Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten
Stand: 04.08.2026 · portal.reschfloor.com
Die Norm definiert das europäische Klassifizierungssystem für das Brandverhalten von Bauprodukten. Für Bodenbeläge gilt ein eigenes Klassifizierungsschema mit dem Index fl (floor). Keine Prüfverfahren sind enthalten – sie ordnet vielmehr die Ergebnisse aus Brandprüfungen nach anderen EN-Normen in einheitliche Klassen ein. Das Ergebnis ist Grundlage für die Brandverhaltensangabe in der CE-Kennzeichnung und in der Leistungserklärung (DoP).
| Klasse | Brandverhalten | Zusatzklassifizierung |
|---|---|---|
| A1fl | Kein Beitrag zum Brand | – |
| A2fl | Nahezu kein Beitrag zum Brand | s1 / s2 |
| Bfl | Sehr begrenzter Beitrag zum Brand | s1 / s2 |
| Cfl | Begrenzter Beitrag zum Brand | s1 / s2 |
| Dfl | Hinnehmbarer Beitrag zum Brand | s1 / s2 |
| Efl | Hinnehmbares Brandverhalten | – |
| Ffl | Keine Leistung festgestellt (NPD) | – |
Für Bodenbeläge entfällt die Zusatzklassifizierung für brennendes Abtropfen/Abfallen (d), da diese bei horizontal verlegten Produkten nicht relevant ist.
Die Klassifizierung stützt sich je nach angestrebter Klasse auf unterschiedliche Prüfungen:
| Belagstyp | Übliche Klasse |
|---|---|
| Keramische Fliesen | A1fl |
| PVC-Beläge (Bahnen, LVT) | Bfl-s1 bis Cfl-s2 |
| Linoleum | Cfl-s1 bis Dfl-s1 |
| Kautschuk | Bfl-s1 bis Cfl-s1 |
| Teppichbeläge | Cfl-s1 bis Efl |
| Holz / Parkett | Cfl-s1 bis Dfl-s1 |
Die tatsächliche Klassifizierung hängt vom konkreten Produkt und dessen Prüfergebnis ab – die obigen Werte sind Richtwerte.
In Österreich verweisen die OIB-Richtlinien 2 und 2.3 (Brandschutz) auf die Euroklassen nach EN 13501-1. Die Anforderungen an Bodenbeläge richten sich nach Gebäudeklasse, Nutzung und Fluchtwegsituation. In Fluchtwegen öffentlicher Gebäude wird häufig mindestens Cfl-s1 gefordert. Die konkrete Mindestklasse ergibt sich aus dem jeweiligen Landesrecht in Verbindung mit den OIB-Richtlinien bzw. in Deutschland aus den Landesbauordnungen und der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB).
Hinweis: Diese rechtlichen Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechtsberatung.
Häufiger Fehler: Die Brandverhaltensklasse eines Bodenbelags gilt nur für das geprüfte System – also den konkreten Aufbau aus Belag, Klebstoff und Untergrund. Wird der Belag auf einem anderen Untergrund verlegt als geprüft (z. B. auf Holzwerkstoffplatte statt Estrich), kann die Klassifizierung ungültig sein. Die Leistungserklärung des Herstellers gibt an, für welchen Untergrund die Klassifizierung gilt. Bei der Ausschreibung und Verlegung muss darauf geachtet werden, dass der tatsächliche Aufbau dem geprüften System entspricht – andernfalls ist ein gesonderter Nachweis erforderlich.