Sportböden – Überwiegend für den Außenbereich hergestellte Kunststoffrasenflächen und Nadelfilze – Teil 2: Festlegungen für Nadelfilze für Tennis und für multifunktionale Beläge
Stand: 04.08.2026 · portal.reschfloor.com
EN 15330-2 legt Leistungs- und Haltbarkeitsanforderungen für Nadelfilze (needle-punched surfaces) im Außenbereich fest und definiert dazugehörige Prüfverfahren. Die aktuelle Ausgabe von 2017 ersetzt die Fassung von 2008 und fasst zwei Anwendungskategorien zusammen: Tennisflächen und multifunktionale Sportflächen.
Abgrenzung zur Normenreihe: Getuffte Kunstrasensysteme für Fußball, Hockey oder Rugby fallen unter EN 15330-1. Die vorliegende Norm betrifft ausschließlich durch Nadelungstechnik hergestellte textile Sportbeläge ohne Einfüllmaterial.
Für jede der beiden Nutzungskategorien legt die Norm Grenzwerte fest, die bei der Typprüfung im Labor nachgewiesen werden müssen:
| Eigenschaft | Relevanz |
|---|---|
| Ballrücksprung und Rollverhalten | Wichtig für spieltaugliche Ballistik auf Tennisflächen |
| Kraftabbau (Stoßdämpfung) | Schutz der Gelenke, Pflichtmerkmal für beide Kategorien |
| Vertikale Verformung | Einfederung unter Last, beeinflusst Spielgefühl |
| Rotationswiderstand | Drehreibung Schuhsohle auf dem Belag |
| Wasserdurchlässigkeit | Entwässerungsleistung der Fläche |
| UV-Beständigkeit und Farbechtheit | Dauerhaftigkeit bei Außeneinsatz |
Die Anforderungen richten sich an Beläge für den Breiten-, Schul- und Freizeitsport. Für Wettkämpfe auf professionellem Niveau können die Sportfachverbände weitergehende Spezifikationen vorschreiben. Die Typprüfung erfolgt im Labor; ergänzend sind In-situ-Messungen am verlegten Belag möglich, um die Einbauqualität zu überprüfen. Nadelfilze werden in der Regel ohne Einfüllmaterial verlegt, was sie klar von Kunstrasensystemen nach EN 15330-1 unterscheidet.
Für die DACH-Region wird die europäische Norm national übernommen als DIN EN 15330-2 (Deutschland) und ÖNORM EN 15330-2 (Österreich).