbeitet mit einem rotierenden Schleifrad (Taber Abraser), das unter definierter Anpresskraft auf der Belagoberfläche läuft. Als Messergebnis wird der Volumenverlust der Nutzschicht in mm³ ermittelt – nicht der Dickenverlust in mm, der bei der verwandten Stuttgarter Prüfung nach EN 660-1 gemessen wird.
Sie gilt ausschließlich für Beläge mit glatter Oberfläche und ermöglicht den Vergleich verschiedener PVC-Nutzschichttypen innerhalb einer Produktgruppe. Ein direkter Vergleich zwischen unterschiedlichen Materialien (z. B. PVC und Kautschuk) ist mit dieser Methode nicht möglich.
Die Prüfergebnisse wurden historisch in vier Verschleißgruppen eingeteilt, die als Grundlage für die Beanspruchungsklassen nach EN 685 dienten:
| Gruppe | Volumenverlust (EN 660-2) | Typische Anwendung |
|---|---|---|
| T | ≤ 2,0 mm³ | Sehr hohe Beanspruchung (gewerblich/industriell) |
| P | ≤ 4,0 mm³ | Hohe Beanspruchung (Büro, Gewerbe) |
| M | ≤ 7,5 mm³ | Mittlere Beanspruchung |
| F | ≤ 15,0 mm³ | Leichte Beanspruchung (Wohnbereich) |
Die Frick-Taber-Methode nach EN 660-2 war bis ca. 2014 das gebräuchliche Prüfverfahren für die Verschleißkennzeichnung von PVC-Belägen. Als die europäische Produktnorm EN 649 durch EN ISO 10581 (homogene PVC-Beläge) und EN ISO 10582 (heterogene PVC-Beläge) abgelöst wurde, verlor das Verfahren seine zentrale Rolle: Die neuen Produktnormen verwenden einen anderen Bewertungsansatz – auf Basis des Bindemittelanteils in der Nutzschicht – anstelle des mechanischen Verschleißtests.
Als eigenständige Prüfmethoden-Norm ist EN 660-2 weiterhin formal gültig. In aktuellen Ausschreibungen und Datenblättern dominieren jedoch die Verschleißklassen nach EN ISO 10581/10582. Wer in älteren Unterlagen noch Verschleißgruppen (T, P, M, F) mit Volumenverlust-Angaben in mm³ vorfindet, erkennt daran den Bezug auf diese Prüfnorm.
Hinweis: EN 660-1 (Stuttgarter Prüfung) und EN 660-2 (Frick-Taber-Prüfung) sind zwei verschiedene Verfahren – sie teilen zwar dieselbe Normreihe und dieselben Verschleißgruppen, messen aber unterschiedliche Größen (mm vs. mm³).
EN 686 ist die Produktnorm für Linoleum-Bodenbeläge mit Schaumrücken. Sie gilt für ungemusterte und gemusterte Ausführungen, die als Verbundbelag in Rollenform geliefert werden. Das Trägermaterial ist dabei ein polymerer Schaum – nicht zu verwechseln mit dem Korkmentrücken nach EN 687 oder reinem Korklinoleum nach EN 688.
Die Norm gilt ausschließlich für Linoleum im technischen Sinne: einen Belag auf Basis von oxidiertem Leinöl, Korkmehl, Harzen und Füllstoffen auf einem Schaumträger. Der Begriff Linoleum wird im Handel häufig fälschlicherweise für PVC-Beläge oder Kautschukböden verwendet – EN 686 betrifft diese Materialien ausdrücklich nicht.
Sie greift für die Nutzungsklassifizierung auf EN ISO 10874 zurück. Danach werden Beläge nach Beanspruchungsintensität in häusliche und gewerbliche Klassen eingeteilt, sodass Planer und Verarbeiter geeignete Produkte für ihr Einsatzgebiet auswählen können. Die Norm legt Mindestanforderungen an Gesamtdicke und Nutzschichtdicke je Klasse fest.
Weitere geprüfte Eigenschaften sind unter anderem Maßhaltigkeit (Länge, Breite, Rechtwinkligkeit), Restkerbtiefe sowie Maßänderungen durch Feuchtigkeit und Wärme. Die Prüfverfahren sind in EN ISO 24341 (Rollenmaße) und EN ISO 24346 (Dicke) sowie weiteren EN-ISO-Prüfnormen geregelt.
Die Norm ist Teil einer Normengruppe für Linoleum-Varianten: EN 687 regelt Linoleum mit Korkmentrücken, EN 688 Korklinoleum, EN 689 Linoleum ohne Rücken (homogen). Für die Nutzungsklassifizierung aller elastischen Bodenbeläge gilt ergänzend EN ISO 10874.
Die gültige Fassung EN 686:2019 hat die Vorgängerversion von 2011 abgelöst. Die Änderungen gegenüber 2011 betrafen im Wesentlichen aktualisierte Normverweise und redaktionelle Anpassungen. In Deutschland und Österreich ist sie als DIN EN 686:2019-08 bzw. ÖNORM EN 686 umgesetzt.
EN 687 definiert die Anforderungen an Linoleum-Bodenbeläge mit Korkmentrücken als Bahnenware – in ungemusterter (uni) sowie gemusterter Ausführung. Der Korkmentrücken ist ein Verbundträger aus Korkgranulat und Bindemittel, der dem Belag eine höhere Eindruckfestigkeit und verbesserte Trittschalldämpfung verleiht als ein reiner Schaumrücken.
Die Norm ist Teil einer Gruppe europäischer Standards für Linoleum-Bodenbeläge: EN 686 regelt Linoleum mit Schaumrücken, EN 688 spezifiziert Korklinoleum (Korkanteil im Oberbelag), und EN 548 gilt für Linoleum auf Jute- oder Polyestervliesrücken. EN 687 deckt ausschließlich den Korkment-Verbundrücken ab und grenzt sich damit klar von diesen Geschwisternormen ab.
Die aktuell gültige Fassung legt Grenzwerte und die zugehörigen Prüfverfahren für folgende Eigenschaften fest:
Zusätzlich werden Geradheit der Kanten, Rechtwinkligkeit sowie Anforderungen an das optische Erscheinungsbild definiert.
Die Norm verweist auf das Klassifizierungssystem nach EN 685 (Nutzungsintensität von Wohnbereich bis gewerblicher Intensivnutzung). Linoleum nach EN 687 eignet sich durch seinen Korkmentrücken für ein breites Einsatzspektrum. Bei Ausschreibungen ist die jeweils gültige Nutzungsklasse nach EN ISO 10874 zu prüfen. Die Ausgabe 2019 löste die Fassung von 2011 ab und ist bis heute gültig.
EN 688 legt die Anforderungen an Korklinoleum fest, das in Rollenform geliefert wird. Korklinoleum ist ein Linoleum-Belag mit Korkmehlanteil im Träger oder in der Nutzschicht — ein natürlicher, diffusionsoffener Bodenbelag, der nicht mit PVC- oder Gummibelägen verwechselt werden darf. Die Norm weist ausdrücklich darauf hin, dass der Begriff „Linoleum“ häufig fälschlicherweise auf PVC- oder Elastomer-Beläge angewandt wird, die von diesem Regelwerk ausdrücklich ausgenommen sind.
Die Norm richtet sich an Hersteller und Händler von Korklinoleum-Rollen sowie an Planer und Verarbeiter im Wohn- und Objektbereich. Sie ist Teil der Normenreihe für elastische Bodenbeläge und ergänzt als Sibling-Norm die EN 686 (Linoleum, glatt und dekorativ) sowie EN 687 (Linoleum auf Korkrücken). Zuständig war das europäische Komitee CEN/TC 134.
Ein zentraler Bestandteil ist die Nutzungsklassifikation auf Basis von EN 685. Sie zeigt, in welchen Einsatzbereichen — von leicht beanspruchten Wohnräumen bis zu stark frequentierten Objektflächen — Korklinoleum nach dieser Spezifikation verlässliche Gebrauchseigenschaften aufweist. Damit erhalten Planer und Endkunden eine praxisnahe Orientierung für die Produktauswahl.
Darüber hinaus definiert die Norm Kennzeichnungsanforderungen: Jedes konforme Produkt muss mit Angaben zu Nutzungsklasse, Hersteller und weiteren produktbezogenen Merkmalen beschriftet sein. Optionale Eigenschaften sind im Anhang geregelt.
Für die Verlegung und Nutzungseinstufung im Objektbereich empfiehlt sich eine Gesamtbetrachtung gemeinsam mit EN 685 (Klassifikation), EN 686 und EN 687. Die aktuelle Ausgabe 2011-07 löst die Vorgängerfassung von 1997 ab und ist in Deutschland als DIN EN 688, in Österreich als ÖNORM EN 688 umgesetzt.
EN 985 war die europäische Prüfnorm für textile Bodenbeläge – also Teppichböden in allen Ausführungen – und legte fest, wie deren Verhalten unter der Belastung durch rollende Bürostuhlrollen zu beurteilen ist. Die Norm galt als Pendant zu EN 425, die denselben Stuhlrollenversuch für elastische Bodenbeläge wie PVC oder Linoleum beschreibt.
EN 985 unterschied drei Verfahren, je nach Art des textilen Belags und der gesuchten Aussage:
Das Prüfprinzip war in allen drei Fällen gleich: Ein definiertes Prüfrad oder ein Stuhlrollengestell rollte unter festgelegtem Gewicht und in standardisierter Bewegungsbahn über den Prüfling. Danach wurden Aussehen, Farbton und Oberflächenstruktur bewertet.
EN 985 erfasste textile Bodenbeläge als Rollenware und als Fliesen, unabhängig von der Herstellungsmethode (weben, tuffen, nadeln). Ausdrücklich eingeschlossen waren sowohl Beläge für den Wohnbereich als auch für gewerbliche Nutzung. Die Norm bildete eine wichtige Prüfreferenz in Produktnormen wie EN 1307 (Teppiche – Einstufung).
EN 985 wurde im April 2021 zurückgezogen. Als Nachfolger wurde EN ISO 4918:2021 veröffentlicht, die den Stuhlrollenversuch nun einheitlich für elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge zusammenfasst – EN 985 (Textil) und EN 425 (Elastisch/Laminat) gingen damit in einer gemeinsamen Norm auf.
Für die Praxis bedeutet das: Neue Prüfberichte, Produktdatenblätter und Ausschreibungen sollten auf EN ISO 4918 verweisen. Bestehende Klassifizierungen nach EN 985 behalten ihre Aussagekraft, solange die Prüfparameter vergleichbar waren.
Quellen: DIN Media (dinmedia.de), Austrian Standards (austrian-standards.at), NEN (nen.nl)EN 986 ist eine reine Prüfnorm – sie beschreibt das Verfahren zur Messung von zwei spezifischen Eigenschaften textiler Bodenbelagsfliesen (Teppichfliesen):
Die Norm enthält keine allgemeinen Produktanforderungen wie Maßtoleranzen, Kantengüte oder Nutzungsklassen – diese sind in EN 1307 (Polteppiche) bzw. EN 15114 (Teppichbeläge ohne Pol) geregelt. Beide Produktnormen rufen die Prüfmethode von EN 986 normativ auf.
Die Prüfnorm gilt für maschinengefertigte textile Bodenbelagsfliesen aller Rückenkonstruktionen. Sie wird sowohl für lose verlegte als auch für verklebte Teppichfliesen angewendet, da die Prüfbedingungen (Wasserlagerung, anschließende Trocknung) bewusst extreme Klimaeinflüsse simulieren – extremer als übliche Raumklimaverhältnisse.
| Eigenschaft | Grenzwert |
|---|---|
| Maßänderung (Länge/Breite) | ≤ 0,2 % |
| Vertikale Flächenverformung (Schüsselung) | ≤ 2,0 mm |
Die Grenzwerte sind nicht Bestandteil von EN 986 selbst, sondern werden in den jeweiligen Produktnormen (z. B. EN 1307) festgelegt, die auf dieses Prüfverfahren verweisen.
Der Grenzwert von 2,0 mm für die Schüsselung ist nicht gleichzusetzen mit dem zulässigen Verformungsmaß unter Normalbetrieb – die simulierten Klimabedingungen sind deutlich extremer. Bei freier Verlegung ohne Verklebung sowie bei Fußbodenheizung sollten Produkte mit möglichst niedrigen Messwerten bevorzugt werden. Die Ebenheit des Untergrunds nach ÖNORM B 2236 bzw. DIN 18202 ist Voraussetzung für ein planebenes Fugenbild.
Stuhlrolleneignung ist nicht Gegenstand dieser Norm – die Prüfung erfolgt nach EN 985.
Die Normenreihe ISO 10140 beschreibt, wie die akustische Wirksamkeit von Bauteilen im Labor gemessen wird. Teil 1 dieser Reihe legt die produktspezifischen Anwendungsregeln fest: Wie müssen Bodenbeläge, schwimmende Estriche oder Dämmunterlagen im Prüfstand eingebaut sein, damit die Messergebnisse vergleichbar und reproduzierbar sind?
EN ISO 10140-1 erfasst eine Reihe von Bauprodukten, für die allgemeine Messvorschriften allein nicht ausreichen – weil ihre akustische Wirkung stark vom Einbau abhängt. Dazu gehören unter anderem:
Für jede dieser Produktgruppen definiert die Norm konkrete Einbau- und Prüfbedingungen – zum Beispiel welche Referenzdecle zu verwenden ist oder wie Randbedingungen im Prüfstand herzustellen sind.
Teil 1 ist keine eigenständige Messnorm, sondern ein ergänzendes Regelwerk. Die eigentlichen Messprozeduren für Trittschall stehen in ISO 10140-3, für Luftschall in ISO 10140-2. Teil 4 behandelt Mess- und Berichtsanforderungen, Teil 5 die Anforderungen an den Prüfstand selbst. EN ISO 10140-1 bindet all diese Teile zusammen, indem sie sicherstellt, dass produkttypische Besonderheiten korrekt berücksichtigt werden.
In der Praxis ist die Norm immer dann anzuwenden, wenn der Trittschallminderungs-Kennwert ΔLw eines Belags oder einer Unterlage nach ISO 10140-3 gemessen wird. Die Prüfung nach dieser kombinierten Methode liefert den Wert, der in Produktdatenblättern ausgewiesen wird und für den Schallschutznachweis nach DIN 4109 benötigt wird. Ohne die produktspezifischen Einbauregeln aus Teil 1 wären Laborergebnisse verschiedener Prüfinstitute kaum vergleichbar.
Die aktuelle Ausgabe 2021-09 löst die Vorgängerfassung von 2016 ab und wurde im Zuge einer umfassenden Überarbeitung der gesamten ISO-10140-Reihe veröffentlicht.
EN ISO 10140-3 legt das standardisierte Laborverfahren zur Messung der Trittschalldämmung von Deckenkonstruktionen fest. Die Norm gilt für alle Deckentypen – Massiv- und Leichtbau – mit und ohne Bodenbelag sowie für Deckenauflagen wie schwimmende Estriche und weiche Gehbeläge. Die aktuelle Ausgabe EN ISO 10140-3:2021 ersetzt die Fassung von 2015.
Für Feldmessungen an fertigen Bauwerken gilt die separate Norm EN ISO 16283-2 – die hier beschriebene Prüfung ist ausschließlich eine Labormethode mit unterdrückter Flankenübertragung.
Die Anregung der Decke erfolgt durch ein Norm-Hammerwerk: fünf Stahlhämmer à 500 g fallen aus 40 mm Höhe im 100-ms-Abstand auf die Oberfläche. Im Empfangsraum wird der Schalldruckpegel in Terzbändern von 100 Hz bis 5.000 Hz erfasst; ein erweiterter Bereich ab 50 Hz ist möglich. Für tieffrequente Quellen – barfüßiges Gehen, springende Kinder – kann alternativ eine schwere oder weiche Trittschallquelle eingesetzt werden.
Aus den Messergebnissen werden folgende Einzahlwerte abgeleitet:
Für die Ermittlung von ΔLw wird der Belag auf einer genormten Massivdecke (140 mm Stahlbeton, ca. 336 kg/m²) geprüft. Das Ergebnis ist ein produktspezifischer Laborwert, der nicht direkt auf andere Deckenkonstruktionen übertragbar ist – er dient als reproduzierbarer Vergleichswert zwischen Produkten.
Die nach EN ISO 10140-3 ermittelten Werte bilden die messtechnische Grundlage für Angaben in Produktdatenblättern, Leistungserklärungen nach EU-Bauproduktenverordnung und Ausschreibungstexten. Planer und Verarbeiter nutzen den ΔLw-Wert, um Bodenbeläge und Trittschalldämmplatten zu vergleichen und schalltechnische Anforderungen gemäß EN ISO 717-2 zu erfüllen.
EN ISO 10140-5 definiert die baulichen und messtechnischen Anforderungen an Laborprüfstände, in denen die Luft- und Trittschalldämmung von Bauteilen gemessen wird – darunter Bodenbeläge, Deckenauflagen und schwimmende Estriche. Die Ausgabe 2021 löst die Fassung von 2014 ab und ist Teil der fünfteiligen Prüfnormenreihe EN ISO 10140, die das ältere Regelwerk EN ISO 140-1 bis EN ISO 140-8 ersetzt hat.
Die Norm betrifft ausschließlich Laborprüfstände, nicht Messungen am Bau (dafür gilt EN ISO 16283).
| Parameter | Anforderung |
|---|---|
| Raumvolumen Sende-/Empfangsraum | jeweils mindestens 50 m³ |
| Prüföffnung (Luftschall) | ca. 10 m² (zwischen 10 und 20 m²) |
| Rohdecke (Trittschall) | Massivdecke aus Beton, Flächenmasse ca. 300 kg/m² |
| Flankenübertragung | Muss so gering sein, dass sie das Messergebnis nicht verfälscht; Mindest-Flankendämmmaß normativ vorgegeben |
Die Trittschallverbesserung (ΔLw) von Bodenbelägen – elastische Beläge (PVC, Kautschuk, Linoleum), Teppichböden, LVT, Laminat mit Unterlagen – wird nach EN ISO 10140-3 auf einem Prüfstand gemessen, der den Anforderungen von EN ISO 10140-5 entspricht. Ohne normkonformen Prüfstand sind die Messwerte nicht vergleichbar und für Nachweise nach ÖNORM B 8115-4 oder den OIB-Richtlinien nicht verwendbar.
Trittschallverbesserungswerte (ΔLw) aus Produktdatenblättern sind nur dann belastbar, wenn sie auf einem Prüfstand nach EN ISO 10140-5:2021 ermittelt wurden. Werte aus nicht normkonformen Prüfständen weichen häufig erheblich ab. Bei der Planung des Schallschutzes nach ÖNORM B 8115-4 ist daher stets auf den Verweis auf die Prüfnorm im Prüfbericht zu achten – fehlt dieser, ist der angegebene ΔLw-Wert nicht belastbar.
Wer Wärmedämmung oder Bodenaufbauten berechnet, braucht verlässliche Materialkennwerte. EN ISO 10456 legt fest, wie aus Messergebnissen sogenannte Nenn- und Bemessungswerte abgeleitet werden – also jene Wärmeleitfähigkeits- und Wärmedurchlasswiderstandswerte, die tatsächlich in Berechnungen verwendet werden dürfen. Gleichzeitig stellt die Norm tabellierte Bemessungswerte für eine breite Palette gängiger homogener Baustoffe und Bauprodukte bereit, die verwendet werden können, wenn keine produktspezifischen Messwerte vorliegen.
Der Geltungsbereich umfasst homogene Materialien mit definierter Zusammensetzung und einem Auslegungstemperaturbereich von −30 °C bis +60 °C. Nicht abgedeckt sind inhomogene Produkte wie Hohlkammerprofile, Dämmplatten mit komplexer Schichtstruktur oder stark anisotrope Materialien, die eigenen Produktnormen unterliegen.
Messwerte für Wärmeleitfähigkeit gelten immer unter bestimmten Labor-Bedingungen. Für die Praxis müssen sie auf Referenzbedingungen umgerechnet werden – die Norm definiert diese mit 10 °C und zwei Feuchtezuständen (Innen- bzw. Außenanwendung). Dafür werden Umrechnungskoeffizienten für Temperatur und Feuchte angewendet, die im Temperaturbereich von 0 °C bis 30 °C gültig sind. Produkte ohne eigene Messdaten können alternativ direkt auf die in EN ISO 10456 enthaltenen tabellierten Werte zurückgreifen.
Für Planer von beheizten Fußbodenaufbauten ist die Norm besonders relevant: Die Wärmeleitfähigkeitswerte verschiedener Bodenbelagsmaterialien – von elastischen Belägen über Laminat bis hin zu Teppichware – dienen als Berechnungsgrundlage für den Wärmedurchlasswiderstand des Gesamtaufbaus. EN 1264-4 begrenzt diesen auf maximal 0,15 m²·K/W. Gerade bei mehrlagigen Aufbauten oder weichen Unterlagen summieren sich die Einzelwiderstände schnell – eine sorgfältige Materialauswahl und rechnerische Prüfung vor der Ausführung sind daher unerlässlich.
Die Ausgabe EN ISO 10456:2007 löste EN 12524 ab und bildet seither die gemeinsame europäisch-internationale Grundlage für Wärmeschutznachweise, umgesetzt in Deutschland als DIN EN ISO 10456:2010-05 und in Österreich als ÖNORM EN ISO 10456:2010-02-15.
EN ISO 105-B02 beschreibt das Prüfverfahren zur Bestimmung der Lichtechtheit von Textilien gegenüber künstlichem Licht (Xenonbogenlicht), das natürlichem Tageslicht (D65) entspricht. Die Norm gilt für textile Bodenbeläge (Teppichbahnen, Teppichfliesen), aber auch für andere eingefärbte Materialien wie Kautschuk, PVC-Beläge und Linoleum, sofern deren Produktnormen auf dieses Verfahren verweisen.
Die Probe wird gemeinsam mit genormten Blauwoll-Lichtechtheitstypen (Referenzen 1–8 nach europäischem Standard bzw. L2–L9 nach amerikanischem Standard) unter definierter Xenonbogenlicht-Bestrahlung belichtet. Nach festgelegten Belichtungsintervallen wird die Farbänderung der Probe mit jener der Referenzen verglichen. Die Ergebnisse beider Referenzreihen sind nicht austauschbar.
| Bewertung | Lichtechtheit | Praxisrelevanz Bodenbelag |
|---|---|---|
| 1–2 | Sehr gering bis gering | Für Bodenbeläge ungeeignet |
| 3–4 | Mäßig bis ziemlich gut | Nur in wenig lichtexponierten Bereichen |
| 5–6 | Gut bis sehr gut | Übliche Mindestanforderung für textile Bodenbeläge |
| 7–8 | Vorzüglich bis hervorragend | Für stark lichtexponierte Flächen |
Die Farbänderung wird visuell anhand des Graumaßstabs (ISO 105-A02) oder instrumentell bestimmt. Das Ergebnis wird als Lichtechtheits-Note auf der Blauwollskala 1–8 angegeben, wobei 8 die höchste Echtheit darstellt.
Bei textilen Bodenbelägen nach EN 1307 wird üblicherweise eine Lichtechtheit von mindestens Stufe 5 gefordert. Für PVC-Beläge und Linoleum verweisen die jeweiligen Produktnormen (z. B. EN ISO 10581, EN ISO 24011) häufig ebenfalls auf dieses Prüfverfahren.
EN ISO 105-X12 beschreibt das Prüfverfahren zur Bestimmung der Reibechtheit gefärbter Textilien. Dabei wird die Farbübertragung von der Prüfoberfläche auf ein standardisiertes weißes Reibgewebe ermittelt – sowohl bei trockener als auch bei nasser Reibung. Die Norm gilt für textile Flächengebilde aller Art, einschließlich textiler Bodenbeläge wie Teppichbahnen und Teppichfliesen.
Ein normierter Reibfinger (Durchmesser 16 mm) wird unter definiertem Anpressdruck (9 N) mit einem weißen Baumwoll-Reibtuch über die Prüffläche geführt. Es werden 10 Reibzyklen auf einer Strecke von 100 mm ausgeführt – getrennt für den trockenen und den nassen Zustand.
| Note (Graumaßstab) | Bedeutung |
|---|---|
| 5 | Keine sichtbare Farbübertragung |
| 4 | Geringe Farbübertragung |
| 3 | Deutliche Farbübertragung |
| 2 | Erhebliche Farbübertragung |
| 1 | Starke Farbübertragung |
Die Bewertung erfolgt visuell mittels Graumaßstab nach EN ISO 105-A03. Zwischennoten sind zulässig. Die nasse Reibechtheit fällt in der Praxis fast immer niedriger aus als die trockene.
Bei dunklen Teppichböden und Teppichfliesen wird die Reibechtheit häufig erst nach der Verlegung zum Problem – etwa wenn helle Socken oder Möbelstoffe verfärbt werden. Wer Reklamationen vermeiden will, fordert vom Hersteller Prüfberichte nach EN ISO 105-X12 mit konkreten Noten an. Für textile Bodenbeläge gilt in der Praxis eine trockene Reibechtheit von mindestens Note 4 und eine nasse von mindestens Note 3 als Mindesterwartung. Die Prüfung misst ausschließlich die Farbmigration, nicht den mechanischen Verschleiß.
EN ISO 10581 legt Anforderungen und Prüfverfahren für homogene Bodenbeläge aus Polyvinylchlorid (PVC) fest – also Beläge, deren Zusammensetzung über die gesamte Dicke gleichmäßig ist. Die Norm gilt für Bahnenware und Fliesen gleichermaßen. Mehrschichtige (heterogene) PVC-Beläge sind ausgenommen – diese behandelt EN ISO 10582.
EN ISO 10581 verlangt eine Einordnung der Beläge nach Nutzungsintensität:
| Eigenschaft | Prüfnorm | Anforderung |
|---|---|---|
| Gesamtdicke (Bahnen) | EN ISO 24346 | ≥ 1,0 mm (Toleranz abhängig von Nenndicke) |
| Gesamtdicke (Fliesen) | EN ISO 24346 | ≥ 1,5 mm |
| Resteindrucktiefe | EN ISO 24343-1 | Abhängig von Nutzungsklasse, z. B. ≤ 0,10 mm für Klasse 34 |
| Dimensionsstabilität | EN ISO 23999 | ≤ 0,40 % |
| Biegsamkeit | EN ISO 24344 | Kein Riss bei Biegung um definierten Dorn |
| Eindruckverhalten (Stuhlrollen) | EN 425 | Keine sichtbare Beschädigung |
| Farbbeständigkeit gegen Licht | EN ISO 105-B02 | ≥ Stufe 6 (Blaumaßstab) |
| Maßhaltigkeit (Länge/Breite Fliesen) | EN ISO 24342 | Toleranzen je nach Nennmaß spezifiziert |
Homogene PVC-Beläge sind über die gesamte Dicke durchgemustert – das ermöglicht bei starker Beanspruchung ein Nachschleifen und Neubeschichten der Oberfläche. In der Ausschreibung wird häufig die Nutzungsklasse nicht korrekt dem Beanspruchungsprofil zugeordnet: Ein Krankenhausflur erfordert mindestens Klasse 34, während Büroräume mit Klasse 32 ausreichend bedient sind. Die Resteindrucktiefe ist bei Bereichen mit schweren Möbeln oder Rollstühlen besonders kritisch – hier lohnt die Prüfung der Herstellerangaben gegen die Grenzwerte der Norm. Die aktuelle Fassung EN ISO 10581:2019 löste die frühere Ausgabe ab und bringt klarere Grenzwerte bei der Dimensionsstabilität.
Heterogene PVC-Bodenbeläge bestehen aus mehreren Schichten, deren Zusammensetzung und Gestaltung sich voneinander unterscheiden. EN ISO 10582 legt die Anforderungen an ungeschäumte Produkte dieser Art fest – geliefert als Bahnen (Rollen), Fliesen oder Dielen (Planken) für den Einsatz in Innenräumen. Die Nutzschicht kann auch aus einem anderen Werkstoff als PVC bestehen, sofern das Produkt insgesamt als heterogener PVC-Belag aufgebaut ist.
Homogene PVC-Beläge nach EN ISO 10581 und geschäumte Varianten fallen nicht unter diese Norm. Gleiches gilt für Außenanwendungen und Beläge, die nicht als mehrschichtiges System aufgebaut sind.
Die Einstufung in Beanspruchungsklassen (21–23 Wohnbereich, 31–34 gewerblich, 41–43 industriell) erfolgt nach EN ISO 10874. Je höher die Klasse, desto dicker muss die Nutzschicht sein und desto strenger sind die Grenzwerte für Resteindruck, Dimensionsstabilität und Stuhlrollenbeständigkeit.
Zu den geprüften Eigenschaften zählen außerdem: Maßhaltigkeit (Länge, Breite, Rechtwinkligkeit, Geradheit), Biegsamkeit nach EN ISO 24344 sowie Lichtbeständigkeit der Farbe. Die Identifikation des Produktes erfolgt über den Massengehalt des Bindemittels in der Nutzschicht.
Jede Verpackungseinheit muss Hersteller, Normbezug, Nutzungsklasse, Produktabmessungen und Chargennummer ausweisen. Diese Angaben ermöglichen die lückenlose Rückverfolgbarkeit des Belags.
Für Planer und Ausschreibende ist die Nutzungsklasse das entscheidende Kriterium: Die Norm stellt sicher, dass ein als Klasse 33 (intensiver gewerblicher Gebrauch) deklarierter Belag die entsprechenden Mindestdicken und Verschleißwerte nachweislich erfüllt. Die aktuelle deutsche Fassung ist DIN EN ISO 10582:2018-12, die österreichische ÖNORM EN ISO 10582:2019-04-01.
Halbflexible Vinyl-Verbundplatten – im Fachbereich als VCT (Vinyl Composition Tiles) bezeichnet – sind Plattenbeläge auf Polyvinylchlorid-Basis, die überwiegend im gewerblichen und industriellen Umfeld verlegt werden. Die Norm legt fest, welche Eigenschaften solche Platten erfüllen müssen, und gibt damit Herstellern, Planern und Verarbeitern ein einheitliches Prüf- und Bewertungsraster an die Hand.
Der Anwendungsbereich ist auf Plattenware mit PVC als Bindemittel beschränkt. Bahnenware sowie homogene oder heterogene PVC-Beläge nach EN ISO 10581 bzw. EN ISO 10582 fallen ausdrücklich nicht darunter. Platten mit einer werksseitig aufgebrachten, transparenten Oberflächenbehandlung aus einem anderen Material als PVC sind ebenfalls zulässig.
Gesamtdicke, Maßhaltigkeit (Länge, Breite, Rechtwinkligkeit und Kantengeradheit), Resteindruckverhalten sowie Biegsamkeit werden nach definierten Prüfverfahren der EN-ISO-2400er-Reihe bewertet. Auch Maßänderungen nach Wärmeeinwirkung und der Bindemittelgehalt werden messtechnisch erfasst. Das Brandverhalten ist nach EN 13501-1 zu klassifizieren und auf der Verpackung anzugeben.
Die Nutzungsklassifizierung folgt ISO 10874: Sie unterscheidet Wohn-, Gewerbe- und Industriebereiche nach Belastungsintensität. Jede Verpackungseinheit muss Hersteller, Nennmaße, Chargenkennung und Brandverhaltensklasse ausweisen.
VCT-Platten reagieren empfindlich auf Temperaturschwankungen. Vor der Verlegung ist eine Akklimatisierung im Verlegebereich von mindestens 24 Stunden bei mindestens 18 °C erforderlich. Da die Platten vollflächig geklebt werden, kann überschüssige Restfeuchte im Untergrund die Haftung dauerhaft beeinträchtigen – eine Feuchtemessung nach den einschlägigen nationalen Regelwerken (z. B. ÖNORM B 2325-2) sollte daher grundsätzlich erfolgen.
EN ISO 10874 legt ein einheitliches Klassifizierungssystem für elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge fest. Jeder Belag wird anhand seiner Eignung für bestimmte Nutzungsbereiche und Beanspruchungsintensitäten einer Nutzungsklasse zugeordnet. Die Norm gilt nicht für Holz- und Parkettböden (dafür gelten eigene Normen der EN-13000er-Reihe) und nicht für keramische oder mineralische Beläge.
Die erste Ziffer des zweistelligen Codes gibt den Nutzungsbereich an, die zweite die Beanspruchungsintensität:
| Bereich | Klassen |
|---|---|
| Wohnen | 21 (mäßig), 22 (normal), 23 (stark) |
| Gewerbe | 31 (mäßig), 32 (normal), 33 (stark), 34 (sehr stark) |
| Industrie | 41 (mäßig), 42 (normal), 43 (stark) |
Die frühere Klasse 22+ wurde mit Amendment 1:2020 (konsolidierte Fassung 2021) offiziell gestrichen und darf nicht mehr angewendet werden.
Das Schema beschreibt nur die allgemeine Beanspruchungseignung, nicht die Beständigkeit gegen Stuhlrollen, Chemikalien, UV-Strahlung oder Feuchtigkeit. Diese Eigenschaften sind in den jeweiligen Produktnormen geregelt — etwa EN ISO 10582 für heterogene PVC-Beläge oder EN 1307 für textile Beläge — und müssen zusätzlich berücksichtigt werden.
EN ISO 10965 beschreibt Prüfverfahren zur Bestimmung des elektrischen Widerstands von textilen Bodenbelägen. Gemessen werden sowohl der Oberflächenwiderstand (horizontal zwischen zwei Elektroden auf der Belagsoberfläche) als auch der Ableitwiderstand (vertikal durch den Belag hindurch zur Unterlage). Die Norm gilt für alle textilen Bodenbeläge – Bahnenware, Fliesen und Planken – unabhängig von Herstellungsart oder Fasermaterial.
Nicht erfasst werden elastische und harte Bodenbeläge; für diese gelten eigene Prüfnormen (z. B. EN 1081).
Eine definierte Gleichspannung wird zwischen zwei Elektroden angelegt. Aus Spannung und Stromfluss wird der elektrische Widerstand berechnet. Die Norm unterscheidet zwei Messanordnungen:
| Parameter | Vorgabe |
|---|---|
| Prüfspannung | Typisch 100 V oder 500 V DC (je nach erwartetem Widerstandsbereich) |
| Klimatisierung der Proben | 23 °C ± 2 °C, 25 % ± 3 % r. F. (verschärftes Klima) oder 50 % ± 5 % r. F. |
| Klimatisierungsdauer | Mindestens 72 h vor der Messung |
| Elektrodentyp | Zylindrische Metallelektroden mit definierter Kontaktfläche und Auflagegewicht |
Die Messergebnisse werden in Ohm (Ω) angegeben, üblicherweise als Zehnerlogarithmus (z. B. 10⁶ Ω). Die Einstufung der antistatischen Eigenschaft erfolgt nicht durch diese Prüfnorm selbst, sondern über Anforderungsnormen wie EN 1307 (textile Bodenbeläge – Klassifizierung) oder projektspezifische ESD-Vorgaben (z. B. IEC 61340-Reihe).
Die Messergebnisse reagieren extrem empfindlich auf die relative Luftfeuchtigkeit: Bei 25 % r. F. liegen die Widerstandswerte oft mehrere Zehnerpotenzen höher als bei 50 % r. F. In der Praxis werden Reklamationen wegen elektrostatischer Aufladung fast ausschließlich in der Heizperiode bei niedriger Raumluftfeuchte relevant. Wer ableitfähige Teppichbeläge ausschreibt, muss daher unbedingt angeben, bei welchem Prüfklima der geforderte Grenzwert einzuhalten ist – sonst vergleicht man Werte, die nicht vergleichbar sind.
Die Norm beschreibt das Prüfverfahren zur Beurteilung der Nichtbrennbarkeit von homogenen Produkten sowie wesentlichen Bestandteilen von nichthomogenen Produkten. Eine zylindrische Probe wird in einem auf 750 °C vorgeheizten Rohrofen 30 Minuten lang exponiert. Aus Temperaturerhöhung, Massenabnahme und Flammenerscheinungsdauer lässt sich ablesen, ob ein Produkt als nichtbrennbar eingestuft werden kann.
EN ISO 1182 ist kein eigenständiges Klassifizierungsdokument: Die Zuordnung zu den Euroklassen A1 oder A2 erfolgt über EN 13501-1, die auf die Ergebnisse dieser Prüfung verweist. Die aktuelle Ausgabe datiert auf November 2020 und erweitert den Geltungsbereich gegenüber der Vorgängerversion explizit auf alle Produktkategorien, nicht mehr nur auf Bauprodukte.
Die Probe hat die Form eines Zylinders mit 45 mm Durchmesser und 50 mm Höhe; je Prüfung werden fünf Probekörper verwendet. Drei Kenngrößen entscheiden über das Ergebnis:
Die Grenzwerte gelten nach EN 13501-1 und sind hier zur Einordnung angegeben.
Für die meisten elastischen und textilen Bodenbeläge – PVC, Linoleum, Kautschuk, Teppich, LVT – ist EN ISO 1182 nicht anwendbar: Diese Produkte enthalten organische Bestandteile und bestehen die Nichtbrennbarkeitsprüfung nicht. Sie werden stattdessen nach EN ISO 9239-1 (Strahler-Panel) und EN ISO 11925-2 (Kleinbrennertest) klassifiziert und den Klassen Bfl bis Ffl zugeordnet.
Die Prüfung nach EN ISO 1182 kommt bei Bodenbelägen nur dann zum Einsatz, wenn A1fl oder A2fl angestrebt wird – also bei mineralischen oder metallischen Belägen wie Keramikfliesen, Naturstein oder zementgebundenen Bodenplatten.
Ein verbreiteter Fehler in Ausschreibungen: Für elastische oder textile Bodenbeläge wird Euroklasse A1 oder A2 gefordert, was technisch nicht erreichbar ist. Die realistisch höchste Klasse für organische Beläge ist Bfl-s1.
EN ISO 11925-2 legt ein Prüfverfahren fest, bei dem eine kleine Flamme direkt auf die Oberfläche oder Kante eines Bauprodukts einwirkt. Ziel ist die Bestimmung der Entzündbarkeit unter definierten Bedingungen. Das Verfahren gilt für Bauprodukte aller Art – einschließlich Bodenbelägen – sofern keine speziellere Prüfnorm greift.
Ein genormter Prüfkörper (250 mm × 90 mm) wird senkrecht eingespannt und mit einer definierten Gasflamme (Flammenhöhe 20 mm) beflammt. Je nach Anforderung beträgt die Beflammungsdauer 15 oder 30 Sekunden. Bewertet wird, ob die Flammenspitze innerhalb von 60 Sekunden nach Beflammungsbeginn die 150-mm-Markierung am Prüfkörper erreicht. Zusätzlich wird geprüft, ob abfallende Partikel das darunter liegende Filterpapier entzünden.
| Beflammungsdauer | Relevante Euroklassen |
|---|---|
| 15 Sekunden | E, Efl |
| 30 Sekunden | D, C, B bzw. Dfl, Cfl, Bfl |
EN ISO 11925-2 ist eine der Grundprüfungen im Klassifizierungssystem nach EN 13501-1. Für Bodenbeläge bestimmt das Ergebnis die Einstufung in die Klassen Bfl bis Efl. Wer den Test bei 15 Sekunden nicht besteht, landet in Klasse Ffl – das bedeutet: kein Brandverhalten bestimmt. Für die höheren Klassen Bfl und Cfl reicht der Einzelflammentest allein nicht aus; dort ist zusätzlich EN ISO 9239-1 (Strahlungswärme) erforderlich.
Im Januar 2026 wurde die fünfte Ausgabe von EN ISO 11925-2 veröffentlicht (ISO 11925-2:2026). Sie ersetzt die vierte Ausgabe von 2020. Die nationalen Umsetzungen als DIN EN ISO 11925-2 und ÖNORM EN ISO 11925-2 standen zum Zeitpunkt dieser Beschreibung noch aus. Bis zur Übernahme durch die nationalen Normungsgremien gilt in Deutschland und Österreich weiterhin die 2020er Fassung.
In Ausschreibungen für öffentliche Gebäude, Versammlungsstätten und Fluchtwege wird häufig mindestens Cfl-s1 gefordert. Ein häufiger Fehler: Es wird nur ein Prüfzeugnis nach EN ISO 11925-2 vorgelegt, ohne die vollständige Klassifizierung nach EN 13501-1 nachzuweisen. Für die baurechtliche Konformität ist immer der Klassifizierungsbericht nach EN 13501-1 das maßgebliche Dokument.
In Österreich verweist die OIB-Richtlinie 2 (Brandschutz) auf die Euroklassen nach EN 13501-1. Die dort geforderten Mindestklassen für Bodenbeläge setzen voraus, dass Prüfungen nach EN ISO 11925-2 durchgeführt wurden. Wer Bodenbeläge ohne gültige Brandklassifizierung einbaut, riskiert die Nichterfüllung baurechtlicher Anforderungen.
Hinweis: Diese Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine fachkundige Beratung im Einzelfall.
Unter der Bezeichnung EN ISO 12524 ist im Lexikon eine Norm geführt, die tabellierte Bemessungswerte für wärme- und feuchteschutztechnische Eigenschaften von Baustoffen und Bauprodukten enthielt. Dazu zählten Wärmeleitfähigkeit (λ), spezifische Wärmekapazität und Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl (µ) für gängige Baustoffgruppen.
Hinweis zur Bezeichnung: Die offizielle Normbezeichnung lautet EN 12524 (ohne „ISO“). Sie wurde von CEN als europäische Norm herausgegeben und in den DACH-Ländern als DIN EN 12524 bzw. ÖNORM EN 12524 umgesetzt. Eine Variante „EN ISO 12524“ existiert formal nicht als eigenständige Norm – im Lexikon ist diese Eintragsbezeichnung daher mutmaßlich eine Dublette des bereits geführten Eintrags EN 12524 (id 129).
EN ISO 12524 (bzw. korrekt: EN 12524) ist zurückgezogen und durch EN ISO 10456:2007 ersetzt. DIN empfiehlt ausdrücklich die Verwendung von DIN EN ISO 10456:2008-04. Für alle aktuellen bauphysikalischen Nachweise, Wärmeschutzberechnungen und U-Wert-Ermittlungen ist ausschließlich EN ISO 10456 heranzuziehen.
Die Norm hat keine direkte Verlegerelevanz, spielt aber eine Rolle bei der bauphysikalischen Planung von Fußbodenaufbauten. Die Bemessungswerte für Estriche, Dämmstoffe, Holzwerkstoffe, Kunststoffbeläge und mineralische Beläge fließen in Wärmeschutzberechnungen (z. B. bei Fußbodenheizungen) und feuchteschutztechnische Beurteilungen von erdberührten Bodenaufbauten ein.
Bei Fußbodenheizungen ist der Wärmedurchlasswiderstand der Schichten oberhalb der Heizebene entscheidend. Bodenbeläge aus PVC, Kautschuk oder Teppich haben oft deutlich höhere Wärmedurchlasswiderstände als keramische Beläge. Die dafür benötigten λ-Werte sind heute aus EN ISO 10456 zu entnehmen.
Wer in älteren Unterlagen oder Normenverzeichnissen auf den Begriff EN ISO 12524 stößt, sollte prüfen, ob EN 12524:2000 gemeint ist. Diese wurde vollständig durch EN ISO 10456:2007 abgelöst. Projektplanungen und Nachweise sind ausschließlich auf Basis der aktuellen EN ISO 10456 durchzuführen.
EN ISO 140-8 legte das Laborverfahren zur Messung der Trittschallminderung von Bodenbelägen und Deckenauflagen fest. Im Mittelpunkt stand die Frage, um wie viele Dezibel ein Bodenbelag den Trittschallpegel einer Rohdecke im Labor reduziert – gemessen als bewertetes Trittschallverbesserungsmaß ΔLw nach EN ISO 717-2.
Das Verfahren nach EN ISO 140-8 sah eine genormte Massivdecke aus Stahlbeton als Referenz vor. Ein normiertes Hammerwerk erzeugte eine reproduzierbare Trittschallanregung, während im Empfangsraum der Schalldruckpegel zunächst ohne, dann mit aufgebrachtem Bodenbelag gemessen wurde. Die Differenz beider Messungen – frequenzabhängig über Terzbänder von 100 Hz bis 3150 Hz – ergab die Trittschallminderung des geprüften Belags.
Der Einzahlwert ΔLw aus EN ISO 140-8-Prüfungen war die zentrale Kenngröße in Produktdatenblättern und wurde für den rechnerischen Nachweis nach nationalen Schallschutznormen (z. B. ÖNORM B 8115-4) verwendet.
EN ISO 140-8 wurde 2010 zurückgezogen und durch die neu strukturierte EN ISO 10140-Reihe abgelöst. Für die Labormessung der Trittschalldämmung ist seither EN ISO 10140-3 maßgeblich; die Anwendungsregeln enthält EN ISO 10140-1, die Anforderungen an Prüfstände regelt EN ISO 10140-5. Aktuelle Fassungen dieser Nachfolgenormen stammen aus 2021.
ΔLw-Werte aus Prüfungen nach der alten EN ISO 140-8 und nach dem Nachfolgeverfahren EN ISO 10140-3 sind nicht ohne Weiteres vergleichbar, da sich Prüfstandskonfigurationen und Normvorschriften geändert haben. Für aktuelle Ausschreibungen und Schallschutznachweise sollten nur Prüfberichte nach EN ISO 10140-3 herangezogen werden. Laborwerte spiegeln zudem nur die Leistung unter genormten Bedingungen wider – die tatsächliche Trittschallminderung am Bau hängt von Rohdeckenmasse, Flankenübertragung und Einbausituation ab.
Bodenbeläge müssen Trittschall nicht nur optisch gut aussehen – sie müssen ihn auch wirksam dämmen. Die Norm EN ISO 16251-1 beschreibt ein kompaktes Laborverfahren, mit dem die Trittschallminderung eines Belags gemessen wird, ohne dass ein klassischer Zwei-Raum-Hallprüfstand benötigt wird. Der Belag wird auf eine genormte kleinflächige Betondeckennachbildung aufgebracht und mit einem Norm-Hammerwerk angeregt.
Das Verfahren ist auf weiche, flexible Bodenbeläge beschränkt, die Trittschall hauptsächlich lokal in die Decke einleiten – das heißt, im unmittelbaren Bereich des Anregungspunkts. Typische Anwendungsfälle sind Teppichböden, PVC-Beläge, Linoleum und vergleichbar weiche Materialien. Für starre Beläge wie Laminat oder Parkett ist das Verfahren nicht geeignet, da die Probengröße dort das Ergebnis beeinflusst.
Es werden zwei Messungen durchgeführt: eine ohne und eine mit dem aufgebrachten Belag auf der Betonplatte. Aus der Differenz der übertragenen Schwingungsenergie ergibt sich die Trittschallminderung, die nach ISO 717-2 als Einzahlwert (ΔLw) bewertet wird. Die Bezugsdecke entspricht einer schweren Massivdecke gemäß ISO 10140-5. Das Ergebnis ist für den definierten Anwendungsbereich mit dem klassischen Hallprüfstandsverfahren vergleichbar.
Das vereinfachte Prüfverfahren nach dieser Norm ist besonders für Hersteller relevant, die keinen eigenen Zwei-Raum-Prüfstand betreiben. Es liefert verlässliche, normkonforme Kennwerte zur Trittschallminderung mit deutlich geringerem Aufwand. Grenzwerte oder Produktklassen sind nicht Bestandteil der Norm – diese werden durch produktspezifische Vorschriften oder Vereinbarungen festgelegt.
EN ISO 16581 beschreibt ein standardisiertes Laborprüfverfahren zur Bewertung des Widerstands verlegter elastischer Bodenbeläge und Laminatböden gegen mechanische Beanspruchung durch die simulierte Verschiebung eines Möbelfußes. Die Norm gilt für PVC-Beläge, Linoleum, Kautschuk, LVT (Luxury Vinyl Tiles) und Laminat.
Sie legt nicht die Anforderungswerte (Bestehen/Nichtbestehen) fest – diese finden sich in den jeweiligen Produktnormen. Die Norm ersetzt die frühere DIN EN 424.
Ein genormter Möbelfuß mit abgerundeten Kanten wird unter definierter Last zyklisch über die verlegte Belagsoberfläche geführt. Nach einer festgelegten Anzahl von Zyklen wird die Probe auf sichtbare Veränderungen untersucht.
EN ISO 16581 prüft ausschließlich die Beanspruchung durch Möbelfüße (statisches Verschieben). Der Stuhlrollentest (rollende Belastung durch Bürostuhlrollen) ist in einer eigenen Norm geregelt: EN ISO 4918 (Castor chair test für elastische, textile und Laminatbodenbeläge).
| Produktnorm | Belagstyp | Verweis auf EN ISO 16581 |
|---|---|---|
| EN ISO 10582 | Heterogene PVC-Beläge | Möbelfuß-Eignung als Leistungsmerkmal |
| EN ISO 10581 | Homogene PVC-Beläge | Möbelfuß-Eignung als Leistungsmerkmal |
| EN 14041 | Elastische/textile/Laminatbeläge (CE) | Referenz für harmonisierte Prüfung |
Die Möbelfuß-Prüfung nach EN ISO 16581 ist bei der Planung von Wohn- und Objektbereichen mit schweren Möbeln relevant. Sie ist nicht zu verwechseln mit dem Stuhlrollentest nach EN ISO 4918, der die Beanspruchung durch rollende Bürostuhlrollen bewertet und bei Bürobelägen gesondert nachzuweisen ist.
EN ISO 23997 legt fest, wie die flächenbezogene Masse elastischer Bodenbeläge messtechnisch zu bestimmen ist. Der ermittelte Wert wird in Gramm pro Quadratmeter (g/m²) angegeben und ist ein zentrales Produktmerkmal für Hersteller, Prüflabore und den Handel. Die Norm löste EN 430 ab und harmonisiert das Verfahren auf internationaler Ebene.
Der Anwendungsbereich umfasst alle gängigen Typen elastischer Bodenbeläge: PVC-Bahnen und -Fliesen (homogen und heterogen), Linoleum, Kautschuk sowie verwandte Produktgruppen. Textil- und Laminatböden fallen nicht in den Geltungsbereich.
Das Verfahren basiert auf einem einfachen gravimetrischen Ansatz: Aus dem zu prüfenden Material werden Probekörper mit exakt definierten Abmessungen entnommen. Diese werden vor der Messung bei Normklima (23 °C ± 2 °C, 50 % relative Luftfeuchtigkeit ± 5 %) konditioniert. Anschließend erfolgt die Wägung auf einer Waage mit ausreichender Auflösung. Aus dem Gewicht und der bekannten Probefläche ergibt sich die Flächenmasse direkt.
Mindestanzahl der Probekörper und Entnahmestellen sind vorgegeben, um statistisch belastbare Ergebnisse zu sichern und Schwankungen im Material zu erfassen.
Die Flächenmasse ist in den produktspezifischen Normen für PVC-Beläge, Linoleum und Kautschukbahnen als Anforderungswert referenziert. Eine Prüfung nach dieser Norm kommt daher bei Wareneingangskontrolle, Qualitätssicherung im laufenden Betrieb und bei Reklamationen zum Einsatz, wenn die deklarierte Flächenmasse eines Belags überprüft werden muss.
EN ISO 23999 legt ein Prüfverfahren fest, mit dem die Dimensionsstabilität (Längen- und Breitenänderung) sowie die Schüsselungsneigung (Curling, vertikale Verformung) elastischer Bodenbeläge nach Einwirkung erhöhter Temperatur bestimmt werden. Die aktuelle Fassung ist EN ISO 23999:2025, die im Mai 2026 als DIN EN ISO 23999:2026-05 und ÖNORM EN ISO 23999:2026-05-15 übernommen wurde. Sie ersetzt die Vorgängerfassung EN ISO 23999:2021.
Die Norm gilt für Bahnenware, Fliesen und Dielen aus elastischen Materialien, darunter PVC-Homogen- und PVC-Heterogenbeläge, Linoleum, Kautschuk sowie mehrschichtige Beläge einschließlich LVT. Textile Bodenbeläge, keramische Fliesen, Parkett, Laminat und starre Beläge ohne elastische Komponente sind ausdrücklich nicht erfasst.
Quadratische Probekörper werden nach Konditionierung im Normklima (23 °C, 50 % relative Luftfeuchte) vermessen, anschließend einer definierten Wärmebehandlung im Wärmeschrank ausgesetzt und nach erneuter Konditionierung wieder vermessen. Erfasst werden zwei Kennwerte:
Die Neufassung 2025 präzisiert den Begriff „Schüsselung“ ausdrücklich als vertikale Verformung, was die Messvorschrift gegenüber der 2021er-Ausgabe klarer abgrenzt.
Die Norm selbst legt kein Bestanden/Nicht-bestanden-Kriterium fest. Die zulässigen Grenzwerte werden in den jeweiligen Produktnormen definiert, beispielsweise in EN ISO 10582 für heterogene PVC-Fliesen, EN ISO 10581 für homogene PVC-Bahnen, EN 548 für Linoleum oder EN 1817 für Kautschukbeläge. Maßgeblich ist stets die aktuell gültige Fassung der zutreffenden Produktnorm.
Bei Dryback-Belägen und Loose-Lay-Produkten ist die Dimensionsstabilität besonders kritisch, da diese Beläge ohne vollflächige Verklebung verlegt werden. Erhöhte Maßänderungen können im Gebrauch zu Fugenbildung oder Aufschüsselung führen. Sie liefert die Prüfgrundlage, um diese Risiken vor dem Einbau messtechnisch zu beurteilen.
EN ISO 24011 legt Anforderungen an Linoleum-Bodenbeläge fest – sowohl uni als auch gemustert – in Bahnen- und Fliesenform. Erfasst werden Produkte mit und ohne Rücken (z. B. Jutegewebe, Polyestervlies, Kork). Grundlage des Werkstoffs sind oxidierte Leinölbindemittel (einschließlich modifizierter Harze) mit Kork- und/oder Holzmehl als Füllstoffen auf einem geeigneten Trägermaterial.
Nicht erfasst sind Korklinoleum (Korkment) sowie Produkte, die ausschließlich als Wandbelag vorgesehen sind. PVC-Beläge fallen ausdrücklich nicht unter den Geltungsbereich der Norm.
EN ISO 24011 übernimmt das Nutzungsklassen-System nach EN ISO 10874 und verknüpft es mit Mindestgesamtdicken:
| Nutzungsbereich | Klasse | Mindestgesamtdicke (mm) |
|---|---|---|
| Wohnen – mäßig | 21 | 2,0 |
| Wohnen – normal | 22 | 2,0 |
| Wohnen – stark | 23 | 2,5 |
| Gewerbe – mäßig | 31 | 2,0 |
| Gewerbe – normal | 32 | 2,5 |
| Gewerbe – stark | 33 | 2,5 |
| Gewerbe – sehr stark | 34 | 3,2 |
| Industrie – mäßig | 41 | 3,2 |
| Industrie – normal | 42 | 3,2 |
| Industrie – stark | 43 | 3,2 |
| Eigenschaft | Bahnenware | Fliesen |
|---|---|---|
| Gesamtdicke | ±0,20 mm bei ≤ 2,5 mm; ±0,25 mm bei > 2,5 mm | ±0,20 mm bei ≤ 2,5 mm; ±0,25 mm bei > 2,5 mm |
| Länge | gemäß Herstellerangabe | ±0,40 mm (bei ≤ 500 mm Kantenlänge) |
| Breite | ±1,0 % | ±0,25 mm (bei ≤ 500 mm) |
| Geradheit | ≤ 0,30 % (Bahnen) | ≤ 0,25 mm (Fliesen) |
Bei der Wareneingangskontrolle wird häufig nur die Gesamtdicke geprüft, während Maßhaltigkeit und Geradheit unbeachtet bleiben. Bei Linoleum-Fliesen führen Abweichungen bei Rechtwinkligkeit und Kantenlänge zu sichtbaren Fugenversätzen. Die Dimensionsstabilität ist besonders bei großflächiger Verlegung über Fußbodenheizungen relevant, da der Belag bei Wärmeeinwirkung nachträglich arbeiten kann. EN ISO 24011 löste die frühere EN 548 ab und fasst Anforderungen für alle handelsüblichen Linoleum-Typen einheitlich zusammen.
Die Norm definiert Prüfverfahren zur Bestimmung der geometrischen Eigenschaften von Laminatbodenelementen im unverlegten, freistehenden Zustand. Erfasst werden maßliche Abweichungen in Bezug auf Dicke, Länge, Breite, Rechtwinkligkeit, Geradheit, Längs- und Querebenheit sowie Fugenbreite und Höhenversatz zwischen zusammengefügten Elementen. Die Methoden sind auch auf andere mechanisch verriegelte Paneele (z. B. modulare Mehrschichtböden) anwendbar.
Die geometrischen Eigenschaften nach EN ISO 24337 sind ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätsprüfung gemäß EN 13329 und ISO 14486. Für Bodenleger sind insbesondere die Höhenversatz- und Fugenbreitenwerte relevant, da diese direkt die optische und funktionale Qualität der verlegten Fläche bestimmen. Die Norm gilt ausschließlich für den Zustand vor der Verlegung (freistehend, nicht eingebaut); Verformungen durch Feuchtigkeitseinfluss nach der Verlegung werden durch andere Normen (z. B. ISO 24339) erfasst.
Achtung: Die Stoßfestigkeit von Laminatböden ist nicht Gegenstand dieser Norm – dafür gilt ISO 24335.
Die Norm beschreibt das standardisierte Prüfverfahren zur Bestimmung der Dicke einzelner Schichten (Nutzschicht, Zwischenschicht, Trägerschicht) von elastischen Bodenbelägen. Der Anwendungsbereich umfasst bahnen- und plattenförmige Beläge aus PVC, Linoleum, Kautschuk, Kork und ähnlichen Materialien. Laminat-Bodenbeläge sind nicht Gegenstand dieser Norm. Die Gesamtdicke elastischer Bodenbeläge wird gesondert in EN ISO 24346 geregelt. EN ISO 24340 löste die frühere EN 429 (DIN EN 429) ab.
Probekörper müssen vor der Messung mindestens 24 Stunden bei Normklima (23 °C ± 2 °C, 50 % ± 5 % relative Luftfeuchte) konditioniert werden.
Bei der Wareneingangsprüfung wird die Dickenmessung häufig mit Bügelmessschrauben statt normgerechten Dickenmessgeräten durchgeführt – das führt bei geschäumten oder textilkaschierten Belägen zu systematisch falschen Ergebnissen, da die Auflagekraft nicht kontrolliert wird. Bei Reklamationen zur Produktdicke ist daher entscheidend, ob die Messung normkonform nach EN ISO 24340 erfolgte. Die Anforderungen von EN ISO 24340 gelten gleichermaßen für Hersteller- und Wareneingangskontrollen. Ohne normgerechte Messung haben Messprotokolle im Streitfall wenig Beweiskraft.
EN ISO 24341 beschreibt die Prüfverfahren zur Bestimmung der maßlichen Eigenschaften elastischer und textiler Bodenbeläge, die in Bahnenform (Rollenware) geliefert werden. Geprüft werden Länge, Breite und Geradheit der Längskante. Die Norm gilt für Bahnenware aus PVC, Linoleum, Kautschuk und verwandten Materialien — nicht für Fliesen oder Planken, die in EN ISO 24342 behandelt werden.
Die Norm löste EN 426 ab und fasst das Messverfahren unter dem gemeinsamen ISO-Rahmenwerk der Bodenbelag-Prüfnormen zusammen. Toleranzwerte sind nicht Teil von EN ISO 24341 selbst; sie finden sich in den jeweiligen Produktnormen, etwa EN ISO 10581 für homogene PVC-Bahnen oder EN ISO 10582 für heterogene PVC-Bahnen.
Das Verfahren nach EN ISO 24341 erfasst drei Kenngrößen: Länge und Breite der Bahn (Abweichung vom Nennmaß) sowie die Geradheit der Längskante (Durchbiegung gegenüber einer Referenzlinie). Alle Messungen setzen eine ausreichende Konditionierung voraus.
| Eigenschaft | Prüfgegenstand | Bezug |
|---|---|---|
| Länge | Bahnen | Abweichung vom Nennmaß |
| Breite | Bahnen | Abweichung vom Nennmaß |
| Geradheit der Kante | Bahnen | Durchbiegung der Längskante zur Referenzlinie |
Bei der Wareneingangskontrolle von Rollenware — etwa PVC-Bahnen oder Linoleum — sollte die Kantengeradheit geprüft werden. Eine ungleichmäßige Kante erschwert das fugenlose Verlegen und führt zu sichtbaren Nahtstellen. Messungen müssen unter den vorgeschriebenen Klimabedingungen erfolgen; Messungen direkt nach dem Auspacken kalter Ware von der Baustelle sind normativ nicht verwertbar. Für die Prüfung von Fliesen und Planken (Kantenlänge, Rechtwinkligkeit) ist EN ISO 24342 heranzuziehen, nicht die vorliegende Norm.
EN ISO 24342 legt Prüfverfahren fest, mit denen Kantenlänge, Rechtwinkligkeit und Geradheit von elastischen und textilen Bodenbelägen in Fliesen- und Dielenform gemessen werden. Die Norm gilt für alle gängigen elastischen Belagstypen – darunter PVC, Linoleum, Kautschuk und LVT – sowohl als Fliesen und Planken. Laminatböden fallen ausdrücklich nicht in den Anwendungsbereich.
Die Methodik definiert keine Grenzwerte selbst, sondern stellt das Messverfahren bereit. Zulässige Toleranzen werden in den jeweiligen Produktnormen festgelegt, etwa in EN ISO 10581 und EN ISO 10582 für PVC-Beläge.
| Eigenschaft | Beschreibung |
|---|---|
| Kantenlänge | Abweichung der tatsächlichen Seitenlänge vom Nennmaß in mm |
| Rechtwinkligkeit | Abweichung der Ecken vom rechten Winkel; Messung über Diagonalendifferenz |
| Geradheit | Abweichung der Kante von einer geraden Bezugslinie; Messung mit Lineal und Fühlerlehre |
Prüfkörper müssen vor der Messung unter genormten Klimabedingungen konditioniert werden (typisch 23 °C ± 2 °C, 50 % ± 5 % rel. Feuchte). Messungen erfolgen auf einer ebenen Referenzfläche mit kalibrierten Messmitteln. Mit EN ISO 24342 in der Ausgabe 2024 (DIN EN ISO 24342:2024-10) wurde der Geltungsbereich gegenüber dem Vorgänger von 2018 explizit auf Planken erweitert, was dem verbreiteten Einsatz von LVT-Klickplanken Rechnung trägt.
Maßabweichungen bei LVT-Planken und -Fliesen zählen zu den häufigsten Reklamationsursachen. Bei Click-Verbindungen führen bereits geringe Abweichungen in Länge oder Rechtwinkligkeit zu sichtbaren Fugenversätzen. Eine stichprobenartige Eingangskontrolle – vor allem bei größeren Chargen oder wechselnden Lieferungen – liefert belastbare Messwerte für die Reklamationsbearbeitung. Ohne dokumentierte Prüfung nach dieser Norm ist eine technische Mängelbeurteilung gegenüber dem Lieferanten schwieriger durchzusetzen.
Die Normenreihe ist der übergeordnete Reihen-Bezeichner für zwei Prüfnormen, die Eindruck und Resteindruck bei elastischen und Laminat-Bodenbelägen unter statischer Belastung beschreiben. Ein eigenständiger Normtext unter dem Bezeichner EN ISO 24343 ohne Teilnummer existiert nicht – die Reihe besteht ausschließlich aus Teil 1 und Teil 2, die jeweils separat veröffentlicht wurden.
Teil 1 – EN ISO 24343-1 (Langzeit-Resteindruck): Bestimmt die bleibende Eindrucktiefe nach 150 Minuten Dauerbelastung und 150 Minuten Erholungszeit. Gilt für PVC, LVT, Linoleum, Kautschuk und Laminat.
Teil 2 – EN ISO 24343-2 (Kurzzeit-Eindruck): Misst Kurzzeit-Eindrucktiefe und Kurzzeit-Resteindruck nach 20 Minuten Belastung und 20 Minuten Erholungszeit. Gilt nur für elastische Beläge – Laminat ist ausdrücklich ausgenommen.
Im Normen-Lexikon sind beide Teile als eigenständige Einträge vorhanden: EN ISO 24343-1 (id 100) und EN ISO 24343-2 (id 101). Der vorliegende Eintrag ist daher eine Dublette, die inhaltlich vollständig durch die Einzelteile abgedeckt wird.
Böden aus elastischen Materialien – PVC-Bahnen, LVT-Platten (Dryback, Click, Loose Lay), Linoleum, Kautschuk – sowie Laminatbeläge verformen sich unter dauerhafter Punktlast. Die Norm beschreibt, wie stark sich ein Belag nach dem Entfernen der Last dauerhaft eindrückt und wie gut er sich erholt. EN ISO 24343-1 ist die europäische Übernahme von ISO 24343-1:2007, erschienen als EN ISO 24343-1:2012, und löste die frühere EN 433 ab.
Ein zylindrischer Stahlstempel mit rund 100 mm² Auflagefläche wird mit 500 N Prüfkraft über 150 Minuten auf den klimatisierten Probenkörper (23 °C, 50 % r. F.) gepresst. Nach Entlastung wartet man weitere 150 Minuten und misst die verbleibende Eindrucktiefe – den Resteindruck – in Millimetern. Mindestens drei Probenkörper werden geprüft und der Mittelwert berechnet.
Die Methode gilt für alle gängigen elastischen Beläge: homogene und heterogene PVC-Produkte, LVT, Linoleum, Kautschuk sowie Laminatbeläge. Textile Bodenbeläge und mineralische Systeme liegen außerhalb des Geltungsbereichs.
Die Norm legt das Messverfahren fest, nicht die zulässigen Grenzwerte – diese stehen in den jeweiligen Produktnormen (z. B. EN ISO 10581, EN ISO 10582). Ein niedriger Resteindruck signalisiert gute Rückstellfähigkeit und ist besonders relevant für Büros mit Rollstühlen, Schwerlastregale oder Krankenhausbereiche. Praxisfehler: Datenblatt-Werte aus unterschiedlichen Prüfmethoden sind nicht vergleichbar – deshalb immer prüfen, ob der Wert tatsächlich nach dieser Norm ermittelt wurde.
Die Norm beschreibt ein Prüfverfahren zur Bestimmung der Kurzzeit-Eindrucktiefe und des Kurzzeit-Resteindrucks bei elastischen Bodenbelägen. Geprüft wird, wie tief ein Belag unter einer definierten Drucklast eingedrückt wird und welche bleibende Verformung nach Entlastung und Erholungszeit verbleibt. Damit lässt sich beurteilen, wie gut sich ein Bodenbelag nach kurzzeitiger Druckbelastung – etwa durch Möbelfüße oder Stuhlrollen – wieder erholt.
Ausdrücklich ausgeschlossen sind Laminat-Bodenbeläge: Für diese gilt die verwandte Teil-1-Norm der Reihe, die sowohl elastische Beläge als auch Laminat umfasst und den Langzeit-Resteindruck behandelt.
Das Verfahren gilt für alle gängigen Typen elastischer Bodenbeläge: PVC-Bahnen und -Fliesen (homogen wie heterogen), Linoleum, Kautschukbeläge, LVT (Luxury Vinyl Tiles in Dryback-, Click- und Loose-Lay-Ausführung) sowie Korkbeläge. Die Prüfkörper werden unter klimatisierten Bedingungen (23 °C ± 2 °C, 50 % ± 5 % rel. Feuchte) mit 500 N belastet; die Belastungszeit beträgt 20 Minuten, die anschließende Erholungszeit ebenfalls 20 Minuten. Gemessen wird die Eindrucktiefe unter Last sowie der verbleibende Resteindruck nach der Erholungsphase.
Produktdatenblätter elastischer Bodenbeläge geben häufig sowohl den Kurzzeit- als auch den Langzeit-Resteindruck an. Der Kurzzeit-Resteindruck nach der vorliegenden Norm ist besonders aussagekräftig bei Flächen mit wechselnder Möblierung, Rollstuhlnutzung oder häufig verschobenen Einrichtungsgegenständen. Bei der Ausschreibung und Auswahl sollte geprüft werden, welcher Prüfwert angegeben ist, da Kurzzeit- und Langzeitwerte deutlich voneinander abweichen können.
EN ISO 24344 legt zwei Prüfmethoden für elastische Bodenbeläge fest, mit denen Hersteller und Prüflabore die mechanischen Eigenschaften Flexibilität und Durchbiegung objektiv bestimmen. Die Norm löste 2012 die ältere EN 435 ab und erweiterte das Prüfspektrum erheblich. Sie gilt für Bahnen und Fliesen aus PVC, Linoleum sowie Kautschuk; starre Beläge wie Keramik, Naturstein oder Laminat fallen nicht in den Anwendungsbereich.
Ein Probekörper wird bei definierter Temperatur um einen Dorn mit festgelegtem Durchmesser gebogen. Bewertet wird, ob der Belag die Biegung ohne sichtbare Risse oder Brüche in der Nutzschicht übersteht. Dornduchmesser und Temperatur richten sich nach dem Belagstyp und der jeweiligen Produktnorm; für PVC-Bahnen gelten andere Werte als für Kautschukfliesen.
Ein definiert belasteter Stempel wird für eine festgelegte Dauer auf die Probeoberfläche gepresst. Nach Entlastung und Erholungszeit misst man die verbleibende Verformung – entweder als absolute Differenz in Millimetern oder als prozentualen Anteil der ursprünglichen Dicke. Kurz- und Langzeitvarianten erlauben den Vergleich zwischen kurzfristiger Druckbelastung (z. B. Schreibtischstuhl-Rollen) und dauerhafter Standbelastung (schweres Mobiliar).
EN ISO 24344 schreibt für alle Messungen das Normklima bei 23 °C ± 2 °C und 50 % ± 5 % relativer Luftfeuchte vor. Die Probekörper müssen mindestens 24 Stunden unter diesen Bedingungen konditioniert werden, bevor die Messung beginnt. Typischerweise werden fünf Probekörper je Prüfung verwendet, um statistisch belastbare Mittelwerte zu erhalten.
Die nach EN ISO 24344 ermittelten Werte fließen direkt in die Produktnormen für elastische Beläge ein – etwa EN ISO 10582 für heterogene PVC-Bahnen oder EN ISO 24340 für Linoleum – und bilden dort die Grundlage für Nutzungsklassen und Mindestanforderungen. Zu hohe Restdurchbiegung weist auf ein Risiko für dauerhafte Eindrückungen hin, besonders bei geringen Materialdicken, geschäumten Rückenausrüstungen oder Produkten im Looselay-Format unter schweren Lasten.
Die Norm legt ein standardisiertes Verfahren zur Messung der Gesamtdicke elastischer Bodenbeläge fest. Darunter fallen Beläge aus PVC, Linoleum, Kautschuk und verwandten Materialien. Als Gesamtdicke gilt der senkrechte Abstand zwischen zwei parallelen Platten, zwischen denen der Belag unter einer festgelegten Prüflast eingespannt wird. EN ISO 24346 löst damit die ältere EN 428 ab und bringt das Verfahren auf den aktuellen ISO-Stand.
EN ISO 24346 gilt ausschließlich für elastische Bodenbeläge — nicht für textile Beläge oder Laminat. Klassifizierung und Produktbezeichnung sind nicht Gegenstand dieser Norm. Für Nutzungsklassen gilt ISO 10874, für Schichtdicken einzelner Lagen ISO 24340.
Der Prüfkörper liegt zwischen einer festen Unterplatte und einer kreisförmigen Deckplatte. Der Anpressdruck richtet sich nach der Belagsart. Die Dicke wird auf 0,01 mm genau erfasst. Für Bahnenware entnimmt man zwei Proben von den Rollenenden über die volle Breite, für Fliesen je fünf Stücke pro Karton (50 mm × 100 mm, erste und letzte Fliese ausgenommen). Vor der Messung konditionieren die Proben mindestens 24 Stunden bei 23 °C ± 2 °C und 50 ± 5 % relativer Luftfeuchte. Alle Messpunkte liegen mindestens 20 mm vom Rand; das Ergebnis ist der Mittelwert auf 0,01 mm.
Die nach EN ISO 24346 ermittelte Gesamtdicke ist ein Pflichtmerkmal in Produktdatenblättern und Ausschreibungstexten. Sie bestimmt die Untergrundtoleranz, notwendige Anschlusshöhen an Türen und Übergängen sowie die Eignung für Fußbodenheizungen. Bodenleger können Herstellerangaben anhand dieser Prüfmethode einordnen und Maßabweichungen sachlich reklamieren.
EN ISO 26986 legt Anforderungen und Prüfverfahren für elastische Bodenbeläge auf Basis von geschäumtem Polyvinylchlorid fest – im Handel bekannt als Cushion-Vinyl oder Schaumrücken-PVC. Die Beläge werden werksseitig gefertigt und ausschließlich in Rollen- oder Plattenform geliefert; in-situ hergestellte Systeme (gegossene PUR- oder Epoxidböden) fallen nicht in den Geltungsbereich.
Nicht erfasst sind außerdem PVC-Beläge, die bereits durch andere Normen der EN-ISO-Reihe geregelt werden, etwa homogene Beläge nach EN ISO 10581 oder heterogene Beläge ohne Schaumschicht nach EN ISO 10582. EN ISO 26986 ersetzt seit der Ausgabe 2023 die frühere Fassung von 2012 und schließt auch Änderung 1 aus 2022 ein.
Die Prüfanforderungen im Rahmen von EN ISO 26986 umfassen unter anderem folgende Eigenschaften:
| Eigenschaft | Relevante Prüfung |
|---|---|
| Gesamtdicke / Nutzschichtdicke | ISO 24346 / ISO 24340 |
| Maßhaltigkeit und Formbeständigkeit | EN ISO 23999 |
| Resteindruck (statische Belastung) | EN 433 |
| Stuhlrolleneignung | EN 425 |
| Chemische Beständigkeit / Fleckenverhalten | EN ISO 26987 |
| Brandverhalten | EN 13501-1 (Euroklassen) |
| Elektrostatisches Verhalten | EN 1815 |
Für die Einstufung in Nutzungsklassen (Wohnen, Gewerbe, Industrie) verweist die Norm auf EN ISO 10874.
Cushion-Vinyl-Beläge sind mehrschichtig aufgebaut: Nutzschicht, Dekorschicht und eine geschäumte Trägerschicht. Die Schaumschicht verleiht dem Belag eine weiche Trittcharakteristik, macht ihn jedoch empfindlicher gegenüber punktuellen Belastungen. Bei der Verlegung sind ein ebenflächiger, trockener Untergrund sowie der vom Hersteller empfohlene Klebstoff entscheidend. Die Nutzschichtdicke bestimmt die erreichbare Nutzungsklasse gemäß EN ISO 10874.
EN ISO 26987 legt ein einheitliches Prüfverfahren fest, mit dem die Reaktion elastischer Bodenbeläge auf chemische Substanzen und Fleckstoffe beurteilt wird. Die Norm gilt für alle gängigen elastischen Belagstypen – PVC, Linoleum, Kautschuk und Polyolefin – und löste 2012 die ältere EN 423 aus dem Jahr 2002 ab.
Beim Prüfverfahren werden definierte Substanzen für eine festgelegte Einwirkzeit auf die Belagsoberfläche aufgebracht. Nach Ablauf der Einwirkzeit und anschließender Reinigung erfolgt eine visuelle Bewertung auf einer Skala von 1 (keine sichtbare Veränderung) bis 5 (deutliche Veränderung). Geprüft werden typische Haushalts- und Reinigungsmittel, Lebensmittel sowie industriell relevante Chemikalien.
Die Prüfergebnisse nach EN ISO 26987 fließen in Produktdeklarationen und technische Datenblätter ein. Für Planer und Auftraggeber sind sie besonders relevant bei der Auswahl von Belägen für chemisch belastete Bereiche wie Küchen, Labore, Gesundheitseinrichtungen oder Industrieböden. Fehlen entsprechende Angaben im Datenblatt, lässt sich eine Eignung für solche Umgebungen fachlich nicht belegen.
Die DIN-Fassung (DIN EN ISO 26987:2012-04) umfasst zehn Seiten und ist beim DIN-Normenausschuss Bau klassifiziert unter ICS 97.150. Die ÖNORM-Umsetzung (ÖNORM EN ISO 26987) ist inhaltlich identisch.
EN ISO 354 beschreibt das Messverfahren zur Bestimmung des Schallabsorptionsgrads von Materialien, Möbeln und sonstigen Objekten in einem Hallraum (Nachhallraum). Das Verfahren liefert frequenzabhängige Absorptionskoeffizienten in Terzbändern von 100 Hz bis 5000 Hz – Grundlage für den bewerteten Absorptionsgrad αw nach EN ISO 11654.
Der Geltungsbereich der Norm umfasst flächige Absorber (z. B. Bodenbeläge, Teppiche, Akustikdecken, Wandverkleidungen) ebenso wie einzelne Objekte wie Möbel oder Raumakustik-Absorber. Nicht geeignet ist das Verfahren für sehr kleine oder stark richtungsabhängige Proben.
Mindestens 3 Quellpositionen und 3 Mikrofonpositionen sind vorgeschrieben (insgesamt ≥ 12 Abklingvorgänge je Terzband). Temperatur und Luftfeuchte sind zu protokollieren, da sie die Luftabsorption und damit das Messergebnis beeinflussen.
Bodenbelagshersteller und -planer setzen EN ISO 354 ein, wenn Schallabsorptionswerte deklariert oder in raumakustischen Berechnungen genutzt werden. Achtung: Messwerte aus dem Impedanzrohr-Verfahren (EN ISO 10534-2) sind mit Hallraum-Ergebnissen nach EN ISO 354 nicht vergleichbar. In Ausschreibungen ist deshalb stets das Prüfverfahren anzugeben. Für den bewerteten Einzahlwert αw wird zusätzlich EN ISO 11654 herangezogen.
EN ISO 4918 beschreibt ein Laborprüfverfahren, mit dem die Widerstandsfähigkeit von Bodenbelägen gegenüber der rollenden Beanspruchung durch Bürostuhlrollen ermittelt wird. Der Anwendungsbereich umfasst elastische Beläge (PVC, Kautschuk, Linoleum), textile Bodenbeläge (Bahnen und Fliesen) sowie Laminatböden. Starre Beläge wie Keramik, Naturstein oder Holzparkett sind ausgenommen – für diese gelten eigene Prüfnormen.
Ein normierter Bürostuhl mit definierten Rollen wird unter festgelegter Last – typischerweise eine Gesamtbelastung von 90 kg – über eine bestimmte Anzahl von Zyklen (bis zu 25.000) auf einer vorgegebenen Bahn über das Prüfmuster geführt. Nach der Belastung werden Veränderungen am Belag visuell und messtechnisch bewertet:
Die Prüfbedingungen schreiben eine Klimatisierung der Proben bei (23 ± 2) °C und (50 ± 5) % relativer Luftfeuchte vor. Je nach Anforderung kommen harte oder weiche Rollentypen zum Einsatz.
Die Prüfnorm selbst legt keine Besteh-/Nichtbestehen-Grenzen fest – die konkreten Anforderungen werden in den jeweiligen Produktnormen definiert (z. B. EN ISO 10582 für PVC-Beläge, EN 1307 für textile Beläge). Im Objektbereich – besonders in Büroräumen – ist die Stuhlrollenfestigkeit ein zentrales Eignungskriterium.
Wichtig für die Praxis: Das Ergebnis hängt erheblich vom gewählten Rollentyp ab. Harte Rollen auf weichen Belägen wie PVC oder Linoleum erzeugen deutlich höhere Beanspruchungen als weiche Rollen. Bei Ausschreibungen ist deshalb die Angabe der geforderten Beanspruchungsklasse und des Rollentyps entscheidend.
Die Norm wurde 2021 veröffentlicht und ersetzt die bis dahin geltende EN 425 (Stuhlrollenversuch für textile Beläge) sowie EN 985 (für elastische Beläge). Ein Normentwurf prEN ISO 4918:2025 wird derzeit erarbeitet und erweitert den Geltungsbereich auf modular mechanisch verriegelte Bodenbeläge.
EN ISO 6356 beschreibt ein Prüfverfahren, mit dem die elektrostatische Aufladung einer Person beim Begehen eines Bodenbelags gemessen wird – die sogenannte Begehungsprüfung (Walking Test). Die Norm gilt für textile Bodenbeläge sowie Laminat- und andere harte Beläge. Sie definiert Prüfbedingungen (Klima, Schuhwerk, Messgeräte) und den Ablauf der Messung, legt selbst aber keine Grenzwerte fest – diese sind in den jeweiligen Produktnormen oder Anforderungsdokumenten festgelegt.
Eine Prüfperson begeht den Bodenbelag unter definierten Bedingungen. Dabei wird die Körperspannung (elektrostatisches Potential) gegenüber Erde kontinuierlich gemessen und der Spitzenwert in Kilovolt (kV) dokumentiert.
| Parameter | Vorgabe |
|---|---|
| Normklima | 23 °C ± 2 °C, 25 % ± 3 % relative Luftfeuchte (Worst-Case-Klima) |
| Konditionierung | Mindestens 72 Stunden im Prüfklima |
| Schuhwerk | Genormte Prüfschuhe mit definierter Sohle |
| Messgröße | Spitzenwert der Körperspannung in kV |
Die Norm selbst legt keine Grenzwerte fest. In der Praxis gelten häufig folgende Schwellenwerte aus verknüpften Regelwerken:
Die Prüfung bei 25 % relativer Luftfeuchte bildet bewusst ungünstige Winterbedingungen ab. Ein Bodenbelag, der bei 50 % Luftfeuchte unauffällig ist, kann im trockenen Winterklima deutlich höhere Aufladungswerte zeigen. Wird die Begehungsprüfung nicht unter dem normativen Worst-Case-Klima durchgeführt, sind die Ergebnisse nicht vergleichbar und vertraglich nicht belastbar. Bei der Planung von ESD-Böden muss zusätzlich der Ableitwiderstand nach EN 1081 geprüft werden – die Begehungsprüfung allein reicht für eine vollständige ESD-Bewertung nicht aus.
EN ISO 717-1 legt das Verfahren fest, mit dem frequenzabhängige Messwerte der Luftschalldämmung zu einer Einzahlangabe – dem bewerteten Schalldämm-Maß Rw – zusammengefasst werden. Grundlage sind Messungen nach EN ISO 10140 (Laborprüfung) oder EN ISO 16283-1 (Feldmessung). Die Norm gilt für Bauteile aller Art: Wände, Decken, Türen, Fenster und zusammengesetzte Bodenaufbauten.
Anforderungswerte enthält die Norm selbst nicht – diese werden in nationalen Regelwerken festgelegt (in Österreich: ÖNORM B 8115-2, in Deutschland: DIN 4109).
Die gemessene Schalldämmkurve wird frequenzbandweise (Terzen von 100 Hz bis 3150 Hz, optional erweitert bis 50 Hz) mit einer genormten Bezugskurve verglichen. Die Bezugskurve wird in 1-dB-Schritten verschoben, bis die Summe der ungünstigen Abweichungen einen definierten Grenzwert nicht überschreitet. Der resultierende Wert bei 500 Hz ist Rw. EN ISO 717-1 definiert außerdem die Spektrum-Anpassungswerte C und Ctr, die das Messresultat für unterschiedliche Lärmquellen ergänzen.
| Bezeichnung | Anwendung | Frequenzbereich |
|---|---|---|
| C | Rosa Rauschen, Wohngeräusche, spielende Kinder, mittlere/hohe Geschwindigkeiten (Schienenverkehr) | 100–3150 Hz |
| Ctr | Straßenverkehr, langsamer Schienenverkehr, Disco-Musik, Flugzeuge (Propeller) | 100–3150 Hz |
| C50-3150 / Ctr,50-3150 | Wie oben, erweiterter Tieffrequenzbereich | 50–3150 Hz |
In der Praxis werden Ergebnisse als Rw (C; Ctr) angegeben, z. B. 52 (−1; −5) dB.
| Kenngröße | Bedeutung |
|---|---|
| Rw | Bewertetes Schalldämm-Maß (Labor) |
| R'w | Bewertetes Bau-Schalldämm-Maß (Feld, inkl. Nebenwege) |
| DnT,w | Bewertete Standard-Schallpegeldifferenz (raumbezogen) |
Rw allein reicht zur Beurteilung tieffrequenter Geräusche (Subwoofer, schwerer Lkw-Verkehr) nicht aus. Die Angabe samt C- und Ctr-Werten ist dann zwingend erforderlich – insbesondere bei der Planung schwimmender Estriche mit elastischen Bodenbelägen. Ein hoher Rw mit stark negativem Ctr kann bedeuten, dass die Schalldämmung im tieffrequenten Bereich deutlich schlechter ausfällt als die Einzahlangabe suggeriert. Bei Nachweisen nach ÖNORM B 8115-2 sind die erweiterten Spektrum-Anpassungswerte (ab 50 Hz) zu beachten. Die aktuelle Ausgabe der Norm basiert auf ISO 717-1:2020 und wurde im Mai 2021 als EN ISO 717-1:2021 übernommen.
Aus frequenzabhängigen Trittschallmesswerten eine einzige Kennzahl zu gewinnen – das ist der Kern dieser Norm. Die Messwerte stammen aus Laborprüfungen nach EN ISO 10140-3 oder aus Baumessungen nach EN ISO 16283-2; die Auswertung nach EN ISO 717-2 ergibt dann eine Einzahlangabe, die den direkten Vergleich verschiedener Decken- und Bodenaufbauten ermöglicht.
Der Geltungsbereich umfasst Rohdecken, schwimmende Estriche, Deckenauflagen und Bodenbeläge. Die Messung selbst ist nicht Gegenstand von EN ISO 717-2 – dafür sind EN ISO 10140-3 (Labor) und EN ISO 16283-2 (Bau) zuständig.
| Kenngröße | Symbol | Bedeutung |
|---|---|---|
| Bewerteter Norm-Trittschallpegel | Ln,w | Einzahlangabe für die Trittschallübertragung einer Rohdecke oder eines Gesamtaufbaus (Labor) |
| Bewerteter Standard-Trittschallpegel | L’nT,w | Einzahlangabe am Bau (inkl. Flankenübertragung) |
| Bewertete Trittschallminderung | ΔLw | Verbesserung durch eine Deckenauflage (Bodenbelag, Dämmunterlage) gegenüber der Referenz-Rohdecke |
| Spektrum-Anpassungswert | CI | Korrekturwert für den erweiterten Frequenzbereich (100–2500 Hz), relevant bei tiefen Frequenzen |
Die gemessene Trittschallkurve wird mit einer genormten Bezugskurve verglichen. Diese Bezugskurve wird in 1-dB-Schritten verschoben, bis die Summe der ungünstigen Abweichungen den Maximalwert von 32 dB gerade nicht überschreitet. Der Wert der verschobenen Bezugskurve bei 500 Hz ergibt die Einzahlangabe.
Der Spektrum-Anpassungswert CI erfasst tieffrequente Anteile und wird als Zusatzangabe ausgewiesen (z. B. Ln,w (CI) = 52 (−1) dB).
Die Kennwerte aus der Ausgabe 2021 sind die Bezugsgrößen für die Anforderungen der ÖNORM B 8115-2 (Schallschutz im Hochbau). Wer in der Ausschreibung ΔLw-Werte für Bodenbeläge angibt, muss sicherstellen, dass diese aus Prüfungen gemäß EN ISO 10140-3 abgeleitet wurden.
Hinweis: Diese Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechtsberatung.
Ein häufiger Fehler: ΔLw-Werte verschiedener Bodenbeläge werden verglichen, obwohl sie auf unterschiedlichen Referenzdecken gemessen wurden. Das ΔLw ist immer an die Prüfbedingungen gebunden – die Referenz ist eine 140 mm dicke Betondecke nach EN ISO 10140-3. Gerade bei weichen Bodenbelägen (Teppich, Kautschuk, LVT mit Dämmunterlage) weicht das reale Gehörempfinden vom Ln,w ab, weshalb die Angabe des CI-Wertes in der Ausschreibung zunehmend relevant wird.
EN ISO 8302 beschreibt das Messverfahren mit dem Einplatten- und Zweiplattengerät (Guarded Hot Plate) zur Bestimmung des stationären Wärmedurchlasswiderstandes und der Wärmeleitfähigkeit. Das Verfahren gilt als Referenzmethode (Absolutverfahren) für plattenförmige Proben und ist auf homogene wie inhomogene Materialien anwendbar.
Die Norm deckt einen weiten Temperaturbereich ab (ca. −180 °C bis +800 °C je nach Geräteausführung) und ist nicht auf bestimmte Materialgruppen beschränkt. Sie wird als Bezugsverfahren herangezogen, wenn andere Messmethoden (z. B. Wärmestrommessplatten nach EN ISO 8301) kalibriert oder validiert werden.
Eine elektrisch beheizte Platte erzeugt einen definierten Wärmestrom durch die Probe. Aus der zugeführten elektrischen Leistung, der Probendicke und der Temperaturdifferenz zwischen Warm- und Kaltseite wird die Wärmeleitfähigkeit λ (W/(m·K)) bzw. der Wärmedurchlasswiderstand R (m²·K/W) berechnet.
Produktnormen für Bodenbeläge (z. B. EN 12524 oder EN 12667) verweisen auf die Guarded-Hot-Plate-Methode als Referenzverfahren, wenn der Wärmedurchlasswiderstand eines Belags ermittelt werden muss. Bei Fußbodenheizungen ist der R-Wert des Bodenbelags entscheidend: EN 1264-2 begrenzt den zulässigen Wärmedurchlasswiderstand des Oberbelags auf ≤ 0,15 m²·K/W. Die so gemessenen λ-Werte fließen direkt in diese Berechnung ein.
In der Praxis wird die Wärmeleitfähigkeit von Bodenbelägen häufiger mit dem Wärmestrommessplatten-Verfahren nach EN ISO 8301 (bzw. EN 12667) bestimmt, da es schneller und einfacher handhabbar ist. Das Plattengerät nach EN ISO 8302 dient dabei als Referenz zur Kalibrierung. Für Bodenleger und Planer ist entscheidend, dass der vom Hersteller deklarierte R-Wert des Bodenbelags auf einem dieser genormten Verfahren basiert – besonders bei Fußbodenheizung.
Die Norm beschreibt das Referenzprüfverfahren zur Bestimmung des Brandverhaltens von horizontal verlegten Bodenbelägen und Bodenbelagssystemen. Ein geneigtes Wärmestrahlungspanel beansprucht den Probekörper mit einem definierten Strahlungsgradienten; eine Pilotflamme zündet das Material am Punkt maximaler Bestrahlungsstärke. Gemessen werden die kritische Wärmestrahlung (Critical Heat Flux, CHF) in kW/m² – jener Grenzwert, bei dem die Flammenausbreitung stoppt – sowie die Rauchentwicklung.
Das Prüfverfahren nach EN ISO 9239-1 gilt für alle Bodenbelagtypen: textile Beläge (Teppich), elastische Beläge (PVC, Kautschuk, Linoleum), Laminat, Holzbeläge, Kork und mehrschichtige Systeme auf beliebigem Untergrund. Nur für den Außenbereich bestimmte Produkte sind ausgenommen.
Ein Probekörper (1050 mm × 230 mm) liegt horizontal unter einem geneigten Wärmestrahlungspanel. Die Bestrahlungsstärke reicht von etwa 11 kW/m² am heißen Ende bis ca. 1 kW/m² am kalten Ende. Die Prüfdauer beträgt 30 Minuten oder endet früher, wenn die Flamme erlischt.
| Kenngröße | Einheit | Bedeutung |
|---|---|---|
| CHF (Critical Heat Flux) | kW/m² | Wärmestrahlung, bei der die Flammenfront zum Stillstand kommt – höherer Wert bedeutet besseres Brandverhalten |
| Rauchentwicklung | %.min | Integral der Lichtabsorption über die Prüfdauer; bestimmt Rauchklasse s1 oder s2 |
Der nach EN ISO 9239-1 ermittelte CHF-Wert ist das zentrale Klassifizierungskriterium für Bodenbeläge:
| Euroklasse | CHF-Anforderung |
|---|---|
| Bfl | CHF ≥ 8,0 kW/m² |
| Cfl | CHF ≥ 4,5 kW/m² |
| Dfl | CHF ≥ 3,0 kW/m² |
Die Rauchklasse s1 (≤ 750 %.min) oder s2 ergibt sich aus dem gemessenen Rauchwert.
Die Prüfung nach EN ISO 9239-1 ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung von Bodenbelägen nach der EU-Bauproduktenverordnung. In Österreich verweisen die OIB-Richtlinien (insbesondere OIB-RL 2 – Brandschutz) auf die Euroklassen, deren Grundlage diese Prüfmethode bildet. Typische Mindestanforderungen: Cfl-s1 in Rettungswegen, Bfl-s1 in Hochrisikonutzungen. Der CHF-Wert gilt für das Gesamtsystem – nicht für den Belag allein. Eine andere Unterlage (z. B. Holzwerkstoff statt Estrich) kann zu einer schlechteren Einstufung führen und erfordert einen separaten Nachweis oder eine EXAP-Bewertung. Die Norm ist seit Oktober 2025 in überarbeiteter Fassung gültig.
Die zurückgezogene Prüfnorm beschrieb zwei mechanische Verfahren, mit denen sich Aussehensveränderungen an textilen Bodenbelägen laboratorisch erzeugen und bewerten lassen: die Vettermann-Trommelprüfung und den Hexapod-Tumbler-Test. Beide Methoden simulieren mechanische Beanspruchungen durch Gehverkehr und ermöglichen eine Beurteilung der Oberflächenstabilität von Teppichware, Tuftbelägen, Webteppichen und Nadelvlies-Produkten. Nicht-textile Beläge wie LVT, Vinyl oder Linoleum waren ausdrücklich ausgenommen.
Bei der Vettermann-Trommelprüfung wird eine zylindrische Trommel mit einer definierten Anzahl an Stahlkugeln bestückt. In ihr laufen Probekörper aus textilem Bodenbelag für eine festgelegte Zahl von Umdrehungen — typisch 1.000, 2.200 oder 5.000 Umdrehungen. Die rollende Belastung erzeugt Polkollaps, Verfilzung und Texturveränderungen, die anschließend visuell bewertet werden.
Beim Hexapod-Verfahren rollt ein sechsbeiniger Prüfkörper mit genormten Gummifüßen innerhalb einer rotierenden Trommel über die eingespannte Probe. Diese Art der Beanspruchung ähnelt stärker dem tatsächlichen Fußgängerverkehr als das Trommelverfahren. Die Anzahl der Umdrehungen und die Prüfbedingungen sind ebenfalls genormt.
Nach der mechanischen Beanspruchung werden die Probekörper unter normierter Beleuchtung visuell beurteilt. Die Skala reicht von 1 (starke Veränderung) bis 5 (keine sichtbare Veränderung); halbe Stufen sind zulässig. Die Bewertung folgt den Referenzmaßstäben gemäß EN ISO 9405. Für die Einstufung textiler Bodenbeläge in Nutzungsklassen — etwa nach EN 1307 für Tuftware oder EN 1470 für Nadelvlies — war das Ergebnis aus diesem Prüfverfahren häufig eine Pflichtangabe.
Die Norm wurde im Juli 2025 zurückgezogen. Die beiden Prüfverfahren sind seitdem auf zwei eigenständige Normen aufgeteilt: ISO 23106:2025 für die Vettermann-Trommel und ISO 23122:2025 für den Hexapod-Tumbler. Wer textile Bodenbeläge heute für Produktnormen oder Ausschreibungen prüfen lassen will, muss auf diese Nachfolgedokumente zurückgreifen.
ISO 10577 definiert die Anforderungen an elastische Bodenbeläge in Bahnform, die aus Kautschuk (Elastomer) gefertigt und ohne Rücken – also ohne aufkaschierte Trägerschicht – hergestellt werden. Diese Produktgruppe unterscheidet sich damit klar von trägerverstärkten Kautschukbelägen, die in der Schwesternorm ISO 10575 geregelt sind.
Der Anwendungsbereich von ISO 10577 umfasst Bahnenware aus synthetischem oder Naturkautschuk, die in Rollen konfektioniert und am Bau verlegt wird. Kernstück der Norm ist ein Klassifizierungssystem nach Nutzungsintensität: Es legt fest, in welchen Bereichen – vom privaten Wohnumfeld bis hin zu stark frequentierten gewerblichen oder öffentlichen Flächen – ein Belag dieser Art zuverlässig funktioniert. Die Einstufung orientiert sich an der übergeordneten ISO 10874, die das allgemeine Klassifikationsschema für elastische, textile und Laminatböden vorgibt.
ISO 10577 legt Grenzwerte und Prüfanforderungen für charakteristische Eigenschaften trägerlosen Kautschukbelags fest. Dazu zählen unter anderem Maßhaltigkeit und Ebenheit der Bahnen, Abriebfestigkeit, Maßänderungsverhalten bei Wärmeeinwirkung sowie Anforderungen an Farb- und Lichtechtheit. Da Kautschuk von Natur aus eine hohe mechanische Belastbarkeit und Rutschhemmung mitbringt, eignet sich dieser Belagstyp besonders für Bereiche mit hoher Anforderung an Hygiene und Strapazierfähigkeit – etwa in Krankenhäusern, Schulen oder Industriehallen.
ISO 10577 gehört zur ISO-Normenreihe für elastische Bodenbeläge (ISO/TC 219). Eng verwandt sind ISO 10575 (Kautschukbahnen mit Rücken) und ISO 16905 (Kautschuk als Fliese oder Diele). Ausschreibungen und technische Datenblätter für trägerlosen Kautschukbahnenbelag sollten sich auf ISO 10577 stützen; bei Unsicherheit, ob ein Produkt mit oder ohne Träger geliefert wird, ist die jeweilige Produktspezifikation des Herstellers maßgeblich.
Norm erhältlich bei DIN Media.
ISO 10581 ist die internationale Norm für homogene Bodenbeläge aus Polyvinylchlorid (PVC). Homogen bedeutet: Der Belag besteht über die gesamte Dicke aus einer einheitlichen Schicht gleichmäßiger Zusammensetzung — ohne getrennte Deckschicht oder Träger. Die Norm gilt für Bahnenware, Fliesen und Platten, jeweils mit und ohne Rückenausstattung. Mehrschichtige (heterogene) PVC-Beläge fallen nicht hierunter, sondern unter ISO 10582.
Die europäische Fassung EN ISO 10581 übernimmt den technisch identischen Inhalt — im DACH-Raum gilt die Norm als DIN EN ISO 10581 (Deutschland), ÖNORM EN ISO 10581 (Österreich) und SN EN ISO 10581 (Schweiz). Die aktuelle Ausgabe ist von 2019; die entsprechende europäische Übernahme trägt das Ausgabejahr 2020. Ein Amendment (Amd 1) befindet sich seit März 2025 in Vorbereitung, verändert aber den Gültigkeitsstatus der aktuellen Fassung nicht.
Die Klassifikation richtet sich nach Nutzungsintensität gemäß ISO 10874 für Wohn-, Gewerbe- und Industriebereiche. Zu den geprüften Eigenschaften zählen Gesamtdicke (Toleranzen je Nutzungsklasse), Maßhaltigkeit von Bahnen und Fliesen, Dimensionsstabilität nach Wärmelagerung, Resteindrucktiefe unter statischer Belastung, Biegeverhalten sowie Farbechtheit gegen Licht. Das Verschleißverhalten wird nach Volumenverlust in zwei Gruppen eingeteilt: Gruppe T (geringerer Verlust) und Gruppe P (höherer Verlust) — die Zuordnung zur Nutzungsklasse entscheidet über die Eignung für den jeweiligen Einsatzbereich.
Homogene PVC-Beläge sind nachschleifbar: Da das Dekor durch die gesamte Materialdicke reicht, kann die Oberfläche bei starker Beanspruchung abgeschliffen und neu versiegelt werden. Bei Verlegung über Fußbodenheizung ist die Dimensionsstabilität besonders zu beachten — mangelhafte Werte können bei großformatigen Fliesen zu Fugenbildung führen.
Aktuelle DACH-Fassung (DIN/ÖNORM/SN EN) bei DIN Media erwerben
ISO 10582 ist die internationale Basisnorm für ungeschäumte, heterogene Bodenbeläge aus Polyvinylchlorid (PVC). Sie erfasst Bahnenware, Fliesen und Planken (einschließlich LVT-Produkte), bei denen Nutzschicht und Unterschicht(en) sich in Zusammensetzung oder Aufbau unterscheiden. Produkte können eine transparente, nicht aus PVC bestehende Werksoberflächenbeschichtung aufweisen.
Nicht erfasst sind homogene PVC-Beläge (geregelt in ISO 10581), geschäumte heterogene Varianten sowie Außenbereichsbeläge.
Die Einteilung der Beläge erfolgt nach Nutzungsintensität in Klassen für Wohn-, Gewerbe- und Industriebereiche (21–23, 31–34, 41–43). Wesentliche geprüfte Eigenschaften sind Gesamtdicke und Nutzschichtdicke, Maßhaltigkeit, Resteindruckverhalten, Dimensionsstabilität, Stuhlrollenbeständigkeit, Biegsamkeit sowie Farbechtheit gegenüber Licht. Die Nutzschichtdicke allein bestimmt die Beanspruchungsklasse nicht – das Zusammenspiel aller geprüften Merkmale ist maßgeblich.
CEN hat die internationale Fassung inhaltlich unverändert als europäische Norm übernommen. In Deutschland gilt damit DIN EN ISO 10582:2018-12, in Österreich ÖNORM EN ISO 10582:2019-04-01. Für den deutschsprachigen Markt ist die EN-Übernahme (id 33) die praktisch relevante Referenz; ISO 10582 behält eigenständige Bedeutung für Projekte außerhalb Europas sowie als Ursprungsdokument der Normung.
ISO 10595 legt die Produkteigenschaften von halbflexiblen Vinyl-Verbundplatten (Vinyl Composition Tiles, VCT) fest. Diese Plattenbeläge auf Poly(vinylchlorid)-Basis zählen zu den robustesten elastischen Bodenbelägen und werden vor allem in gewerblich und industriell genutzten Räumen eingesetzt – von Schulen über Krankenhäuser bis hin zu Produktionsflächen.
Die Norm definiert Mindestanforderungen an Maße und Maßtoleranzen, an das Resteindruckverhalten unter statischer Belastung sowie an die Dimensionsstabilität gegenüber Temperaturwechseln. Ergänzend werden Biegsamkeit, chemische Beständigkeit und das Verhalten der Oberfläche geregelt. Ein integriertes Klassifizierungssystem auf Basis der Nutzungsintensität – angelehnt an ISO 10874 – ermöglicht die sachgerechte Produktauswahl je nach geplantem Einsatzbereich.
Verhältnis zu EN ISO 10595 (id 34): Die internationale Fassung (ISO 10595:2010) wurde 2012 von CEN als EN ISO 10595:2012 übernommen. Beide Fassungen sind technisch inhaltsgleich; für den DACH-Raum verbindlich ist ausschließlich die EN-Fassung (DIN EN ISO 10595:2012-04 einschließlich Berichtigung 1 von 2013-02). Die reine ISO-Ausgabe ohne EN-Prefix ist damit im deutschsprachigen Kontext eine redundante Darstellung derselben Spezifikation.
Die Norm begründete das internationale Klassifizierungssystem für elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge. Die erste Ausgabe aus dem Jahr 2009 teilt Bodenbeläge nach Nutzungsbereich und Beanspruchungsintensität in ein zweistelliges Zahlensystem ein: Die erste Ziffer steht für den Bereich (2 = Wohnen, 3 = Gewerbe, 4 = Industrie), die zweite für die Intensitätsstufe. Daraus ergeben sich die Klassen 21–23 für den Wohnbereich, 31–34 für den gewerblichen Bereich und 41–43 für industrielle Anwendungen.
Keramische Fliesen, Naturstein und Holzböden fallen nicht unter diesen Standard; für sie gelten eigene Produktnormen.
Für Europa haben CEN und die nationalen Normungsinstitute die ISO-Vorlage als EN ISO 10874 übernommen und 2020 durch Amendment 1 ergänzt (u. a. Streichung der Klasse 22+). Die im DACH-Raum verbindliche Fassung ist daher EN ISO 10874 in der konsolidierten Ausgabe 2021-04. Diese europäische Version ist im Normen-Lexikon unter der entsprechenden Norm-Nummer vollständig dokumentiert.
Die reine ISO 10874 ist technisch mit der EN-Fassung von 2009 weitgehend deckungsgleich, enthält jedoch nicht das Amendment 1:2020. Für die praktische Planung und Ausschreibung im deutschen und österreichischen Markt ist ausschließlich die EN-Fassung maßgeblich.
Die mehrteilige Normenreihe legt Verfahren zur Probenahme und analytischen Bestimmung von Schadstoffen in der Innenraumluft fest und umfasst über 40 Teile. Für die Bodenbelagsbranche sind insbesondere die Emissionsprüfungsverfahren mittels Prüfkammer maßgeblich: Teil 9 (Bestimmung der Emission flüchtiger organischer Verbindungen – Prüfkammerverfahren, aktuelle Ausgabe 2024), Teil 6 (VOC-Bestimmung durch aktive Probenahme auf Tenax TA, Ausgabe 2021) und Teil 3 (Formaldehyd und andere Carbonylverbindungen, Ausgabe 2022).
ISO 16000 ist die international anerkannte Prüfgrundlage, auf die europäische Bewertungssysteme wie das AgBB-Schema, EMICODE und der Blaue Engel bei der Beurteilung von Emissionen aus Bauprodukten und Belägen verweisen.
| Teil | Gegenstand | Praxisrelevanz |
|---|---|---|
| Teil 3 | Formaldehyd und Carbonyle – aktive Probenahme | Prüfung von Laminat, Holzwerkstoffen, Klebstoffen |
| Teil 6 | VOC-Bestimmung – Tenax-TA-Probenahme, GC/MS-Analyse | Referenzverfahren für TVOC-Bewertung aus Belägen |
| Teil 9 | Emissionsbestimmung mittels Prüfkammer | Kernverfahren zur Emissionsmessung von Bodenbelägen, Klebstoffen, Grundierungen |
| Teil 10 | Emissionsbestimmung mittels Prüfzelle | Vereinfachte Variante für Produktscreening |
| Teil 11 | Probenahme flüchtiger Verbindungen aus Bauprodukten | Vorgaben zu Probenvorbereitung und Klimatisierung |
| Teil 28 | Bestimmung der Geruchsemission aus Bauprodukten | Relevant für Schulen und Gesundheitseinrichtungen |
Bodenbelagsverleger sind zwar nicht selbst für die Laborprüfung zuständig, tragen aber über die Produktauswahl und die Kombination von Werkstoffen erheblich zur Innenraumluftqualität bei. Jedes Produkt – Belag, Klebstoff, Grundierung, Spachtelmasse – kann einzeln nach ISO 16000 emissionsgeprüft und unauffällig sein; in der Systemkombination entstehen jedoch unerwartete Wechselwirkungsemissionen, die kein Einzelprüfzeugnis abdeckt. Bei kritischen Nutzungen (Schulen, Krankenhäuser, Kindergärten) ist die Vorlage von Prüfberichten für das Gesamtsystem Stand der Technik.
ISO 19322 ist die internationale Spezifikationsnorm für elastische Bodenbeläge, die aus thermoplastischen Polymeren hergestellt werden. Dazu zählen vor allem Luxury Vinyl Tile (LVT), PVC-Beläge und Produkte auf TPU-Basis, jeweils in Form von Rollen, Planken oder Fliesen. Die Norm legt fest, welche Eigenschaften und Anforderungen ein solcher Belag erfüllen muss, damit er für bestimmte Nutzungsintensitäten geeignet ist.
Der Anwendungsbereich umfasst thermoplastische Polymerbeläge als Produktkategorie. Explizit ausgenommen sind Produktgruppen, die in eigenständigen ISO-Normen geregelt sind — darunter homogene und heterogene PVC-Bahnenware (ISO 10581, ISO 10582), Leitfähigkeitsbeläge (ISO 10595), Linoleum (ISO 24011) sowie CV-Böden (ISO 26986). Die Norm schließt damit eine Lücke für neuere thermoplastische Produkte wie LVT-Klickbeläge und LVT-Fliesen, die unter keiner der älteren Einzelnormen vollständig erfasst waren.
Das Kernstück ist ein Klassifizierungssystem auf Basis von ISO 10874. Bodenbeläge werden nach der Intensität der vorgesehenen Nutzung in Klassen eingeteilt — von Wohnbereich über gewerbliche bis hin zu industriellen Anwendungen. Planern und Ausschreibenden ermöglicht dies eine schnelle Zuordnung: Ein Produkt, das nach der Spezifikation klassifiziert ist, signalisiert direkt, für welchen Nutzungsbereich es geeignet ist.
Neben Leistungsanforderungen an Maßhaltigkeit, Verschleißfestigkeit und Verformungsverhalten schreibt die Norm vor, wie Produkte zu kennzeichnen sind. Die Kennzeichnung muss Nutzungsklasse, relevante Produkteigenschaften und Herstellerinformationen enthalten — wichtig für die Vergleichbarkeit im Handel und bei der Ausschreibung.
LVT-Produkte (Klick- und Klebevarianten) sind typischerweise nach dieser Spezifikation geprüft und klassifiziert. Wer ein LVT-Produkt ausschreibt oder kauft, findet im Technischen Datenblatt häufig den Verweis auf ISO 19322. Wichtig: Die Norm betrifft die Produkteigenschaften des Belags selbst — für den gesamten Aufbau (Verlegung, Untergrund, Schallschutz) gelten ergänzende Verlegevorschriften und nationale Normen.
ISO 22196 beschreibt ein standardisiertes Laborverfahren zur quantitativen Bestimmung der antibakteriellen Aktivität auf Kunststoffen und anderen nicht-porösen Oberflächen. Das Verfahren legt dabei fest, wie Testbakterien auf die Oberfläche aufgebracht, inkubiert und anschließend ausgezählt werden, um die Keimreduktion gegenüber einer unbehandelten Referenzprobe zu ermitteln.
Der Geltungsbereich von ISO 22196 umfasst ausschließlich nicht-poröse Materialien – also z. B. PVC-Beläge, Kautschuk, Linoleum oder beschichtete Oberflächen. Textile Beläge wie Teppichbahnen oder Teppichfliesen sind ausgeschlossen; für poröse und textile Materialien existieren eigene Prüfverfahren.
Eine definierte Bakteriensuspension – üblicherweise Staphylococcus aureus und Escherichia coli – wird auf die Probenoberfläche aufgebracht und mit einer Folie abgedeckt. Nach 24-stündiger Inkubation bei 35 °C wird die Anzahl überlebender Bakterien bestimmt und mit einer unbehandelten Kontrollprobe verglichen.
Das Ergebnis wird als logarithmische Keimreduktion R angegeben:
| Parameter | Vorgabe |
|---|---|
| Inkubationstemperatur | 35 °C ± 1 °C |
| Inkubationsdauer | 24 h |
| Prüforganismen | S. aureus (ATCC 6538P), E. coli (ATCC 8739) |
| Probenanzahl je Variante | mindestens 3 behandelte + 3 unbehandelte |
| Probengröße | 50 mm × 50 mm |
Für nicht-poröse Bodenbeläge – insbesondere PVC-Homogenbeläge und -Heterogenbeläge im Gesundheitswesen, in der Lebensmittelverarbeitung oder in Labors – ist ISO 22196 direkt anwendbar. Hersteller können damit nachweisen, dass zugesetzte antibakterielle Wirkstoffe (z. B. Silberionen) im Labortest wirksam Keime reduzieren.
Die Methode bildet jedoch keine realen Nutzungsbedingungen ab: Mechanische Beanspruchung, Reinigungsmitteleinfluss und Alterung des Belags werden nicht berücksichtigt. Ein R-Wert ≥ 2,0 im Labortest sagt daher nichts über die dauerhafte Wirksamkeit nach Jahren des Betriebs aus. Bei Ausschreibungen für hygienisch sensible Bereiche empfiehlt es sich daher, neben dem Labornachweis auch Beständigkeitsdaten nach Reinigung und Abnutzung anzufordern.
Die Norm legt die internationale Fachterminologie für textile Bodenbeläge fest und bildet damit die sprachliche Grundlage für alle Normen, Prüfverfahren und Ausschreibungsdokumente in diesem Bereich. Sie definiert Begriffe für Konstruktionsmerkmale, Polarten, Herstellungsverfahren, Trägermaterialien und Leistungseigenschaften aller gängigen textilen Belagstypen. Der Geltungsbereich umfasst getuftete und gewebte Teppichböden, Nadelvlies und Teppichfliesen. Nicht-textile Bodenbeläge wie Laminat, elastische Beläge oder Hartböden sind nicht Gegenstand der Norm.
Die Begriffsordnung gliedert sich in mehrere Sachgebiete, die den gesamten Produktlebenszyklus vom Rohstoff bis zur Kennwertzuordnung abdecken:
Die im Juli 2024 veröffentlichte fünfte Ausgabe löst die Version von 2007 ab. Gegenüber der Vorgängerversion wurden Begriffe aktualisiert und neue Produktkategorien wie strukturierte Nadelvliese und Hybridkonstruktionen aufgenommen. Die deutsche Umsetzung als DIN ISO 2424 ist für Oktober 2025 angekündigt.
ISO 2424 schreibt weder Grenzwerte noch Mindestanforderungen vor – sie ist eine reine Begriffsnorm. Ihr praktischer Wert liegt in der einheitlichen Kommunikation entlang der gesamten Wertschöpfungskette: Wer in Leistungsverzeichnissen, Produktdatenblättern und Zertifizierungsunterlagen die hier definierten Begriffe konsequent verwendet, vermeidet Missverständnisse zwischen Planer, Auftraggeber und Verleger. Besonders häufig kommt es in der Praxis zur Verwechslung von Polgewicht (nur die Polschicht) und Gesamtgewicht (Pol + Träger) sowie zur unscharfen Nutzung von Sammelbegriffen wie „Velours“, der sowohl Schnittflor als auch Schlingenflor meinen kann.
ISO 24344 beschreibt zwei Prüfverfahren für elastische Bodenbeläge: die Bestimmung der Flexibilität (Biegsamkeit) und die Bestimmung der Durchbiegung. Der Anwendungsbereich umfasst elastische Beläge wie PVC, Linoleum und Kautschuk als Bahnen- oder Fliesenware. Starre Beläge wie Keramik oder Massivholz fallen nicht darunter.
Die internationale Ausgabe ISO 24344:2008 wurde 2012 ohne technische Änderungen als EN ISO 24344 in das europäische Normenwerk übernommen. Die deutsche Fassung erschien als DIN EN ISO 24344 (Ausgabe 2012-04), die österreichische als ÖNORM EN ISO 24344. Inhalt und Prüfanforderungen sind identisch; die ISO-Ausgabe dient als internationale Referenz, die EN-ISO-Fassung als die im DACH-Raum angewendete Norm.
Beim Flexibilitätstest wird ein konditionierter Probekörper um einen Dorn mit vorgeschriebenem Durchmesser gebogen; bewertet wird das Auftreten von Rissen oder Brüchen. Die Durchbiegungsprüfung erfasst die bleibende Verformung nach definierter statischer Belastung. Beide Kennwerte dienen Produktnormen wie EN ISO 10582 (PVC-Mehrschichtbeläge) oder EN 548 (Linoleum) als Klassifizierungsgrundlage.
Häufiger Fehler ist die Vernachlässigung der Konditionierung: Da die Flexibilität temperaturabhängig ist, liefern nicht ordnungsgemäß temperierte Probekörper irreführende Ergebnisse. Besonders bei Belägen für unbeheizte oder kalte Übergangszonen ist die Kältebiegsamkeit nach ISO 24344 ein relevantes Auswahlkriterium.
Mehrschichtige elastische Bodenbeläge – etwa PVC-Heterogenware oder Linoleum mit aufkaschierter Deckschicht – bestehen aus mehreren fest verbundenen Lagen. Die Norm definiert das Verfahren, mit dem die Haftfestigkeit zwischen diesen Schichten objektiv gemessen wird: ein 180°-Schälversuch an konfektionierten Probestreifen. Sie löst das frühere Prüfverfahren nach EN 431 ab.
Die Prüfung gilt für heterogene elastische Beläge, bei denen zwei klar unterscheidbare Schichten vorhanden sind. Homogene Beläge sowie textile Bodenbeläge sind ausgenommen. Als europäische Fassung EN ISO 24345:2012 wurde der ursprüngliche ISO-Standard von 2006 in das europäische Normenwerk überführt; in Deutschland gilt DIN EN ISO 24345:2012-04, in Österreich ÖNORM EN ISO 24345.
Aus dem Prüfmuster werden sechs Streifen entnommen – drei in Produktionsrichtung, drei quer dazu. Jeder Streifen ist 50 mm breit und mindestens 150 mm lang, der Rand bleibt um mindestens 100 mm ausgespart. Die Enden werden manuell vorgetrennt, dann eingespannt und in einer Zugprüfmaschine unter 180° gleichmäßig voneinander abgezogen. Das Ergebnis ist die mittlere Schälkraft in N/50 mm, getrennt nach Längs- und Querrichtung.
| Parameter | Vorgabe |
|---|---|
| Probenbreite | 50 mm |
| Schälwinkel | 180° |
| Konditionierung | 23 °C ± 2 °C, 50 % ± 5 % r. F., mind. 24 h |
| Ergebnisgröße | Schälkraft in N/50 mm (Mittelwert) |
Ein zu geringer Schälwiderstand führt im Gebrauch zum Ablösen der Nutzschicht vom Träger – ein häufiger Reklamationsgrund bei heterogenen PVC-Belägen. Das Prüfverfahren erlaubt es, die Schichtenhaftung vor dem Inverkehrbringen objektiv nachzuweisen und bei Gewährleistungsstreitigkeiten mit belastbaren Messwerten zu argumentieren. Zu unterscheiden ist dieses Verfahren von der Scherfestigkeitsprüfung sowie von Haftfestigkeitsmessungen des Belags am Untergrund.
ISO 26986 ist die internationale Stammfassung für geschäumte PVC-Bodenbeläge auf Basis von expandiertem Polyvinylchlorid – bekannt als Cushion-Vinyl oder Schaumrücken-PVC. Die Norm gilt für werksseitig hergestellte Beläge in Bahnen- und Fliesenform. Nicht erfasst werden kompakte PVC-Beläge (diese fallen unter ISO 10581 bzw. ISO 10582) und in-situ hergestellte Systeme.
Die europäische Adoption übernimmt den technischen Inhalt der Stammfassung unverändert; DACH-Umsetzungen als DIN EN ISO 26986 (2023-01) und die österreichische ÖNORM ergänzen nationale Vorworte, ändern aber nichts am normativen Kern.
Die Klassifikation der Beläge erfolgt nach Nutzungsklassen gemäß ISO 10874 (Wohn-, Gewerbe- und Industriebereich), wobei Mindestanforderungen für folgende Eigenschaften gelten:
| Eigenschaft | Prüfnorm |
|---|---|
| Gesamtdicke und Nutzschichtdicke | EN ISO 24346 / ISO 24340 |
| Maßstabilität | EN ISO 23999 |
| Resteindrucktiefe | EN ISO 24343 |
| Biegsamkeit | EN ISO 24344 |
| Farbbeständigkeit | ISO 105-B02 |
| Maßhaltigkeit (Länge, Breite) | EN ISO 24342 |
Cushion-Vinyl-Beläge sind mehrschichtig aufgebaut: transparente Nutzschicht, Dekorschicht und eine geschäumte Trägerschicht. Das Schaumsubstrat verändert das Eindruckverhalten grundlegend gegenüber Kompaktbelägen – bei der Ausschreibung ist daher die korrekte Normzuordnung entscheidend, insbesondere wenn Anforderungen an Resteindrucktiefe oder Stuhlrolleneignung gestellt werden. Die Nutzschichtdicke allein reicht nicht als Klassifizierungskriterium aus, da das Schaumsubstrat das mechanische Verhalten maßgeblich beeinflusst.
Im europäischen DACH-Raum wird die Stammfassung in aller Regel in ihrer adoptierten Form (DIN EN ISO 26986 oder als österreichische ÖNORM) referenziert. Die 2022 veröffentlichte Änderung (Amendment 1) wurde bereits in die europäischen Adoptionen integriert. Wer nach der reinen ISO-Fassung ausschreibt, kann sich auf technisch identische Anforderungen stützen.
ISO 4918 beschreibt ein standardisiertes Laborprüfverfahren, mit dem die Widerstandsfähigkeit von elastischen, textilen und Laminat-Bodenbelägen gegenüber der Beanspruchung durch Bürostuhlrollen bestimmt wird. Der Anwendungsbereich umfasst PVC-Beläge, Linoleum, Kautschuk, LVT, textile Bodenbeläge (Bahnen und Fliesen) sowie Laminatböden. Nicht anwendbar ist die Norm auf starre Beläge wie Keramik, Naturstein oder massive Holzböden, für die eigene Prüfmethoden existieren.
Ein normierter Bürostuhl mit definierten Rollen wird unter festgelegter Gesamtlast auf dem Prüfmuster über eine vorgegebene Anzahl von Zyklen bewegt. Nach der Belastung wird der Belag visuell und messtechnisch beurteilt. Bewertet werden optische Veränderungen wie Glanzänderung, Abrieb und Verfärbung, strukturelle Schäden wie Rissbildung oder Delaminierung sowie Maßänderungen und Kantenaufwölbungen bei Planken- und Fliesenformaten.
Die konkreten Anforderungsstufen (Bestehen/Nichtbestehen) werden nicht in dieser Prüfnorm festgelegt, sondern in den jeweiligen Produktnormen wie EN ISO 10582 (PVC-Beläge) oder EN 1307 (textile Beläge). Das Prüfergebnis fließt in die Nutzungsklassifizierung nach EN ISO 10874 ein.
Für den deutschsprachigen Markt ist die europäische Übernahme EN ISO 4918 (aktuelle Ausgabe: 2021) in der Regel die kaufbare und in Ausschreibungen zitierte Fassung. DIN EN ISO 4918:2021-06 und ÖNORM EN ISO 4918:2021-07 übernehmen den technischen Inhalt der ISO-Stammnorm deckungsgleich. Anwender im DACH-Raum sollten die nationale Übernahme verwenden, da diese bei staatlichen Stellen und Normierungsorganisationen als verbindliche Referenz gilt.
Die Stuhlrolleneignung wird in Objektausschreibungen – insbesondere für Büro- und Verwaltungsgebäude – häufig pauschal vorausgesetzt. Ohne einen dokumentierten Prüfnachweis fehlt im Schadensfall die Grundlage für die Beurteilung. Besonders bei Loose-Lay-Verlegung und Klick-LVT ist die Rollbelastung kritisch, da neben der Belagsoberfläche auch die Verbindungen und die Haftung zum Untergrund geprüft werden.
Technische Zeichnungen im Hochbau folgen eigenen Regeln für Darstellung, Kennzeichnung und Bemaßung. ÖNORM A 6240-2 definiert diese Regeln für alle Planarten im Hoch- und Ingenieurbau – von der Übersicht bis zum Ausführungsdetail. Ausgenommen sind Bewehrungszeichnungen, die in anderen Normen behandelt werden.
Die aktuelle Ausgabe datiert vom Oktober 2025 und löst die vorherige Fassung von 2018 ab.
Die Norm gilt für alle Beteiligten, die Pläne erstellen, prüfen oder auswerten – also Architekten, Statiker, ausführende Betriebe und auch Verleger von Bodenbelägen. Sie umfasst Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Detailzeichnungen. Für jede Planart legt sie typische Maßstäbe fest: Lagepläne und Übersichten werden in 1:500 oder 1:1000 gezeichnet, Ausführungspläne in 1:50, Detailzeichnungen in 1:10 bis 1:1.
Geschnittene Bauteile erscheinen mit breiten Volllinien, sichtbare Kanten mit mittelbreiten, verdeckte Kanten gestrichelt. Bodenbeläge und Oberflächenangaben werden durch normierte Schraffuren oder Kurzzeichen gekennzeichnet. Höhenkoten geben Absolutwerte (Meter über Adria) oder Relativwerte an – etwa Fußbodenoberkante Erdgeschoss als ±0,00.
Die Bemaßung erfolgt in Metern für Gesamtmaße und in Zentimetern für Detailmaße; die Einheit wird weggelassen, wenn sie aus dem Zusammenhang eindeutig hervorgeht.
Wer Bodenbeläge verlegt, liest täglich Pläne, die auf den Darstellungsregeln dieser Norm beruhen. Raumhöhen, Aufbauhöhen und Fußbodenoberkanten (FBOK) lassen sich nur korrekt auswerten, wenn Planer und Ausführender dieselbe Symbolik verwenden. Türanschlagsrichtungen und Schwellenhöhen für Anschlussdetails folgen ebenfalls der genormten Darstellung.
Ein häufiger Fehler: Aufbauhöhen werden aus dem Plan abgelesen, ohne zu unterscheiden, ob die eingezeichnete Höhenkote den Fertigfußboden (FFB) oder den Rohfußboden (RFB) meint. Diese Unterscheidung ist in der Höhenbeschriftung vermerkt – wird sie übersehen, entstehen Konflikte an Türübergängen und Raumanschlüssen.
Die ÖNORM B 1600 legt Planungsgrundlagen für barrierefreies Bauen in Österreich fest. Sie umfasst Gebäude, deren Zugänge und zugehörige Außenanlagen. Die Norm behandelt bauliche Maßnahmen, die Menschen mit Behinderungen, älteren Personen und Personen mit temporären Einschränkungen eine gleichberechtigte Nutzung ermöglichen.
Für Bodenbelagsarbeiten ist die Norm zentral, weil sie konkrete Anforderungen an Oberflächen, Übergänge und taktile Orientierungshilfen definiert.
| Anforderung | Vorgabe |
|---|---|
| Rutschhemmung | Bodenbeläge müssen rutschhemmend ausgeführt werden; in Nassbereichen und auf Rampen gelten erhöhte Anforderungen (Verweis auf ÖNORM Z 1261) |
| Schwellen und Niveauunterschiede | Schwellen max. 20 mm, Türschwellen möglichst vermeiden; Niveauunterschiede ≤ 30 mm mit Rampe oder schwellenlos lösen |
| Oberflächenbeschaffenheit | Beläge eben, fest verlegt, rollstuhlgeeignet; keine großen Fugenbreiten, keine losen Schüttungen |
| Taktile Leitsysteme | Bodenindikatoren (Leit- und Aufmerksamkeitsfelder) an definierten Stellen; Materialwechsel zur taktilen und visuellen Orientierung |
| Kontraste | Visuell kontrastierende Gestaltung an Gefahrenstellen (z. B. Stufenvorderkanten, Glasflächen); Leuchtdichtekontrast ≥ 0,4 |
| Eingangsbereiche | Sauberlaufzonen bündig eingelassen; keine Stolperkanten; Gitterroste mit max. Maschenweite 10 mm × 30 mm |
Die Norm gilt als anerkannte Regel der Technik für barrierefreies Bauen in Österreich. In vielen Landesbauordnungen wird ihre Einhaltung für öffentlich zugängliche Gebäude und geförderte Wohnbauten verpflichtend verlangt. Seit dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) kann die Nichteinhaltung barrierefreier Standards auch zivilrechtliche Konsequenzen haben.
Hinweis: Diese rechtlichen Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechtsberatung.
Der häufigste Fehler bei Bodenbelagsarbeiten im barrierefreien Kontext: Sauberlaufzonen in Eingangsbereichen werden nicht bündig mit dem umgebenden Belag eingebaut, sondern ragen heraus oder senken sich ab – beides erzeugt Stolperkanten und Hindernisse für Rollstühle und Rollatoren. Ebenso werden taktile Bodenindikatoren oft im falschen Material oder ohne ausreichenden Kontrast zum Umgebungsbelag gewählt. Die Kontrastanforderung (Leuchtdichtekontrast ≥ 0,4) muss bereits bei der Materialauswahl berücksichtigt werden, nicht erst bei der Verlegung.
Die Norm gilt ergänzend zu ÖNORM B 1600 und richtet sich an spezialisierte Neubauten, Umbauten und Anbauten für Menschen mit Behinderungen oder ältere Menschen. Der Anwendungsbereich umfasst Wohnheime, Tagesbetreuungszentren, Pflegeheime, Krankenhäuser, Rehabilitationszentren sowie spezielle Arbeitsplätze. Die Anforderungen gehen über die allgemeinen Barrierefreiheitsvorgaben der B 1600 hinaus und gelten für besonders schutzwürdige Personengruppen.
Für Bodenleger und Planer sind die Anforderungen an Bodenoberflächen besonders praxisrelevant. Beläge müssen rutschhemmend sein; in Nassbereichen gelten verschärfte Mindestanforderungen an die Bewertungsgruppe. Oberflächen sollen leicht mit Rollstühlen und Gehhilfen befahrbar sein – das bedeutet harte, ebene Flächen mit geringem Rollwiderstand, keine hochflorigen Teppiche. Türschwellen sind so niedrig wie möglich zu halten oder ganz zu vermeiden; Höhenunterschiede im Boden werden durch flache Rampen mit maximal sechs Prozent Neigung überbrückt.
Taktile Leitelemente im Boden – etwa Leitstreifen oder Aufmerksamkeitsfelder – können sehbeeinträchtigten Personen die Orientierung erleichtern. Dabei muss der Kontrast zwischen Leitelement und umgebendem Belag sowohl taktil als auch visuell ausreichend sein. Stark glänzende oder blendende Bodenoberflächen sind zu vermeiden. Textilbeläge müssen kurzflorig und fest verankert sein; lose oder hochflorige Oberflächen erzeugen Stolperkanten und erhöhten Rollwiderstand – ein häufiger Mangel bei Renovierungen im Pflegebereich.
Die Norm gilt als anerkannte Regel der Technik. In Verbindung mit den jeweiligen Landesbauordnungen und Förderrichtlinien ist die Einhaltung bei öffentlich geförderten Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen häufig verbindlich. Abweichungen erfordern einen gleichwertigen Nachweis. Die Ausgabe 2013-10 ist die derzeit gültige Fassung.
Die ÖNORM B 1602 legt Planungsgrundlagen für die barrierefreie Gestaltung von Bildungseinrichtungen fest. Sie gilt für Schulen aller Stufen – von Kindergärten bis zu Hochschulen – sowie für Begleiteinrichtungen wie Mensen und Sporthallen. Die Norm ist als Ergänzung zur ÖNORM B 1600 konzipiert, die allgemeine Barrierefreiheitsanforderungen an Bauwerke regelt.
Für Bodenleger sind folgende Punkte besonders praxisrelevant:
| Kriterium | Anforderung |
|---|---|
| Niveauunterschiede | Schwellenfreiheit ist anzustreben; einzelne Niveauunterschiede maximal 20 mm, mit Schräge oder Fase auszuführen |
| Rutschhemmung | Bodenbeläge müssen rutschhemmend ausgeführt sein; die Bewertungsgruppe richtet sich nach Nutzungsart und Feuchtbelastung gemäß einschlägiger Prüfnormen |
| Rollstuhleignung | Oberflächen müssen fest, eben und mit Rollstühlen problemlos befahrbar sein – weiche, hochfloorige oder lose Beläge sind in Verkehrsflächen ungeeignet |
| Taktile Leitsysteme | Bodenindikatoren (Leit- und Aufmerksamkeitsfelder) aus taktil und visuell kontrastierenden Materialien sind in Erschließungsbereichen vorzusehen |
| Visueller Kontrast | Bodenbeläge an Gefahrenstellen wie Treppen und Rampen müssen sich kontrastierend von der Umgebung abheben |
| Blendung und Reflexion | Hochglänzende oder stark spiegelnde Oberflächen sind zu vermeiden |
Die Planungsgrundlagen werden in mehreren österreichischen Bauordnungen sowie im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) als Stand der Technik herangezogen. Bei öffentlichen Gebäuden und geförderten Wohnbauten ist die Einhaltung in der Regel verpflichtend. Abweichungen können bei Sturzunfällen oder Diskriminierungsklagen haftungsrelevant sein.
Hinweis: Diese Angaben sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechtsberatung.
Lose verlegte Beläge (z. B. Loose-Lay-LVT) oder Textilbeläge mit hohem Flor können in rollstuhlgenutzten Bereichen einen zu hohen Rollwiderstand aufweisen oder sich verschieben. In Verkehrsflächen sind fest verklebte, harte Beläge ohne Stolperkanten zu wählen. Übergangsprofile dürfen die zulässigen Niveauunterschiede nicht überschreiten.
Die ÖNORM B 2207 ist die österreichische Werkvertragsnorm für Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten. Sie legt die vertragsrechtlichen Rahmenbedingungen fest, unter denen solche Arbeiten ausgeschrieben, beauftragt und abgerechnet werden – von der Abgrenzung der Nebenleistungen bis zu Gewährleistungspflichten.
Die aktuelle Fassung stammt aus März 2017 und gilt für alle gängigen keramischen sowie natursteinähnlichen Belagsmaterialien, die auf Böden, Wänden und Decken im Innen- wie Außenbereich verlegt werden. Ausdrücklich eingeschlossen ist auch die Verlegung auf Warmwasser-Fußbodenheizungen.
Im Kern unterscheidet die Norm zwischen Nebenleistungen – also Leistungen, die im Einheitspreis enthalten sind – und besonderen Leistungen, die gesondert beauftragt und vergütet werden müssen. Dazu gehören etwa aufwendige Schnitte, Aussparungen, spezielle Verfugungen oder das Verlegen in nicht rechtwinkligen Räumen.
Als Werkvertragsnorm wird die ÖNORM B 2207 Vertragsbestandteil, sobald sie in der Ausschreibung oder im Werkvertrag vereinbart wird. Gemeinsam mit der ÖNORM B 2110 (Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen) bildet sie den rechtlichen Rahmen für die Auftragsvergabe an Fliesenleger und Plattenleger.
Für die technischen Ausführungsregeln – also wie die Fliesen tatsächlich zu verlegen sind – verweist die Praxis auf die ÖNORM B 3407. Die ÖNORM B 3732 regelt ergänzend die Anforderungen an Estriche als Untergrund. Diese Normen ergänzen einander: B 2207 regelt den Vertrag, B 3407 die Technik.
Im österreichischen Normenwerk gibt es für jede Bauleistungsart eine eigene Werkvertragsnorm der B-22xx-Reihe. Für Estricharbeiten gilt die ÖNORM B 2232, für Bodenbelagsarbeiten (textile und elastische Beläge) die ÖNORM B 2236. Die ÖNORM B 2207 ist ausschließlich für keramische und vergleichbare starre Beläge vorgesehen.
ÖNORM B 2232 ist die österreichische Werkvertragsnorm für Estricharbeiten. Sie legt die vertraglichen Grundlagen für die Vergabe, Ausführung und Abrechnung von Estricharbeiten in geschlossenen Räumen fest. Fußbodenkonstruktionen aus Fertigteilen sowie außerhalb geschlossener Räume hergestellte Estriche fallen nicht in ihren Geltungsbereich.
Die Norm richtet sich an alle Beteiligten, die Estricharbeiten beauftragen oder ausführen – Bauherren, Planer, Auftragnehmer und Subunternehmer. Sie gilt für mineralisch gebundene Estriche, Kunstharz- und Gussasphaltestriche ebenso wie für Heizestriche mit eingebetteten Leitungen. Arbeiten im Freien und Fertigteilkonstruktionen sind explizit ausgenommen.
Die Werkvertragsnorm regelt Begriffsdefinitionen, Anforderungen an Bindemittel, Gesteinskörnungen, Zusatzstoffe und Fasern sowie die anzuwendenden Ausführungsmethoden. Darüber hinaus enthält sie Vorgaben zur Qualitätsprüfung auf der Baustelle und zur Abrechnung nach Aufmaß. Für Heizestriche gilt ergänzend ÖNORM B 2242-4. Die technischen Anforderungen an Estrichmörtel und Estriche selbst sind in ÖNORM B 3732 und ÖNORM EN 13813 geregelt – die Werkvertragsnorm konzentriert sich ausschließlich auf das Vertragsverhältnis.
Bodenleger, Estrichleger und Bauunternehmen nutzen ÖNORM B 2232 als verbindliche Grundlage für Ausschreibungen und Werkverträge. Sie definiert, was zum Leistungsumfang zählt, welche Nebenleistungen eingeschlossen sind und wie Mehr- oder Minderleistungen abzurechnen sind. Im Streitfall bildet sie den Maßstab für die Bewertung von Ausführungsmängeln und Gewährleistungsansprüchen. Die gültige Ausgabe der ÖNORM B 2232 datiert von Dezember 2016 und ist über das Austrian Standards Institut erhältlich.
ÖNORM B 2233 ist die österreichische Werkvertragsnorm für Hafnerarbeiten und legt die vertraglichen Rahmenbedingungen für die Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten fest. Dazu gehören Kachelöfen, Speicheröfen, Kaminöfen und vergleichbare Heizsysteme aus dem Hafnerhandwerk. Die Norm ergänzt die allgemeine Werkvertragsnorm ÖNORM B 2110 um fachspezifische Regelungen für dieses Gewerk.
Die Norm gilt für die Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Hafnerarbeiten in Österreich. Sinngemäß anwendbar ist sie auch auf andere Hafnersysteme wie Kamine und Pelletöfen, sofern diese im Rahmen eines Werkvertrags errichtet werden. Nicht erfasst sind industrielle Feuerungsanlagen oder serielle Werkslieferungen ohne Montage vor Ort.
Für Bodenleger ist ÖNORM B 2233 dann relevant, wenn eine Feuerstätte auf einem Bodenbelag oder Unterlagsboden aufgestellt wird. Die Schnittstelle betrifft den Brandschutzuntergrund (Steinzeugfliesen, Naturstein) und die koordinierte Ausführungsreihenfolge: Der Bodenbelag muss vor der Endmontage der Feuerstätte fertiggestellt sein. Wer den von anderen Gewerken hergestellten Boden übernimmt, trägt ab diesem Zeitpunkt die Prüfverantwortung. Abweichende Verantwortlichkeiten müssen im Werkvertrag ausdrücklich geregelt werden – andernfalls gilt die Norm als Maßstab.
Die ÖNORM B 2236 ist die zentrale österreichische Werkvertragsnorm für Bodenbelagsarbeiten und Holzfußbodenverlegung. Seit der Ausgabe 2019 umfasst sie sowohl textile und elastische Bodenbeläge als auch Parkett und sonstige Holzfußböden – Bereiche, die früher in separaten Normen geregelt waren. Die Norm gilt für das Verlegen von PVC, Kautschuk, Linoleum, Teppichbelägen (Bahnen und Fliesen), LVT, Laminat sowie Parkett und Massivholzdielen. Sie legt fest, welche Leistungen zum Auftragsumfang gehören, wie abgerechnet wird, welche Prüf- und Warnpflichten der Auftragnehmer trägt und welche Gewährleistungsregelungen gelten.
Nicht erfasst sind keramische Fliesen und Naturstein (gemäß ÖNORM B 2207) sowie Estricharbeiten (gemäß ÖNORM B 2232).
Die Norm unterscheidet zwischen Hauptleistungen, Nebenleistungen und besonderen (gesondert zu vergütenden) Leistungen:
Vor Verlegungsbeginn hat der Auftragnehmer den Untergrund auf Eignung zu prüfen. Dazu gehören die Restfeuchte des Estrichs (CM-Messung gemäß ÖNORM B 2232), die Ebenheit der Fläche (Grenzwerte gemäß ÖNORM DIN 18202), Festigkeit und Sauberkeit der Oberfläche sowie das Raumklima. Bei festgestellten Mängeln besteht eine schriftliche Warnpflicht gegenüber dem Auftraggeber. Wird ohne Warnung auf mangelhaftem Untergrund verlegt, haftet der Bodenleger mit.
Die Abrechnung nach ÖNORM B 2236 erfolgt nach tatsächlich verlegter Fläche (m²). Aufmaßregeln, der Umgang mit Nischen, Aussparungen und Zuschnitten sind normiert. Kleinmengen und besondere Geometrien können gesonderte Zuschläge begründen.
Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen der ÖNORM B 2110 (Werkvertragsnorm – allgemeiner Teil), die standardmäßig 3 Jahre ab Übernahme beträgt.
Die Werkvertragsnorm gilt als anerkannte Regel der Technik und wird bei öffentlichen Vergaben in Österreich regelmäßig vertraglich vereinbart. Wird ÖNORM B 2236 Vertragsbestandteil, sind ihre Regelungen – insbesondere zur Prüf- und Warnpflicht – verbindlich. Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung kann sie als Maßstab für die geschuldete Sorgfalt herangezogen werden (§ 1299 ABGB).
Hinweis: Diese rechtlichen Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechtsberatung.
Der häufigste Streitfall bei Bodenbelagsarbeiten betrifft die Untergrundprüfung: Bodenleger verlegen auf zu feuchtem oder unebenem Estrich, ohne den Mangel schriftlich zu dokumentieren und den Auftraggeber nachweisbar gewarnt zu haben. Die CM-Messung mit Protokoll und die Ebenheitsprüfung mit Messpunktdokumentation vor Verlegung sind daher keine optionale Sorgfalt, sondern eine vertraglich geschuldete Nebenleistung.
ÖNORM B 2242-1 war die grundlegende Werkvertragsnorm für die Herstellung von Warmwasser-Fußbodenheizungen. Sie legte die Verfahrensbestimmungen fest, die bei der Planung und Ausführung von unter oder innerhalb von Estrichen verlegten Heizsystemen einzuhalten waren. Dazu zählten auch die Dämm- und Belagsschichten, die unmittelbar mit dem Heizsystem in Verbindung stehen.
Die Norm galt ausschließlich für Warmwasser-Fußbodenheizungen in Wohn- und Aufenthaltsräumen sowie deren Nebenräumen bei Nutzlasten bis 3 kN/m². Heizsysteme, die oberhalb einer Estrichlage verlegt werden, waren nicht vom Anwendungsbereich erfasst.
Teil 1 bildete das Gerüst für eine mehrteilige Normenserie. Die weiteren Teile regelten jeweils spezifische Aspekte des Gesamtsystems:
Damit deckte die Norm den gesamten Leistungsumfang von der Rohinstallation des Heizrohrsystems bis zum fertigen Bodenbelag vertraglich ab.
Die Norm ist zurückgezogen; die letzte Ausgabe datiert vom 1. Mai 2007. Die gesamte B-2242-Reihe wurde vom Austrian Standards Institute zurückgezogen, ohne dass ein direkter Nachfolger im Normenarchiv benannt ist. Für aktuelle Bauvorhaben mit Fußbodenheizung empfiehlt sich eine Rückfrage beim Austrian Standards Institute, da einschlägige technische und vertragliche Anforderungen möglicherweise durch andere Normen (z. B. ÖNORM EN 1264-Reihe für technische Anforderungen) abgedeckt werden.
Historische Norm-Seite bei Austrian Standards (zurückgezogen)
Die Werkvertragsnorm für Warmwasser-Fußbodenheizungen in Österreich war bis zu ihrer Zurückziehung im Februar 2017 ein zentrales Regelwerk für Auftraggeber und ausführende Unternehmen. ÖNORM B 2242-2 bildete den zweiten Teil einer mehrteiligen Normenserie und konzentrierte sich auf die vertraglichen Bestimmungen speziell für die Heizanlage – also für jene Gewerke, die die Rohrverlegung, den Anschluss und die Inbetriebnahme der Heizkreise betreffen.
Die Norm galt für die Errichtung von Warmwasser-Fußbodenheizungen, die in oder unter Estrich eingebettet werden, in Wohn- und Aufenthaltsräumen mit Nutzlasten bis 3 kN/m². Ausdrücklich nicht erfasst waren Systeme, die oberhalb der Estrichoberfläche installiert werden. Eng verknüpft war die Norm mit Teil 1 der Serie (Ausführungsvorschriften) sowie mit Teil 4 (Vertragsbestimmungen für den Estrich).
Die Norm unterschied klar zwischen Hauptleistungen (Verlegen der Heizrohre, Verbinden, Dichtheitsprüfung) und Nebenleistungen (z. B. Schutz von Randstreifen, übliches Reinigen). Nebenleistungen galten als im Einheitspreis enthalten. Besondere Leistungen – etwa Anschluss an bestehende Verteiler oder Sonderabsicherungen – mussten ausdrücklich vereinbart und gesondert ausgeschrieben werden.
Vor dem Einbetten der Rohre war eine Druckprobe durchzuführen. Das Ergebnis musste protokolliert werden, bevor mit dem Estricheinbau begonnen werden durfte. Diese Abfolge war werkvertraglich verpflichtend und diente der Mängelprävention.
Die Abrechnung der Rohrverlegearbeiten erfolgte nach Laufmeter oder nach Fläche, je nach Ausschreibung. Nebenarbeiten wie das Verlegen von Randstreifen wurden gesondert erfasst, wenn sie nicht im Pauschalpreis enthalten waren.
Die Norm wurde am 15. Februar 2017 zurückgezogen. Auf austrian-standards.at ist kein direkter Nachfolgestandard dokumentiert. In der Praxis orientieren sich Planer und Ausführende seither an den allgemeinen Werkvertragsbestimmungen (ÖNORM B 2110) sowie an den aktuellen ÖNORM-Teilen der B-2242-Serie, soweit diese noch gültig sind. Für Bodenleger ist relevant, dass die Vorleistungsqualität der Fußbodenheizung (Dichtheit, Einbettung, Ebenheit des Estrichs) vor Verlegebeginn zu prüfen und zu dokumentieren ist.
Die ÖNORM B 3806 legte die brandschutztechnischen Anforderungen an ausgewählte Bauprodukte und Baustoffe fest, die in bestimmten Konstruktionen österreichischer Bauwerke eingesetzt werden. Im Mittelpunkt standen drei Produktgruppen: Lüftungsschächte und Lüftungskanäle, Gebäudeabschlussfugen sowie — besonders relevant für den Bodenbelagsbereich — Doppelböden.
Die Norm verknüpfte die europäische Klassifizierung nach ÖNORM EN 13501-1 (Euroklassen A1 bis F) mit nationalen Anforderungsstufen und schrieb vor, welche Mindest-Brandverhaltensklassen für die jeweiligen Anwendungsfälle gelten. Doppelböden mussten je nach Gebäudenutzung und Fluchtwegskonzept nachweislich einer bestimmten Euroklasse entsprechen.
Doppelböden werden vor allem in Büro- und Verwaltungsgebäuden, Rechenzentren und Laborbauten eingesetzt. Durch die Hohlraumstruktur gelten sie brandschutztechnisch als kritisch, da Feuer und Rauch sich unsichtbar ausbreiten können. Die Norm verpflichtete Planer und Verarbeiter, die Brandverhaltensklassifizierung des gesamten Systems — Träger, Platten und Oberbelag — zu dokumentieren und nachzuweisen.
Grundlage der Prüfung und Klassifizierung bildete stets ÖNORM EN 13501-1. Die nationale Norm ergänzte diese um anwendungsbezogene Anforderungsstufen, die sich aus OIB-Richtlinie 2 (Brandschutz) ergaben.
Die ÖNORM B 3806 wurde in ihrer letzten Ausgabe vom Oktober 2012 veröffentlicht und ist inzwischen zurückgezogen. Ein offizieller direkter Nachfolger wurde bis Juni 2026 nicht veröffentlicht. Für die Praxis bedeutet dies, dass Brandschutznachweise für Doppelböden heute unmittelbar auf Basis der ÖNORM EN 13501-1 und der jeweils gültigen OIB-Richtlinien geführt werden.
Die österreichische Norm klassifiziert werkmäßig hergestellte Dämmstoffe, die für den Wärme- und Schallschutz im Hochbau eingesetzt werden und für die harmonisierte europäische Produktnormen (hEN) vorliegen. Sie legt fest, welche Produktarten unter welchen Bedingungen in Österreich verwendet werden dürfen, und verknüpft die europäischen Leistungsklassen mit konkreten Anforderungsniveaus für die jeweilige Anwendung.
Für den Boden- und Estrichbereich ist die Norm besonders bedeutsam: Trittschalldämmstoffe unter schwimmendem Estrich, Wärmedämmstoffe auf der Rohdecke sowie Perimeterdämmung unter Bodenplatten fallen in den Anwendungsbereich. Die Norm benennt Anforderungen an Druckfestigkeit, Wärmeleitfähigkeit (λ-Wert) und Brandverhalten, die im Bodenaufbau einzuhalten sind.
Nicht erfasst werden in-situ hergestellte Dämmstoffe (z. B. Einblasdämmung) sowie Produkte für technische Gebäudeausrüstung oder Industrieanlagen.
Die aktuelle Ausgabe 2026-01-01 löste die Vorgängerversion vom Juni 2023 ab. Planer und Ausführende sollten bei Ausschreibungen und Nachweisführung stets auf die jeweils gültige Ausgabe verweisen. Verwandte österreichische Normen sind ÖNORM B 6001 (Wärmedämmstoffe – Anwendung im Bauwesen) und ÖNORM B 6400 (Wärmedämmverbundsysteme).
ÖNORM B 6050 legte Anforderungen an expandierten Polystyrol-Partikelschaumstoff (EPS) fest, der im Hochbau zur Wärmedämmung und/oder zur Schalldämmung eingesetzt wird. Die Norm definierte Produkteigenschaften, Prüfverfahren, Überwachungsregeln und Kennzeichnungspflichten für werkmäßig hergestellte EPS-Dämmstoffe.
Für den Bodenaufbau war die Norm besonders relevant, weil EPS-Dämmplatten als Trittschall- und Wärmedämmschicht unter schwimmendem Estrich verwendet werden. Ohne eine ausreichend steife und druckfeste Dämmunterlage kann der schwimmende Estrich Risse bilden oder unter Last einfedern – die Anforderungen der ÖNORM B 6050 stellten sicher, dass die eingesetzten Produkte die nötigen mechanischen und wärmetechnischen Eigenschaften erfüllten.
Die Norm galt für alle werksmäßig endgefertigten EPS-Platten und -Elemente, die im Hochbau als Dämmstoffe eingebaut werden. Geprüft wurden unter anderem Druckspannung, Wärmeleitfähigkeit, Maßhaltigkeit und Wasseraufnahme. Ergänzt wurde die Norm durch einen Berichtigungsblatt (ÖNORM B 6050/A1).
ÖNORM B 6050 wurde zurückgezogen und durch ÖNORM B 6000 abgelöst. Die aktuelle Fassung der ÖNORM B 6000 (Ausgabe 2023) fasst alle werksmäßig hergestellten Dämmstoffe für den Wärme- und/oder Schallschutz im Hochbau unter einem Regelwerk zusammen und verweist für EPS auf die europäische Norm EN 13163. Für aktuelle Planungen und Ausschreibungen gilt ausschließlich ÖNORM B 6000.
Die Ausgabe 2021 stellt eine grundlegende Neuausrichtung dar: Statt konkreter Grenzwerte definiert sie eine einheitliche Methodik zur Ermittlung von Schallschutzniveaus in Gebäuden und Gebäudeteilen, die für längere Aufenthalte von Menschen bestimmt sind – Wohnbauten, Büros, Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser fallen in ihren Geltungsbereich.
Der methodische Ansatz unterscheidet zwischen der messtechnischen Prüfung vor Ort und dem rechnerischen Nachweis auf Basis von Bauteilkennwerten. Beide Wege führen zu vergleichbaren Schallschutzniveaus, die mit den Anforderungen der OIB-Richtlinie 5 abgeglichen werden können.
Die frühere Ausgabe 2006 trug noch den Untertitel „Anforderungen an den Schallschutz“ und enthielt direkte Grenzwerttabellen für Trittschall und Luftschall. Mit der Neuausgabe 2021 wurde dieser Teil herausgelöst: Die verbindlichen Anforderungswerte finden sich seither in der OIB-Richtlinie 5 sowie ergänzend in ÖNORM B 8115-5. Die Norm selbst konzentriert sich nun auf das Wie der Ermittlung.
Wer Bodenaufbauten plant oder ausführt, sollte wissen, dass der bauphysikalische Nachweis auf Basis dieser Methodik erstellt wird. Wird ein Bodenbelag ausgetauscht – etwa ein Teppich gegen einen harten Belag –, kann sich der gemessene Trittschallpegel deutlich verschlechtern. Der im Schallschutznachweis angesetzte Aufbau ist Teil des nachgewiesenen Systems; eine Änderung erfordert eine Neuberechnung nach der hier festgelegten Methodik.
Die ÖNORM B 8115-4 beschreibt konstruktive und bauliche Maßnahmen, mit denen die schalltechnischen Anforderungen aus ÖNORM B 8115-2 im Hochbau erfüllt werden können. Sie behandelt sowohl den Luft- als auch den Trittschallschutz und gibt konkrete Hinweise zu Deckenaufbauten, schwimmenden Estrichen, Unterlagsmaterialien und Bodenbelägen.
Die Norm richtet sich an Planer, Bauausführende und alle am Bodenaufbau beteiligten Gewerke. Sie zeigt, wie Bauteile und Schichten zusammenwirken müssen, um die geforderten Schalldämmwerte zu erreichen — und ersetzt dabei keine Produktnormen.
Zur Trittschallminderung unterscheidet die Norm folgende Ansätze:
| Kennwert | Bedeutung |
|---|---|
| L'nT,w | Bewerteter Standard-Trittschallpegel (Anforderungswert nach B 8115-2) |
| ΔLw | Bewertetes Trittschallverbesserungsmaß des Bodenbelags oder der Dämmschicht |
| s' (MN/m³) | Dynamische Steifigkeit der Trittschalldämmschicht – je niedriger, desto besser die Dämmwirkung |
| m' (kg/m²) | Flächenbezogene Masse des Estrichs – höhere Masse verbessert die Schalldämmung |
Weiche und elastische Bodenbeläge leisten einen eigenständigen Beitrag zur Trittschallminderung. Typische ΔLw-Werte:
Diese Werte sind Orientierungswerte. Der tatsächliche Beitrag hängt vom konkreten Produkt, der Verlegeart und dem Gesamtaufbau ab.
Zu berücksichtigen ist auch die Schallübertragung über flankierende Bauteile (Wände, Deckenanschlüsse). Selbst ein optimaler Bodenaufbau kann die Anforderungen nicht erfüllen, wenn die Flankenübertragung außer Acht gelassen wird.
Die ÖNORM B 8115-4 konkretisiert den Stand der Technik für Schallschutzmaßnahmen im österreichischen Hochbau. In Verbindung mit den Anforderungswerten der ÖNORM B 8115-2 — in den meisten Bundesländern über Bautechnikverordnungen verbindlich — ergibt sich eine hohe Vergaberelevanz. Werden die Maßnahmen nicht eingehalten und Schallschutzanforderungen verfehlt, kann dies Gewährleistungsansprüche begründen.
Hinweis: Diese rechtlichen Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechtsberatung.
Ein häufiger Fehler auf der Baustelle: Der schwimmende Estrich wird korrekt ausgeführt, aber beim späteren Belagswechsel — etwa von Teppich auf hartes LVT — wird nicht geprüft, ob der Trittschallschutz weiterhin ausreicht. Der Austausch eines weichfedernden Belags (ΔLw ≈ 25 dB) gegen einen harten Belag ohne Dämmunterlage kann dazu führen, dass der nach ÖNORM B 8115-4 ermittelte Schallschutz nicht mehr ausreicht. Vor jedem Belagswechsel ist daher eine schalltechnische Bewertung des Gesamtaufbaus notwendig.
ÖNORM D 2202 war die österreichische Werkvertragsnorm für die professionelle Reinigung elastischer Bodenbeläge. Sie legte fest, nach welchen Verfahrens- und Vertragsregeln Reinigungsleistungen an PVC-, Linoleum-, Kautschuk- und ähnlichen elastischen Belagsflächen auszuführen sind.
Die Norm galt für gewerbliche Reinigungsarbeiten an elastischen Bodenbelägen in Innenräumen. Sie war in Verbindung mit ÖNORM D 2200 anzuwenden, welche die allgemeinen Grundlagen für Reinigungsleistungen enthält. Einschlägige Begriffe zu elastischen Bodenbelägen definierte ÖNORM EN 12466.
ÖNORM D 2202 beschrieb die Anforderungen an die Ausführung: Welche Reinigungsverfahren für elastische Untergründe zulässig sind, wie Reinigungsergebnisse zu beurteilen sind und welche vertraglichen Pflichten Auftragnehmer und Auftraggeber tragen. Besonderes Augenmerk lag auf dem schonenden Umgang mit empfindlichen Belagsoberflächen, die durch aggressive Mittel oder falsche Methoden dauerhaft geschädigt werden können.
ÖNORM D 2202 wurde zurückgezogen und durch ÖNORM D 2210:2018-10-15 ersetzt. Die Nachfolgenorm fasst die Reinigungsleistungen für alle Oberflächenmaterialien – Böden, Wände und Decken in Innen- und Außenbereichen – in einem einzigen, erweiterten Regelwerk zusammen. Wer heute Reinigungsverträge für elastische Bodenbeläge abschließt oder ausschreibt, orientiert sich an ÖNORM D 2210 und nicht mehr an ÖNORM D 2202.
ÖNORM D 2202 (Ausgabe 2009-04-15) ist über Austrian Standards noch als historisches Dokument beziehbar; normativ gilt ausschließlich die aktuelle ÖNORM D 2210.
ÖNORM D 2210 ist die österreichische Werkvertragsnorm für Reinigungsleistungen an Oberflächenmaterialien. Sie gilt für die professionelle Reinigung von Boden-, Wand- und Deckenoberflächen sowohl im Innenbereich als auch im Außenbereich und löst damit die ältere ÖNORM D 2202 (Reinigung elastischer Bodenbeläge) als umfassenderes Regelwerk ab.
Die Norm erfasst alle gängigen Oberflächenmaterialien, die bei Gebäuden auftreten: textile und elastische Bodenbeläge, Hartböden aus Stein, Keramik, Holz oder Kunststoff, sowie Wand- und Deckenflächen aus verschiedensten Werkstoffen. Damit deckt sie das gesamte Spektrum professioneller Unterhalts- und Grundreinigung ab.
Kern der Norm sind die werkvertraglichen Anforderungen: Sie legt fest, welche Leistungsinhalte bei der Ausschreibung und Vergabe von Reinigungsaufträgen zu beschreiben sind, wie Reinigungsleistungen zu dokumentieren und abzurechnen sind, und welche Qualitätsanforderungen an die Ausführung gestellt werden. Damit bietet die Norm eine verlässliche Grundlage für Verträge zwischen Auftraggebern und Reinigungsunternehmen.
Für Handwerksbetriebe, die Bodenbeläge verlegen, und für Betreiber von Gebäuden ist ÖNORM D 2210 relevant, wenn Reinigungsanforderungen bereits bei der Belagswahl und Übergabe festgehalten werden sollen. Hersteller von Bodenbelägen verweisen in ihren Pflegeanleitungen häufig auf die allgemeinen Bestimmungen dieser Norm. Die aktuelle Fassung wurde am 15. Oktober 2018 veröffentlicht und ist seither unverändert gültig.
Die ÖNORM EN 685 wurde im März 2012 zurückgezogen und durch EN ISO 10874:2012 ersetzt. Für aktuelle Planungen, Ausschreibungen und Produktkennzeichnungen gilt ausschließlich die Nachfolgenorm EN ISO 10874. Die nachstehenden Inhalte beschreiben das Klassifizierungssystem, das die Norm eingeführt hat und das heute unverändert weitergeführt wird.
EN 685 ordnete elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge nach ihrer Eignung für bestimmte Nutzungsbereiche und Beanspruchungsintensitäten ein. Das Schema unterscheidet drei Hauptbereiche: Wohnen, Gewerbe und Industrie. Prüfverfahren sind in diesem System nicht enthalten — diese sind in den jeweiligen produktspezifischen Normen geregelt.
Die Klassennummern folgen einem einfachen Schema: Die erste Ziffer steht für den Nutzungsbereich (2 = Wohnen, 3 = Gewerbe, 4 = Industrie), die zweite Ziffer beschreibt die Beanspruchungsintensität (1 = mäßig bis 4 = sehr stark).
Die Nutzungsklasse bewertet ausschließlich die mechanische und nutzungsbedingte Beanspruchbarkeit. Rutschhemmung, Trittschallverhalten, elektrostatisches Verhalten oder chemische Beständigkeit sind damit nicht erfasst — diese Anforderungen müssen separat über die jeweiligen Produktnormen geprüft werden.
Seit 2012 ist EN ISO 10874 maßgebend, zuletzt ergänzt durch Amendement 1 (2020), das die Klasse 22+ gestrichen hat. Das von ÖNORM EN 685 eingeführte Grundprinzip der Nutzungsklasseneinteilung ist in der aktuellen Fassung unverändert erhalten.
ÖNORM Z 1261 (Ausgabe Juli 2009) legte ein Verfahren zur Messung des dynamischen Reibungskoeffizienten auf begehbaren Flächen in Gebäuden und im Freien von Arbeitsstätten fest. Das Verfahren ließ sich sowohl im Labor als auch vor Ort anwenden – bei trockenen, nassen und betriebsmäßig verschmutzten Bedingungen.
Die Norm galt ausschließlich für Messungen im Rahmen der Arbeitsstättenprüfung. Ausdrücklich ausgeschlossen waren Typprüfungen von Bodenbelägen nach anderen Normen sowie Anwendungen im Straßen- und Wegebau.
ÖNORM Z 1261 unterschied zwischen Laborprüfungen unter definierten Bedingungen und Vor-Ort-Messungen im eingebauten Zustand. Als Mindestanforderung für ausreichende Rutschhemmung in normalen Arbeitsbereichen galt ein dynamischer Reibungskoeffizient von µ ≥ 0,45. Für besonders rutschgefährdete Bereiche – etwa nasse Produktionshallen oder Nassräume – lagen die Anforderungen höher.
Ein verbreiteter Anwendungsfehler war der Einsatz von ÖNORM Z 1261 für Typprüfungen von Bodenbelägen. Dafür war die Norm nicht vorgesehen; Typprüfungen erfolgten nach ÖNORM EN 13893.
ÖNORM Z 1261 wurde am 1. August 2022 zurückgezogen, weil ÖNORM EN 16165 das Prüfverfahren europaweit vereinheitlichte und inhaltlich übernahm. Die europäische Norm fasst vier Prüfmethoden (u. a. das Tribometer-Verfahren aus ÖNORM Z 1261) in einem einzigen Regelwerk zusammen und löst damit mehrere ältere nationale Normen ab.
Für Planer, Sachverständige und Betreiber von Arbeitsstätten gilt seit dem Rückzug ausschließlich ÖNORM EN 16165 (aktuelle Ausgabe: März 2023) als maßgebliche Grundlage für die Beurteilung der Rutschhemmung von Bodenbelägen und begehbaren Flächen. Messungen, die noch nach dem Verfahren von ÖNORM Z 1261 durchgeführt wurden, entsprechen methodisch der EN 16165, sind aber formal nicht mehr normgerecht zu zitieren.