DACH-Äquivalent: ÖNORM EN 13489; DIN EN 13489; SN EN 13489
Zuletzt geprüft: 07.12.2025
Verlegung Prüfung Untergrund

Was EN 13489 regelt

Die Norm definiert Merkmale, Anforderungen und Prüfverfahren für werkseitig vorgefertigte Mehrschichtparkettelemente. Erfasst werden Elemente mit einer Deckschicht aus Massivholz oder Bambus, die auf einen mehrschichtigen Träger aufgebracht ist. Der Anwendungsbereich umfasst Elemente zur Verlegung im Innenbereich. Einschichtiges Massivparkett fällt nicht darunter (dafür gilt EN 13226), ebenso wenig furnierte Böden mit einer Deckschicht unter 2,5 mm (EN 14354).

Wesentliche Anforderungen

Deckschichtdicke

Die Holzdeckschicht muss vor dem Verlegen mindestens 2,5 mm betragen. Dieser Wert ist entscheidend für die Renovierungsfähigkeit (Abschleifbarkeit) und die Abgrenzung zu furnierten Produkten.

Klassifizierung und Sortierung

Die optische Sortierung der Deckschicht richtet sich nach den jeweiligen Holzart-spezifischen Sortiernormen, auf die EN 13489 verweist. Die Kennzeichnung muss Holzart, Abmessungen, Deckschichtdicke und Sortierklasse umfassen.

Maßtoleranzen und physikalische Eigenschaften

EigenschaftAnforderung
Dicke (Gesamtelement)Toleranz ± 0,5 mm
BreiteToleranz ± 0,3 mm
LängeToleranz ± 0,5 mm
Geradheit der Kantenmax. 0,3 mm auf 1 m Messlänge
Feuchtegehalt bei Lieferung5–9 %
Biologische DauerhaftigkeitAngabe der Dauerhaftigkeitsklasse nach EN 350

Kennzeichnung

Jede Verpackungseinheit muss mindestens Folgendes ausweisen: Herstelleridentifikation, Holzart der Deckschicht, Nennmaße inklusive Deckschichtdicke, Sortierklasse, Oberflächenbehandlung sowie Hinweis auf die Ausgabe 2023 dieser Norm.

Praxishinweis

Bei Reklamationen zu Mehrschichtparkett ist die tatsächliche Deckschichtdicke häufig strittig. Die Grenze von 2,5 mm gilt als Messwert vor der Verlegung – nach dem ersten Schliff kann dieser Wert bereits unterschritten sein. Bei der Wareneingangskontrolle lohnt daher eine stichprobenweise Messung mit einem Messschieber an der Stirnseite, da Abweichungen vom Nennmaß nach dem Verkleben nicht mehr reklamierbar sind.

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Gilt oft in Verbindung mit: