DACH-Äquivalent: DIN 18040-1
Zuletzt geprüft: 31.01.2025
Rutschhemmung Verlegung Untergrund

Was ÖNORM B 1602 regelt

Die ÖNORM B 1602 legt Planungsgrundlagen für die barrierefreie Gestaltung von Bildungseinrichtungen fest. Sie gilt für Schulen aller Stufen – von Kindergärten bis zu Hochschulen – sowie für Begleiteinrichtungen wie Mensen und Sporthallen. Die Norm ist als Ergänzung zur ÖNORM B 1600 konzipiert, die allgemeine Barrierefreiheitsanforderungen an Bauwerke regelt.

Bodenbezogene Anforderungen

Für Bodenleger sind folgende Punkte besonders praxisrelevant:

KriteriumAnforderung
NiveauunterschiedeSchwellenfreiheit ist anzustreben; einzelne Niveauunterschiede maximal 20 mm, mit Schräge oder Fase auszuführen
RutschhemmungBodenbeläge müssen rutschhemmend ausgeführt sein; die Bewertungsgruppe richtet sich nach Nutzungsart und Feuchtbelastung gemäß einschlägiger Prüfnormen
RollstuhleignungOberflächen müssen fest, eben und mit Rollstühlen problemlos befahrbar sein – weiche, hochfloorige oder lose Beläge sind in Verkehrsflächen ungeeignet
Taktile LeitsystemeBodenindikatoren (Leit- und Aufmerksamkeitsfelder) aus taktil und visuell kontrastierenden Materialien sind in Erschließungsbereichen vorzusehen
Visueller KontrastBodenbeläge an Gefahrenstellen wie Treppen und Rampen müssen sich kontrastierend von der Umgebung abheben
Blendung und ReflexionHochglänzende oder stark spiegelnde Oberflächen sind zu vermeiden

Rechtliche Bedeutung

Die Planungsgrundlagen werden in mehreren österreichischen Bauordnungen sowie im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) als Stand der Technik herangezogen. Bei öffentlichen Gebäuden und geförderten Wohnbauten ist die Einhaltung in der Regel verpflichtend. Abweichungen können bei Sturzunfällen oder Diskriminierungsklagen haftungsrelevant sein.

Hinweis: Diese Angaben sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechtsberatung.

Praxishinweis für Bodenleger

Lose verlegte Beläge (z. B. Loose-Lay-LVT) oder Textilbeläge mit hohem Flor können in rollstuhlgenutzten Bereichen einen zu hohen Rollwiderstand aufweisen oder sich verschieben. In Verkehrsflächen sind fest verklebte, harte Beläge ohne Stolperkanten zu wählen. Übergangsprofile dürfen die zulässigen Niveauunterschiede nicht überschreiten.

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Gilt oft in Verbindung mit: