Elastische, textile, Laminat- und modulare mehrschichtige Bodenbeläge – Wesentliche Merkmale
Stand: 04.08.2026 · portal.reschfloor.com
EN 14041 ist die harmonisierte europäische Produktnorm für elastische, textile, Laminat- und modulare mehrschichtige Bodenbeläge. Sie legt fest, welche wesentlichen Eigenschaften Hersteller im Rahmen der CE-Kennzeichnung deklarieren müssen, und bildet damit die Grundlage für das Inverkehrbringen dieser Produkte im Europäischen Wirtschaftsraum gemäß der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO, Verordnung (EU) Nr. 305/2011).
Erfasst werden unter anderem: PVC-Beläge (Bahnen und Fliesen), Linoleum, Kautschuk, textile Bodenbeläge (Bahnen und Fliesen), Korkbeläge und Laminatböden. Nicht erfasst sind Holzfußböden (EN 14342), keramische Fliesen und Naturstein.
Die Norm definiert folgende zu deklarierende Eigenschaften, die über produktspezifische Prüfnormen bestimmt werden:
| Eigenschaft | Prüfgrundlage | Hinweis |
|---|---|---|
| Brandverhalten | EN 13501-1 | Klassifizierung A1fl bis Ffl; Pflichtangabe in der Leistungserklärung |
| Emission von Formaldehyd | EN 717-1 | Relevant für Laminatböden; Klassen E1, E2 |
| Pentachlorphenol-Gehalt (PCP) | Anhang der Norm | Grenzwert: ≤ 5 mg/kg |
| Rutschhemmung | EN 13893 | Dynamischer Reibungskoeffizient; Schwellenwert für DS-Klasse (≥ 0,30) |
| Elektrisches Verhalten | EN 1815 | Körperspannung ≤ 2 kV für antistatische Deklaration |
| Wärmeleitfähigkeit | EN 12524 / EN 12667 | Relevant bei Fußbodenheizung |
Die Zuordnung, welche Eigenschaften für welchen Produkttyp verpflichtend zu deklarieren sind, regelt die Norm über ein System aus Mandatsanforderungen (ZA-Anhang). Das Brandverhalten ist immer Pflicht; alle weiteren Eigenschaften hängen vom Produkttyp ab.
Die aktuelle Ausgabe datiert auf Mai 2018. Wichtig für die Praxis: Die EU-Kommission hat die 2018-Fassung bislang nicht ins Amtsblatt der Europäischen Union aufgenommen. Solange dieser Listeneintrag fehlt, darf für die CE-Kennzeichnung auch die Vorgängerausgabe von 2008 verwendet werden. Hersteller sollten den Veröffentlichungsstand im Amtsblatt laufend prüfen, bevor sie ausschließlich nach der 2018-Ausgabe zertifizieren.
Ein häufiger Fehler: Die CE-Kennzeichnung bestätigt nur die deklarierten wesentlichen Eigenschaften – sie ist kein Qualitätszeichen und sagt nichts über Gebrauchstauglichkeit, Nutzungsklasse oder Abriebbeständigkeit aus. Diese Eigenschaften werden in den jeweiligen produktspezifischen Normen geregelt (z. B. EN ISO 10582 für heterogene PVC-Beläge, EN 1307 für textile Beläge). Wer nur die CE-Kennzeichnung prüft, ohne die produktspezifische Klassifizierung zu beachten, riskiert eine Fehlspezifikation im Leistungsverzeichnis.