Prüfungen zum Brandverhalten – Entzündbarkeit von Produkten bei direkter Flammeneinwirkung – Teil 2: Einzelflammentest
Stand: 03.08.2026 · portal.reschfloor.com
EN ISO 11925-2 legt ein Prüfverfahren fest, bei dem eine kleine Flamme direkt auf die Oberfläche oder Kante eines Bauprodukts einwirkt. Ziel ist die Bestimmung der Entzündbarkeit unter definierten Bedingungen. Das Verfahren gilt für Bauprodukte aller Art – einschließlich Bodenbelägen – sofern keine speziellere Prüfnorm greift.
Ein genormter Prüfkörper (250 mm × 90 mm) wird senkrecht eingespannt und mit einer definierten Gasflamme (Flammenhöhe 20 mm) beflammt. Je nach Anforderung beträgt die Beflammungsdauer 15 oder 30 Sekunden. Bewertet wird, ob die Flammenspitze innerhalb von 60 Sekunden nach Beflammungsbeginn die 150-mm-Markierung am Prüfkörper erreicht. Zusätzlich wird geprüft, ob abfallende Partikel das darunter liegende Filterpapier entzünden.
| Beflammungsdauer | Relevante Euroklassen |
|---|---|
| 15 Sekunden | E, Efl |
| 30 Sekunden | D, C, B bzw. Dfl, Cfl, Bfl |
EN ISO 11925-2 ist eine der Grundprüfungen im Klassifizierungssystem nach EN 13501-1. Für Bodenbeläge bestimmt das Ergebnis die Einstufung in die Klassen Bfl bis Efl. Wer den Test bei 15 Sekunden nicht besteht, landet in Klasse Ffl – das bedeutet: kein Brandverhalten bestimmt. Für die höheren Klassen Bfl und Cfl reicht der Einzelflammentest allein nicht aus; dort ist zusätzlich EN ISO 9239-1 (Strahlungswärme) erforderlich.
Im Januar 2026 wurde die fünfte Ausgabe von EN ISO 11925-2 veröffentlicht (ISO 11925-2:2026). Sie ersetzt die vierte Ausgabe von 2020. Die nationalen Umsetzungen als DIN EN ISO 11925-2 und ÖNORM EN ISO 11925-2 standen zum Zeitpunkt dieser Beschreibung noch aus. Bis zur Übernahme durch die nationalen Normungsgremien gilt in Deutschland und Österreich weiterhin die 2020er Fassung.
In Ausschreibungen für öffentliche Gebäude, Versammlungsstätten und Fluchtwege wird häufig mindestens Cfl-s1 gefordert. Ein häufiger Fehler: Es wird nur ein Prüfzeugnis nach EN ISO 11925-2 vorgelegt, ohne die vollständige Klassifizierung nach EN 13501-1 nachzuweisen. Für die baurechtliche Konformität ist immer der Klassifizierungsbericht nach EN 13501-1 das maßgebliche Dokument.
In Österreich verweist die OIB-Richtlinie 2 (Brandschutz) auf die Euroklassen nach EN 13501-1. Die dort geforderten Mindestklassen für Bodenbeläge setzen voraus, dass Prüfungen nach EN ISO 11925-2 durchgeführt wurden. Wer Bodenbeläge ohne gültige Brandklassifizierung einbaut, riskiert die Nichterfüllung baurechtlicher Anforderungen.
Hinweis: Diese Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine fachkundige Beratung im Einzelfall.