Elastische Bodenbeläge – Polyvinylchlorid-Bodenbeläge mit partikelbasiertem erhöhten Gleitwiderstand – Spezifikation
Stand: 03.08.2026 · portal.reschfloor.com
EN 13845 legt Anforderungen an elastische Bodenbeläge aus Polyvinylchlorid (PVC) fest, deren Nutzschicht durch eingebettete Partikel (z. B. Korund, Quarz, Siliziumkarbid) dauerhaft rutschhemmend ausgerüstet ist. Die Norm gilt für Beläge in Bahnen- und Plattenform für gewerbliche und industrielle Anwendungen.
Nicht erfasst sind PVC-Beläge ohne Partikeleinstreuung sowie Beläge, deren Rutschhemmung ausschließlich durch Oberflächenprägung oder Beschichtung erzielt wird.
Die Norm definiert Mindestanforderungen für folgende Eigenschaften:
| Eigenschaft | Prüfnorm | Anforderung |
|---|---|---|
| Rutschhemmung (Pendelprüfung) | CEN/TS 16165, Anhang C | Pendelwert ≥ 36 PTV (nass) |
| Rutschhemmung Rampenprüfung beschuht (ESf) | Anhang C | Neigungswinkel ≥ 20° (nass) |
| Rutschhemmung Rampenprüfung Barfuß (ESb) | Anhang C | Neigungswinkel ≥ 15° (nass) |
| Rutschhemmung nach Abrieb (Partikelerhalt) | Anhang D | Verlust von max. 10 % der Partikel nach definierter Zyklenzahl |
| Maßbeständigkeit | EN 434 | ≤ 0,40 % |
| Eindruckverhalten (Resteindrucktiefe) | EN 433 | ≤ 0,1 mm |
| Biegsamkeit | EN 435 | Kein Riss bei Biegung um definierten Dorn |
| Stuhlrolleneignung | EN 425 | Für gewerbliche Typen: bestanden |
Ein Kernmerkmal von EN 13845 ist die Prüfung der Rutschhemmung nach simuliertem Verschleiß. Dabei wird sichergestellt, dass die Antirutsch-Eigenschaft durch die eingebetteten Partikel über die Nutzungsdauer erhalten bleibt.
Die Beläge werden nach EN ISO 10874 in Nutzungsklassen eingeteilt (gewerblich 31–34, industriell 41–43). Die Klassifizierung basiert auf der Mindestgesamtdicke sowie auf drei nutzungsdauerbezogenen Prüfungen: Partikelerhalt, Stuhlrollenprüfung und Nahtfestigkeit.
Die Rutschhemmungsklassen nach EN 13845 (ESf / ESb) sind nicht identisch mit den R-Klassen nach DIN 51130 (schiefe Ebene, R9–R13). Beide Prüfverfahren verwenden unterschiedliche Kontaminationsmittel, Schuhwerk und Bewertungssysteme. Wird in der Ausschreibung eine bestimmte R-Klasse gefordert, ist ein zusätzlicher Nachweis nach DIN 51130 erforderlich – ein Zertifikat nach dieser Norm allein reicht nicht aus.